Auf einen Ländervergleich der Schülerausgaben je Schulform wurde wegen nicht lösbarer Abgrenzungsprobleme vom Bundesamt verzichtet, denn es gibt Überschneidungen zwischen der sehr groben haushaltssystematischen Gliederung des Schulbereichs und den Schulartenkategorien der Schulstatistiken, die der schulrechtlichen Organisation der Länder weitgehend entsprechen.
Die Statistiken der allgemein bildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen enthalten hingegen überwiegend nicht-monetäre Bildungsdaten. Sie beziehen sich regelmäßig auf das letzte abgeschlossene Schuljahr und sind allein deshalb bereits nicht mit den finanzstatistischen Bildungsdaten für ein Haushaltsjahr vergleichbar.
Eine differenzierte Betrachtung der Aufwendungen für die einzelnen Schulformen, insbesondere der Personalkosten je Schüler, liefern die Schülerbeträge für die Finanzhilfe an Privatschulen. Sie beruhen nämlich nach § 151 des Niedersächsischen Schulgesetzes auf den Ausgaben (nach sog. Mit- telgehältern) für das Unterrichtspersonal (Lehr- kräfte und Zusatzpersonal) nach dessen tatsächlichem Einsatz in den entsprechenden Schulformen (Schulzweigen, Sonderschularten, Fachrichtungen und Organisationsformen) an öffentlichen Schulen. Als zusätzliche Leistungen für die Altersversorgung ist von einem Zuschlag von derzeit 20 Prozent der Grundbeträge auszugehen.
Zu 1: Als Personalkosten je Schüler im Schuljahr 1997/1998 können für die einzelnen allgemein bildenden Schulen die Schülerbeträge aus dem Erlass vom 3. Februar 1998 (SVBl S. 40) zu Grunde gelegt werden. Die Schülerbeträge für die öffentlichen berufsbildenden Schulen für das Schuljahr 1997/1998 ergeben sich aus dem Erlass vom 22. September 1998 (SVBl. S. 322).
Zu 2: Die Vergleichszahlen für das Schuljahr 1998/1999 ergeben sich für allgemein bildende Schulen aus dem Erlass vom 3. Februar 1999 (SVBl. Seite 33) und für berufsbildende Schulen aus dem Erlass vom 28. Juli 1999 (SVBl. Sei- te 209). Die Schülerbeträge für das Schuljahr 1999/2000 liegen bislang nur für allgemein bildende Schulen vor (Erlass vom 11. Januar 2000 – SVBl. S. 54 –).
In der Zeitung des Schulleiterverbandes Niedersachsen e. V. Nr. 66 vom März 2000 war in einem Artikel über aktuelle Entwicklungen zur Verlässlichen Grundschule u. a. zu lesen:
„... Aus Kreisen der Personalvertretungen ist derweil der Vorwurf zu hören, die Ministerin habe bislang jedes Gespräch mit den Personalräten über die Entwicklungen an den Verlässlichen Grundschulen verweigert. Ein bereits anberaumter Gesprächstermin der Bezirkspersonalräte und des Hauptpersonalrates mit dem Ministerium wurde demnach sehr kurzfristig wieder abgesagt. Auch würden den Vertretungen Informationen zur Verlässlichen Grundschule verweigert, was dort den Verdacht aufkommen lässt, dass die ersten Erfahrungsberichte... schön beschrieben werden sollen,... Die Liste der Klagen... ist mittlerweile lang! Wegen ständig wechselnder Vertretungskräfte müssen sich die Kinder auf immer neue Bezugspersonen einstellen. Die Vertretungskräfte ihrerseits beklagen, dass sie die Kinder kaum kennen lernen. Betreuungskräfte springen wegen ihrer nur auf 630-Mark-Basis abgeschlossenen Verträge ab, was für die Schulleitungen jeweils zusätzlichen Aufwand für die Suche nach Ersatz bedeutet.... dass nicht alle Schulen qualifiziertes Betreuungspersonal finden können. Für den Förderunterricht,... fehlen nach wie vor pädagogisch sinnvolle Konzepte.“
1. Was veranlasst sie, eine neue Organisationsform, von deren Erprobung und Erfahrungen nachfolgend einsteigende Grundschulen profitieren sollen, nicht mit der gebotenen demokratischen Offenheit sachlich zu diskutieren und die angemahnten Gespräche mit Personalvertretungen auf verschiedensten Ebenen ebenso zu verweigern, wie Informationen in den Grundschulen für die Lehrkräfte, die sich der neuen Organisationsform stellen sollen und müssen?
3. Wie lautet der erste Erfahrungsbericht in der angekündigten Zwischenbilanz zur Verlässlichen Grundschule?
Seit September 1999 arbeiten 146 Grundschulen als Verlässliche Grundschulen. Das Kultusministerium hat diesen Schulen am 22. September 1999 einen Fragebogen zur Startphase der Verlässlichen Grundschule zugesandt, um vor allem Informationen zur Einstellung von Vertretungs- und Betreuungskräften zu erhalten.Diese Fragebögen wurden ausgewertet und die Ergebnisse in sieben „regionalen“ Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Verlässlichen Grundschulen sowie den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierungen erörtert.
Nachdem auch die Ergebnisse der Dienstbesprechungen vorlagen, wurden sie der Öffentlichkeit in Rahmen einer Pressekonferenz am 09.02.2000 vorgestellt.
Die für den 16.11.1999 vorgesehene Information des Schulhauptpersonalrats musste vorschoben werden, da die Auswertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Diese Information hat dann in einer Sitzung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Schulhauptpersonalrat und den Schulbezirkspersonalräten der Fachgruppe Grundschulen am 22.02.2000 stattgefunden. Am gleichen Tag war die Verlässliche Grundschule auch Thema der Aussprache des Schulhauptpersonalrats mit der Ministerin.
Nahezu sämtliche Schulleiterinnen und Schulleiter aus den Verlässlichen Grundschulen haben in den zurückliegenden Monaten in Gesamtkonferenzen anderer Grundschulen über ihre Erfahrungen berichtet und Fragen beantwortet. Darüber hinaus haben sie Pressevertretern und allen anderen Inte
Wie bei jedem Schulversuch in der Startphase haben wir und werden wir auch Probleme benennen, denn sie müssen bearbeitet werden.
So ist es z. B. richtig, dass es an zwei Schulen zunächst Schwierigkeiten gab, geeignete Vertretungskräfte zu finden. Dieses wurde auch schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Brigitte Litfin am 28.01.2000 berichtet. Dort heißt es: „ Bis zu den Herbstferien hatten zwei Grundschulen selbst noch keinen Vertrag mit Vertretungskräften abgeschlossen; diese konnten allerdings durch schulorganisatorische Maßnahmen, Mehrarbeit von Kolleginnen und Kollegen sowie Kooperation mit benachbarten Grundschulen den Vertretungsunterricht gewährleisten.“ Auch ist es an einigen Grundschulen zu einem Wechsel im Bereich der Vertretungskräfte und Betreuungskräfte gekommen. Dieses war für die Schülerinnen und Schüler in der Regel allerdings weniger problematisch als häufig dargestellt wird. Über einen Mangel an geeigneten Betreuungskräften ist von keiner Schule berichtet worden. Die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte unter den Bedingungen der Verlässlichen Grundschule ist die Aufgabe jeder einzelnen Schule. Hier sind mit Unterstützung durch die regionale Lehrerfortbildung bereits gute Erfolge erzielt worden.
Zu 1: Die Unterstellung, „die neue Organisationsform würde nicht mit der gebotenen demokratischen Offenheit sachlich“ diskutiert, entbehrt seitens der Landesregierung jeder Grundlage. Ob Dritte im vergangenen Jahr die neue Organisationsform immer sachlich und offen diskutiert haben, will die Landesregierung hier nicht bewerten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 20 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):
In der 18. Plenarsitzung am 18. Dezember 1998 hat der niedersächsische Verkehrsminister erklärt, „daß der Lückenschluss Jerxheim Dedeleben zwar aufgeschoben, aber keinesfalls aufgehoben“ sei. Weiterhin führte der Minister aus, dass das Land ursprünglich einen „hundertprozentigen Investitionszuschuss“ für den niedersächsischen Teil des Lückenschlusses bereitstellen wollte. Zwischenzeitlich sei aber eine Finanzierung über das Bundesschienenwegeausbaugesetz geplant. Das Investitionsvolumen belaufe sich nach Angaben Fischers auf 66 Mio. DM, davon solle Niedersachsen 2 Mio. DM und Sachsen-Anhalt 25 Mio. DM an die DB AG zahlen.
Mittlerweile will die DB AG den Bahnbetrieb auf der sachsen-anhaltinischen Teilstrecke von Nienhagen nach Dedeleben durch Schienenersatzverkehr bedienen, weil einige Brücken offensichtlich entgegen den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht ordnungsgemäß unterhalten wurden und nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Vor diesem Hindergrund erscheint ein eindeutiges Eintreten der Niedersächsischen Landesregierung für den Lückenschluss vordringlich. Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium in Sachsen-Anhalt muss dafür gesorgt werden, dass eine dauerhafte rechtswidrige Stillegung der Teilstrecke unterbleibt.
Die Niedersächsische Landesregierung hat jedoch kürzlich ihre Liste zur Anmeldung von Schieneninfrastrukturprojekten für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nach Berlin geschickt. In dieser Liste mit 13 Vorhaben ist das Lückenschluss-Projekt Jerxheim - Dedeleben nicht enthalten.
Im Straßenbereich hat die Landesregierung hingegen 400 Projekte aus dem vordringlichen und weiteren Bedarf des alten BVWP in Berlin angemeldet.
1. Warum hat sie den Lückenschluss Jerxheim - Dedeleben nicht zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet?
2. Ist eine Finanzierung des Projektes aus dem Nahverkehrsanteil des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sichergestellt (§ 8.2 BschwAG) ?
Der Aussage vom Dezember 1998, dass der Lückenschluss Jerxheim – Dedeleben zwar aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sei, gilt auch heute
Natürlich bedauere ich, dass die in Sachsen-Anhalt gelegene Anschlussstrecke von Dedeleben nach Nienhagen kürzlich aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Das Land Sachsen-Anhalt hat die DB Netz AG aber bereits aufgefordert, diese Strecke unverzüglich zu sanieren und den Betrieb wieder aufzunehmen.
Die Sperrung der Strecke Dedeleben – Nienhagen macht deutlich, dass der Zustand des Schienennetzes nicht nur in Niedersachsen sehr kritisch ist. Er zeigt, dass andere Regionen hiervon genauso – oder noch stärker – betroffen sind.
Und er zeigt auch, dass die Forderung der GRÜNEN, Betriebskostenzuschüsse wegen verspäteter Züge gänzlich zu streichen, nicht greifen wird. Denn zwischen Dedeleben und Nienhagen verzichtet die DB AG, sozusagen freiwillig, auf Einnahmen, statt die Strecke rechtzeitig zu reparieren!
Zu Frage 1: Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Instrument zur Planung großräumiger Verkehrsprojekte. Im Bereich der Schiene werden daher nur Projekte berücksichtigt, die dem Personen- und Güterfernverkehr dienen. Daher haben weder Niedersachsen noch Sachsen-Anhalt diesen Lückenschluss zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat den Lückenschluss Jerxheim- Dedeleben bereits im Oktober 1997 zur Realisierung als Nahverkehrsprojekt im Sinne des § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz angemeldet. Die Finanzierung dieses Projektes aus diesem Topf ist grundsätzlich sichergestellt; die konkrete Einplanung wird in Abstimmung mit Sachsen-Anhalt und der DB AG zu gegebener Zeit erfolgen.
Zu Frage 3: Wenngleich sich der Zustand und die Finanzierung des Schienennetzes insgesamt zunehmend als problematisch erweisen und – auch mit Blick auf die anschließende Strecke Dedeleben – Nienhagen – sich daraus gewisse finanzielle Unwägbarkeiten ergeben könnten, sieht die Landesregierung derzeit keine Veranlassung, den bisherigen Zeitplan in Frage zu stellen.