Protocol of the Session on January 26, 2001

1. Warum konnte bis heute noch keine schriftliche Beurteilung für die beiden Bewerber geschrieben werden, um dann unverzüglich die weiteren Verfahrensschritte für die Besetzung der Stelle einzuleiten (die Besichtigungen fanden am 17. und 18. Oktober 2000 statt)?

2. Wie schnell kann die Auswahlkommission gebildet werden, und wie schnell können die anderen Verfahrensschritte eingeleitet werden (Beneh- mensherstellung mit dem Schulträger und der Gesamtkonferenz, Personal- ratsbeteiligung).?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Bewerber so schnell wie möglich benannt wird, damit er unverzüglich mit den Vorbereitungen für die Umwandlung der Schule in eine Verlässliche Grundschule beginnen kann, und wird dem potenziellen neuen Schulleiter dafür ein zeitlicher Rahmen zur Verfügung gestellt?

In der Samtgemeinde Siedenburg bestehen drei jeweils einzügige Grundschulen: GS Siedenburg, GS Borstel, GS Melling-hausen.

Die Schulleiterin der GS Borstel wurde auf eigenen Wunsch zum Schuljahresende1996/97 aufgrund erheblicher Konflikte innerhalb des Kollegiums und mit der Elternschaft an eine andere Schule versetzt.

Der Schulleiter der GS Siedenburg wurde - neben seiner Schulleitertätigkeit an dieser GS - mit Wirkung vom 25. August 1997 mit der kommissarischen Leitung der GS Borstel beauftragt. Die Situation an der Schule war zu dieser Zeit emotional extrem belastet, zahlreiche Elterngespräche mussten geführt werden. Nach einer Beruhigung der Situation erfolgte die erste Stellenausschreibung im SVBl 2/98. Die einzige Bewerberin wurde als nicht geeignet für die Übernahme der Funktionsstelle angesehen. Es folgten Bemühungen, eine Zusammenlegung der GS Siedenburg und der GS Borstel zu erreichen. Dieses Vorhaben scheiterte. Die Stelle wurde erneut ausgeschrieben (SVBl 9/98), um das Bewerberfeld zu erweitern.

Weitere Bewerbungen erfolgten nicht. Erneute Ausschreibungen folgten im SVBl 3/99 und 7/99, blieben jedoch erfolglos.

Die Unterrichtsversorgung der GS Borstel liegt seit der Vakanz der Schulleiterstelle deutlich über dem Durchschnitt der Region. Da sich die Situation an der Grundschule Borstel sowohl im Hinblick auf die kommissarisch geführte Schulleitung als auch hinsichtlich der Atmosphäre im Kollegium sowie in der Elternschaft zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten entwickelt hatte, wurden in der Folgezeit die gemeinsamen Überlegungen, die beiden Grundschulen unter eine Leitung zu stellen, wieder intensiv zwischen dem zuständigen Dezernenten und dem Schulträger sowie in dessen Gremien diskutiert. Unter Berücksichtigung des Diskussionsergebnisses entschied die Schulaufsicht, zunächst keine weitere Ausschreibung zu veranlassen.

Nachdem aufgrund gestiegener Schülerzahlen die Gewissheit bestand, dass die Schulleiterstelle mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 nach A 13 BBesO angehoben werden konnte und somit für Bewerberinnen und Bewerber mehr Attraktivität erhielt, wurde nach entsprechenden Gesprächen mit den beteiligten Gremien - erneut ausgeschrieben. Der bisherige kommissarische Schulleiter bat daraufhin um Entpflichtung von dieser Aufgabe, da er sich um die Stelle bewerben wollte. Die kommissarische Leitung wird seit dem 15. April 2000 von dem Schulleiter der GS Mellinghausen wahrgenommen.

Die erneute Ausschreibung erfolgte im SVBl 04/2000. Auf diese Ausschreibung hin bewarben sich ein Realschullehrer, gleichzeitig Stufenleiter einer Orientierungsstufe, und der Schulleiter der GS Siedenburg. Auf Wunsch der beiden Bewerber wurden die für Juli 2000 geplanten Besichtigungen auf Herbst 2000 verlegt. Die Begründungen lagen in der Tatsache, dass vielfältige Aufgaben und die Arbeitsdichte zum Schuljahresende einen ungünstigen Zeitpunkt für die Besichtigung ergaben.

Die Besichtigungen der Bewerber erfolgten am 17. Oktober und am 18. Oktober 2000. An beiden Besichtigungen nahm aufgrund der besonderen Bedingungen im Verlauf dieses Besetzungsverfahrens neben dem zuständigen Dezernenten eine weitere Dezernentin der Bezirksregierung Hannover, Außenstelle Syke, teil. In dem Gespräch zum Abschluss der Besichtigung wurde von beiden Bewerbern die Auffassung vertreten, dass eine mögliche Übernahme der Schulleitung in Borstel aus pädagogischen Gründen für alle Beteiligten zum Schuljahresbeginn 2001/2002 erfolgen sollte. Die Auswahl sollte bis zum Frühjahr 2001 abgeschlossen

sein, damit eine Vorbereitung zur Einführung der Verlässlichen Grundschule, die seitens des Schulträgers möglicherweise beantragt würde, aufgrund der Ortskenntnis und Wohnortnähe durch den ausgewählten Bewerber erfolgen könne.

In jedem Falle hätte die Besetzung der Rektorstelle in Borstel zum Schulhalbjahr eine Personalentscheidung notwendig gemacht und zwangsläufig Lehrerwechsel für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler nach sich gezogen.

Die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber sind fertiggestellt, die Stellungnahme zur Beratung in der Auswahlkommission ist erarbeitet. Die Auswahlkommission wird nach Mitteilung der Bezirksregierung Hannover zum 19. Februar 2001 einberufen. Die Stelle wird rechtzeitig zum Schuljahresbeginn besetzt sein; die Vorbereitungen zur möglichen Einführung der Verlässlichen Grundschule werden vom zukünftigen Schulleiter mit vorgenommen werden können.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1. Die dienstlichen Beurteilungen sind fertiggestellt, die Stellungnahme für die Auswahlkommission ist erarbeitet.

Zu 2. Die Auswahlkommission wird am 19. Februar 2001 den Auswahlvorschlag erarbeiten. Die Benehmensherstellungen mit dem Schulträger und der Gesamtkonferenz sowie die Beteiligung des Personalrates werden zeitgerecht erfolgen, so dass die Stelle zum Schuljahresbeginn besetzt sein wird.

Zu 3. Aufgrund der Ausführungen zu Ziffer 2 wird sichergestellt, dass die Vorbereitungen zur möglichen Einführung der Verlässlichen Grundschule in der Samtgemeinde Siedenburg durch den neuen Schulleiter der GS Borstel gemeinsam mit den Schulleitern der anderen beteiligten Grundschulen getroffen werden können. Anrechnungsstunden können zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 21

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 27 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Sanierungsmaßnahmen in Diensträumen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurden die Diensträume des Ministerpräsidenten, der niedersächsischen Minister und Ministerinnen, Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen und Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen zuletzt saniert bzw. sollen demnächst saniert werden?

2. Welche Maßnahmen waren jeweils erforderlich bei welchem Kostenrahmen?

3. Welche Institutionen haben die Maßnahmen nach welcher Art der Ausschreibung in welchem Zeitraum durchgeführt?

Zu 1: Nachstehende Sanierungsarbeiten, also Maßnahmen, die über reine Schönheitsreparaturen hinausgehen, sind in den Diensträumen des genannten Personenkreises in den vergangenen fünf Jahren ausgeführt worden bzw. sollen demnächst ausgeführt werden

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