Protocol of the Session on June 22, 2000

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Modellversuch „LOVE-IT“

Die Landesregierung soll unlängst beschlossen haben, zwölf Lernortverbünde im Jahr 2000 zu fördern. Dabei wird für das Oberzentrum Braunschweig kein Lernortverbund gefördert, obwohl die Stadt Braunschweig

a) von herausragender Bedeutung ist,

b) der Ausbildungsverbund Braunschweig/Magdeburg e. V. über eine 15jährige Erfahrung verfügt und recht erfolgreich arbeitet,

c) sich an dem Modellversuch „Lernortverbünde für IT- und Medienberufe (LOVE-IT)“ neben dem Ausbildungsverbund Braunschweig/Magdeburg auch die Industrie und Handelskammer Braunschweig, die berufsbildenden Schulen Braunschweig, die Technikerschule Braunschweig, das Arbeitsamt Braunschweig, der Arbeitgeberverband Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig gemeinsam beteiligen wollten und

d) die beteiligten berufsbildenden Schulen bereits über 200 Jugendliche in IT-Berufen und 38 Jugendliche in Medienberufen ausbilden Tendenz steigend!

Alle Beteiligten können nicht verstehen, warum gerade Braunschweig nicht berücksichtigt wurde, obwohl gerade der Braunschweiger Ausbildungsverbund den anderen zum Teil Hilfestellung bei der Gründung geleistet hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien erhielten die zwölf ausgewählten Bewerber jeweils den Zuschlag für welche Art der Förderung?

2. Was führte zur Ablehnung Braunschweigs?

3. Wann und wie beabsichtigt die Landesregierung, die Bewerbung Braunschweigs in eine entsprechende, wie geartete Förderung einzubeziehen?

Das Land Niedersachsen verfolgt mit der Förderung der Modellversuche „LOVE-IT“ das Ziel, eine nachhaltige betriebliche Ausbildungsstruktur im IT- und Medienbereich zu schaffen. Für einen vorübergehenden Zeitraum von drei Jahren wird hierfür ein erforderlicher regional- und berufsspezifischer Ausgleich geschaffen, der folgende Elemente beinhaltet:

• Organisation der Ausbildung im Verbund

• Festlegung der Lerneinheiten (Be- trieb/Schule/sonstige Institutionen)

• Verknüpfung von Ausbildung und Weiterbildung

• Organisation der Fortbildung von Ausbildern und Lehrkräften

• Vernetzung vorhandener Ressourcen und des Wissens

Da die betriebliche Situation in diesem Sektor von raschen Veränderungen gekennzeichnet ist, war vorgesehen, in diesem Jahr mit drei Modellversuchsstandorten zu beginnen und drei weitere im nächsten Jahr folgen zu lassen. Daran wird deutlich, dass zu keinem Zeitpunkt ein den kommunalen Grenzen entsprechender Zuschnitt der Versuchsgebiete vorgesehen war. Das große Interesse, dargelegt in den Bewerbungen von 32 Trägern, hat die Niedersächsische Landesregierung veranlasst, die Zahl der Versuchsstandorte auf 12 zu erhöhen und sie in diesem Jahr beginnen zu lassen.

Mit den Einzugsbereichen der zwölf Modellvorhaben wird Niedersachsen nahezu eine flächendeckende Ausbildungsstruktur in IT-Berufen schaffen.

Einer der zwölf Modellversuchsträger, mit Sitz der Leitstelle in Salzgitter, wird die Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Peine und Wolfenbüttel abdecken. Die Stadt Braunschweig bildet hierbei einen Schwerpunkt, da nicht nur alle wesentlichen Institutionen und berufsbildenden Schulen mit dem Projektträger bereits kooperieren, sondern auch allein rd. 70 der beteiligten Betriebe aus dem Großraum Braunschweig mehr als zwei Drittel des betrieblichen Potenzials bilden.

Die vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1. Die Kriterien zur Auswahl der Modellprojekte haben sich ausgerichtet an der Zielsetzung des Modellversuchs. Ein ganz wesentliches Kriterium ist darüber hinaus die Stärkung der betrieblichen Ausbildung mit dem Ziel einer nachhaltigen Strukturbildung. Hinzu kommt die Einbringung eigener Ressourcen bzw. flankierender Hilfestellungen und Angebote des Trägers. Weiter zeichnen sich die ausgewählten Modellversuche durch eine hohe regionale „Einigungsleistung“ aus; hier ist es gelungen, unterschiedlich Beteiligte zu gemeinsamen Handeln zu verbinden.

Für jeden Modellversuchsträger werden bis zu zwei Personalstellen im Rahmen der Projektförderung gem. §§ 23 u. 44 LHO mit Landesmitteln finanziert.

Zu Frage 2. Für den Raum Braunschweig hatten sich sechs Träger beworben. Für die Auswahl war in besonderem Maße die Gewähr für eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung maßgeblich. Der Träger verfügt seit Jahren über enge Arbeitsbeziehungen im IT-Bereich zu den an der Berufsausbildung Beteiligten in der Stadt Braunschweig und ist von daher besonders geeignet, die Ausbildung in der Stadt Braunschweig zu befördern. Einen Antrag der Stadt Braunschweig hat es nicht gegeben; von daher kann von der „Ablehnung Braunschweigs“ nicht die Rede sein.

Zu Frage 3. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Anlage 21

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 27 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Verschärftes Marketing für die Einführung der Verlässlichen Grundschule?

Im Bereich der Bezirksregierung Weser-Ems sind viele Grundschulen von den zuständigen Dezernenten schriftlich oder mündlich darüber informiert worden, dass zum Schuljahr 2000/2001 die Schulen wie folgt mit Unterrichtsstunden versorgt werden:

a) Verlässliche Grundschulen zu 100 %,

b) volle Halbtagsgrundschulen zu 95 %,

c) der Rest der Grundschulen zu 90 bis 91 %.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind alle Bezirksregierungen vom Kultusministerium angewiesen worden, die Grundschulen wie oben beschrieben zu versorgen?

2. Hält die Landesregierung des Schulfrieden in den Regionen noch für gesichert, wenn die „normalen Grundschulen zugunsten der halbtags arbeitenden so schlecht versorgt werden?

3. Ist die Aktion der Bezirksregierung WeserEms vielleicht als Werbemaßnahme für die Einführung weiterer Verlässlicher Grundschulen zu verstehen?

Im Erlass des MK vom 17.04.2000 „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 21. 08. 2000 und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2000/01“ ist unter Ziffer 2.3 geregelt, dass „mit den vorhandenen und neu einzustellenden Lehrkräften... der gesamte Unterrichtsbedarf entsprechend der erreichbaren rechnerischen Unterrichtsversorgung abzudecken“ ist. Es heißt weiter: „Bei den Verlässlichen Grundschulen sind die Stunden des Grundbedarfs und die Überhangstunden der Lehrkräfte, die mehr als 26 Unterrichtsstunden zu erteilen haben, durch die Zuweisung von Lehrerstunden vollständig abzudecken. Für die über den Grundbedarf hinaus anerkannten Lehrer-Soll-Stunden sind entsprechend dem Planungswert Lehrerstunden zuzuweisen.“

Die Bezirksregierung Weser Ems – Außenstelle Osnabrück – hat berichtet, dass es die in der Anfrage erwähnten Informationen durch die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten nicht gegeben hat.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Durch die zur Unterrichtsversorgung getroffenen Regelungen werden keine Schulformen und Schulen bevorzugt oder benachteiligt.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 22

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 28 der Abg. Frau Jahns (CDU):

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

Durch den Wegfall von Monopolen, z. B. in der Gas- und Stromversorgung, aber auch zum Teil bei der Wasserversorgung und Abfallentsorgung, haben sich die strukturellen Bedingungen für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen verschärft. Sie sind einer zunehmend privatwirtschaftlichen Konkurrenz ausgesetzt.

Daher sind manche Kommunen wegen sinkender Steuereinnahmen und der damit verbundenen Verringerung der Finanzkraft bestrebt, durch bestehende kommunale Einrichtungen, aber auch durch Neugründungen oder Übernahme von Betrieben neue Einnahmequellen zu erschließen. Das bedeutet, dass damit über die Eigenversorgung hinaus die kommunalen Betriebe vermehrt in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere zum Mittelstand, treten.

Die kommunalen Betätigungsfelder reichen von den klassischen Betätigungsbereichen der Daseinsvorsorge über die kommunale Wohnungsvermittlung, die Parkraumbewirtschaftung, die Grünflächen- und Landschaftsgestaltung bis zu den Technologieparks, der Telekommunikation, der Sanitärtechnik, der Gebäudereinigung, den Druckereidiensten, der Gastronomie sowie der Wirtschaftsförderung.