Protocol of the Session on March 31, 2000

Anlage 32

Antwort

des Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

„Innovationsoffensive“ an den niedersächsischen Hochschulen durch Kürzungen an den Hochschulen hinfällig

Im Rahmen der so genannten Gemeinsamen Erklärung über eine Innovationsoffensive an den niedersächsischen Hochschulen haben die Landesregierung und die Landeshochschulkonferenz u. a. vereinbart: „Den Hochschulen des Landes wird Planungssicherheit auf der Grundlage des Haushaltes 1997 zugesichert. Die Etatansätze der Hochschulen insgesamt (ohne Hochschulmedizin) des Haushaltsjahres 1997 sollen unter Berücksichtigung des bereits vorgegebenen Stellenabbaues im Rahmen des Hochschulstrukturkonzeptes sowie einer mittelfristig geltenden globalen Minderausgabe von 19,5 Mio. DM in gleicher Höhe in den Haushaltsjahren 1998 bis 2001 fortgeführt werden; weitere Kürzungen oder Minderausgaben sollen in diesem Zeitraum nicht hinzutreten. Für die Etatansätze der einzelnen Hochschulen soll dies grundsätzlich in gleicher Weise gelten. Die Mittelansätze für Personalausgaben sollen entsprechend der Tarif- und Besoldungsentwicklung fortgeschrieben werden. Die Hochschulen sollen bis zum Jahre 2003 insbesondere von weiteren personalwirtschaftlichen Maßnahmen der Einsparung oder von Sperren sowie von globalen Minderausgaben ausgenommen werden.“

Diese verbindlichen Aussagen der Landesregierung werden durch die jüngsten Erlasse zur „Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich im Haushaltsjahr 2000“ sowie durch die Verfügung zur „Aufstellung

des Haushaltsplanentwurfes 2001“ konterkariert. Im Rahmen der Sperrung von über 1 000 Vollzeiteinheiten im Jahre 2000 werden auch die niedersächsischen Hochschulen zur Kasse gebeten. Im Haushaltsjahr 2001 sind laut Verfügung der Staatskanzlei und des Finanzministeriums zur Aufstellung des Haushaltsplans 2001 im Einzelplan 06 26,7 Mio. DM einzusparen, ebenso 2002. In den Jahren 2003 und 2004 steigt die Kürzungssumme auf 31,1 Mio. DM. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass gegenüber den Voranschlagslisten für 2001 ein Kürzungsbedarf in Höhe von 3,8 % besteht, für 2002 in Höhe von 4,1 % und für 2003 in Höhe von 3,1 %. Es wird nicht darauf verwiesen, dass die Vereinbarungen der „Innovationsoffensive“ von diesen tiefgreifenden Kürzungen ausgenommen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Will sie bestreiten, dass die Vereinbarungen der so genannten Innovationsoffensive hinfällig sind, wenn, wie aus den genannten Verfügungen der Landesregierung deutlich wird, auf die Hochschulen weitere einschneidende Kürzungen zukommen?

2. Wie soll angesichts dieser radikalen Eingriffe in den Haushalt des Wissenschaftsministeriums die Vorgabe gehalten werden, dass die Hochschulen bis zum Jahre 2003 insbesondere von weiteren personalwirtschaftlichen Maßnahmen der Einsparung oder von Sperren sowie von globalen Minderausgaben ausgenommen werden?

3. Wie glaubwürdig ist die Ankündigung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten, eine Bildungsoffensive umsetzen zu wollen, wenn dessen Maßnahmen durch Einsparungen an anderer Stelle im Bildungsbereich, hier im Haushalt des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, finanziert werden?

Die Bildungspolitik hat für die Landesregierung schon seit Jahren hohe Priorität – das hat Ministerpräsident Gabriel seit seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 1999 immer wieder bekräftigt. Diese Priorität zeigt sich auch in der Entwicklung der Ist-Ausgaben für den Hochschulbereich: Sie sind von 1990 (2,126 Mrd. DM) bis 1998 (2,728 Mrd. DM) – mit Ausnahme des Jahre 1994 – kontinuierlich gestiegen.

Gleichzeitig zwingt aber die angespannte Haushaltslage des Landes Niedersachsen zu bisweilen schmerzlichen Kürzungen.

Die Priorität der Bildungs- und Wissenschaftspolitik auf der einen und die intensiven Bemühungen der Landesregierung um die Konsolidierung des Haushalts auf der anderen Seite dienen dabei

einem gemeinsamen Ziel: der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes Niedersachsen. Nur wenn wir den kommenden Generationen solide Finanzen hinterlassen, können die Investitionen in Bildung und Wissenschaft ihre positiven Wirkungen voll entfalten. Insofern wird auch der Geschäftsbereich des MWK seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.

Der in der kleinen Anfrage zitierte Erlass zur Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich betrifft jedoch nicht die Hochschulen. Er bezieht sich auf den Einzelplan 06 und auf die Bereiche, die in die Personalkostenbudgetierung einbezogen sind.

Die Vorgaben des Haushaltsaufstellungserlasses für den Haushalt 2001 und die Mipla bis 2004 werden zur Zeit zwischen den Ressorts verhandelt.

Zu 1 bis 3: Ob (und wenn ja, in welcher Höhe) die Hochschulen einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu leisten haben, wird in den Gesprächen zum Haushalt 2001 zu klären sein, die noch nicht abgeschlossen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es vollkommen verfrüht, irgendwelche Aussagen zu diesem Thema zu machen.

Anlage 33

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 38 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Prämien und Zulagen für Lehrkräfte - Zeit statt Geld

Mit der Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes ist für Beamtinnen und Beamte die Bezahlung nach Leistungsstufen eingeführt worden. Weil die Beamtinnen und Beamten nach der neuen Systematik das Endgehalt später erreichen, führt dies zu Einsparungen bei der Besoldung.

Gleichzeitig wurden die Länder ermächtigt, Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte einzuführen. Der Schulhauptpersonalrat und die GEW setzen sich dafür ein, im Schulbereich anstelle von Geldleistungen Anrechnungsstunden für besondere Leistungen zu gewähren und zum Ausgleich zusätzliche Lehrkräfte einzustellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe hat die Umstellung der Beamtenbesoldung auf das Leistungsstufensystem im Schulbereich in den vergangenen

Jahren zu Einsparungen geführt, und welche Beträge werden in diesem und in den kommenden Jahren dadurch erwirtschaftet werden können?

2. Welche Mittel will die Landesregierung künftig im Schulbereich für Prämien und Zulagen bereitstellen, und wie sollen diese im Landeshaushalt verbucht werden?

3. Ist sie bereit, auf den Vorschlag des Schulhauptpersonalrates einzugehen und diese Mittel nicht direkt als Prämien und Zulagen an Lehrerinnen und Lehrer auszuzahlen, sondern ihnen Anrechnungsstunden zu gewähren und zum Ausgleich aus den für Prämien und Zulagen vorgesehenen Mitteln zusätzliche Lehrerstellen zu finanzieren?

Mit der Verordnung vom 5. Oktober 1999 hat die Landesregierung die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungsprämien und –zulagen an niedersächsische Beamtinnen und Beamte geschaffen. Die Vergabe dieser leistungsbezogenen Bezahlungselemente erfolgt nach Maßgabe des Haushalts, d. h. sie steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2001 erstmalig Mittel im Haushaltsplan zu veranschlagen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die so genannte Tabellenstruktur hat den früheren zweijährigen Aufstiegsrhythmus in den Dienstaltersstufen durch ein modifiziertes System (2-3-4-Jahresrhythmus) ersetzt. Das Endgrundgehalt wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht. Hierdurch ergeben sich mittelfristig (ab ca. 2003) Gesamteinsparungen in Höhe von jährlich rd. 79,3 Millionen DM. Aufgrund der individuellen Bemessungsfaktoren konnte dieser Betrag nur grob geschätzt werden. Eine Untergliederung auf einzelne Bereiche, wie z. B. den Schulbereich, ist aus diesem Grunde nicht vorgenommen worden.

Zu 2: Die Finanzierung der Prämien und Zulagen muss wegen der angespannten Haushaltslage kostenneutral erfolgen. Die in der Beantwortung der Frage 1 genannte Einsparsumme wird daher – wegen der zurzeit zur Besitzstandswahrung (noch) gezahlten Überleitungszulagen – ab dem Haushaltsjahr 2001 nur anteilig zur Verfügung stehen.

Im Zeitraum der Mittelfristigen Planung ergeben sich insoweit folgende Beträge: 2001 etwa 55,5

Millionen DM, 2002 etwa 70,5 Millionen DM, 2003 etwa 79,3 Millionen DM. Diese Volumina beruhen auf Berechnungen aus dem Jahr 1999. Aktuellere Zahlen liegen momentan nicht vor. Für die Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 werden zurzeit umfangreiche Neuberechnungen durchgeführt, um die Höhe der auf die einzelnen Ressorts entfallenden Haushaltsmittel für die Gewährung leistungsbezogener Bezahlungselemente ermitteln zu können.

Zu 3: Zu der Gewährung leistungsbezogener (Bezahlungs-) Elemente im Schulbereich bedarf es spezifischer Festlegungen, die den Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung der Lehrkräfte Rechnung tragen. Eine entsprechende Regelung wird zurzeit vorbereitet. Dabei wird auch geprüft, ob es rechtlich möglich und kostenneutral zu leisten ist, anstelle der Leistungsprämien und –zulagen die Verwendung der sich ergebenden Einsparungen für leistungsbezogene Anrechnungen zu realisieren.

Anlage 34

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 39 des Abg. Klare (CDU):

Fehlende „Feuerwehr-Lehrkräfte“ an niedersächsischen Schulen

Landesweit häufen sich Beschwerden von Elternvertretern und Schulen selbst, dass die Bezirksregierungen Anfragen und Anträge auf Bereitstellung von „Feuerwehr-Lehrkräften“ abschlägig bescheiden, weil die entsprechenden Landesmittel ausgeschöpft sind bzw. nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Zum Schuljahresbeginn hatte die Kultusministerin erklärt, dass Mittel im Umfang von 300 Stellen für befristet beschäftigte „Feuerwehr-Lehrkräfte“ verwendet werden können. Im Rahmen des „Bildungsmarathon“ an der KGS Leeste hat der zuständige Vertreter der Bezirksregierung dazu erklärt: „Selbst der Topf für die Feuerwehrkräfte ist um die Hälfte zu klein.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden zurzeit Anfragen und Anträge von Schulen in Bezug auf „FeuerwehrLehrkräfte“ durch die Bezirksregierungen wegen fehlender Finanzmittel grundsätzlich abschlägig beschieden?

2. Wie viele Stellen für „FeuerwehrLehrkräfte“ bzw. entsprechende Finanzmittel standen in den einzelnen Bezirksregierungen zum Stichtag 15. März noch zur Verfügung?

3. Warum werden seitens der Landesregierung nur die Hälfte der notwendigen Mittel für „Feuerwehr-Lehrkräfte“ bereitgestellt und somit der notwendige Vertretungsbedarf für längerfristig erkrankte Lehrkräfte seitens der Landesregierung deutlich unterfinanziert, so dass erheblicher Unterrichtsausfall die Folge ist?

Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines Kontingents Vertretungslehrkräfte als „Springer-” oder „Feuerwehr-Lehrkräfte” eingesetzt werden.

Für die allgemein bildenden Schulen stehen im Schuljahr 1999/2000 für Vertretungsfälle 700 „Springer-Lehrkräfte“ und im 2. Schulhalbjahr bis zu 546 Vertragsmöglichkeiten für die Einstellung von befristet beschäftigten „Feuerwehr-Lehrkräften“ mit überwiegend zwei Drittel der Regelstundenzahl zur Verfügung.

Da die Zahl der beurlaubten Lehrkräfte, aus deren Stellen die Mittel für die „Feuerwehr-Lehrkräfte“ abgeschöpft werden, nicht weiter rückläufig ist, konnten den Bezirksregierungen in diesem Monat noch weitere 100 Vertragsmöglichkeiten für das zweite Schulhalbjahr zugewiesen werden. Hinzu kommen im gesamten Schuljahr noch Mittel im Umfang von 6,5 Millionen DM für die Vertretungsreserve der bisher eingerichteten Verlässlichen Grundschulen. Außerdem verfügen die Vollen Halbtagsschulen über eine Vertretungsreserve im Umfang von weiteren 184 Stellen.

Landesweit stehen damit Stellen bzw. Mittel im Umfang von rd. 1.300 Vollzeitlehrereinheiten zum Ausgleich von Unterrichtsausfällen, die nicht durch schulorganisatorische Maßnahmen, flexiblen Unterrichtseinsatz von Lehrkräften oder Abordnungsmaßnahmen behoben werden können, zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet.

Zu 1: Die Bezirksregierungen verwalten die Ihnen zur Verfügung stehenden Vertragsmöglichkeiten für Vertretungslehrkräfte in eigener Verantwor