verständlich, dass, wenn man jedes Jahr mehr Schulden macht, dann das, was man sozusagen oben drauf packt, prozentual immer weniger wird.
Wenn man 1 DM Schulden macht und im nächsten Jahr noch einmal 1 DM, dann erhöht man die Schulden um 100 %. Wenn man im dritten Jahr noch einmal 1 DM Schulden macht, dann hat man die Schulden nur noch um 50 % erhöht. Wenn man dann noch einmal um1 DM erhöht, dann hat man nur um 33 % erhöht.
Aber es ist immer der gleiche Schuldenbetrag, um den Sie erhöhen, und so steht es in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung. Sie wollen jedes Jahr neue Schulden in Höhe von 2,65 Milliarden DM machen und sagen, prozentual werde es immer weniger. Damit wollen Sie die Leute doch für dumm verkaufen. Tun Sie das bitte nicht.
Herr Kollege, Sie haben Ihre Redezeit jetzt um 30 % überschritten. Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Herr Kollege Möllring, ich muss Ihnen wegen des „Lügens und Betrügens“ einen Ordnungsruf erteilen. Da ich weiß, wie sensibel Sie sind, fällt mir das schwer, aber er ist gerechtfertigt.
Meine Damen und Herren, zu diesen beiden Tagesordnungspunkten liegen mir, zumindest für heute, keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir werden die Debatte vereinbarungsgemäß Morgen wieder aufnehmen.
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1660 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2078
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Erste Konsequenzen aus den ernsthaften Fehlern in der Amtsführung des früheren Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski Änderung des Niedersächsischen Ministergesetzes - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1395 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2079
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1660 wurde in der 52. Sitzung am 20. Juni 2000 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1395 wurde in der 44. Sitzung am 16. Februar 2000 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2078 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden.
Der Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen vier Regelungsgegenstände, die ich ganz kurz ansprechen möchte. So wird durch eine Änderung des § 5 Abs. 3 des Ministergesetzes klargestellt, dass Regierungsmitglieder, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit dem Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat
oder einem vergleichbaren Organ oder Gremium eines Unternehmens angehören, unverzüglich die dafür gezahlten Vergütungen an das Land abzuführen haben, soweit sie 10.800 DM im Jahr übersteigen.
Als neue Regelung wird dem § 5 ein Absatz 4 angefügt, in dem Regierungsmitgliedern die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die sie mit Bezug auf ihr Amt erhalten, grundsätzlich untersagt wird.
Die dritte Regelung ist die Neufassung des § 10. Darin geht es um die Entschädigung der Regierungsmitglieder für Reisekosten.
Mit der Änderung des § 18 werden schließlich die für ehemalige Mitglieder der Landesregierung und ihre Hinterbliebenen bestehenden Regelungen über die Anrechnung von Einkünften ergänzt.
Ich gebe den gesamten Bericht zu Protokoll und bitte Sie im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung zu zustimmen.
In der Drucksache 2078 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden.
Die Fraktionen sind sich über das Grundanliegen des Gesetzentwurfs einig. Gestatten Sie mir bitte trotzdem, Ihnen die vorgesehenen Änderungen kurz zu erläutern.
Der Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen vier Regelungsgegenstände. So wird durch eine Änderung des § 5 Abs. 3 des Ministergesetzes klargestellt, dass Regierungsmitglieder, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit dem Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder einem vergleichbaren Organ oder Gremium eines Unternehmens angehören, unverzüglich die dafür gezahlten Vergütungen an das Land abzuführen haben, soweit sie 10.800 DM im Jahr übersteigen.
Als neue Regelung wird dem § 5 ein Absatz 4 angefügt, in dem Regierungsmitgliedern die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die sie mit Bezug auf ihr Amt erhalten, grundsätzlich untersagt wird. Ausnahmen hiervon kann nur die Landesregierung selbst oder mit ihrer Ermächtigung die Staatskanzlei zulassen. Es ist vorgesehen, die für die Landesbeamten geltenden Regelungen über die Annahme von Geschenken ihrem wesentlichen Inhalt nach für anwendbar zu erklären, und dabei die Entgegennahme von Geschenken, die nach den Regeln des gesellschaftlichen Verkehrs oder der Höflichkeit nicht abgelehnt werden können, zu ermöglichen.
Mit der Neufassung des § 10 wird zum einen die Entschädigung der Regierungsmitglieder für Reisekosten, die im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit entstehen, durch eine grundsätzliche Übernahme der für die Landesbeamten geltenden Regelungen neu geordnet. Die in diesem Zusammenhang notwendige Abgrenzung der amtlichen Tätigkeit von solcher für Parteien oder auch rein privaten Betätigungen soll in Verwaltungsvorschriften vorgenommen werden. Jedoch ist schon im Gesetz festgehalten, dass für Reisen als Vertreter eines Unternehmens von Seiten des Landes keine Reisekosten übernommen werden. Im Rahmen der Neufassung des § 10 werden weiter die praktisch bedeutungslosen Bestimmungen über Amtswohnungen der Regierungsmitglieder aufgehoben.
Mit der Änderung des § 18 werden schließlich die für ehemalige Mitglieder der Landesregierung und ihre Hinterbliebenen bestehenden Regelungen über die Anrechnung von Einkünften ergänzt. Zukünftig findet eine Anrechnung auch dann statt, wenn Ruhegehalts- oder Hinterbliebenenversorgungsbezüge mit Einkünften zusammentreffen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt worden sind. Ebenso sind zukünftig Abfindungen auf das Übergangsgeld anzurechnen. Allgemein wird hier eine Angleichung an die für Beamte geltenden Vorschriften angestrebt. Durch die Einführung einer siebenjährigen Übergangsfrist für die Anrechnung von außerhalb des öffentlichen Dienstes erzieltem Einkommen auf Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgungsbezüge bleiben dabei die Interessen derjenigen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes derartige Bezüge neben einem Einkommen von außerhalb des öffentlichen Dienstes beziehen, gewahrt.
durch Verwaltungsvorschriften, in ihrer Geschäftsordnung oder durch Beschlüsse näher und ergänzend zu regeln.
Von der Aufnahme weiterer Regelungen über die Tätigkeit der Regierungsmitglieder, wie sie in anderem Zusammenhang diskutiert wurden, wie z. B. die Einführung einer Unvereinbarkeit von Regierungsamt und kommunalem Mandat oder von weitgehenden Offenlegungspflichten der Regierungsmitglieder, hat der Ausschuss abgesehen. Die beschlossenen Regelungen erscheinen seiner Mehrheit zunächst ausreichend, um in der Vergangenheit aufgetretene Missstände zu bewältigen.
Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2078 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Bericht schließt an die Ausführungen an, die der Kollege Schlüterbusch Ihnen soeben namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in Bezug auf den Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgetragen hat.
Bekanntlich hat die Landesregierung mit diesem Entwurf die aus ihrer Sicht - und wie die Berichterstattung soeben verdeutlicht hat, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und der CDU erforderlichen Schlussfolgerungen aus den Umständen des Rücktritts des früheren Ministerpräsidenten Glogowski gezogen. Da dem jetzt zur Abstimmung anstehende Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kern dasselbe Ziel verfolgt, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die Beratungen dieser Punkte miteinander verbunden. Deshalb gelten die zum Ministergesetz vorgetragenen Erwägungen des Ausschusses selbstverständlich auch insoweit.
So ist zu der in Nr. 1 des Antrages enthaltenen Forderung, eine Unvereinbarkeit zwischen Minister- oder Staatssekretärsamt und einem kommunalen Mandat zu postulieren, bereits das Erforderliche gesagt worden.
Ebenso ist in den Ausschussberatungen klar geworden, dass ein Bedarf an derart einschränkenden Regelungen in Bezug auf die Annahme von Geschenken und die Durchführung von Flugreisen, wie sie die Nr. 2 des Entschließungsantrages fordert, mehrheitlich nicht gesehen wird.
Gezeigt hat sich auch, dass die Forderung der Grünen, den Mitgliedern der Landesregierung dieselbe Offenlegungspflicht für Einkünfte aufzuerlegen, wie dies mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes auch für Mitglieder des Landtages verlangt wird - Frau Kollegin Schuster-Barkau wird dazu gleich weitere Ausführungen machen -, weder im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat noch auf einhellige Zustimmung in der Sachverständigenanhörung gestoßen ist.
Schließlich hält die Ausschussmehrheit die von der Landesregierung selbst beabsichtigten Restriktionen bei der Zulassung von Mitgliedschaften in Aufsichtsräten für ausreichend. Die in der Nr. 4 des Entschließungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten weitergehenden Einschränkungen sind deshalb ebenfalls auf Ablehnung gestoßen.
Dies zusammengenommen, meine Damen und Herren, hat den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bewogen, die Ablehnung des Antrages der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu empfehlen. Dieser Empfehlungen sind die mitberatenden Ausschüsse beigetreten.
Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen darf ich Sie deshalb bitten, seiner Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag der Fraktion der Grünen abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den ersten Dementis bis kurz vor dem Amtseid heute Mittag: Diese Kabinettsumbildung war weiß Gott kein Glanzstück. Aber immerhin hat Ministerpräsident Gabriel damit eine alte grüne Forderung verwirklicht, nämlich die Trennung von
Regierungsamt und Abgeordnetenmandat. Ich fürchte nur, das geschah mangels Masse und mangels Klasse in der SPD-Fraktion; denn sonst hätte er das ja in das Ministergesetz aufgenommen und als großen Erfolg gefeiert. Aber auch sonst, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz kein großer Wurf, trotz allen Geredes um einen neuen Ehrenkodex für Politiker.