Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Wir kommen nun zur Einzelberatung der Drucksache 1450. Ich rufe auf:
§ 1. - Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2487 vor. Wenn Sie ihm zustimmen wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit haben Sie den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Zu § 1 liegt ebenfalls die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Auch hier war das Erste die Mehrheit.
§ 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen möchten, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Auch hier war das Erste die Mehrheit.
§ 6. - Hierzu liegt wieder eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Änderungsempfehlung des Ausschusses beschlossen worden.
§ 7. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann heben Sie bitte Ihre Hand. - Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch hier keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.
§ 8. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 9. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, der hebe bitte die Hand. - Die Gegenstimmen! Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 10. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 11. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann heben Sie Ihre Hand. - Die Gegenstimmen! Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 12. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 13. - Hierzu gibt es auch eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr folgen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 15. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann heben Sie bitte Ihre Hand. - Die Gegenstimmen! - Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 16. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann heben Sie bitte Ihre Hand. - Die Gegenstimmen! - Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Das Erste war die Mehrheit.
§ 17. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr folgen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 18. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 19. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegen
§ 21. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr folgen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 22. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie beschließen wollen, wie der Ausschuss Ihnen empfiehlt, dann bitte ich Sie, Ihre Hand zu heben. - Die Gegenstimmen! - Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 23. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Damit sind Sie dem Ausschuss auch bei § 23 gefolgt.
§ 24. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr folgen wollen, dann heben Sie bitte Ihre Hand. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 25. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 26. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie hier mit Ja stimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es hier Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
§ 27. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. - Die Gegenstimmen! Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer den Gesetzentwurf ablehnen möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. In der Schlussabstimmung war das Erste die Mehrheit. Damit haben Sie das Gesetz beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 1690. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung, Drucksache 2409, zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2412
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen macht Ihnen mit der vorliegenden Änderung der Niedersächsischen Bauordnung einen Vorschlag für mehr Transparenz und Beteiligung Betroffener beim Bau von Sendemasten in unserem Land. Aufkommende Nutzungskonflikte an vielen Standorten belegen eindeutig, dass wir hier dringend etwas machen müssen. Wir haben dazu schon einen Antrag im Verfahren, der allerdings eher an die Hersteller gewandt ist und kommunal den Behörden nicht weiter hilft und auch den Betroffenen nicht weiter hilft, weil sie überhaupt nicht erfahren, wo solche Sendemasten neu entstehen.
Das Land hat bisher von der Möglichkeit des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht, Antennenanlagen mit nicht mehr als 10 m Höhe in der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsfrei zu stellen.
In vielen Konflikten um Standorte für Mobilfunkstationen zeigt sich, dass die Kommunen dadurch keine rechtlichen Möglichkeiten haben, um im Einzelfall präventiv die Zulässigkeit der Anlagen zu überprüfen. Der weitere Ausbau der bestehenden Mobilfunknetze und die Einführung des neuen Standards UMTS mit insgesamt sechs neuen Netzen und den dafür erforderlichen mehreren tausend neuen Sende- und Empfangsanlagen lassen erwarten, dass die Anzahl der möglichen konfliktträchtigen Standorte noch zunehmen wird, ohne dass den Kommunen auch nur im Ansatz ein Instrument zur Standortüberprüfung und -steuerung über das Baurecht zur Verfügung steht. Antennenanlagen besonders im innerstädtischen, innerörtlichen Bereich sind regelmäßig von geringer Höhe - also unter 10 m - und werden auf oder an vorhandenen Gebäuden angebracht. Die dazu gehörenden Versorgungseinheiten sind nach dem Stand der Technik so klein, dass sie im Inneren der Gebäude untergebracht werden können. Diese Anlagen können daher bisher in Niedersachsen, wie auch in anderen Ländern, genehmigungsfrei errichtet werden, und es bedarf nicht des Einvernehmens der Gemeinde. Nichtsdestotrotz haben sie erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinde und auch auf das Umfeld, was wir jetzt merken.
Mit der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens in der Niedersächsischen Bauordnung, wie wir es vorschlagen, für die Errichtung und Erweiterung dieser Anlagen wird die Voraussetzung geschaffen, damit die Bauaufsichtsbehörden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen überhaupt erst einmal prüfen können. Die Baubehörden erhalten erstmals einen systematischen Überblick über Standorte und die Ausstattung von Mobilfunkbasisstationen auf ihrem Gebiet. Sie haben die Möglichkeit, über das Genehmigungsverfahren präventiv steuernd einzugreifen, wenn das nötig ist. Die Beteiligung der Gemeinde und der Nachbarn ist in diesem Verfahren sichergestellt. Der Arbeitsaufwand und die Kosten für die Antragsteller erscheinen vertretbar, zumal der Umfang der einzureichenden Unterlagen von der obersten Bauaufsichtsbehörde noch näher bestimmt und gegenüber anderen Bauvorhaben sachgerecht reduziert werden kann. Ansprechpartner
des Antragstellers ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde und nicht die Gemeinde, in der die Anlage errichtet werden soll. Auch dadurch wird der Aufwand für den Antragsteller reduziert.
Im Verfahren wird lediglich die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, der städtebaulichen Einpassung, den örtlichen Bauvorschriften und dem Denkmalschutz geprüft. Die Einhaltung der Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wird durch die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für das Post- und Telekommunikationswesen nachgewiesen. Im Genehmigungsverfahren werden in Zukunft isolierte Verwaltungsakte, wie sie bisher existieren, zusammengeführt. Der Verzicht auf Bauaufsicht und Bauabnahme - wie in unserem Antrag vorgesehen führt zu Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis. Es ist nicht erkennbar, dass den Kommunen erhebliche zusätzliche Kosten bei der Umsetzung dieser Regelung entstehen werden. Bereits heute werden viele Kommunen bzw. Baubehörden allein dadurch belastet, dass sich Bürgerinnen und Bürger, örtliche Initiativen oder Gemeinderäte gegen die Errichtung von Mobilfunksende- und -empfangsanlagen wenden, meistens allerdings erst, nachdem sie bereits erstellt sind. Entsprechende Anfragen und Einwände werden bereits in vielen Fällen an die Gemeinden und Verwaltungen im Lande gerichtet, ohne dass darauf reagiert werden kann. Dadurch entsteht den Verwaltungen ein zum Teil erheblicher Arbeits- und Finanzaufwand.
Verschiedene Landkreise und Städte in Niedersachsen versuchen bereits, in Einzelgesprächen mit Betreibern oder an runden Tischen mit allen Betreibern mögliche Konflikte herauszufiltern und zu lösen. In Zukunft haben die Mobilfunkbetreiber in jedem Einzelfall aussagekräftige Genehmigungsunterlagen bei den Bauaufsichtsbehörden einzureichen, die zu prüfen und zu beurteilen sind. Dadurch können die auftretenden Probleme systematisch bearbeitet und bewertet werden, was bisher nicht möglich war. Die Basis für Gespräche mit Betreibern und betroffenen Anwohnern wird deutlich verbessert. Es kann im Einzelfall sogar zu Kosteneinsparungen kommen. Der Verwaltungsaufwand der Bauaufsichtsbehörden ist über Gebühren von den Antragstellern zu übernehmen.
Wir haben bewusst den Begriff der Sendeantennenanlagen für diesen Gesetzentwurf gewählt. Es soll im Laufe der Beratungen der Fachausschüsse
des Landtages geklärt werden, ob auch Anlagen anderer kommerzieller Funkdienstanbieter über den als Problem bekannten Bereich der Mobilfunkanlagen hinaus unter diese Genehmigungspflicht gestellt werden sollten. Der Amateurfunk und der CB-Funk werfen nach unserer Kenntnis allerdings keine politischen Probleme auf, die einen Regelungsbedarf auf Landesebene erfordern würden. Wir werden unseren Gesetzentwurf in den Beratungen der Fachausschüsse des Landtages deshalb so verändern, dass Funkamateure und CB-Funker nicht unter die Genehmigungspflicht für Antennenanlagen fallen werden.