Regierungsamt und Abgeordnetenmandat. Ich fürchte nur, das geschah mangels Masse und mangels Klasse in der SPD-Fraktion; denn sonst hätte er das ja in das Ministergesetz aufgenommen und als großen Erfolg gefeiert. Aber auch sonst, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz kein großer Wurf, trotz allen Geredes um einen neuen Ehrenkodex für Politiker.
Warum eigentlich müssen Landespolitiker überhaupt in Aufsichtsräten sitzen? Auf Bundesebene - bei der Bahn, bei der Post - werden Sie keinen einzigen Minister in einem Aufsichtsrat finden. Warum eigentlich dürfen sich diese Minister, wenn sie denn schon im Interesse eines Landes ein Aufsichtsratmandat wahrnehmen, dafür mehr als 10.000 DM in die eigene Tasche stecken und liefern nicht, wie ihre bayerischen Kollegen, alles für gute Zwecke ab? Und warum eigentlich müssen wir ein Gesetz ändern, in dem wir vorschreiben, dass ein Mitglied der Landesregierung pünktlich zu zahlen hat?
Meine Damen und Herren, es gibt aber auch einige positive Elemente in dem Gesetzentwurf der Landesregierung, z. B. zur Annahme von Geschenken oder auch die Reisekostenregelungen.
Erstens halten wir als Konsequenz aus den diskutierten Fehlern des früheren Ministerpräsidenten nach wie vor eine Unvereinbarkeit von Ministeramt und kommunalem Mandat unbedingt für erforderlich. Bei der Anhörung haben uns praktisch alle Sachverständigen in diesem Punkt bestätigt und die Auffassung vertreten, dass dies ein richtiger und wichtiger Schritt ist, dem Verdacht unsauberer Interessenverquickung vorzubeugen.
Warum machen wir eigentlich Anhörungen, wenn das Ergebnis von Ihnen ohnehin nicht zur Kenntnis genommen wird? Die SPD-Fraktion lehnt nach meinem Eindruck die Forderung hauptsächlich deswegen ab, weil der Kollege Senff im Stadtrat von Hann. Münden bleiben will - bei seinem Ministerium kann ich es mir noch am ehesten vorstellen, dass er da nicht unter Arbeitsüberlastung leidet - und weil der Kollege Oppermann, wie man hört, demnächst in den Stadtrat von Göttingen einziehen möchte.
Der zweite Grund für unsere Ablehnung ist die verpasste Chance bei der Anrechnungsregelung für die Alterspensionen. Vorweg: Das Amtsgehalt
eines Ministers ist angemessen. Wer einen Milliardenetat verantwortet, sollte ruhig so viel bekommen wie der Vorstand einer größeren Sparkasse.
Das eigentliche Problem bei den Ministerbezügen ist der Wust von Nebeneinkünften, die im Kleingedruckten geregelt sind, in einem Dschungel, den niemand verstehen kann und den wohl auch niemand verstehen soll. Einen kleinen Eindruck haben wir heute Morgen im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsdebatte bekommen.
Die Sachverständigenkommission unter Roland Berger hat errechnet, dass das Amtsgehalt nur die Hälfte des wirklichen Einkommens ausmacht. Herr Berger hat deshalb vorgeschlagen, einem Landesminister jährlich 0,5 Millionen DM zu zahlen, weil dies unter Hinzurechnung aller geldwerten Vorteile eine kostenneutrale, aber wesentlich transparentere Regelung ist.
Nehmen wir einmal Frau Trauernicht, Frau Knorre und Herrn Pfeiffer, die heute Morgen vor diesem Haus ihren Amtseid abgelegt haben. Ihnen steht nach vier Jahren eine Pension von 29 % des aktuellen Amtsgehalts zu. Das sind 6.141 DM monatlich, zahlbar ab dem 55. Lebensjahr. Selbst wer 40 Jahre lang als Angestellter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, wird diese Monatsrente nicht erreichen, und der muss auch noch zehn Jahre länger arbeiten, um seine Altersrente überhaupt zu erhalten.
- Ich glaube nicht, Herr Kollege, dass die sparkassenrechtlichen Regelungen mit den Regelungen über die Ministerbezüge vergleichbar sind. - Wir haben jedenfalls schon vor drei Jahren verlangt, die Ministerpensionen vom 55. auf das 60. Lebensjahr zu verschieben, und sind dabei an der SPD gescheitert.
Außerdem, meine Damen und Herren, können unsere fröhlichen Frühpensionäre zwischen ihrem 55. und ihrem 65. Lebensjahr monatlich 15.000 DM hinzuverdienen, ohne dass ihre Pension von mehr als 6.000 DM gekürzt wird. Eine Kürzung erfolgt nämlich erst dann, wenn die Summe aus Pension und privaten Einkünften höher ist als das Gehalt als aktiver Minister. Private
Erwerbseinkünfte sollten daher - wir finden den Vorschlag des Bundes der Steuerzahler sehr sinnvoll, Herr Kollege Eveslage - mindestens zur Hälfte angerechnet werden.
Im Februar des Jahres sagte Ministerpräsident Gabriel: Bei vielen Menschen ist der Eindruck entstanden, Parteien und Politiker hätten sich in weiten Bereichen den demokratischen Staat zu Eigen gemacht, statt ihm zu dienen. - Herr Gabriel, diese üppige Ministerversorgung ist kein Beitrag dazu, diesem Eindruck entgegenzuwirken. Es kommt darauf an, nicht nur mutig zu reden, sondern auch mutig zu handeln. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung.
- Hier liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich habe die Debatte geschlossen, und damit ist sie geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
- Mir liegen hier keine Wortmeldungszettel mehr vor. Die Debatte ist geschlossen. Jetzt geht es zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Platz!
- Es tut mir Leid. Ich habe die Debatte schon geschlossen. Damit ist die Debatte geschlossen. Bitte nehmen Sie Platz!
(Stratmann [CDU] - zum Präsidium gehend -: Ich habe doch meinen Zet- tel - - - Gegenruf von Plaue [SPD]: Setz dich hin!)
Wir kommen zur Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2079 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1395 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2080
- Können auch die Unterhaltungen an der Regierungsbank, für die ich ja Verständnis habe, eingestellt werden? - Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1394 wurde in der 44. Sitzung am 16. Februar 2000 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Schuster-Barkau. Bitte schön!
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2080 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU beschlossen worden. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in beiden Ausschüssen für die Annahme des Gesetzentwurfs gestimmt.
Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben verschiedene jüngste Vorkommnisse auf der Landes- wie auch auf der Bundesebene das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Amtsführung der Träger öffentlicher Ämter und Funktionen und in ihre Verpflichtung zu einer nur am Wohl des Landes orientierten Tätigkeit erschüttert. Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, dieses Vertrauen, jedenfalls soweit es die Lauterkeit der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages betrifft, wieder zu stärken.
Deshalb sollen die Abgeordneten jährlich Art, Höhe und Herkunft ihrer Einkünfte aus selbständigen oder unselbständigen Tätigkeiten oder aus dem Betrieb eines Gewerbes sowie die ihnen persönlich zugewendeten Spenden anzeigen. Der Gesetzentwurf sieht weiter verfahrensmäßige Vorkehrungen vor, die der Publikation dieser Angaben dienen. Schließlich ist ein Verfahren vorgesehen, in dem die Abgeordneten geltend machen können, dass ein berechtigtes Interesse der Veröffentlichung ihrer Einkünfte entgegensteht.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat u. a. zu den durch diesen Gesetzentwurf berührten Fragen die früheren Landtagspräsidenten Blanke und Milde, den früheren Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herbst, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Nedden, sowie die Professoren Dr. Scheuch und Dr. Nassmacher angehört. Das Ergebnis dieser Anhörung hat die mit dem Gesetzentwurf befassten Ausschüsse in ihrer weit überwiegenden Mehrheit darin bestärkt, dass über die nach dem niedersächsischen Abgeordnetenrecht bereits vorhandenen Verhaltensregeln und Offenbarungspflichten für Abgeordnete