Ich hätte mir natürlich auch, wenn ich in der Opposition wäre, Herr Coenen, die Stellungnahme des Landkreistages zu eigen machen und sie hier vortragen können. Das hätte dann so ausgesehen, als wenn ich substantiell etwas dazu sagen könnte. Das wollte ich aber nicht. Wir werden dem Gesetzentwurf im Wesentlichen zustimmen. Frau Stokar von Neuforn hat hier einige interessante Anregungen gegeben. Wir werden sicherlich die beiden Gesetzentwürfe miteinander vergleichen können.
Ihre Antwort interessiert mich auch. Wenn Sie sagen, Sie wollen diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen zustimmen, dann frage ich Sie: Welche Punkte tragen Sie denn nicht mit?
Herr Kollege, ich schließe nicht aus, dass aufgrund von Vorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die eine oder andere Formulierung leicht geändert wird.
Der Kollege ist auf dem Absprung. Er wird den GBD sicherlich eines Tages noch einmal vermissen, wenn er denn Landrat werden sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und bitte Sie, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen.
Der Ältestenrat schlägt vor, mit der federführenden Beratung und Berichterstattung den Ausschuss für innere Verwaltung sowie mit der Mitberatung die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr und für Umweltfragen zu beauftragen. Wenn Sie so entscheiden wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. Danke schön. Sie haben so entschieden.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität - Hochschulreformpolitik für Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1226 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/2192
Der Antrag wurde in der 40. Sitzung am 17. Dezember 1999 ohne erste Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung hat der Ausschuss nicht vorgesehen, sodass wir gleich zur Aussprache kommen. Dazu hat sich für die CDU-Fraktion die Kollegin Mundlos zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag haben wir im Dezember 1999 die Vorstellungen der CDU zur Hochschulreform aufgezeigt. Wir wollen die Hochschulen vom Gängelband staatlicher Vorgaben lösen. Wir wollen entbürokratisieren. Das Land soll sich auf Rahmenvorgaben beschränken, auf Detailsteuerung verzichten. Die Hochschulen sollen selber regeln, welche Studienangebote und Forschungsbereiche sie vorsehen. Die Hochschulen sollen leistungsabhängig finanziert werden, und sie sollen flexible Handlungsmöglichkeiten für die Personalauswahl erhalten. Andere Rechtsformen sollen möglich sein, aber nicht zur freiwilligen Selbstverpflichtung werden.
Diese Vorgaben stellen eine gute Basis zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben der Hochschulen dar und würden die Sicherheit geben, die die Hochschulen im globalen Wettbewerb benötigen. Herr Minister Oppermann selbst hat bei der öffentlichen Ereörterung im Ausschuss den Antrag der CDUFraktion gelobt und ihm in fast allen Punkten zugestimmt,
bis dann die Mehrheit der SPD den Minister wohl zurückgepfiffen und die Vorschläge der CDU zur Hochschulreform im Ausschuss abgelehnt hat.
Dies wird sich vermutlich heute wiederholen. Statt also die vor über einem Jahr als richtig bewerteten Reformvorschläge der CDU umzusetzen, Herr Minister, lehnt die Landesregierung sie ab, um im Gegenzug den Entwurf eines Hochschulgesetzes vorzulegen, der in seiner Zuspitzung auf die Rechtsform der Stiftungshochschule kontraproduktiv für die Weiterentwicklung der Hochschulen ist.
Das Modell der vorgeschlagenen Stiftungshochschule ist lediglich eine Fata Morgana; denn es wird kein Stiftungskapital geben, das Erträge abwirft, die die Finanzierung der Hochschulen sicherstellen könnten. Die Hochschulen werden weiterhin am Tropf des Staates hängen. Die hierarchischen Strukturen werden durch dominante extern besetzte Stiftungsräte verstärkt. Die Stiftungsräte sind weder sachlich noch personell, noch - das ist wichtig - demokratisch legitimiert. Sie werden vom Ministerium eingesetzt. Das Parlament wird entmündigt.
So gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Modell der garantierten Selbstverwaltung zuwiderläuft und die Wissenschaftsfreiheit infrage stellt. Bei der Tagung des Vereins zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts in der vergangenen Woche in Clausthal-Zellerfeld wurde immer wieder die Frage gestellt, welche Vorteile denn nun das niedersächsische Modell bringe. - Einhellige Antwort: Keine! Dafür bringt es aber viele Nachteile.
Ich will nur einige Nachteile stichwortartig aus den mir vorliegenden Stellungnahmen vortragen: kein Fortschritt gegenüber der klassischen Rechtsform, aktionistische Ersatzdebatte statt Reformen, Rechtsformfetischismus, Stiftungsräte als Ruheplatz für zu versorgende Politiker, Chance für namhafte Zustiftungen unrealistisch, Einführung neuer Rechtsform kuriert nur an Symptomen, Etikettenschwindel, unnütze Aufblähung der Hochschulverwaltung usw. usw.
zukunftsweisend und erstrebenswert; die Landeshochschulkonferenz nicht, der Deutsche Hochschulverband nicht, der Landesrechnungshof nicht, Verfassungsrechtler nicht, Professoren nicht, Studenten nicht, Personalräte nicht, die Bundesbildungsministerin nicht, der niedersächsische Finanzminister nicht und der Innenminister auch nicht.
Herr Oppermann, Sie stehen auf weiter Flur allein da. Das wiegt umso schwerer, als auch Fachleute von privaten Hochschulen Ihr Modell sehr kritisch bewerten. Ich darf in diesem Zusammenhang Professor Zimmerli von der Universität WittenHerdecke zitieren: Es sieht, nimmt man die Diskussion in Niedersachsen ernst, vielmehr so aus, dass man nur vom Regen in die Traufe käme, im Übrigen aber bliebe ziemlich alles beim Alten.
Die Schlussfolgerung daraus lautet: Die zweite Bildungskatastrophe, die der deutschen Universität droht. Die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechtes allein ist zur Realisierung der genannten Ziele nicht in der Lage. – So weit Professor Zimmerli.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abhängigkeit von staatlicher Finanzierung hat sich lediglich ein anderes Gewand zugelegt, um von den anhaltenden Kürzungsmaßnahmen der vergangenen Jahre abzulenken.
Der Wissenschaftsminister überlässt willentlich die Hochschulen dem Laieneinfluss ehrenamtlicher Stiftungsräte und macht sich in Finanzierungsfragen einen schlanken Fuß.
Von unseren Reformvorschlägen dagegen, die den Weg aus dieser Überregulierung zu mehr Autonomie, größerer Wettbewerbsfähigkeit, mehr Internationalität und größerer Leistungsfähigkeit und mehr Eigenverantwortung weisen würden, macht er, obwohl er anfangs doch auf einem guten Wege war, keinen Gebrauch. Sicherlich müssen die Hochschulen auch wirtschaftlicher werden. Aber vor allem muss man eines festhalten: Hochschulen sind keine Unternehmen. Sie sind Bildungseinrichtungen, die Forschung und Lehre zum Schwer
punkt ihrer Arbeit haben und junge Menschen entsprechend qualifizieren sollen. Hier von Amerika nicht übertragbare Modelle abzukupfern, Stiftungshüllen oder auch entscheidungsbefugte Stiftungsräte zu kopieren hilft unseren Hochschulen nicht ein Stück weiter.
Wir haben mit unserem Antrag die notwendigen Weichenstellungen aufgezeigt. Der Wissenschaftsminister dagegen lenkt nur von seinen Versäumnissen ab. Permanente Kürzungen, die halbe Milliarde, die allein seit 1995 gestrichen wurde, Personalabbau auf der einen Seite, steigende Studentenzahlen auf der anderen Seite - und das Süd/NordGefälle nimmt weiter zu.
Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir heute zum Abschluss der Debatte über diesen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in letzter Minute ein gemeinsames Signal setzen würden, das über die Zielsetzung der Hochschulreform eine parteiund fraktionsübergreifende Einigkeit ermöglichen würde. Ich glaube, dass die Hochschulen auf ein solches Signal warten, dass sie erheblich flexibler sind, als wir uns das im Moment - insbesondere Sie von der SPD-Fraktion - vorstellen können, und dass mit diesem Antrag, den wir auf den Weg gebracht haben, gute Eckdaten zur Verfügung stehen, um den Hochschulen wirklich Reformen zu ermöglichen. Sie brauchen das, und wir sollten ihnen die Möglichkeit dazu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Mundlos, ich befürchte, wir werden Sie heute enttäuschen müssen.
Die im CDU-Antrag formulierten Leitziele sind mittlerweile landes- und bundesweit Konsens. Sie sind von so großer zeitloser Allgemeinheit, dass es niemandem in den Sinn käme, sie ernsthaft
bestreiten zu wollen. Der von Ihnen angemahnte Reformbedarf ist von allen erkannt und nichts, aber auch gar nichts Neues. Ich zitiere aus dem Vorblatt zu der Begründung für ein neues Niedersächsisches Hochschulgesetz:
„Die Hochschulen stehen vor neuen Herausforderungen, die gezielte Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit verlangen.... Es ist in der Anwendung des geltenden Gesetzes deutlich geworden, dass die hohe Regelungsdichte die Hochschulen hindert, die volle Verantwortung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und für die Bewältigung neuer Herausforderungen zu übernehmen.“
Meine Damen und Herren, dieser nüchternen Feststellung werden wir alle hier im hohen Hause folgen können. Werfen wir gemeinsam einen Blick zurück!
Sie beklagen in Ihrem Antrag weitschweifig die Rollenaufteilung zwischen Hochschule und Staat, ihren Finanzstatus, die Regelungen für Aufsicht und Zusammenwirken, die viel geschmähten Verordnungsermächtigungen. Diese stammen alle aus dem 1978 verabschiedeten NHG, das zwar immer wieder novelliert wurde, in seinen Grundkonturen aber unangetastet blieb. Die ersten kräftigen Veränderungen im Sinne einer neuen Beziehung zwischen Hochschule und Staat wurden erst mit dem Regierungswechsel 1990 in Angriff genommen. Der Finanzstatus der Hochschulen wurde in mutigen Schritten vorangetrieben. Alle staatlichen Hochschulen in Niedersachsen arbeiten inzwischen als Landesbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen. Das sind Taten, die wir hier vorweisen können.
Jetzt stehen wir an einer Schwelle, an der wir mit einer bloßen Fortschreibung, mit weiteren Reparaturen nicht weiterkommen. Deshalb stellt sich die SPD-Fraktion den neuen Herausforderungen durch eine grundlegende Reform. Ziel ist es, von einem Gesetz der Detailregelungen zu einer Verfassung für die Hochschulen zu kommen. Darin sind wir uns einig, Frau Mundlos.