Es gibt einfach ein paar Schulen, die aufgrund ihrer Struktur ein Problem haben. Ich will Ihnen das einmal an der berühmten Müller-Schule in Braunschweig erklären. Diese Schule hat ihr Budget praktisch seit jeher überschritten. Wir haben da nie eingegriffen. Warum nicht? - Weil diese Schule die einzige ist, die in Niedersachsen für diesen Beruf ausbildet. Es gibt noch andere Schulen mit einer besonderen Struktur. Auf diese Strukturen
werden wir Rücksicht nehmen. Wir wären ja auch wirklich schlecht beraten, wenn wir an dieser Stelle nicht insbesondere für das duale System und für die Ausbildungsplätze in der Region etwas täten. Dafür steht die Landesregierung und sicherlich auch die Regierungsfraktion.
Das heißt, dass sich künftig jede Berufsschule in Bezug auf ihre Unterrichtsversorgung verbessern wird. Wir werden allerdings den Anspruch der Berufsschule verändern. Das bedeutet, Frau Litfin,
eine neue Ressourcensteuerung. Das bedeutet, dass man dann, wenn man einer Schule viele Handlungsmöglichkeiten eröffnet - darüber besteht jetzt ja sogar ein Konsens mit der CDU -, auch die Verwendung der Stunden nachprüfen können muss. Das werden wir natürlich tun.
- Nein, wir manipulieren nicht die Statistik, sondern wir nehmen die Ist-Stunden der Schulen, Herr Klare. Sie sind aufgefordert, die Zahlen mit mir und einem Schulleiter der Schulen, die Sie genannt haben, einmal zu überprüfen. Wir werden sehen, dass Sie sich hinterher schämen werden, wem Sie da aufgesessen sind.
- Ich weiß ja, dass es schwer fällt, anzuerkennen, dass es kein Kampffeld geben wird, wenn man ursprünglich das Gefühl hatte, dass man sich hier ein mögliches Kampffeld erobert hat, auf dem man sich sozusagen an die Spitze der Bewegung setzen könnte und auf dem man möglicherweise noch das aufdecken könnte, was in Niedersachsen immer das Allerschlimmste ist, nämlich dass sich eine Maßnahme gegen die Fläche oder den ländlichen Raum richtet. Das wird nicht so sein. Sie haben hier leider kein Kampffeld. Das kann ich Ihnen heute so versichern. Das wird auch in den nächsten Monaten nicht so sein. Meine Damen und Herren, Sie werden zu Beginn des neuen Schuljahres erleben, dass die Angebote, die im letzten Jahr unterbreitet worden sind, auch im neuen Schuljahr unterbreitet werden können.
Ansonsten will ich Ihnen deutlich sagen, dass Sie in Bezug auf das, was Sie in Ihrem Antrag hinsichtlich der Modernisierung der Berufsschulen fordern, offensichtlich nicht ganz im Bilde darüber sind, was sich in den Berufsschulen in den vergangenen Jahren Gewaltiges getan hat und wie gut unsere Berufsschulen sind. Auch deshalb sind meines Erachtens Besuche dringend notwendig.
Wir werden jetzt mit der Einrichtung der Berufsfachschule Informatik sogar bundesweit an die Spitze der Bewegung gehen. Deren Einrichtung haben wir sichergestellt. Wir werden über die Multimedia-Initiative, die 75 Millionen DM, auch die Lernortverbünde sicherstellen. Ich möchte an dieser Stelle an alle Abgeordneten, in deren Wahlkreisen es bisher noch nicht gelungen ist, einen Lernortverbund einzurichten, weil es in den Betrieben noch keine Ausbildungsplätze gibt, appellieren, dieses Thema mit den Betrieben vor Ort zu besprechen; denn die Berufsfachschule Informatik bietet die Grundlage für neue Ausbildungsplätze in Niedersachsen. Ich bitte darum, dieses Anliegen sehr ernst zu nehmen, und ich bin auch bereit zu einer Zusammenarbeit an jeder Stelle, die sinnvoll ist. Es fehlen noch einige Regionen in Niedersachsen.
Herr Klare, wir werden auch sicherstellen, dass es genügend Lehrer für Informatik gibt. Hierfür werden wir weitere Fortbildungsmaßnahmen durchführen. Wir haben schon eine gewaltige Schulung hinter uns. 200 IT-Fortbildungskurse haben in den letzten Monaten allein im Regierungsbezirk Hannover stattgefunden. Sie werden staunen: Die Betriebe sind an unseren Berufsschullehrern interessiert. Ich muss aufpassen, dass sie sie nicht für Schulungen in die Betriebe holen. Es gibt Anforderungen von Betrieben für Berufsschullehrer. Ich will sie aber hier bei uns in der Ausbildung halten.
- Genau. Deshalb sind wir gar nicht so schlecht, wie Sie das die ganze Zeit sagen. Wir sind vielmehr an dieser Stelle an der Spitze der Bewegung und haben die meisten Forderungen, die sie aufgeschrieben haben, längst erfüllt oder haben Maßnahmen hierzu eingeleitet. Ich meine, dieser Entschließungsantrag ist überflüssig.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich vorsichtshalber die Debatte.
Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, möchte ich darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass wir unseren Zeitplan momentan um 50 Minuten überzogen haben. Das bedeutet auf gut Deutsch, dass die heutige Sitzung gegen halb neun enden wird, wenn die vorgesehenen Redezeiten beibehalten werden. Ich sage das ganz leidenschaftslos. Mir persönlich ist das egal. Ich weise nur darauf hin; denn ich weiß, dass eine ganze Reihe von Kollegen noch Termine hat.
Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Es ist vorgeschlagen worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Kultusausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. - Andere Vorstellungen sehe ich nicht. Das ist also so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vermindert den Rechtsschutz - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1584
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, mich an die Redezeit zu halten, obwohl das natürlich schwer fällt, da uns trotz dieses wichtigen Themas relativ wenig Zeit zur Verfügung steht. - Sei's drum. Dies ist jetzt übrigens ein ganz anderes Thema. Es geht um Justizreform. Sie wissen, dass die rot-grüne Regierungskoalition in Berlin in ihren Koalitionsvertrag auch die Absicht aufgenommen hat, eine Justizreform durchzuführen. Die zuständige Bundesjustizministerin hat daraufhin Vorschläge unterbreitet, die diese Absicht konkretisieren. Diese Vorschläge werden, wenn sie umgesetzt werden, zu wesentlichen Veränderungen im Zivilprozess führen und letztlich wahrscheinlich die Einführung
Wegen der Kürze der Zeit verweise ich im Wesentlichen auf die Begründung unseres Antrages und werde lediglich auf einige allgemeine Dinge eingehen.
Meine Damen und Herren, wir haben im Rechtsausschuss eine sehr umfangreiche und, wie ich fand, sehr kompetente Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Justiz durchgeführt. Ich selber kann mich nicht erinnern, jemals an einer Anhörung teilgenommen zu haben, in der so einhellig und über alle unterschiedlichen Bereiche hinweg das Vorhaben des BMJ abgelehnt und kritisiert worden ist, wie das in diesem Fall festgestellt werden muss. Man kann sagen, dass durchweg alle Experten, all jene, die aus der Praxis kommen und etwas von der Sache verstehen, in dieser Anhörung im Rechtsausschuss massive Kritik an dem Vorhaben geübt haben.
Ich möchte an dieser Stelle, auch wenn es vielleicht manchem von Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt, wenn ich das so tue, dem Herrn Landesjustizminister dafür danken, dass er in seiner Stellungnahme, die er in diesen Tagen gegenüber dem BMJ abzugeben hatte, diese Kritikpunkte, die wir im Rechtsausschuss zu hören bekommen haben, aufgegriffen, sie zum Teil zitiert und sich diese Kritik in einigen Bereichen auch zu Eigen gemacht hat. Ich finde, das ist nicht selbstverständlich, und ich meine, ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, ihm dafür an dieser Stelle einmal Dank zu sagen.
Es ist eben nicht zu leugnen, dass wesentliche Teile des Reformkonzeptes als praxisfern und überflüssig bezeichnet werden müssen. Bis heute ist die Bundesjustizministerin nicht in der Lage gewesen, den schlüssigen Nachweis dafür zu erbringen, dass wir diese Reform jetzt und in diesem Umfange überhaupt brauchen. Alle von ihr genannten Argumente, etwa die zur Dauer der Verfahren in Deutschland, etwa die zu Erledigungszahlen etc., konnten von den Experten, von den Praktikern bisher eindrucksvoll widerlegt werden. Das ficht die Ministerin jedoch kaum an. Die Bundesjustizministerin will offensichtlich das kann ich menschlich nachvollziehen - nach Jahrzehnten in der Opposition - da ist sie mit ihren
Vorhaben niemals durchgedrungen - jetzt unter Beweis stellen, dass sie als Ressortministerin in einer wichtigen Frage durchsetzungsfähig ist. Sie betreibt - das ist unser Eindruck - die Reform um der Reform willen, die Reform verkommt zum Selbstzweck, und das, meine Damen und Herren, leider zulasten der Justiz, zulasten der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.
Nun hat überhaupt niemand etwas dagegen, wenn wir uns die Fragen stellen, wie wir die Strukturen in der Justiz effizienter gestalten können, wie wir noch kürzere Verfahren bewirken können, wie wir eine noch bürgerfreundlichere Justizverwaltung schaffen können.
Niemand hat etwas dagegen, Herr Kollege Haase, wenn wir darüber nachdenken, wie wir etwa die erste Instanz stärken. Das ist notwendig. Auch das wird ja von niemandem bestritten, wobei auch jeder zugibt, dass dies Geld kostet, vor allem Geld, das die Länder zur Verfügung zu stellen haben. Und auch niemand hat etwas dagegen, wenn wir die Justiz mit mehr Transparenz versehen und mehr Bürgernähe schaffen wollen. Doch die Vorschläge der Ministerin - ich bitte wirklich noch einmal zu berücksichtigen, dass dies nicht nur die Meinung der Opposition ist, sondern von fast allen Experten mitgetragen wird - gehen leider in eine verkehrte Richtung. Sie erreicht diese Ziele leider nicht.
Wenn sie etwa die Berufung zu einer reinen Fehlerkontrollinstanz zurückschneiden möchte, dann bedeutet dies eben nicht mehr Bürgernähe, sondern die Bürger werden zunehmend das Gefühl haben, dass sie ihr Recht nicht durchsetzen können, wenn Tatsachen, die sozusagen erst in zweiter Instanz ans Tageslicht rücken, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, weil es in dieser reinen Fehlerkontrollinstanz ein Noven-Verbot gibt. Das wird kein rechtsuchender Bürger verstehen.
Die Ministerin geht in eine falsche Richtung, wenn sie künftig für die Berufung ein Annahmeverfahren vorsehen will. Dieses Annahmeverfahren wird wie in der Vergangenheit so auch in der Berufungsinstanz - dazu führen, dass geprüft werden muss, ob angenommen wird oder nicht. Das heißt, das Vorhaben, damit zu weniger Arbeitsbelastung zu kommen, läuft in eine falsche Richtung.
Die Ministerin geht in eine falsche Richtung, wenn sie die Berufungszuständigkeiten der Landgerichte grundsätzlich abschafft und den Oberlandesgerichten zuweist.
Ich nenne das Stichwort „Erweiterung der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO (neue Fas- sung)“. Dies ist sicherlich ein bedenkenswertes Vorhaben, das aber genau zum Gegenteil führt. Künftig werden nämlich Anwälte aufgrund dieser Hinweispflicht und aufgrund der beschnittenen Berufungsinstanz alles nur Erdenkliche in ihren Schriftsätzen vortragen, um kein Regressrisiko einzugehen und um sicherzustellen, dass sie notfalls bei einer reinen Fehlerkontroll-Berufungsinstanz noch zum Zuge kommen.
Es gibt viele Beispiele, die Sie unserer Begründung entnehmen können. Ich werde aus Zeitgründen hierauf nicht eingehen.
Ihre Stellungnahme, Herr Minister, fand ich aus meiner Sicht lesenswert, nicht weil diese wesentlich Neues enthält, sondern weil letztlich auf jeder Seite dieser Stellungnahme der quälende Prozess deutlich wird, der sich ergibt, wenn man einerseits der Genossin Bundesjustizministerin loyal gegenüberstehen will und andererseits aufgrund aller Stellungnahmen aus der Praxis erkennen muss, dass sich Frau Däubler-Gmelin hoffnungslos verrannt hat.
Hinzu kommt, dass Ihnen, Herr Minister, auch Ihre Haushälter ausgerechnet haben, dass die Reform von den Ländern bezahlt werden muss. In Niedersachsen belaufen sich die Kosten zunächst auf weit mehr als 2 Millionen DM. Dass wir mit mehreren hundert Millionen DM an Investitionskosten rechnen müssen, wenn dann die Dreistufigkeit eingeführt wird, erwähne ich hier nur am Rande.
In einer solchen Situation sollten Sie, Herr Minister, die Kritik der Praxis in Ihrer Stellungnahme deutlicher einbringen, als Sie es getan haben; denn sonst laufen Sie Gefahr, sich irgendwann auf der falschen Seite wieder zu finden, und zwar spätestens dann, wenn Bundeskanzler Schröder, der als Rechtsanwalt - wie jeder weiß - von diesen Dingen etwas kennt, die Sache aufgrund seines vorhandenen Instinktes für Themen, die Ärger bereiten, totlaufen lässt. Damit muss man bei Schröder immer rechnen.
Ziehen Sie mit der niedersächsischen Justiz an einem Strang. Greifen Sie die Argumente auf, die Ihnen immer wieder genannt worden sind. Ich
glaube, dass wir das von Ihnen erwarten können. Die niedersächsische Justiz hat darauf auch einen Anspruch. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde versuchen, nach dem Motto „In der Kürze liegt die Würze“ zu handeln, auch wenn dieses Motto bei diesem Thema nur sehr schwer umzusetzen sein wird, weil es sich um ein umfangreiches Thema handelt. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Zivilprozessordnung hat langsam, aber sicher ein biblisches Alter erreicht. Deshalb, Herr Kollege Stratmann, ist ein grundlegender Versuch der Modernisierung unerlässlich. Zwar hat es in der Vergangenheit zahlreiche untaugliche Versuche gegeben, hier eine Reform einzuführen, sie blieben bisher aber immer im Anfangsstadium stecken. Reformbestrebungen wurden leider nicht vollendet, sondern nur dermaßen halbherzig umgesetzt, sodass der Modernisierungseffekt leider gen Null tendierte. Das soll sich nun grundlegend ändern. Die Bundesjustizministerin will nun - ich betone, dass wir das sehr begrüßen - grundlegende Veränderungen vornehmen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Herbst in die parlamentarische Beratung im Bundestag gehen. In diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, muss ich leider meine Verwunderung ausdrücken; denn das, was wir hier vorliegen haben, ist lediglich ein Referentenentwurf der Bundesjustizministerin. Das ist nicht mehr und nicht weniger. Dieser wird von der CDU-Opposition im Niedersächsischen Landtag aber schon jetzt zur Debatte gestellt, und zwar mit der Aufforderung, dem Gesetzentwurf, den wir noch gar nicht kennen, im Bundesrat nicht zuzustimmen.