Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Kollege Dr. Domröse hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.
Frau Präsidentin, ich frage schon, ob wir die Sitzung nicht unterbrechen müssten, um den Ältestenrat um Rat zu bitten bezüglich der Frage, ob das geht, was Sie hier gemacht haben.
Ich bin, Herr Kollege Dr. Domröse - ich glaube, das wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein -, in Geschäftsordnungsfragen außergewöhnlich fit. Verlassen Sie sich darauf: Was ich gemacht habe, war rechtens.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt schließen kann.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in Drucksache 2081 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlages für die Nachwuchskräfte des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1120 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2082
Der Antrag der Fraktion der CDU war in der 37. Sitzung am 12. November 1999 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Müller, die an ihre Berichterstattung sogleich ihren Redebeitrag für die SPD-Fraktion anschließen wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Beschlussvorschlag in Drucksache 2082 zu folgen. Den Rest des Berichtes gebe ich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit zu Protokoll und schließe sogleich meinen Redebeitrag an.
Die Umformulierung des Entschließungstextes hat indes keine Abänderung des mit der Entschließung selbst angestrebten Zieles zum Gegenstand. Denn an der bereits in der ersten Beratung des Antrages im November letzten Jahres deutlich gewordenen Zustimmung der Vertreter aller Fraktionen hat sich nichts geändert. Die Landesregierung soll also weiterhin aufgefordert werden, die Voraussetzungen für die Gewährung eines Anwärtersonderzuschlages für die Nachwuchskräfte des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes zu schaffen.
Der Umstand, dass mehr als ein Jahr bis zur jetzt anstehenden abschließenden Beratung dieses Antrages vergangen ist und der Ausschuss sich in dieser Zeit wiederholt mit dem Thema hat befassen müssen, hat vielmehr andere Gründe.
Der erste Grund lag in der gegenüber den ursprünglichen Annahmen zumindest dem ersten Anschein nach veränderten Bewerbersituation. Konnte der Ausschuss für Rechts- und Verfas
sungsfragen bei der ersten Erörterung des Antrages im November letzten Jahres noch davon ausgehen, die Bewerberzahlen, vor allem aber die Zahl derjenigen, die nach den erforderlichen Einstellungstests auch tatsächlich bereit sind, einer Einstellungszusage zu folgen, erfordere die Gewährung eines Anwärtersonderzuschlages, um überhaupt genügend geeignete Nachwuchskräfte für den mittleren Justizvollzugsdienstes zu gewinnen, so erschien diese Annahme nach Auswertung der entsprechenden Einstellungsverfahren in diesem Frühjahr zweifelhaft. Denn die Bewerberzahlen entwickelten sich zunächst positiver als erwartet. Für den Ausschuss stellte sich deshalb zu diesem Zeitpunkt die Frage, ob es angesichts dieser Entwicklung rechtlich überhaupt vertretbar sei, einen Anwärtersonderzuschlag zu gewähren. Besoldungsrechtlich ist ein solcher Zuschlag nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn auf andere Weise nicht genügend qualifizierte Bewerber für diesen Beruf zu gewinnen sind. Der Anwärtersonderzuschlag ist mithin nicht das Instrument, eine womöglich als zu gering empfundene Besoldung aufzubessern.
Im Einvernehmen aller Fraktionen ist die Beratung des Antrages deshalb im Frühjahr dieses Jahres bis zur Vorlage neuer Zahlen unterbrochen worden.
Tatsächlich war die Bewerberlage für die Einstellung in den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes für das Jahr 2000 dann auch noch ausreichend. Unzureichend war dagegen die Zahl der so genannten Zweitberufler, also derjenigen Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, auf deren Einsatz es im mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst besonders ankommt. Wie die Untersuchungen des Justizministeriums zeigten, sind die finanziellen Bedingungen für diesen Personenkreis, bei denen es sich weitgehend um Bewerberinnen und Bewerber handelt, die älter als 25 Jahre sind und dementsprechend oftmals auch eine Familie zu versorgen haben, völlig unzureichend.
Nach intensiven Vorgesprächen hatten die Vertreter aller drei Fraktionen deshalb Anfang November im Rechtsausschuss einen neuen Entschließungstext vorgelegt, der die Landesregierung auffordern sollte, zumindest jenen Anwärterinnen und Anwärtern einen Sonderzuschlag zu gewähren, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und unterhaltsberechtigte Angehörige haben.
Gegen diese Fassung der Entschließung sind im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen jedoch durch Vertreter des Finanzministeriums rechtliche Bedenken erhoben worden. Sie bezogen sich zum einen auf kompetenzrechtliche Gesichtspunkte. Zum anderen stellte sich die Frage, ob eine derartige Einschränkung auf den eben genannten Personenkreis unter Gleichheitsgesichtspunkten überhaupt rechtsbeständig wäre.
Entsprechend der Bitte des Haushaltsausschusses hat sich der federführende Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen deshalb jüngst nochmals mit dem Antrag befasst und dabei jene Formulierung der Entschließung erarbeitet, die Ihnen nun zur Annahme empfohlen wird. Die zunächst vorgesehene Einschränkung auf Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung ist danach fallen gelassen worden. Der Anwärtersonderzuschlag soll also allen zukünftig einzustellenden Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes gewährt werden. Auch diese Änderung ist im federführenden Ausschuss einvernehmlich beschlossen worden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat seine Bedenken damit als ausgeräumt angesehen und dieser Fassung der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Das für die Gewährung des Zuschlages in Aussicht genommene Finanzvolumen, das im jetzt zur Verabschiedung anstehenden Haushalt 2001 bereits Berücksichtigung gefunden hat, wird - so haben Untersuchungen des Justizministeriums ergeben ausreichen, da die notwendig werdenden Einstellungen nicht alle zu Beginn des Jahres vorgenommen werden.
Ich bin damit bereits am Ende meiner kurzen Berichterstattung angelangt und darf sie namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitten, seiner Beschlussempfehlung zu folgen.
Als wir uns mit diesem Thema vor etwa einem Jahr in erster Lesung beschäftigt haben, sind uns ganz schnell drei Dinge deutlich geworden.
Erstens. Allein der Wille des Parlaments, die Zuschläge wieder einzuführen, reicht nicht aus. Wir mussten nämlich die Verordnung des Bundes beachten.
Drittens. Was als qualifiziert zu betrachten ist, gibt diese Verordnung ebenfalls vor. Die Ermessensspielräume sind hierbei sehr eng.
Viertens war in der damaligen Debatte auch deutlich geworden, dass sich die Opposition damals nicht so sonderlich um die Rechtslage scherte, sondern die Forderung nach Zuschlägen zunächst einmal populistisch ausschlachtete.
Immerhin sind wir dann im Rechtsausschuss wieder zu einer gemeinsamen sachlichen Arbeit gekommen, worüber wir sehr froh waren. Wir haben im Rechtsausschuss anhand der Zahlen und Unterlagen festgestellt, dass wir zu den beiden Einstellungsterminen im vorigen Jahr ausreichend viele Bewerber für die Anwärterstellen hatten, sodass wir nichts anderes hätten begründen können.
Dennoch hat die SPD-Fraktion alles daran gesetzt, einen Weg zu finden, der uns zu dem heutigen Ziel führte. Wir haben uns sehr intensiv mit den Mindeststandards der Qualifizierung befasst. Hauptschulabschluss und berufliche Vorkenntnisse oder Realschulabschluss - das entsprach nicht unseren Vorstellungen. Die Erfahrung zeigt, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie soziale Kompetenz für unsere Vollzugsphilosophie wesentlich sind. Unsere niedersächsischen Vollzugsbediensteten bringen ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus ihrem Berufsleben in den Vollzugsalltag ein. Das hat sich sehr bewährt.
Natürlich sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lebensälter als Schulabgänger. Sie haben in vielen Fällen längst eine Familie gegründet. Auch das ist von großem Vorteil für die Fähigkeiten im Vollzug. Etwa 50 % aller Anwärterinnen und Anwärter, die in den Jahren 1999 und 2000 die Vollzugsschulen absolviert haben, entsprachen diesem Standard.
Wir möchten diesen Anteil noch steigern. Bei den Bewerberzahlen für den Januar 2001 mussten wir aber feststellen, dass es gerade bei dieser Gruppe einen besonders starken zahlenmäßigen Rückgang bei den Bewerbungen gab. Ursache dafür ist schlicht und einfach die verbesserte Arbeitsmarktlage. Wenn der Vollzug trotzdem besonders qualifiziertes Personal einwerben will, dann muss er auf
Das hatte die SPD-Fraktion dazu gebracht, in einem ersten Schritt mit einer differenzierten Sonderzulage für Zweitberufler mit Familie zu arbeiten. Meine Fraktion hatte dafür zusätzlich 1 Million DM für den Haushalt 2001 bereitgestellt. Wir waren uns im Rechtsausschuss alle miteinander über dieses Verfahren einig.
Dass es dann in einem weiteren Anlauf noch gelungen ist, von der Differenzierung wieder abzugehen und alle Anwärterinnen und Anwärter, die ab Januar 2001 neu eingestellt werden, wieder mit dem Sonderzuschlag zu versehen, betrachten wir allgemein als positiv.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch sagen, dass ich insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums für die schnelle Reaktion und die schnelle Hilfe bei der Umsetzung danke.
Dass wir die Mittel im Haushalt abgesichert haben, ist klar. Das ist durch unsere intensive Arbeit, aber nicht durch populistische Forderungen nach außen hin erreicht worden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Abstimmung vorliegende gemeinsame Antrag aller drei Fraktionen ist ein Sieg der Vernunft, und solche Siege der Vernunft werden uns in diesem Landtag mit diesen Mehrheiten leider nicht allzu häufig zuteil.
Als die CDU-Fraktion am 12. November 1999 den Entschließungsantrag betreffend Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlages für die Nachwuchskräfte des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes einbrachte, ließen die ablehnenden Stellungnahmen des damaligen Justizministers Dr. Weber und der SPD-Fraktion befürchten, dass dieses Thema zur unendlichen Geschichte wird.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre umso schlimmer gewesen, als es hier nicht um die Bedienung einer bestimmten Klientel mit mehr Geld ging, sondern um ein Stück Rechtsfrieden, ein Stück Gerechtigkeit und auch und gerade um die innere Sicherheit in den niedersächsischen Gefängnissen.
Wir haben die Gründe für die ablehnenden Stellungnahmen des Ministers und der Regierungsfraktion nicht nachvollziehen können; denn ein Dienstherr - hier der Justizminister - konnte und durfte nicht länger zulassen, dass eine Reihe der zukünftigen Justizvollzugsbediensteten - hier also die Anwärter - aufgrund der äußerst niedrigen Bezüge in die Sozialhilfe getrieben wurde, sich in der Konsequenz also das Land auf Kosten der niedersächsischen Kommunen entlastete.
Die Begründung des Ministers und der SPDFraktion von damals - ich verkürze einmal: „Wir würden ja gern, wenn wir nur könnten, aber der Bundesgesetzgeber lässt das nicht zu“ - erschien uns damals als nicht ausreichend und nicht stichhaltig. Das zeigt sich überall. Es ist ja auch ein Stück politische Erfahrung: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. An diesem Willen hat es damals jedoch entscheidend gemangelt.
Ich werde hier nicht dezidiert darauf eingehen, welche Voraussetzungen sich von damals zu heute geändert haben. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss wissen auch ganz genau, warum. Ich möchte hier nämlich keine schlafenden Hunde wecken. Dass der Minister und die SPDFraktion schließlich doch den richtigen Weg gefunden haben, freut uns als CDU-Fraktion natürlich sehr; denn wir sind mit unserem Entschließungsantrag vom November 1999 Wegweiser für das heutige Ergebnis gewesen. Das freut uns natürlich auch sehr. Wir bedanken uns bei all denen, die sich dafür eingesetzt haben. Hier ist ein Zustand beendet worden, der nicht mehr länger hinzunehmen und auch nicht mehr länger zu vertreten war.
Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, ist nicht vom Himmel gefallen. Es bedurfte des Bohrens dicker Bretter; denn um der Wahrheit die Ehre zu geben, muss hier gesagt werden, dass der Minister und die Regierungsfraktion von verschiedenen Seiten zum Jagen getragen worden sind. Das ist neben unserem Entschließungsantrag, neben den Verhandlungen der SPD-Kolleginnen und -Kollegen des Rechtsausschusses das ganz beson
dere Verdienst des Verbandes der Niedersächsischen Strafvollzugsbediensten, des VNSB, und des Hauptpersonalrates.