Protocol of the Session on May 18, 2001

Nun zu den Fachhochschulen. Ich glaube, dass es unsinnig ist, einen neuen Fachhochschulstandort zu schaffen. Wir sollten uns lieber Gedanken machen, wie die Fachhochschule der Polizei mit den anderen Fachschulen vernetzt werden kann, die wir hier im Lande haben. Das wird auch den Polizeibeamten gut tun, wenn sie noch mehr Unterrichtseinheiten mit anderen Fachhochschulen haben und wenn es insbesondere auch gemeinsame Aus- und Fortbildungen gibt, die in anderen Räumen als denen der Fachhochschule stattfinden.

Meine Redezeit ist leider abgelaufen. Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Kommunalwahl!)

Herr Minister Bartling hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Stokar, ich möchte das, was das Vorfeld der Kommunalwahl betrifft, gerne aufnehmen. Es ist in der Tat so, Frau Stokar. Herr Biallas hat Altenwalde vorgeschlagen. Wenn ich Herrn Schünemann höre, dann guckt er mehr in Richtung Stadtoldendorf. Man müsste sich da erst einig werden. Aber ich stimme eher der Überzeugung zu, dass wir so etwas nicht brauchen, Herr Schünemann. Ich komme gleich noch einmal ganz kurz darauf zurück.

Ich begrüße zunächst einmal, dass Sie sich mit den Fragen der Polizei auseinandersetzen, und bin Ihnen für Ihre Worte zur Arbeit der Polizei sehr dankbar, Herr Schünemann und Frau Stokar. Aber der Antrag der CDU scheint ein bisschen davon getragen zu sein, dass nicht alles zur Kenntnis genommen wird, was zurzeit Realität ist.

Sie behaupten, die Landesregierung stelle sich nicht zeitgerecht auf die sich verändernde Personalsituation in der Landespolizei ein und versäume es, für jede ausscheidende Polizeibeamtin und jeden ausscheidenden Polizeibeamten genügend Ausbildungskapazitäten an den Standorten der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege bereitzuhalten. Dies überrascht deswegen etwas, Herr Schünemann, weil die Landesregierung in der Beantwortung der Großen Anfrage „Polizei in Niedersachsen“ dies eingehend dargestellt hat. Der erforderliche Ersatz für den Polizeivollzugsdienst wird bedarfsgerecht eingestellt und durch Erziehungszeiten entstehende Personalvakanzen werden durch entsprechende Erhöhungen der Einstellungen zeitgerecht ausgeglichen.

Leider scheint das Verfahren zur Nachwuchseinstellung nicht richtig verstanden zu werden. Einstellungen in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgen bedarfsgerecht mit einem dreijährigen Vorlauf entsprechend der Ausbildungsdauer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege. Ziel ist es, frei werdende und verfügbare Planstellen unverzüglich durch ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nachzubesetzen. Die Einstellungsplanungen orientieren sich zum einen - da komme ich auf die Zahlen, die Sie genannt haben - an den zu erwartenden Pensionierungen

wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze. Zum anderen werden die prognostizierten vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand in Folge Krankheit und so genannte sonstige vorzeitige Personalabgänge in die Planungen aufgenommen. Die Prognosen basieren auf langjährigen Erfahrungswerten und berücksichtigen selbstverständlich auch aktuelle Entwicklungen.

Dieses Verfahren hat sich innerhalb der Polizei seit Jahren, auch schon unter der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung, hervorragend bewährt. Es stellt sicher, dass die zurzeit zur Verfügung stehenden Stellen für Vollzugsdienstkräfte tatsächlich mit Vollzugspersonal besetzt werden und die Gesamtstärke aufrechterhalten wird.

Der von der CDU-Fraktion geforderte Ausgleich der Erziehungszeiten durch Schaffung zusätzlicher Stellen ist überflüssig. Durch Erziehungszeiten frei werdende Planstellen werden schon seit vielen Jahren durch erhöhte Einstellungen berücksichtigt. Somit werden Personalvakanzen zeitgerecht ausgeglichen.

(Zuruf von Biallas [CDU])

- Herr Biallas, es mag die eine oder andere Stimme geben, die sagt, dass das nicht stimmt. Ich werde Ihnen hier auch nicht belegen können, was Sie vielleicht von einer einzelnen Polizeidienststelle gesagt bekommen haben, wo das vielleicht nicht in dem Sinne erfolgt. Aber vom Grundsatz her ist es in der Tat so. Ich gebe Ihnen gerne zu, dass wir manche Fehlsituationen in Kommissariaten auch durch Weiterbildungen und Ausbildungen in verstärktem Maße haben, weil wir das auch für einen wichtigen Aspekt halten, und die Stellen deswegen nicht immer so besetzt oder präsent sind, wie es zu erwarten ist. Diese Probleme hatten wir aber eigentlich immer und ich glaube nicht, dass das eine völlig neue Situation ist.

Im Übrigen ist die Förderung - insbesondere Frau Stokar hat das eingefordert - von Frauen im Polizeivollzugsdienst ein Anliegen der Landesregierung. Ich verweise beispielhaft auf die Aufhebung der Einstellungsbeschränkung für Frauen. Die alte Landesregierung hatte den Frauenanteil bei Einstellungen auf 25 % beschränkt. Das haben wir aufgehoben.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Dann müssen die jetzt aber auch mal in Führungspositionen kommen, da- mit Sie das nicht nur sagen!)

- Frau Stokar, da stimme ich mit Ihnen uneingeschränkt überein. Aber ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass man erst in Führungspositionen hineinwachsen muss. Da wir erst seit einigen Jahren Frauen in den Polizeidienst einstellen, ist es natürlich so, dass wir sie noch nicht - -

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Seit über 20 Jahren!)

- Dieser Anteil spiegelt sich aber auch wider, Frau Stokar. Wir haben gute Frauen in der Polizei in Führungsverantwortung. Aber sie haben natürlich längst nicht den Prozentsatz, wie inzwischen Frauen eingestellt werden. Wir haben in den neuen Einstellungsjahrgängen fast 50 % Frauen. Mit diesen Zahlen kann man sich, glaube ich, sehen lassen. Aber der Gesamtkörper der Polizei wird sich dadurch nicht so verändern, dass wir schon in drei Jahren 50 % haben. Dann wird es mit den Führungspositionen auch anders aussehen.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Auch im Innenministerium!)

- Ja, auch das Innenministerium ist da in der Verantwortung. Sie glauben gar nicht, wie tief ich bei mir den Gender-Mainstreaming-Ansatz verankert habe.

(Zustimmung bei der SPD - (Möllring [CDU]: Erklären Sie bitte mal „Gen- der Mainstreaming“!)

- Herr Möllring, dieses Seminar habe ich hinter mir. Ich könnte das gerne wiederholen. Aber ich lasse das lieber; das würde etwas länger dauern.

Die Feststellung der Teilzeiteignung aller Dienstposten im Polizeivollzugsdienst ist zum Beispiel auch ein Bestandteil von Frauenförderung und Mentoring-Projekt für Polizeibeamtinnen, um ihren Anteil in Führungspositionen zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag, Anwärterstellen mit dreijährigem Vorlauf im Haushalt auszuweisen. Diese Forderung geht ins Leere. Auch die Ausbringung von Anwärterstellen erfolgt bedarfsgerecht und entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben. Notwendige Stellenplanveränderungen werden entsprechend in die Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht. Dies lässt sich im Übrigen aktuell in der Aufstellung zum Haushalt der Jahre 2002/03 nachvollziehen; denn die Anzahl der Anwärterstellen soll nach dem jetzigen Stand

der Haushaltsaufstellung um weitere 100 auf 1 360 erhöht werden, wobei hier natürlich noch die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers abzuwarten ist. Wir werden darüber hier im Landtag diskutieren.

(Zuruf von Möllring [CDU])

- Nein, das kommt für 2002/2003, Herr Möllring. Das hat mit dem alten Haushalt nichts zu tun.

Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der Opposition enthält den Vorwurf,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- ich verspreche Ihnen, das ich schnell zum Ende komme; ich bitte um Nachsicht - die Landesregierung habe es versäumt, für jede ausscheidende Polizeibeamtin und jeden Polizeibeamten ausreichend Ausbildungsplätze in der Fachhochschulausbildung bereitzuhalten. Diese Aussage ist unzutreffend. Die Frage der Nachbesetzung von Planstellen war nie eine Frage fehlender Ausbildungskapazitäten. Auf den gestiegenen Ausbildungsbedarf für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit Einstieg in die zweigeteilte Laufbahn hat die Landesregierung zeitgerecht reagiert und die Ausbildungskapazitäten des Fachbereichs Polizei der Fachhochschule deutlich erhöht. So haben wir schon 1994 den Studienort in Oldenburg und 1996 eine Abteilung in Hann. Münden eingerichtet. Mit seinen drei Abteilungen ist der Fachbereich Polizei effizient und zukunftsorientiert. Die heutigen Kapazitäten reichen aus, um auch den absehbaren künftigen Bedarf abzudecken.

Die Einrichtung eines weiteren, vierten Standortes, wie die CDU-Fraktion ihn fordert, ist nicht notwendig.

(Biallas [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Ich halte diesen Vorschlag auch nicht für sinnvoll - Herr Biallas, wenn Sie die Zwischenfrage in dieser Richtung stellen wollen, will ich versuchen, das gleich mit zu beantworten -, da eine solch aufwändige Organisation eines Fachhochschulstandortes zu Effizienzverlusten führen und nicht berücksichtigen würde, dass wir an den Standorten Hann. Münden und Oldenburg mit dem Wegfall der Aufstiegsausbildung für den gehobenen Dienst zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung haben. Die stehen uns zur Verfügung, weil das wegfällt.

Herr Minister, ich habe den Eindruck, dass Sie eine falsche Frage erwischt haben und dass Herr Biallas eine andere Frage stellen möchte, wenn Sie einverstanden sind.

Wenn Herr Biallas den Kolleginnen und Kollegen eine längere Tagungszeit zumuten will, dann will ich sie gerne beantworten.

Herr Minister, wenn das, was Sie vortragen, alles stimmen sollte,

(Oh! bei der SPD - Zuruf von der SPD: Unerhört!)

dann möchte ich die Frage stellen, wie Sie den Tatbestand beurteilen, dass das Land Niedersachsen ja händeringend daran interessiert ist - trotz der von Ihnen erwähnten hohen Ausbildungskapazitäten -, Beamte vom BGS und auch aus anderen Bundesländern zu übernehmen. Wenn es so wäre, wie Sie sagen, dann wäre das ja nicht notwendig.

Verehrter Herr Biallas, das hat unter anderem damit zu tun, dass wir uns verpflichtet sehen, auch diejenigen, die aufgrund von Altersteilzeit ausscheiden, zu ersetzen. Diese Begründung führt uns dazu, den Bund zu bitten, uns Kolleginnen und Kollegen vom Bundesgrenzschutz zu überlassen. Dabei hat uns der Bundesinnenminister allerdings inzwischen einige Beschränkungen auferlegt, die wir nicht ohne weiteres überwinden können. Der Grund dafür, dass wir uns auch um Bundesgrenzschutzbeamte bemühen, ist eben der, dass wir aufgrund von Altersteilzeit einen nicht genau prognostizierbaren Bedarf an zusätzlichen Kräften haben.

Meine Damen und Herren, die Zahl erwarteter Abgänge durch den Eintritt in den Ruhestand - damit haben Sie, Herr Schünemann, durchaus Recht, und Sie haben das mit der Graphik dargestellt - wird, wie übrigens im gesamten öffentlichen Dienst - in den 60er und 70er Jahren ist, das sage ich, ohne es kritisieren zu wollen, im öffentlichen Dienst ohne Ende eingestellt worden -, in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist jedoch bei nüchterner Betrachtung

der Fakten unter Berücksichtigung der Zeitspanne bis zum Jahr 2020 keineswegs als dramatisch zu bewerten, wie es Herr Buchheister auch schon gesagt hat. Die Anzahl der Pensionierungen wird bis zum Jahr 2014 nicht auf mehr als jährlich 500 ansteigen.

Die Landesregierung hat am 9. Mai wesentliche Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege beschlossen, die sich hier als vorteilhaft erweisen werden. Mit der Schaffung hochschulgerechter Strukturen, insbesondere der Einrichtung einer übergreifend verantwortlichen Einheitsverwaltung der Hochschule und der Bündelung der bisher in unterschiedlichen Kapiteln veranschlagten Haushaltsmittel sind wichtige Grundsteine dafür gelegt, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.

(Zustimmung von Adam [SPD])

Wir haben sichergestellt, dass wir heute und auch in der Zukunft allen Anforderungen an die Ausbildung einer guten und qualifizierten Polizei gerecht werden. - Meine Damen und Herren, ich meine, das reicht als Antwort aus. Ich möchte Sie jetzt nicht länger aufhalten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Der vorliegende Antrag soll intensiv weiterdiskutiert werden, federführend im Ausschuss für innere Verwaltung und mitberatend in den Ausschüssen für Haushalt und Finanzen, für Gleichberechtigung und Frauenfragen sowie für Wissenschaft und Kultur. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke sehr. Das ist dann so beschlossen.

Sie alle sind darüber informiert, dass der nächste Tagungsabschnitt vom 13. bis zum 15. Juni 2001 stattfinden wird. Sie werden wie immer rechtzeitig über Beginn und Tagesordnung informiert werden.

Für heute wünsche ich Ihnen eine gute Heimfahrt und ein fröhliches Maiwochenende.

Schluss der Sitzung: 14.43 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht