Protocol of the Session on March 14, 2001

Meine Damen und Herren, in der Gesamtschau ist festzustellen, dass die Bezirksregierungen eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Gebiete vorgenommen haben.

(McAllister [CDU]: Aha!)

Wir hatten leider noch keine Zeit, das umfangreiche Material, das uns seit gestern vom MU zur Verfügung gestellt wurde, entsprechend zu prüfen. Aber ich will trotzdem einige Punkte nennen.

Es ist beabsichtigt, im Bereich Steinhuder Meer 250 ha aus dem Gebietsvorschlag herauszunehmen. Jedenfalls ist das der Vorschlag der Bezirksregierung Hannover. Im Bereich Jemgum im Ostfriesischen hat man mittlerweile eine Art Fleckenteppich geschaffen, weil nämlich überall die Einzelgehöfte herausgenommen wurden. Nichtsdestotrotz gibt es noch viele offene Fragen und Probleme laut der „Ostfriesen-Zeitung“ vom 28. Februar dieses Jahres. Im Rheiderland sind ebenfalls erhebliche Flächen herausgenommen worden, ohne dass wir bisher Zeit hatten, das im Einzelnen zu prüfen. Auf den Inseln gibt es nach wie vor erhebliche Probleme. Frau Schütz, die Bürgermeisterin der Gemeinde Borkum, hat am 9. März dieses Jahres mitteilen lassen, dass es nach wie vor erheblichen Widerstand dagegen gibt, dass nationalparkfreie Zonen und Erholungszonen als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden sollen.

(Frau Pruin [CDU]: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, im Raum Kehdingen hat es bis jetzt keinerlei Zugeständnisse der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung gegeben.

(McAllister [CDU]: Schlimm ist das!)

Unser Antrag soll jetzt für Akzeptanz vor Ort sorgen, eine Hilfestellung für Landwirte und betroffene Kommunen aufzeigen und letztlich dafür sorgen, dass ein Konsens mit allen Betroffenen hergestellt werden kann.

(McAllister [CDU]: Gut so!)

Ich nenne einige Punkte. Bei der Hilfe für die Kommunen ist es uns wichtig, dass eben Erleichterung und eine Unterstützung bei der Bauleitplanung erfolgen und auch Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinden, die in diesem Punkt notwendig sein werden, entsprechend vorgenommen werden können.

(Zustimmung von Frau Pruin [CDU])

Auch ein Problem ist, dass erhebliche Verluste bei der Grundsteuer A bei den betroffenen Gemeinden zu verzeichnen sind, weil für Naturschutzflächen keine Grundsteuern mehr gezahlt werden.

Meine Damen und Herren, die ausgewiesenen Vogelschutzflächen sollten unserer Meinung nach vorwiegend mit dem Schutzgebietsstatus Landschaftsschutzgebiet und mit Vertragsnaturschutz auskommen.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Wir sind nicht der Meinung, dass es richtig ist, hier mit Naturschutzgebieten und vielfältigen Auflagen den Landwirten und den betroffenen Kommunen weitere Fesseln anzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir plädieren dafür, dass - ich betone - dauerhafte Ausgleichsleistungen zur Verfügung gestellt werden.

(Frau Pruin [CDU]: Das ist richtig!)

Fakt ist, dass es zurzeit vor Ort kein Vertrauen in die Landespolitik in diesem Zusammenhang gibt. Wir hoffen, dass hier eine Änderung stattfindet.

Meine Damen und Herren, alles das, was wir im Antrag gefordert haben, sind aus unserer Sicht legitime Forderungen. Ich darf in diesem Zusammenhang die Bezirksregierung Lüneburg zitieren, nämlich die Frau Regierungspräsidentin in einem Schreiben vom 23. Februar dieses Jahres in einer Gesamtbeurteilung für das Vorschlagsgebiet V 18, Unterelbe:

„Insbesondere Bedenken bezüglich der Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten an marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen nach einer Gebietsmeldung konnten im Rahmen der Informationsveranstaltung, wenn überhaupt, nur sehr beschränkt ausgeräumt werden und sind angesichts der Großräumigkeit des Gebietsvorschlages auch nicht verwunderlich. Das Vogelfraßproblem verschärft zudem die Situation für einzelne landwirtschaftliche Betriebe. Ausgleichsmaßnahmen für besondere Belastungen sind daher nicht zuletzt auch zur Verbesserung der Akzeptanz einer Gebietsmeldung erforderlich.“

Meine Damen und Herren, ich meine, dieses Zitat aus einem Schreiben der Bezirksregierung Lüneburg spricht für sich. Vor diesem Hintergrund ist auch unser Antrag zu sehen. Uns ist wichtig, dass die Erhaltungsziele im Konsens vor Ort festgelegt

werden. Deswegen machen wir hier einen Vorschlag für ein ganzes Maßnahmenbündel und zeigen Möglichkeiten zur Unterstützung und Hilfe auf. Von daher hoffen wir auch auf eine positive Beratung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Stein ist die nächste Rednerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Diskussion über die CDU-Anträge zum Thema Ausweisung von Vogelschutzgebieten könnten einem schon manchmal graue Haare wachsen. Es hat langer, langer Diskussionen im Ausschuss und der wirklich kenntnisreichen und klugen Ausführungen des Kollegen aus dem Umweltministerium, Dr. Meier, den Sie gerade völlig zu Unrecht in Anspruch genommen haben,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

bedurft, um zu klären, dass es nach EUVogelschutzrichtlinie nicht möglich ist, die Grundstückseigentümer an der Ausweisung von Vogelschutzgebieten zu beteiligen. Wir haben drei Sitzungen damit verbracht und hatten eigentlich geglaubt, die Erkenntnis wäre jetzt angekommen. Eigentlich hätte die CDU-Fraktion danach den Antrag wegen Nichterfüllbarkeit der Forderung zurückziehen müssen. Das hat sie aber nicht getan, und wir haben den Antrag schon wieder im Plenum. Allerdings stellt man fest, irgendwie muss es schon angekommen sein. Der neue Antrag betitelt sich jetzt „Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie“. Also ein bisschen ist ja schon da. Man könnte noch Hoffnung fassen.

Sieht man sich aber den neuen Antrag an, so sieht man, dass er ein Maßnahmenbündel enthält. Morgen erwartet uns bei dem Antrag zum ländlichen Raum auch so ein Maßnahmenbündel. Dazu muss man allerdings feststellen, es sind viele Selbstverständlichkeiten, denen man nicht widersprechen kann, weil einfach die Sachlage bereits so ist. Gleichzeitig wird durch das Bündel von Maßnahmen, das Sie vorschlagen, der Eindruck erweckt, die Ausweisung von Vogelschutzgebieten sei ein schwerer Schicksalsschlag für die betroffenen Regionen, und man müsse unbedingt etwas dagegen tun.

(McAllister [CDU]: Sind Sie schon einmal vor Ort gewesen?)

Das Bündel enthält auch einige sachlich unzutreffende Punkte. Ich kann nicht im Einzelnen auf alles eingehen. Ich möchte mir nur einige Punkte näher ansehen. Unter Nr. 1 fordern Sie, dass die Gebietsausweisungen im Wesentlichen mit den Kommunen, Verbänden und Grundeigentümern im Konsens festgelegt werden sollen und im Detail zu beraten sind. Dazu möchte ich Sie daran erinnern, dass die erste Voraussetzung immer noch ist, dass ein Vogelschutzgebiet sachlich begründet werden muss und dass es auch so zugeschnitten sein muss, dass es die EU anerkennen kann. Sonst kommen wir da auch keinen Schritt weiter.

Sie stellen auch solche Forderungen auf wie die: Die Entwicklungsmöglichkeiten der von der Vogelschutzrichtlinie betroffenen Ortschaften sollen nicht eingeschränkt werden. - Ja, wer hat das denn vor? Das ist doch eine plakative, billige Forderung. Kein Mensch will das. Jeder kann das in einen Antrag schreiben. Natürlich ist das eine Selbstverständlichkeit.

Es ist schon manchmal ein bisschen schwierig, sich mit dem Bündel der Forderungen unter Nr. 3 a bis g auseinander zu setzen. Dort heißt es unter a): „Bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbeflächen kommt es wegen erhöhter Naturwertigkeit... zu hohen Ausgleichsverpflichtungen...“ Was besagt denn eine „erhöhte Naturwertigkeit“? Kein Fachmann kennt den Begriff. Es gibt hochwertige Flächen, die werden unter Schutz gestellt; und da findet keine Überplanung statt. Nebenbei bemerkt: Wenn man dann feststellt, man kann in Vogelschutzgebieten Ausgleichsflächen bereitstellen, man kann sie ausweisen, dann ist es eine kluge Entscheidung von Kommunen, Ausgleichsflächen in Vogelschutzgebieten zu bündeln. Da kann man sie nicht überplanen. Man hat endlich auch eine zusammenhängende Fläche. Das ist sogar ein erwünschter Effekt. Insofern malen Sie hier ein Bild an die Wand, das der Sache überhaupt nicht entspricht.

Wenn Regionen von Unterschutzstellung betroffen sind, wollen Sie die Verträglichkeitsprüfung wegfallen lassen. Das können Sie nicht. Das ist überhaupt nicht möglich. Allerdings gibt es einen Ermessensspielraum, und wir sind der Meinung, dass dieser Ermessensspielraum so gehandhabt werden muss, dass im Konsens über bestimmte Belange

von Kommunen, Landwirten und Grundeigentümern geredet werden kann.

Die Redezeit, die wir zur Verfügung haben, ist immer ein bisschen zu knapp bemessen, um mich mit all Ihren Forderungen auseinander zu setzen.

(Glocke der Präsidentin)

Ich sage nur noch eines: Wer will denn den Bau von Rad- und Wanderwegen für den sanften Tourismus verhindern? Seit wann verhindert ein Vogelschutzgebiet das?

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen, bevor ich zum Schluss komme. Wenn Sie hier Vertragsnaturschutz und lediglich Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten fordern, dann möchte ich Sie fragen:

(Glocke der Präsidentin)

Wissen Sie, dass gerade in Landschaftsschutzgebieten kein Erschwernisausgleich gezahlt werden kann, sondern nur in Nationalpark- und Naturschutzgebieten sowie in 28 a-Biotopen? Wollen Sie nun, dass die Landwirte einen Erschwernisausgleich bekommen, oder wollen Sie es nicht? Da müssen Sie sich schon entscheiden.

Die Angebote des Vertragsnaturschutzes sind richtig. Die muss man kalkulieren. Die muss man in den Haushalt stellen. Wir finden auch, dass die Landesregierung zu wenig in den Haushalt eingestellt hat,

(Frau Pruin [CDU]: Da sind wir uns doch einig!)

und wir wollten das erhöhen. Aber das, was Sie hier fordern, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

Ich muss jetzt erst einmal zum Schluss kommen und werde versuchen, das in den Diskussionen im Ausschuss wieder einzubringen.

(Frau Pruin [CDU]: Holen Sie Luft!)

Dieser Antrag ist keine Grundlage für eine sachliche Beratung. Wenn man diesen Punkt berät, dann muss man mit ihm anders umgehen. Wir werden uns bemühen, das, was wir am Vorgehen der Landesregierung zu kritisieren haben,

(Frau Pruin [CDU]: Frau Präsidentin, schaffen Sie Ruhe! - Glocke der Prä- sidentin)

in Form eines eigenen Änderungsantrags einzubringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Kollege Inselmann das Wort.