Protocol of the Session on September 13, 2000

- Ich wundere mich, dass Sie so unruhig sind, Herr Inselmann. Sie haben noch 39 Sekunden und können noch reden.

(Inselmann [SPD]: Ich höre doch zu! Nun reden Sie doch endlich mal!)

Herr Minister, das Ansinnen, das zu machen, was Sie hier vorgestellt haben, nämlich die Kosten für die Unterhaltung bestimmter Gewässer II. Ordnung

auf die Verbände und damit auch sehr stark auf die Kommunen zu übertragen, ist tatsächlich ganz anders begründet, als Sie es vorgetragen haben.

Sie haben eines erkannt: Es besteht seit mindestens zehn Jahren ein erheblicher Investitionsstau bei der Unterhaltung dieser Gewässer nach § 105,

(Ehlen [CDU]: So ist es!)

weil das Land seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt Gewässer, die vor ca. 30 Jahren über förmliche Planfeststellungsverfahren in einen Umbau hineingekommen sind. Sie sind zum Teil begradigt bzw. in ihrem natürlichen Verlauf verändert worden. Diese Planfeststellungsbeschlüsse haben ganz bestimmte Inhalte. Diese Inhalte schreiben dem Verantwortlichen - nämlich dem Land Niedersachsen - vor, was zu tun ist, um die Struktur des Gewässers, die durch den Umbau verändert worden ist, wieder zu einer halbwegs lebensfähigen Gewässereinheit zu machen.

Unter anderem gibt es an der Mittelaller - sie ist in der Anlage zum § 105 aufgeführt - die Verpflichtung zur Unterhaltung der Totgewässer als Brutstätten für die Fischerei. Sie haben seit zehn Jahren kaum einen Handschlag dafür getan, diese Totgewässer zu unterhalten.

(Zuruf von der CDU: Nur die Kom- munen!)

Gegen die Verantwortlichen laufen Klagen. Hier ist ein ganz erheblicher Investitionsstau eingetreten.

Sie sind in vielen Bereichen dem Hochwasserschutz nicht nachgekommen. Ich würde sagen, für die Stadt Celle sind in den nächsten Jahren - zurzeit laufen mit Zustimmung und Unterstützung der Bezirksregierung die entsprechenden Untersuchungen - Aufwendungen in vielfacher Millionenhöhe erforderlich.

Sie wollen mit Ihrem Vorstoß erreichen, dass diese Kosten in Zukunft im Wesentlichen nicht mehr vom Land zu tragen sind, sondern dass sie von den Unterhaltungsverbänden - im Bereich Celle im Wesentlichen von der Stadt - zu finanzieren sind. Das ist der wahre Hintergrund Ihres Vorstoßes.

Ich meine, wir müssen in den Ausschussberatungen - insofern bin ich nicht der Meinung von Herrn Möllring, auch wenn ich sonst oft seiner Meinung bin - im Detail darüber reden, um das Thema vernünftig aufzubereiten.

Ihre Aussage, bestimmte Teile aus § 105 herauszunehmen und andere Teile mit Sonderregelungen weiter zu erhalten, ist doch nichts anderes als das, was es heute bereits gibt. Sie prangern die Sonderregelungen zum § 105 in Ihrer Rede an, wollen aber in Wirklichkeit neue Sonderregelungen schaffen. Dann können auch die alten beibehalten werden, und wir können vielleicht sogar noch erreichen, dass endlich wieder einmal Investitionsmittel wie z. B. für den Aller-Leine-Oker-Plan in den Haushalt eingestellt werden. Das ist nämlich auch ein wesentlicher Mangel, dass Sie - bzw. Ihre Vorgängerin - den Haushaltstitel Aller-LeineOker-Plan aus dem Haushaltsplan herausgenommen haben. Seitdem gibt es nämlich diese Defizite. Seitdem wird nicht mehr unterhalten, und seitdem gibt es in bestimmten Bereichen auch Riesenprobleme.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Unerhört!)

Leisten Sie doch erst einmal die wesentlichen Vorarbeiten, Herr Minister, bevor Sie über Lösungen nachdenken. Zunächst ist doch notwendig, dass Sie von den betroffenen Gewässern II. Ordnung, die dem § 105 unterliegen, eine Bestandsaufnahme machen. Aus dieser Bestandsaufnahme muss deutlich werden, was überhaupt an Unterhaltung notwendig ist. Maßgebend darf nicht das sein, was Sie in den letzten zehn Jahren gemacht haben, sondern das, was objektiv als notwendig beurteilt wird. Sie werden Ihr blaues Wunder erleben, welche Zahlen dabei herauskommen. Diese Beträge wollen Sie auf die Grundeigentümer, die Landwirtschaft und die betroffenen Kommunen abwälzen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, ich freue mich auf eine spannende Beratung im Ausschuss. Ich hoffe, Sie werden einige Punkte noch einmal im Hause durcharbeiten lassen und auch selbst darüber nachdenken. Letztlich hoffe ich, dass Sie zur Vernunft kommen und dieses Vorhaben zunächst einmal zurückstellen und nicht realisieren werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Ehlen [CDU]: Sehr gut!)

Nun hat Minister Jüttner noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme hiermit zur Vernunft zurück und möchte Ihre Debatte noch mit sechs Hinweisen anreichern, damit Sie auch Freude daran haben.

(Zuruf von Kethorn [CDU])

Erstens. Zur Aufgabenverlagerung, Herr Klein: Hier wird das hergestellt, was Grundlage des Gesetzes ist, nämlich die Aufgabe dahin verlagert, wo sie typischerweise hingehört.

(Zuruf von Klein [GRÜNE])

Zweitens. Verehrte CDU-Fraktion, die Frage, welche Grundlage man nimmt - ob Flächenmaßstab oder eine andere -, ist sehr spannend. Ich freue mich auf die Debatte mit Ihnen und dem Wasserverbandstag. Ich bin ganz gelassen. Von wem das Geld kommt,

(Klein [GRÜNE]: Ist Ihnen egal!)

um die notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben zu erledigen, kann mich aus umweltpolitischer Sicht relativ ruhig lassen.

(Möllring [CDU]: Das glaube ich, Herr Abzocker!)

- Abzocken? Dabei geht es um notwendige Arbeiten in den Regionen, und Sie reden von Abzocken. Sie sind doch nicht ganz bei Trost. Das ist doch wirklich lächerlich.

(Unruhe - Beifall bei der SPD)

Herr Minister, Sie fallen zwar nicht unter mein Hausrecht - ich kann Ihnen keine Rüge erteilen -, aber das war unschön.

Das war ein Fehler von mir.

(Zuruf von Beckmann [SPD])

- Das muss er wissen.

Drittens. Herr Dr. Stumpf, die Unterstellung, was die unterlassenen Arbeiten und den Investitionsstau betrifft, ist falsch.

(Wojahn [CDU]: Das ist nicht falsch! - Ehlen [CDU]: Das hat Minister Fun- ke schon vor Jahren eingeräumt!)

Wir werden Ihnen im Ausschuss erläutern, dass das nicht die Triebkraft ist, die uns dazu veranlasst.

(Zurufe von der CDU)

Die Bemerkung über den Aller-Leine-Oker-Plan ist deshalb falsch, weil es sich dabei um ein reines Investitionsprogramm gehandelt hat, das von Ihnen mit Unterhaltungsfragen vermischt wird, was sachlich absolut ungerechtfertigt ist.

Lassen Sie mich zwei Schlussbemerkungen machen, meine Damen und Herren.

Erstens. Von den 90 Gewässern, die derzeit im § 105 aufgeführt sind, werden 59 nach meinem Plan dort gestrichen und wie alle anderen behandelt, weil sie auch wie alle anderen von den Unterhaltungsverbänden betrieben werden können.

Was allerdings gesondert geregelt bleibt, sind die Außentiefs und beispielsweise die Seen wie Dümmer und Steinhuder Meer, weil das nicht zu verantworten ist. Diese werden gesondert behandelt.

Die Folge dieses Plans ist – nur damit Sie wissen, wogegen Sie ankämpfen -, dass die Belastungsspanne bei der Gewässerunterhaltung – bei der gegenwärtigen Regelung des Sockelbetrags von 30 DM - auf 1 DM/ha bis 58 DM/ha reduziert wird. Das ist viel. In Zukunft, nach dem Modell, das ich Ihnen vorschlage, wird diese Spanne von 1 DM

(Ehlen [CDU]: Bis 105 DM!)

bis 48 DM reichen. Zu gut Deutsch: Es wird Verbände geben, die sich besser stehen, und es wird welche geben, für die es teurer werden wird, aber insgesamt

(Frau Zachow [CDU]: Sparen Sie Geld!)

- dann spare ich Geld, was auch ganz gut ist! führt das dazu, dass die Spanne deutlich kleiner wird, das heißt, die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in Niedersachsen wird über diesen

Plan vorangebracht. Ich glaube, dass Sie sich überhaupt nicht dagegen stellen können.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)