Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 53. Sitzung im 23. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtags der 14. Wahlperiode.
Lassen Sie mich zu Beginn auf Folgendes hinweisen: Heute vor 30 Jahren, am 21. Juni 1970, begann die 7. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags. Anders als heute, da die Wahlperiode mit dem Zusammentritt des Landtags beginnt, begann sie nach der damaligen Rechtslage mit dem Ende der Wahlperiode des alten Landtags. Die konstituierende Sitzung fand erst zweieinhalb Wochen später statt. Am 21. Juni, einem Sonntag, war das Ergebnis der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss noch nicht förmlich festgestellt und waren die gewählten Abgeordneten noch nicht offiziell von ihrer Wahl benachrichtigt worden. Vom Beginn der Wahlperiode wurde eigentlich keine Notiz genommen. Dennoch möchte ich dieses Datum heute kurz würdigen; denn es gilt, ein seltenes Jubiläum zu feiern.
Unser Kollege Ernst-Henning Jahn kann heute auf eine 30-jährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum Landtag zurückblicken.
Auch die Beschäftigung mit bestimmten Themen bezeugt Kontinuität. Seine erste Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung am 9. März 1971 galt den Folgen der damals beabsichtigten Senkung der Pflichtstundenzahl für Lehrer.
Herr Jahn, ich gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Hauses zu dem heutigen besonderen Ereignis sehr, sehr herzlich. Zugleich spreche ich Ihnen für diese andauernde und ausdauernde Mitwirkung meinen Dank und meine Anerkennung aus. Sie haben sich während fast der Hälfte Ihres bisherigen Lebens auf Landesebene politisch engagiert. Diesem Engagement vorangegangen ist
eine früh begonnene Tätigkeit in der Jugendverbands- und -vereinsarbeit. Es wurde begleitet von der Wahrnehmung einer Vielzahl von Funktionen im kommunalen Bereich.
Ihr Einsatz im Niedersächsischen Landtag gilt nach vergleichsweise kurzer Zugehörigkeit zum Ausschuss für Jugend und Sport nunmehr in der 7. Wahlperiode in Folge schwerpunktmäßig dem Aufgabenbereich des Ausschusses für innere Verwaltung. Seit 1978 gehören Sie darüber hinaus dem Ältestenrat an, seit 1990 kraft Ihres Amtes als Vizepräsident. In der zuletzt genannten Tätigkeit leiten Sie seit nunmehr zehn Jahren in jedem Tagungsabschnitt für einige Zeit die Beratungen des Plenums. Sie tun dies gelegentlich mit Nachsicht und Humor, wo nötig, auch mit Strenge, vor allem aber in jeder Situation in sicherer Kenntnis der Geschäftsordnung und mit einem hohen Maß an Souveränität. Damit erweisen Sie der Arbeit und dem Ansehen dieses Hauses einen wertvollen Dienst, für den ich Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen bei dieser Gelegenheit meinen herzlichen Dank sage.
Außer unserem Herrn Kollegen Jahn hat nur ein weiteres Mitglied dieses Landtags ebenfalls schon dem Landtag der 7. Wahlperiode angehört, nämlich der Abgeordnete Karl-Dieter Oestmann. Dass Sie, Herr Oestmann, heute nicht gleichermaßen ein rundes Jubiläum begehen können, liegt daran, dass Ihre Zugehörigkeit zum Landtag durch eine Auszeit in der 12. Wahlperiode unterbrochen wurde.
Was uns andere vier Dienstoldies, die Abgeordneten Jürgen Gansäuer, Horst Horrmann, Dr. Wolfgang Schultze und mich, angeht, so gibt es vielleicht ein anderes Mal Gelegenheit zur Erinnerung.
Zur Tagesordnung folgende Anmerkungen; ich bitte Sie, aufmerksam zuzuhören, weil sich gegenüber dem ausgedruckten Plan einiges geändert hat:
Wir beginnen die heutige Sitzung, wie gestern beschlossen, mit Tagungsordnungspunkt 18 – Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Es folgen Punkt 17 - Dringliche Anfragen - und dann Tagungsordnungspunkt 19, und zwar die unstritti
gen Eingaben. Die Fraktionen sind übereingekommen, Tagungsordnungspunkt 20 - Chancengleichheit und Frauenförderung in Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen - im September zu behandeln, sodass die Beratung nach Tagungsordnungspunkt 19 mit Tagungsordnungspunkt 21 fortgesetzt wird. Nach Tagungsordnungspunkt 27 soll dann noch der ursprünglich für morgen vorgesehene Tagungsordnungspunkt 38, nämlich Einsetzung einer Enquete-Kommission zur künftigen Arbeit des Niedersächsischen Landtages am Beginn des 21. Jahrhunderts, behandelt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage hiermit für meine Fraktion nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 unserer Geschäftsordnung die Ergänzung der Tagesordnung. Wir möchten die Tagungsordnung gern um einen Dringlichkeitsantrag ergänzen, der die Behinderung der Arbeit der Besuchskommission Hannover zum Thema macht.
Dieser Antrag ist deswegen dringlich, weil das Sozialministerium die Besuchskommission Hannover in einem Brief aufgefordert hat, unangemeldete Besuche nur noch dann vorzunehmen, wenn das unabweisbar ist, wenn es sich um begründete Ausnahmefälle handelt - und dies, obwohl das Psychisch-Kranke-Gesetz den Besuchskommissionen ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dort, wo sie dies für angezeigt halten, nach eigenem Ermessen die Einrichtungen auch unangemeldet zu besuchen. Trotzdem hat eine Einrichtung der Besuchskommission den Zutritt verweigert, und zwar mit Hinweis auf ein Schreiben des Sozialministeriums.
Es steht jetzt zu befürchten, dass die Arbeit der Besuchskommission auch in den weiteren Wochen und Monaten nicht möglich sein wird, weil eventuell auch andere Einrichtungen diesem Beispiel folgen werden. Um die Arbeit der Besuchskommission weiterhin zu ermöglichen, ist es dringend notwendig, das Sozialministerium aufzufordern, dieses Schreiben zurückzunehmen
und die Träger der freien Wohlfahrtsverbände darüber zu informieren, dass dieses Recht der Besuchskommission besteht und dass sie mit den
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Urteil der Grünen in dieser Frage offenbar schon fertig ist, frage ich mich, warum wir das eigentlich noch auf die Tagungsordnung nehmen sollen.
Aber es ist schon ein Thema, das durch einen Zeitungsartikel jetzt an die Öffentlichkeit gekommen ist. Wir tun gut daran, meine ich, in diesem Ausnahmefall - ich sage ausdrücklich: Ausnahmefall - der Sache nachzukommen. Wir schlagen vor, den Dringlichkeitsantrag am Donnerstag am Ende der Tagungsordnung zu behandeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir unterstützen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Wir meinen, dass wir das auf jeden Fall dann so umsetzen können, wie Sie es vorgeschlagen haben.
Meine Damen und Herren, damit ist die Meinungsbildung abgeschlossen. Wer dafür ist, dass wir das Thema ergänzend auf die Tagungsordnung nehmen und an die letzte Stelle der Tagungsordnung morgen Abend setzen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so geschehen.
werden Sie im Rahmen der Auftaktveranstaltung zu der Kampagne „Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“ vor dem Plenarsaal von einer Sambagruppe abgeholt und musikalisch in das Foyer der Leinegaststätte begleitet, sofern Sie sich denn begleiten lassen möchten. Ich empfehle diese Veranstaltung Ihrer Aufmerksamkeit.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst – bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr – wird erinnert.
Für heute haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Herr Ministerpräsident Gabriel für heute Nachmittag, von der Fraktion der SPD die Abgeordnete Wiegel, von der Fraktion der CDU die Abgeordneten McAllister, Meier und Frau Zachow sowie der fraktionslose Abgeordnete Schwarzenholz.
Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufe, möchte ich noch eine Gruppe aus Südafrika begrüßen, die auf der Besuchertribüne Platz genommen hat und heute Nachmittag im Kirchenpavillon auf der EXPO eine südafrikanische Performance vortragen wird. Herzlich willkommen!
Tagesordnungspunkt 18: Niedersachsen – Eine starke Region in Europa – Das neue Niedersachsen gestalten Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und Aussprache - Unterrichtung - Drs 14/1706
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute vor zehn Jahren wurde Gerhard Schröder nach Hinrich Wilhelm Kopf, Georg Diederichs und Alfred Kubel vom Niedersächsischen Landtag zum
- Dass Sie schon bei meinen ersten Sätzen noch nicht einmal die Zahl vier akzeptieren, ist, so finde ich, ein bisschen übertrieben, Herr Busemann. Aber nur ein bisschen.