Protocol of the Session on January 26, 2001

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Die fraglichen Räume im Finanzministerium sind 1995 im Rahmen einer Generalsanierung des gesamten Gebäudes renoviert worden. Die dafür angefallenen Kosten sind Teil der Gesamtbaukosten und können nicht separat ermittelt werden.

Die entsprechenden Räume im Kultusministerium sind 1998 im Zusammenhang mit dem Einbau eines neuen Elt.- und EDV-Netzes saniert worden. Die insoweit angefallenen Kosten können ebenfalls nicht einzeln ermittelt werden.

Zu 2: Siehe meine Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Zuständig für die baulichen Arbeiten sind die Staatshochbauämter, die die Sanierungen im Rahmen der Bauunterhaltung durchgeführt haben. Ich weise darauf hin, dass aber auch Instandsetzungen kleinerer Art von der jeweiligen Hausverwaltung beauftragt werden können.

Die Bauleistungen wurden überwiegend im Rahmen bestehender Zeitverträge (Auf- und Abgebotsverfahren nach § 6 VOB/A) vergeben, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsarbeiten handelt. Bei umfangreicheren Arbeiten wird nach § 3 Nr. 3 VOB/A Beschränkte Ausschreibung - oder nach § 3 Nr. 4 VOB/A - Freihändige Vergabe - der Auftrag an besonders zuverlässige und fachkundige Bieter erteilt.

Anlage 22

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 28 des Abg. Schünemann (CDU):

Leistungsbilanz der Landesregierung Dr. Ernst Albrecht - ein Gewinn für Niedersachsen

Am 6. Februar 2001 jährt sich zum 25. mal die endgültige Wahl Dr. Ernst Albrechts zum Niedersächsischen Ministerpräsidenten durch den Niedersächsischen Landtag.

Mit dieser Wahl errang Niedersachsen bundesweite Aufmerksamkeit und in den folgenden 14 Regierungsjahren einzigartigen bundespolitischen Einfluss - beginnend mit der Veränderung der Polen-Verträge und endend mit der Durchsetzung von Strukturhilfemitteln, insbesondere für Niedersachsen.

In den Jahren 1976 bis 1990 hatte die CDUgeführte Landesregierung Ziele und Visionen, ein konkretes Bild von der Zukunft des Landes. Es ging der Albrecht-Regierung darum, Niedersachsen in das 21. Jahrhundert zu führen.

Die unterschiedliche Entwicklung Niedersachsens und die Unterschiede zwischen der Landespolitik unter Ministerpräsident Albrecht und den nachfolgenden drei SPD-Ministerpräsidenten lassen sich an einer Vielzahl von Einzelpunkten und Kennzahlen deutlich machen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich die Haushalts- und Kennzahlen im Vergleich 1990 und 2000 bei der Entwicklung der Steuereinnahmen, des Schuldenstandes, der Zinsausgaben und der Zinssteuerquote, der Höhe der Investitions- und der Personalausgabenquote (inklusive der Landesbetrie- be), sowie der Stellenbestand in der Landesverwaltung (inklusive der Landesbetriebe), des kommunalen Finanzausgleichs im Verhältnis zu den Steuereinnahmen des Landes, der Anzahl der Arbeitslosen, der Höhe der Wirtschaftsförderung im Landesdarlehensprogramm bzw. im Technologieprogramm, der Höhe der Landesmittel für Landesstraßen, Radwege und kommunalen Straßenbau, sowie bei den Investitionen im Krankenhausbereich im Vergleich der Zeiträume 1977 bis 1990 und 1990 bis 2000 dar?

2. Wie stellen sich in der Schul- und Bildungspolitik bei den relevanten Kennzahlen SchülerLehrer-Relation sowie Unterrichtsstunden pro Schüler, im Hinblick auf die Klassenfrequenz und die Unterrichtsstunden pro Klasse im Vergleich zwischen dem Schuljahresbeginn 1989/1990 und dem Schuljahresbeginn 1999/2000 dar?

3. Welche von der CDU-geführten Landesregierung eingeleiteten Infrastrukturplanungen und Neugründungen für den Tiefwasserhafen Cuxhaven-Groden, die Küstenautobahn, die Gründung von mehr als zwanzig neuen wissenschaftlichen Instituten von Mikroelektronik über Lebensmitteltechnologie, die Bio- und Gentechnologie, die erneuerbaren Energien, die Umwelttechnik bis hin zur Telekommunikation sind in den letzten zehn Jahren umgesetzt, weiter entwickelt oder gestoppt worden?

Der Fragesteller begehrt mit seiner Anfrage Antworten zu einer Vielzahl von landespolitischen Vorhaben und Entwicklungen; die Fragen erstrecken sich dabei über fast alle Bereiche der Landespolitik sowie über zum Teil auch weit zurück liegende Zeiträume.

Die Landesregierung ist zum einen gemäß Art. 24 Niedersächsische Verfassung verpflichtet, Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Zum anderen besagt § 47 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages, dass Kleine Anfragen auch zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde gestellt werden können, wenn sie hierfür geeignet sind; insbesondere soll eine kurze Antwort möglich sein.

Die Landesregierung sieht sich sowohl angesichts der Unbestimmtheit mancher der erbetenen Angaben als auch der Breite des Fragegegenstandes nicht in der Lage, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit das Datenmaterial zusammenzustellen. Darüber hinaus hält sie die Fragen wegen des unvertretbaren Arbeitsaufwandes für die Erstellung der Antwort auch grundsätzlich für nicht hinreichend beantwortbar.

Sie weist zudem darauf hin, dass im Rahmen bisheriger Landtagsinitiativen gerade auch von der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag immer wieder Vergleichszahlen zu verschiedenen Politikbereichen abgefragt worden sind, sodass zu konkreten Fragen auch jeweils konkrete Antworten der Landesregierung vorliegen.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 29 der Abg. Frau Vockert (CDU) :

Politik als „wunderbarer Wahnsinn“ Die „Family-Card“ als Konsequenz?

Niedersachsens neue Sozialministerin Trauernicht (SPD) hat gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 6. Januar 2001 „eigene Pläne“ vorgestellt, u. a. „eine ‚Family-Card‘..., die Familien über einen Landeszuschuss Vergünstigungen etwa bei Veranstaltungen, im Nahverkehr und bei Einkäufen

ermöglichen soll“. Politik sei „wunderbarer Wahnsinn“, so wird die neue Ministerin zitiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Landesmittel sind an welcher Stelle im Landeshaushalt 2001 vorgesehen, um Familien über einen Landeszuschuss Vergünstigungen etwa bei Veranstaltungen, im Nahverkehr und bei Einkäufen, ermöglichen zu können?

2. Wenn hier dringender Handlungsbedarf besteht, warum ist die sozialdemokratische Landesregierung hier nach mehr als zehn Jahren Regierungsverantwortung nicht tätig geworden?

3. Wie will sie Vergünstigungen, etwa bei Veranstaltungen, im Nahverkehr und bei Einkäufen ermöglichen, wenn sie in diesen Bereichen über keinerlei Zuständigkeiten und Befugnisse verfügt?

Zu 1 bis 3: Das Land Niedersachsen leistet im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einen erheblichen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien. Neben Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie gehören dazu Maßnahmen der Bildung und Qualifikation, Maßnahmen zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Prävention und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt, zur Integration von Behinderten, Initiierung von Partizipationsprojekten mit Kindern und Jugendlichen, Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zu mehr Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, Programme für familiengerechtes Wohnen u. a. m.

Die Landesregierung sieht darüber hinaus angesichts der sich wandelnden Lebenslagen und Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien weiteren Handlungsbedarf, um Frauen und Männer darin zu unterstützen, den Wunsch nach Zusammenleben mit Kindern leichter zu realisieren indem

- eine Vereinbarkeit von Familienleben mit der Erwerbsarbeit weiterhin verbessert wird und

- familienfreundliche Rahmenbedingungen verstärkt werden.

Die Landesregierung verfolgt daher das Ziel, gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Verbänden die Familienpolitik in Niedersachsen weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang wird zur Zeit u. a. die Idee einer "family card" geprüft, mit der Familien Erleichterungen und Vergünstigungen z. B. beim Zugang zu kulturellen Veranstaltungen erhalten könnten. Damit einhergehend soll eine Sensibilisierung und Stärkung des gemeinsamen Verantwor

tungsgefühls von Land, Kommunen, Wirtschaft und Verbänden für die Belange und Bedürfnisse von Familien erreicht werden.

Einzelheiten, auch zur finanziellen Umsetzung der „family card“, sind Gegenstand dieser Prüfung. Bei dieser Prüfung werden auch Erfahrungen anderer Länder , so z. B. Österreich, mit „family cards“ einbezogen.