Fazit: Natürlich ist jeder gestrichene InterRegio und jeder aufgegebene Gleisanschluss schmerzlich. Nur eines hilft uns in keinem Fall weiter: Schwarzmalerei. Denn noch immer verfügen wir in Niedersachsen über sehr hochwertige und vielfältige Verkehrsangebote, gerade auch im Fernverkehr. Und dort, wo der Fernverkehr sich jetzt verabschieden will, wie in Wilhelmshaven, bieten wir im Nahverkehr attraktive Alternativen. Zwar muss der Wilhelmshavener künftig regelmäßig einmal mehr umsteigen, dennoch kommt er dank der günstigen Anschlüsse, die die NordWestBahn in Oldenburg bietet, trotz Umsteigen künftig in jedem Falle schneller an sein Ziel.
Zu 1: Die Landesregierung bedauert die von der Deutschen Bahn AG nach wie vor geplanten Einschnitte im Verkehrsangebot. Sie ist aber überzeugt, dass durch die in Verhandlungen erreichten Zugeständnisse und die flankierenden Angebotsverbesserungen im Nahverkehr das Verkehrsangebot insgesamt nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
In jedem Falle bekräftigt die Landesregierung ihre Auffassung, dass die verkehrlichen Auswirkungen weit weniger gravierend ausfallen, als dieses nach Bekanntwerden der ersten Kürzungspläne zu befürchten war.
Zu 2: Die zu Recht vorgetragene Kritik richtete sich gegen die ursprünglichen Pläne der Deutschen Bahn AG. Diese Kritik teilt auch die Landesregierung, die sich, wie bereits dargestellt, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Kürzungen gewandt hat. Die Kritik, die sich gegen die verbleibenden Einschränkungen im Fernverkehr wendet, bewegt sich dagegen in der Größenordnung der vergangenen Fahrplanperioden. Auch im Güterverkehr hält sich die Zahl der von den unmittelbar Betroffenen, der verladenden Wirtschaft, vorgetragenen Beschwerden in engen Grenzen. Dies könnte zum einen die tatsächliche Marktstellung der Schiene im Güterverkehr widerspiegeln, zum anderen gibt es im Schienengüterverkehr bereits jetzt deutlich mehr Anbieter als im Personenverkehr. Schon in der Vergangenheit sind vielfach andere Eisenbahnunternehmen kurzfristig in die Bresche gesprungen, wenn sich DB Cargo zurückgezogen hat.
Zu 3: Natürlich wird die Landesregierung auch künftig Angebotsreduzierungen nicht klaglos hinnehmen. Die Landesregierung hält es aber, wie bereits ausgeführt, für unredlich, alle Rationalisierungsbestrebungen der Deutschen Bahn AG von vornherein ablehnen zu wollen. Weder hat sie rechtlich die Möglichkeit dazu, noch wird sich die Landesregierung diese undifferenzierte Haltung zu Eigen machen, weil sich die finanziellen Probleme der Bahn so nicht lösen lassen.
Polizei Inpol (Neu) aufgrund vielfältiger Probleme erheblich verzögern. Die Innenministerkonferenz hatte beschlossen, ab dem 15. Oktober 2001 bundesweit mit dem Betrieb des Systems zu beginnen, das die Ermittlungsarbeit der Landespolizeien durch den erweiterten Zugriff auf Ermittlungsdaten erheblich effizienter gemacht und damit erleichtert hätte.
Im Übrigen sind in allen Bundesländern, so auch in Niedersachsen, die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Systems angelaufen. Dazu gehört insbesondere auch die Schulung der Polizeibediensteten, für die erhebliche Haushaltsmittel eingesetzt worden sind. Nach Schätzungen von Experten ist davon auszugehen, dass eine Verzögerung der Einführung von Inpol (Neu) allein in Niedersachsen dazu führen würde, dass dem Land Mehrkosten von monatlich ca. 800 000 DM entstehen würden.
1. Welche Gründe gibt es für die Verzögerung der Einführung von Inpol (Neu), und was hat die Landesregierung veranlasst, um diese Verzögerung zu verhindern?
2. Trifft es zu, dass beim BKA die Fortbildungsmaßnahmen zur Einführung des neuen Systems bereits ausgesetzt worden sind? Wenn ja, welche Folgen hat das für das entsprechende Fortbildungsprogramm in Niedersachsen.
3. Trifft es zu, dass dem Land Niedersachsen monatlich Mehrkosten in Höhe von ca. 800 000 DM entstehen würden, wenn das neue System nicht auch tatsächlich zum 15. Oktober 2001 eingeführt wird? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diesen Tatbestand, und wie gedenkt sie diese Mittel, insbesondere angesichts der gerade verhängten Haushaltssperre, aufzubringen?
Die Erneuerung des bundeseinheitlichen Informationssystems Polizei (INPOL) ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern. Es beruht auf einem IMK-Beschluss aus dem Jahr 1992.
Zur Erarbeitung des neuen Systems wurde beim BKA eine Projektgruppe ("INPOL-neu") eingerichtet. Für die Erarbeitung einer Zugangssoftware, mit der im INPOL-System vorhandene Daten für den Nutzer am Bildschirmarbeitsplatz sichtbar gemacht werden, wurde die Projektgruppe AGIL (Arbeitsgemeinschaft INPOL-Land) installiert.
Die beiden Projektgruppen setzen sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizeien des Bundes und der Länder zusammen. Die niedersächsische Polizei beteiligt sich gegenwärtig mit zwei Mitarbeitern an den Projektgruppen. Die
Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz hat einen Lenkungsausschuss eingesetzt, dem Vertreter der Bundesländer, des BGS und des BKA angehören. Den Vorsitz in dem Lenkungsausschuss führt das Land Rheinland-Pfalz; die Vertretung wird durch Bayern wahrgenommen. Die Gesamtprojektleitung obliegt dem BKA.
Wegen der Komplexität des Vorhabens wird das Projekt von einem externen Controlling begleitet, das direkt dem Lenkungsausschuss und der Gesamtprojektleitung zuarbeitet, über den Fortgang des Projektes berichtet und Empfehlungen ausspricht.
Alle Gremien werden kontinuierlich über den Sachstand in den Projekten informiert. Die IMK hat sich mehrfach mit dem Thema befasst und die erforderlichen Leitentscheidungen einvernehmlich getroffen.
Gemäß der ursprünglichen Planung war vorgesehen, zum 15. April 2001 in einem ersten Schritt den Anschluss an INPOL-neu/ AGIL beim BGS und in den Bundesländern im Bereich „Sach- und Personenfahndungs-Abfragen“ zu realisieren. Unmittelbar anschließend sollte im Parallelbetrieb zu INPOL-aktuell- von ersten Dienststellen (in Niedersachsen: PI Celle und PI Hildesheim) INPOL-neu genutzt werden. Ab Juni sollten weitere Dienststellen angeschlossen werden. Ab dem 15. Oktober 2001 sollte flächendeckend in den Ländern sowohl die Abfrage als auch die Pflege des Sach- und Personendatenbestandes ausschließlich im neuen System durchgeführt und INPOLaktuell in diesem Bereich endgültig abgeschaltet werden.
Nach der Auslieferung der Zugangssoftware im Februar wurden nicht erwartete Probleme im Antwort-Zeit-Verhalten (sog. Performance) festgestellt. Auch die Zugangs-Software AGIL erwies sich als noch nicht ausgereift. Diese Probleme waren nach dem bisherigen Projektverlauf nicht absehbar und sind auch vom externen Controlling nicht frühzeitig erkannt worden.
Sowohl in einer Sondersitzung des Lenkungsausschusses als auch in der Tagung der IMK am 9./10. Mai 2001 hat sich ergeben, dass der für die Einführung von INPOL-neu zunächst vorgesehene Zeitplan aufgrund der bestehenden Projektsituation geändert werden muss.
Die jetzige niedersächsische Planung sieht vor, ab Mitte Juni den Betrieb von INPOL-neu mit der Abfrage von Sach- und Personendaten bei zwei Dienststellen aufzunehmen und noch im Rahmen der Pilotierung auf weitere 21 niedersächsische Polizeidienststellen zu erweitern. Mit der Datenpflege im INPOL-neu-System soll nach der Planung der Projektgruppen am 1. Januar 2002 begonnen werden. Die Umsetzung dieser Planung ist dabei von der weiteren Projektentwicklung abhängig.
Auch wenn die eingetretenen Verzögerungen nach bestehenden Erfahrungen in derart komplexen Vorhaben nicht außergewöhnlich sind, ist es ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligten, dieses in seiner Art bislang einzigartige Großprojekt, das die polizeiliche Arbeit wesentlich unterstützen und verbessern wird, schnellstmöglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Zu 1: Siehe Vorbemerkung! Niedersachsen drängt in den Gremien der IMK und der IMK selbst zusammen mit anderen Beteiligten auf einen schnellen und erfolgreichen Abschluss des Projektes. Es hat sich vor diesem Hintergrund im Rahmen der Behandlung der Angelegenheit in der letzten IMK am 9./10. Mai 2001 in Schierke bereit erklärt, zusammen mit dem BKA, BGS und weiteren Ländern zur Förderung des gemeinsamen BundLänder-Projektes zusätzliche Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Zu 2: Das BKA hat aufgrund des geschilderten Projektstandes die Fortbildungsmaßnahmen mit wenigen Tagen Verzögerung, allerdings mit noch weiter zu entwickelnder Software, aufgenommen. Aus Niedersachsen haben vier Trainer an den bisher vom BKA durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen.
Alle Beteiligten des Projektes müssen sich auf die bestehende Situation auch im Fortbildungsbereich einstellen.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Fehlerbereinigung hat Niedersachsen die flächendeckende Fortbildung noch nicht aufnehmen können.
Dies hat für Niedersachsen zur Folge, dass das niedersächsische Fortbildungsprogramm nur mit zeitlicher Verzögerung begonnen, allerdings zeitlich entzerrt über den 15. Oktober 2001 hinaus
durchgeführt werden kann und dass die Fortbildungsplanung überarbeitet werden muss, auf die sich die Behörden und Einrichtungen organisatorisch neu einstellen müssen
Zu 3: Eine abschließende Aussage über die genauen kostenmäßigen Auswirkungen der Verzögerungen dieses gemeinsamen Bund-Länder-Projektes lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Niedersachsen werden nach gegenwärtiger Bewertung der Sachlage voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von ca. 120 000 DM monatlich durch die fortzuführende Teilnahme am Kooperationsprojekt AGIL bis zur Fertigstellung und einmalige Mehrkosten in Höhe von ca. 160 000 DM aufgrund der durch die veränderten Einführungstermine notwendigen Weiterverpflichtung eigener Mitarbeiter und externer Berater des niedersächsischen Vertragspartners Mummert & Partner entstehen.
Alle anderen an den bisherigen Einführungsterminen orientierten notwendigen Folgemaßnahmen wurden von vorn herein so geplant, dass auf Terminverschiebungen flexibel reagiert werden kann und grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Die genannten Mehrkosten sind im Polizeihaushalt abgedeckt und werden von der Haushaltssperre nicht berührt.
Der Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 22.03.2001 – 33.2 – 10463 – (Führung des Niedersächsischen Gesetzes ü- ber den Finanzausgleich) informiert über die Steuerverbundabrechnung 2000. Demnach waren für die Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2000 125 000 000DM an Bedarfszuweisungen bereitgestellt.
Eine erläuternde Fußnote zu diesem bereitgestellten Betrag der Bedarfszuweisungen gibt jedoch an, dass aus den Mitteln für Bedarfszuweisungen tatsächlich nur 105 591 200 DM im Jahre 2000 verausgabt wurden. Zusätzlich sind 2 286 300 DM verbindlich zugeteilt worden.
1. Wie sieht die detaillierte Verteilung der Bedarfszuweisungen in Niedersachsen nach Kommunen und Beträgen aus?
3. Sind im Jahr 2000 die zum ursprünglich bereitgestellten Betrag nicht verteilten restlichen Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von ca. 17 Millionen DM übertragen worden und stehen jetzt zusätzlich zur Verfügung, oder welche Verwendung haben die Mittel gefunden?
Zu 1 bis 3: Die beigefügte - dem Ausschuss für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages, das heißt, auch seinen Mitgliedern, seit Mitte April 2001 vorliegende - Jahresaufstellung des Innenministeriums vom 14. Februar 2001 über die Bedarfszuweisungsvergabe 2000 beantwortet alle drei Fragen des Abgeordneten McAllister umfassend und erschöpfend. Im Einzelnen: