dass für die geschlachteten Tieren eine andere Regelung gilt als für die gefallenen. Das habe ich ja in meiner Rede ausführlich begründet. Natürlich gilt dafür eine andere Regelung. Dabei verbleiben die Kosten nämlich ausschließlich bei den Tierhaltern. Auch wenn das nach außen hin nicht so deutlich wird, werden diese Kosten - so habe ich das in meinem Vortrag eindeutig gesagt - umgelegt werden, weil sie nach dem Gesetz nicht gesondert erhoben werden können. Diese Belastung ist für die Landwirtschaft und für die Tierhalter bedeutend größer als die Lasten, die durch die Entsorgung der gefallenen Tiere entstehen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag ja einen Unterschied geben zwischen dem, was Sie, Herr Biestmann, hier gesagt haben, und dem, was in Ihrem Antrag steht. Das will ich ja nicht bestreiten. Aber dass es diesen Unterschied gibt, habe ich eben deutlich gemacht, indem ich es zitiert habe.
Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Information nehmen, dass es keine Erfolg versprechenden Gespräche zwischen denen gibt, die verabredet haben, über dieses ernste Thema zu reden.
(Ehlen [CDU]: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann fangen Sie an zu reden! - Gegenruf von Beck- mann [SPD]: Ihr habt doch nur Bam- mel davor, dass die Gespräche erfolg- reich sind!)
- Das mag ja bei Ihnen so sein. Bei uns ist es anders, weil diese Gespräche - darauf setze ich auch durchaus sehr konkrete Ergebnisse bringen werden. Ich habe eben schon einmal deutlich gemacht, in welche Richtung das gehen kann.
Ich muss Sie aber nun auch fragen: Warum kommen Sie denn heute eigentlich mit einem Entschließungsantrag,
obwohl Sie ja wissen, meine Damen und Herren, dass es hier um geltendes Recht, um ein Gesetz geht, das seit drei Jahren gilt? Warum kommen Sie eigentlich nicht mit einer Gesetzesänderung? - Ich weiß, warum Sie das nicht machen. Sie machen das nicht, weil Sie dann Farbe bekennen müssten und sich mit denen auseinander setzen müssten, die mitfinanzieren müssen, und nicht einfach sagen könnten: Das Land zahlt 30 %. Sie müssten dann natürlich auch den Landkreisen sagen, was die zu zahlen hätten. Das haben Sie tunlichst vermieden.
Wenn es so eilt, warum kommen Sie dann heute mit einer Entschließung, die nichts bringt, statt mit einem Gesetzesänderungsantrag? - Das wäre doch sehr konkret gewesen. Das haben Sie nicht gemacht. Ich weiß, warum nicht.
Nun komme ich zu Ihrer Frage, Herr Biestmann, warum das Land gegenüber Berlin und Bonn nicht einen größeren Widerstand leistet bzw. geleistet hat, als es das gemacht hat. Wir haben bedauerlicherweise - ich hätte sie ja gerne gehabt - keine Klagebefugnis. Ich darf einmal an Folgendes erinnern: Als wir 1994 die damalige Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Schweinepestgeschehen in Niedersachsen aufgefordert haben - die Forderung hat im Übrigen die gleiche Rechtsgrundlage wie der vorliegende Antrag genutzt -, gegen die Entscheidung Brüssels zu klagen, wo waren Sie da und haben gesagt „Jawohl, wir wollen klagen“? Haben Sie damals gegenüber Borchert in Bonn gesagt, dass er eine Klage gegen die EU führen soll? - Sie haben nichts gesagt, meine Damen und Herren.
Ich habe auch die Länder benannt, in denen die Kommunen 100 % zahlen. Ich habe Sie gefragt: Wollen Sie das? - Dann stellen Sie den Antrag. Darüber können wir offen reden.
Aber, meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass man sich einfach hier hinstellt und sagt: Das ist in allen Ländern so und nur in Niedersachsen nicht. Wir werden miteinander über dieses Thema reden und hier wohl auch alsbald vernünftige Ergebnisse vorlegen können.
Mein Wunsch wäre auch, die EU hätte von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, indem sie klare Vorgaben hinsichtlich der Erhebung dieser Gebühren in Europa gemacht hätte. Das hat sie - wie bei vielen anderen Dingen auch - unterlassen. Das können wir zwar beklagen, aber bedauerlicherweise zumindest bezüglich dieses Punktes nicht ändern. Das ist ein Punkt, den wir auf die Agenda setzen müssen, um auch mit anderen in Europa über einen solchen Missstand zu reden.
Ich meine, wir sind in Niedersachsen auf einem vernünftigen Weg, gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen zu suchen,
und wir werden Ihnen sicherlich auch in Bälde eine solche Lösung vorlegen können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Da der Minister jetzt ein weiteres Mal gesprochen hat, erhalten Sie eine zusätzliche Redezeit von bis zu drei Minuten, Herr Kethorn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat unseren Antrag ja sehr wohl sehr ordentlich gelesen und ihm ist durchaus aufgefallen, dass uns in der Formulierung ein Fehler unterlaufen ist.
Das ist korrekt. Es ist sehr erfreulich, dass er sich so weit damit beschäftigt hat. Uns nun aber den Vorwurf zu machen, dass wir uns nicht sachgerecht mit dem Thema auseinander gesetzt hätten, ist abenteuerlich. Herr Biestmann hat hier wohl umfassend und mit Nachdruck die Situation erklärt, wie sie sich in Niedersachsen darlegt, und hat festgestellt, dass Niedersachsen das einzige Land ist, das - zumindest bislang - nicht zu erkennen gegeben hat, dass es bereit ist, sich an der Finanzierung dieser immensen Kosten zu beteiligen.
Dies ist der Vorwurf an die Landesregierung, dass sie auch heute noch nicht zu erkennen gibt, dass sie bereit ist, sich daran zu beteiligen.
Es ist natürlich erfreulich, dass Herr Räke in seinem Beitrag dargelegt hat, dass sich die SPDLandtagsfraktion - soviel ich weiß, hat sie nach wie vor die Mehrheit im Landtag
an der Lösung dieses doch gravierenden Problems beteiligen will. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie, Herr Räke, damit nicht nur eine ideelle Unterstützung und Lösung des Problems meinen, sondern dass Sie tatsächlich auch die finanzielle Lösung für die Landwirtschaft und die rindviehhaltenden Betriebe ins Auge gefasst haben.
Ich hoffe, das Sie sich in Ihrer Fraktion durchsetzen können und dass Sie dort eine Mehrheit finden werden, um damit dann auch das, was der Minister heute von sich gegeben hat, zu übertünchen. Es ist unser Wunsch und unser Appell an die SPDLandtagsfraktion, an Herrn Räke, so zu verfahren.
Ich möchte noch eine weitere Bemerkung machen. Herr Minister, Sie haben uns in Ihrem letzten Beitrag vorgeworfen, wir hätten hier einen Gesetzentwurf einbringen können. Das ist korrekt. Aber die parlamentarische Opposition kann hier auch durchaus das parlamentarische Mittel eines Entschließungsantrags wählen, damit das Ministerium hier einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringt.
In dieser Richtung erkennen wir im Moment überhaupt keine Aktivitäten. Wir haben das Recht und die Möglichkeit, dem Thema mit einem Entschließungsantrag etwas Nachdruck zu verleihen und in die Offensive zu gehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss unheimlich vorsichtig sein, dass man nicht vereinnahmt wird, wenn man eine Neigung zu konzilianten Bemerkungen hat. Es wird ja ordentlich protokolliert worden sein. Entscheidende Sätze schreibe ich mir schon auf und werde ich gleich zitieren.
Ich will nur sagen: Wir haben Bereitschaft dafür signalisiert, wie das der Minister auch gesagt hat, dass wir miteinander sprechen und dass wir nach Lösungen suchen, um den betroffenen Tierhaltern zu helfen. Ich habe aber nicht gesagt, dass sich das Land mit einer bestimmten Summe an den Kosten beteiligen wird. Ich habe zu dem Thema gesagt: Ich will aber schon heute sagen, dass die SPDFraktion keine Neigung für eine Kostenregelung hat, wie sie von der CDU-Fraktion beantragt wird.