über den Antrag der CDU-Fraktion - ich muss das einmal so deutlich sagen -, weil wir in der Ausschussdebatte eigentlich schon viel weiter waren und der Ausschussvorsitzende - darauf hat auch schon Frau Steiner hingewiesen - angekündigt hatte, dass er diesen konstruktiven Weg in der Ausschussberatung eigentlich fortsetzen wollte,
und gesagt hatte, dass wir in der Sache - so lautete seine Aussage - gar nicht weit auseinander seien. Das habe ich auch geglaubt. Deswegen gab es die Überlegung, ob die CDU-Fraktion ihren Antrag zurückzieht oder einen Änderungsantrag einbringt, der diesen Antrag, der natürlich nicht mehr aktuell war und ist, überarbeitet.
Ich stelle nun fest: Die CDU-Fraktion hat einen neuen Antrag geschrieben, der mit den gleichen Schwierigkeiten behaftet und mit den gleichen Unzulänglichkeiten ausgestattet ist, die wir im Ausschuss schon abgearbeitet glaubten. Man fragt sich natürlich, wozu wir drei Ausschussberatungen gebraucht und zur fachlichen Aufklärung eine Menge beigetragen haben, wenn dann so ein Antrag kommt, der das alles wieder ignoriert. Dann wird man auch ein bisschen frustriert
und fragt sich, was der Versuch nützt, gemeinsam in dieser Frage voranzukommen, wenn die andere Seite jedes Mal nach zwei Stunden, nachdem sie den Ausschuss verlassen hat, das wieder verdrängt, wieder die gleichen Vorurteile und Ängste - so will ich das einmal ausdrücken; ich will gar nicht sagen, dass das bewusst vonstatten geht - vorträgt
und eigentlich nichts von dem aufnimmt, was im Ausschuss behandelt worden ist. Das ist schon ein bisschen frustrierend. Ich weiß auch nicht, wie man in so einer Frage zukünftig mit der CDU-Landtagsfraktion umgehen soll.
Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass der Antrag, der neu gestellt worden ist, eigentlich drei Inhalte hat. Der erste ist, dass Sie sagen: Wir bekennen uns zur Vogelschutzrichtlinie. Diesbezüglich gibt es eine historische Verantwortung; das habe ich Ihnen auch schon letztes Mal gesagt. Das ist positiv. Das haben Sie aufgenommen. Aber Sie sagen: Sie darf überhaupt keine Auswirkungen auf alle Nutzungsarten haben. Dann, so sagen Sie, würden Sie die Vogelschutzrichtlinie akzeptieren. Das ist jenseits jeglicher Realität. So kann man nicht vorgehen.
Das Zweite, was Sie fordern, ist ein pauschaler oder genereller Verzicht auf Verträglichkeitsprüfungen bei den meisten Vorhaben. Man muss sich dabei natürlich fragen: Was wollen Sie eigentlich noch?
Das Dritte ist: Das Land soll generell als Zahler für finanzielle Ausgleiche tätig werden. Das heißt, wo immer eine Sorge festgestellt wird, wenn ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen wird, ist immer zugleich das Land heranzuziehen und soll Entschädigungen leisten.
Wenn man aber im Land und auch vor Ort ernst genommen werden will, dann - das wissen doch alle Beteiligten - kann man so etwas nur im Kompromiss miteinander bereden. Generell ist festzustellen, dass die Bereitschaft vor Ort, in die Verantwortung zu gehen - auch finanziell -, vorhanden ist. Das können wir allenfalls durch Landesförderung ergänzen, und das tun wir auch, meine Damen und Herren.
Ich will noch auf zwei Dinge hinweisen, die wohl ganz wichtig sind. Das eine ist die Frage bezüglich des Zeitfaktors, weil der immer wieder Thema im Ausschuss war, und das ist bis heute nicht befriedigend geklärt worden. Es gibt Gerichtsurteile, die faktische Vogelschutzgebiete zu Vogelschutzgebieten erklären. Das heißt, überall dort, wo Maßnahmen der Kommunen geplant sind, wo von den Gerichten fachliche Voraussetzungen für ein Vogelschutzgebiet gesehen werden, gilt ein generelles Verschlechterungsgebot. Um eine Rechtssicherheit herzustellen, sind wir unter Zeitdruck, und nicht, um irgendjemanden vor Ort in Schwierigkeiten zu bringen. Das ist der Grund, warum das Land diesen Weg geht, und der ist auch richtig.
Aber feststellbar ist, dass der Umweltminister und die Regierungsfraktion Recht gehabt haben. Auch die Grünen haben gewarnt. Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil des OVG Lüneburg zu den faktischen Vogelschutzgebieten noch einmal eindrucksvoll bestätigt. Am 7. Dezember 2000 ist das Urteil gefällt worden. Das kennen Sie doch auch.
Sie kennen auch - das ist Ihnen in den Ausschussberatungen wohl deutlich gemacht worden, und dem haben Sie auch nicht widersprochen - die rechtlichen Auswirkungen dieses Urteils. Wenn es denn so ist, dass Sie die kennen, dann verstehe ich nicht, dass Sie nach wie vor am Zeitplan Kritik üben; denn dann ist dieser Zeitplan notwendig, und dann müssen wir dringend die Vogelschutzgebiete ausweisen, damit wir Rechtssicherheit für Investitionsentscheidungen der Kommunen sicherstellen können. Das ist der Hintergrund dessen, dass wir sagen: Es muss jetzt zügig ausgewiesen werden.
Es wird bei der CDU so getan, als gäbe es ein paar Freunde in Hannover, die Spaß haben und möglichst viele Nutzergruppen ärgern wollen nach dem Motto: Wir weisen einmal Vogelschutzgebiete aus. Wo können wir noch jemanden ärgern? Die sitzen alle im Landesamt für Ökologie und im Umweltministerium und wollen den Menschen im Land das Leben schwer machen. - So ist es nun nicht, meine Damen und Herren. Es gibt einen fachlichen Hintergrund. Es gibt wertbestimmende Arten, die
alle registriert und bewertet worden sind. Es gibt jetzt fachliche Vorschläge, und darüber hinaus gibt es Ergänzungsvorschläge der Naturschutzverbände, die fachlich auf hohem Niveau sind. Das wissen auch alle Beteiligten, zumindest die CDU-Mitglieder im Umweltausschuss.
Wenn es denn so ist, dass wir diese Gebiete erstens nach fachlichen Kriterien ausgewählt haben und dass zweitens zusätzliche Meldungen kommen, die noch von uns geprüft werden müssen,
dann geht es doch nicht darum, dass man vor Ort darüber diskutiert, ob man so etwas willkürlich wieder verändern kann, sondern dann muss man fachliche Kriterien benennen, vergleichen und feststellen: Gibt es im Land Niedersachsen andere wertbestimmende Arten im gleichen Vorkommen? In diesem Prozess befinden wir uns jetzt nach den Meldungen der Bezirksregierungen. Die Bezirksregierungen haben das gewichtet nach einer langen und breiten Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Verfahrens, das überall akzeptiert und gelobt worden ist, und alle haben konstruktiv mitgearbeitet. Jetzt sind diese Meldungen beim Umweltministerium, gehen wieder zurück an die Verbände und werden erneut geprüft. In einem Dialog kommen auch die Zusatzmeldungen hinzu. Ich frage mich jetzt: Was soll man denn als Land noch machen, um eine möglichst breite Akzeptanz herzustellen und um hierbei fachlich voranzukommen? Dies ist passiert, und deswegen empfinde ich den Antrag der CDU-Fraktion als kontraproduktiv. Er ignoriert auch die Bemühungen, die hierbei, wie ich finde, seitens des Umweltministeriums gemacht worden sind.
Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass sich, wenn wir ein Thema in drei Ausschusssitzungen so intensiv beraten, in den Entschließungsanträgen, die die Fraktionen anschließend präsentieren, wenigstens eine Spur davon wieder findet,
dass der Erkenntnishorizont erweitert und bereichert worden ist. Wenn das der Fall wäre, dann wäre ich bereit, diesen Antrag noch einmal zu beraten. Aber wenn das nicht möglich ist - dabei teile ich den Pessimismus von Frau Steiner -, dann würde ich sagen: Lassen Sie uns die Beratung kurz halten.
Eine letzte Bemerkung zu Borkum: Das ist hier offensichtlich in Unkenntnis der Faktenlage vorgestellt worden.
In Borkum geht es um etwas ganz anderes. In Borkum geht es um Erholungszonen, die praktisch im Mittelwassertidebereich liegen. Das heißt, sie liegen unter Wasser und sind Erholungszonen. Die Borkumer möchten diesen Bereich gerne nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen haben.
Das ist aber fachlich nicht zu halten, weil dort eine Menge wertbestimmender Arten vorkommt. Alle anderen Inseln haben es akzeptiert, dass dies als Erholungszone belassen und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen wird.
Wenn die heutige Debatte dazu beiträgt, dass wir einen Schritt weiter kommen können, bin ich ganz optimistisch. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Nach drei Sitzungen im Umweltausschuss - -
Herr Kollege Inselmann, Sie haben jetzt keine Zeit mehr, um Zwischenfragen zu beantworten. Ich muss Sie jetzt bitten, zum Schluss zu kommen.