Protocol of the Session on November 16, 2000

- Bei Tagetes geht das besonders gut. Sonnenblumen und Ringelblumen säen sich sogar alleine aus.

Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie tun das, und dann bekommen Sie plötzlich von einer Firma, die sich als Beauftragte von Saatgutfirmen zu erkennen gibt, einen Fragebogen. In diesem Fragebogen sollen Sie angeben, wie groß Ihr Garten ist, welche Fläche Sie mit welchem Gemüse oder mit welchen Blumen bepflanzen, wie lange Sie das schon tun und Ähnliches. Und dann wird Ihnen z. B. mitgeteilt, dass Sie für die Tüte Tagetessamen, die Sie im letzten Jahr für 3 DM gekauft haben und von der Sie in diesem Jahr wieder aussäen, 2,40 DM Lizenzgebühren zu zahlen haben. Ich glaube, Sie würden sich ziemlich wundern.

Genauso geht es auch den Landwirten, und das ist im Moment der Streit in der Landwirtschaft. Auch die Landwirtschaft züchtet und betreibt so genannten Saatnachbau, d. h. verwendet einen Teil ihrer Ernte wieder für die Aussaat. Dabei handelt es sich um das so genannte Landwirteprivileg - das Recht auf kostenlosen Nachbau -, das es schon so lange gibt, wie Saatgut überhaupt verkauft wird.

Das hat die großen Saatgutfirmen nicht ruhen lassen. Sie haben in Brüssel mit ihrer sehr bedeutenden Lobby erreicht, dass es zu einem Gesetz gekommen ist, das dafür sorgt, dass für Samen geschützter Sorten nicht nur einmal beim Kauf, sondern dass jedes Jahr, bei jedem Nachbau entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen sind.

Die Bauern haben seinerzeit, als das Ganze über die Bühne gegangen ist, sicherlich nicht allzu gut aufgepasst und müssen sich jetzt damit auseinander setzen. Der Bauernverband selbst hat nach anfänglichem Murren versucht, über eine Vereinbarung zu Erleichterungen zu kommen. Interessanterweise

ist für den gesetzlichen Fall eine NachbauLizenzgebühr von 80 % der ursprünglichen Gebühr festgesetzt worden, obwohl das EU-Recht ausschließlich 50 % vorsieht.

Die Bauern haben inzwischen gemerkt, was für ein Ei ihnen da ins Nest gelegt worden ist. Sie haben dagegen Widerstand aufgebaut: Sie haben sich in der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren zusammengeschlossen. Sie verweigern die Auskunft, und Sie treiben eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen voran. Die gerichtliche Auseinandersetzung läuft im Augenblick auf Hochtouren, und einiges in dieser Auseinandersetzung gibt durchaus zu denken.

So ist z. B. für 59 Sorten kassiert worden, obwohl diese gar nicht geschützt waren. Es gibt keine Sortenlisten, aus denen die Bauern ersehen können, wofür, ab wann und bis wann sie zu zahlen haben. Es gibt keine Liste für nachbaufreie Sorten. Frankreich und Österreich haben noch keine Regelung getroffen; in vielen anderen Ländern ist die Handhabung sehr unterschiedlich.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun entschieden, dass bei nationalen Sorten keine Auskunftspflicht besteht. Da es damit in Widerspruch zu früheren Urteilen gerät, hat es empfohlen, diese ganze Geschichte dem Bundesgerichtshof vorzulegen. - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Verfahren ausgesetzt, in dem es um europäisch geschützte Sorten geht, und dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob überhaupt ein allgemeiner Auskunftsanspruch gegeben ist.

Die Situation stellt sich also etwa wie folgt dar - ich fasse zusammen -: Höchstrichterliche Entscheidungen stehen aus. Die Agrarministerkonferenz hat sich auf Antrag Nordrhein-Westfalens mit einem Moratorium in dieser Sache befasst. Der Bauernverband selbst gewährt inzwischen Klageunterstützung in den Fällen, in denen es um die Festsetzung der 80 % geht. In Berlin laufen Gespräche über die Veränderungen der Bestimmungen. - Des Weiteren kann man darauf hinweisen, dass die Bauern auf diese Art und Weise unfreiwillig einen durchaus deutlichen Beitrag dazu leisten, dass die Saatgutfirmen in gentechnische Entwicklungen investieren.

Zu beachten ist auch, dass es sich hier erst um einen ersten Schritt handelt und dass wir damit rechnen müssen, dass ein vergleichbares System

möglicherweise irgendwann einmal auch für den Tierbereich geschaffen wird, d. h. dass das Kalb, das geboren wird, Lizenzgebühren bei irgendwelchen größeren Firmen auslöst. - Das kann es eigentlich nicht sein. Deswegen bitten wir Sie heute, Solidarität mit den betroffenen Landwirten zu praktizieren und die Partner aufzurufen, ein Moratorium zu akzeptieren und einzuleiten.

Der deutsche Pflanzenzüchterverband hat gerade in dieser Situation, in der eigentlich alles irgendwie unklar und strittig ist, die beteiligten Bauern mit einer regelrechten Klagewelle überzogen - gemeinerweise, sage ich einmal, gerade dort, wo sie vor den örtlichen Gerichten obsiegt haben. Das empfinde ich als äußerst unfair.

Unser Landwirtschaftsminister hat mir in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu verstehen gegeben, dass er keinen Handlungsbedarf sieht. Ich will gar nicht spekulieren, warum er das nicht tut. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass sich gerade die kleineren Betriebe wehren, die Betriebe, die eher geneigt sind, auch einmal zusätzlichen Arbeitsaufwand für eigene Saatgutgewinnung und Saatgutaufbereitung zu betreiben, um ein wenig mehr Liquidität zu haben.

Von daher erbitte ich vom Parlament die entsprechende Unterstützung für diesen betroffenen Personenkreis. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Regierungsfraktion nimmt der Kollege Stolze Stellung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Auseinandersetzung um die Auskunftspflichten und die Zahlung von Nachbaugebühren beschäftigt die Landwirtschaft schon seit längerer Zeit. Es wird sehr kontrovers diskutiert. Das Kooperationsabkommen zwischen dem Deutschen Bauernverband und dem Bund Deutscher Pflanzenzüchter hat bei 95 % der Landwirte Akzeptanz gefunden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt natürlich nicht, dass dieser Teil der Landwirte frohen Mutes diese zusätzliche Arbeit und Kosten auf sich genommen hat. Kleinlandwirte sind jedoch im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Klein,

gesagt haben, von der Nachbaugebühr ausgenommen.

Streitpunkte zwischen den Nutzern und den Gegnern sind die allgemeine Auskunftspflicht und die Nachbaugebühr. Wenn die Grünen die Unterstützung der Landwirtschaft fordern, dann haben sie mich und die SPD-Fraktion natürlich auf ihrer Seite.

Nur, wie werden wir so mit dieser Problematik fertig, dass sie zum Vorteil für die Landwirtschaft führt? Wenn Nachbaugebühren erhoben werden, dann müssen die Saatgutkosten für Basissaatgut auch reduziert werden. Da dies nicht grundsätzlich erfolgt, muss sich der Bund Deutscher Pflanzenzüchter natürlich den Vorwurf der Abzockerei gefallen lassen.

(Zustimmung von Klein [GRÜNE])

Sicherlich nutzen die nachbauenden Landwirte die züchterischen Vorteile. Man muss aber bedenken, dass sie möglicherweise auch Mindererträge in Kauf nehmen.

Ich sagte schon, meine sehr verehrten Damen und Herren, 95 % der Landwirte sind auskunftswillig, die verbleibenden 5 % jedoch nicht. Schnell könnte es den Eindruck erwecken, die Ökobetriebe oder ähnliche seien die Widerständler. Dann wäre man im Grunde genommen die Sache relativ leicht los. Dem ist aber nicht so; denn 95 % der Widerständler sind konventionelle Bauern. Ich selber kann aus eigener Erfahrung sagen: Ich bin nicht Betroffener, weil ich einen Saatgutwechsel im Bereich von über 80 % vornehme. Insofern bin ich ein Nutznießer dieser Regelung.

In diesem Zusammenhang stellt sich aber u. a. die Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ist der Deutsche Bauernverband berechtigt, für Nichtmitglieder ein Kooperationsmodell mit dem Bund deutscher Pflanzenzüchter einzugehen? Jene Landwirte, die dem Kooperationsabkommen beigetreten sind, zahlen bis zu 80 % Nachbaugebühr. Andere, die sich nicht dem Kooperationsabkommen angeschlossen haben, zahlen an die Saatguttreuhandverwaltung mit Billigung des Deutschen Bauernverbandes 80 % der Lizenzgebühr. Diese Veranlagung wird als so genannte gesetzliche Regelung bezeichnet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang stellt sich aber insbesondere die Frage nach dem Höchstsatz dieser Nachbauge

bühr. Herr Klein führte das bereits an. Der von der EU erlassene Höchstsatz wurde auf 40 bis 50 % festgesetzt. Diese Situation gründet sich darauf, dass die EU ihre Verordnung verspätet erlassen hat und der Deutsche Bauernverband mit dem Bund der deutschen Pflanzenzüchter schon vorab dieses Kooperationsabkommen beschlossen hatte. Wenn nun aber der Deutsche Bauernverband immer wieder die Benachteiligung deutscher Landwirte gegenüber anderen europäischen Landwirten ins Feld führt, muss er sich selbst die Frage stellen, warum man in dieser Sache nicht freiwillig nachbessert. Im Vergleich dazu haben sich alle Bauernverbände in Frankreich gegen die Nachbaugebühren gewehrt. Die Konsequenz ist, dass die französischen Landwirte bis heute keine Nachbaugebühren zahlen. Auch in anderen europäischen Staaten wehren sich die Landwirte gegen die Nachbaugesetze. Unterschiedliche Lizenz- und Nachbaugebühren führen zu weiterer Wettbewerbsverzerrung.

Es wäre sicherlich der Sache dienlich, wenn die Treuhand und der Bund deutscher Pflanzenzüchter keine weiteren Klagen anstreben würden. Dies sollte meiner Ansicht nach bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung so bleiben.

(Zustimmung von Klein [GRÜNE])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der bürokratische Aufwand - dies ist kein Novum im Bereich der Landwirtschaft - wird immer höher. Auch hier stellt sich wieder einmal die Frage: Wollen wir Vorteile für die Landwirtschaft erreichen, oder wird hier nur eine institutionelle Förderung betrieben?

Ziel sollte es sein, eine europäisch angepasste Vereinbarung zu treffen. Beide Seiten, der Deutsche Bauernverband und der Bund deutscher Pflanzenzüchter, sollten sich noch einmal zusammensetzen, um eine Lösung zu finden, die genau dies berücksichtigt.

Unsere Landwirte brauchen unsere Unterstützung bei diesem Thema; denn es sind zusätzliche Kosten, die auf sie zukommen. Heute sollten wir aus diesem Grunde dieses Thema an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen und dort intensiv beraten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU spricht der Kollege Kethorn.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klein, zunächst ein Kompliment. Die Formulierung Ihrer Überschrift „Der Landwirtschaft den Rücken stärken - Gegen Auskunftspflicht und Nachbaugebühren“ ist Ihnen trefflich gelungen. Wer will schon nicht der Landwirtschaft den Rücken stärken? Wer will die Landwirtschaft aushorchen? Wer will dort schnüffeln? Wer will der Landwirtschaft schon wieder zusätzliche Kosten aufbürden? Man ist fast geneigt zu fragen: Wird die Landwirtschaft schon wieder durch RotGrün aus Berlin belastet? Darüber haben wir ja an dieser Stelle schon des Öfteren auf der Grundlage mehrerer Anträge von uns debattiert.

Worum geht es aber bei diesem Antrag, meine Damen und Herren? - Es geht um das Sortenrecht für Saatgut und Pflanzgut. Um den Antrag letzten Endes besser verstehen zu können, ist, glaube ich, ein Rückblick notwendig.

1991 ist das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen verabschiedet worden. In diesem Übereinkommen sind die Saatgutvermehrung, die Aufbereitung und der Verkauf von Vermehrungsmaterial geschützter Sorten geregelt worden. Darin ist also ein Art Patentrecht für den Züchter neuer Sorten festgelegt worden. 1994 wurde auf europäischer Ebene auf der Grundlage dieses Übereinkommens ein europäisches Sortenschutzrecht geschaffen. Entsprechend diesen beiden Vorgaben ist dann auch das deutsche Sortenschutzrecht 1997 geändert worden. Nach diesem Sortenschutzrecht ist allein der Sortenschutzinhaber bzw. Züchter berechtigt, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder für die vorgenannten Zwecke aufzubewahren.

Mit aufgenommen worden ist in diesem Gesetz, dass die Verwendung von Nachbausaat oder auch von Nachbaupflanzengut grundsätzlich erlaubt ist, wenn dem Sortenschutzinhaber eine angemessene Entschädigung gezahlt wird, also die so genannte Nachbaugebühr. Darüber hinaus ist festgelegt worden, dass der Sortenschutzinhaber überhaupt Nachbaugebühren erheben kann. Denn er muss schließlich wissen, wer zertifiziertes Saatgut bzw.

Nachbausaatgut aus zertifiziertem Saatgut verwendet. Daher die Berechtigung zur Auskunftspflicht. So weit das Gesetz, meine Damen und Herren.

Wir müssen nun die Frage nach der Notwendigkeit des internationalen Übereinkommens für Pflanzenzüchtungen des europäischen Sortenschutzrechts wie auch des deutschen Sortenschutzrechts beantworten. Dort ist ja auch die Nachbaugebühr und die Auskunftspflicht beinhaltet.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind in der Feststellung einig, dass die Pflanzenzüchtung der Ausgangspunkt für Innovation in der Pflanzenproduktion ist. Dabei soll eine Pflanze gezüchtet werden, die für den Landwirt und auch für den Verbraucher so optimal ist, dass die Bedürfnisse für beide Gruppierungen am Ende verbessert werden.

Meine Damen und Herren, Pflanzenzucht hat eine sehr lange Geschichte. Die Züchter haben sich auf die Wünsche, auf die Nachfragen, auf die Anforderungen der Landwirte und in der Kette damit auch auf die Verbraucher eingestellt. Viele Wünsche wurden in dieser Geschichte der Pflanzenzucht formuliert und festgeschrieben: Verbesserung des Ertragspotentials, Verbesserung der Ertragssicherheit, Sorten sollten gezüchtet werden, damit die jeweiligen Standortbedingungen besser zu nutzen sind, Resistenz gegenüber Pflanzenkrankheiten, Minderung der Anfälligkeit gegenüber extremen Witterungsbedingungen, Geschmacksveränderungen, Anpassung an Verarbeitungsbedingungen der Pflanzenprodukte usw. Man könnte hier sicherlich noch Weiteres aufführen.

Diese Ansprüche der Landwirte und der Verbraucher sind uns seit Jahrzehnten bekannt und sind auch kontinuierlich erhöht worden. Die Pflanzenzüchtung hat sich auf diese Anforderungen eingestellt. In den letzten Jahren sind allerdings die Anforderungen und Wünsche an Forschung und Entwicklung gestiegen. Damit ist auch der finanzielle Aufwand für Forschung und Entwicklung erhöht worden. Die Pflanzenzüchter haben in der Regel über den Verkauf von zertifiziertem Saatgut oder auch zertifiziertem Pflanzgut diesen erhöhten Aufwand begleichen können.

Wo liegt nun das Problem? - Landwirte bestellen ihre Äcker mit zertifiziertem Saatgut, aber nicht nur mit diesem Saatgut. Ein großer Teil der Flächen wird auch mit dem Nachbau aus zertifiziertem Saatgut bestellt. Dies war in der Vergangen

heit gängige Praxis und ist auch heute noch gängige Praxis. Es gibt allerdings einen elementaren Unterschied: Früher verging von der Forschung und Entwicklung bis zur Anerkennung einer Sorte eine bestimmte Zeit, und die neue Sorte konnte über zehn Jahre lang oder länger auf dem Markt sein, d. h. verkauft werden. Man konnte die Aufwendungen also auch auf diesen Zeitraum umlegen. Heute sieht das anders aus. Der Zeitzyklus ist wesentlich kürzer geworden. Nur noch drei oder vier Jahre lang sind die Sorten auf dem Markt, obwohl erhöhte Aufwendungen erforderlich sind. Diese erhöhten Aufwendungen müssen also auf einen kürzeren Zeitraum umgelegt werden. Beide Gruppierungen, d. h. diejenigen, die dieses zertifizierte Saatgut benutzen, und diejenigen, die aus dem Nachbau von zertifiziertem Saatgut ihre Äcker bestellen, profitieren davon. Aus diesem Grunde ist es auch richtig, wenn diese zu den Aufwendungen herangezogen werden, damit eine neue Sorte finanziert werden kann.

Wie hier eben schon vorgetragen worden ist, haben der Deutsche Bauernverband und der Bund der Pflanzenzüchter im Jahre 1996 ein Kooperationsabkommen für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung vereinbart. Von einem großen Teil der Betroffenen ist dieses Abkommen angenommen worden, wobei man aber hinzufügen muss, dass dies wohl von beiden Seiten widerwillig geschehen ist; denn schließlich haben sie bei diesem Kompromiss jeweils auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen.

Nun liegt uns der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung „Weg mit der Nachgebühr, weg mit der Auskunftspflicht“ vor. Ich meine, Herr Klein und seine Fraktion sind damit aufgesprungen auf eine Aktion der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft mit Adi Lambke an der Spitze und sicherlich auch auf eine Aktion des Europaabgeordneten der Grünen Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, der vor ein paar Wochen die Geschäftsräume der Pflanzenzüchter in dem Verbandsgebäude besetzt hat. Herr Klein, ich frage mich, ob der Antrag, den Sie hier heute vorlegen, wirklich zu Ende gedacht ist oder ob es sich um eine populistische Forderung handelt, die die Landwirte gern annehmen.

Wir sind uns wohl darin einig, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen müssen, um auf der einen Seite die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft durch die Nutzung des Züchtungsfortschritts über die Verwendung von

zertifiziertem Saatgut oder Pflanzgut zu verbessern und auf der anderen Seite die Forschung und Entwicklung im Bereich der Pflanzenzüchtung am Standort Deutschland langfristig zu behalten. Wir befürchten, dass beim Wegfall der Nachbaugebühren diese beiden Ansprüche mittelfristig gefährdet sind und schließlich wegfallen werden.

Herr Klein, wenn es praktikable Lösungsvorschläge gibt, dann sind wir wirklich offen, darüber hier oder im Ausschuss zu diskutieren. Sie haben in Ihrem Antrag nur den Wegfall der Nachbaugebühr und der Auskunftspflicht gefordert. Sie haben aber keine anderen Vorschläge unterbreitet. Insofern glänzen Sie mit Fehlanzeige. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss von Ihnen noch andere Vorschläge hören werden dazu, wie das Problem für beide Seiten zufrieden stellend gelöst werden kann. Auf Ihre Vorschläge im Ausschuss sind wir auf jeden Fall sehr gespannt. - Vielen Dank.