Protocol of the Session on March 29, 2000

(Zuruf von Inselmann [SPD])

Der Hintergedanke der Regierung ist natürlich klar. Die größte Befürchtung ist, dass die Kommunen ihren Widerstand vor Gericht manifestieren und das Gesetz zu Fall bringen.

Meine Damen und Herren, was ich nicht verstehe, ist die Haltung der SPD in diesem Haus. Da sind bei der Veröffentlichung eines Gesetzes Fehler passiert - schlimm genug. Eigentlich sollte man erkannte Fehler möglichst schnell rückgängig machen oder beseitigen. In diesem Falle hieße das: Das Gesetz wird so schnell wie möglich geändert.

Nun heißt es, die alten Karten sollten weiterhin gelten, die neuen nicht; per Verordnung sei das zu erledigen. Aber: Die Fehler im Kartenwerk sind Bestandteil des Gesetzes, und darauf verlassen sich die Menschen und Behörden in unserem Land. So hat das Bundesamt für Seeschifffahrt - hört gut zu! - im Januar 2000 neue Seekarten für die östlichen Inseln veröffentlicht - die für die westlichen hält es sicherlich noch zurück - und sich selbstverständlich an Wort und Inhalt des geltenden Gesetzes gehalten. Woher sollten die Beamten auch wissen, dass in Niedersachsen Gesetze zwar beschlossen und verkündet werden, dann aber doch nicht einfach so gelten?

(Zustimmung bei der CDU)

So gibt es gerade unter den Sportschiffern auf Wangerooge erhebliche Unruhe. Herr Theodor Kruse - den Genossen sicherlich auch bekannt

(Adam [SPD]: Theo ist auch euch be- kannt!)

und der Bürgermeister von Wangerooge, Herr Kohls, haben diesbezüglich schon Briefe an die Nationalparkverwaltung geschrieben.

(Zurufe)

Allein wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit muss das Nationalparkgesetz entsprechend dem stets dargestellten politischen Willen geändert werden,

(Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

und zwar zügig; denn es geht nicht um Änderungen materieller Art; es handelt sich lediglich um die Wiedergutmachung von Fehlern,

(Zustimmung bei der CDU)

und das, meine Damen und Herren, ist schlicht eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der Landtag und Landesregierung signalisieren könnten, dass die Änderungen im Nationalparkgesetz im Vergleich zur Nationalparkverordnung tatsächlich nur Fehler waren.

Wenn die SPD-Fraktion dieser Entschließung allerdings nicht zustimmen mag, dann müssen sich die Insel- und Küstenkommunen sehr genau überlegen, was sie davon zu halten haben und welche Rückschlüsse sie daraus ziehen;

(Inselmann [SPD]: Die sind bei uns in guten Händen! Mach‘ dir keine Sor- gen darum!)

denn eines ist doch klar: Noch können die Kommunen gegen das Nationalparkgesetz klagen und somit den Status quo wiederherstellen lassen. Dass sie das tun werden, hat zumindest der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Borkum, Herr Steemann, angekündigt. Herr Steemann gehört übrigens nicht der CDU, sondern Bündnis 90/Die Grünen an;

(Zustimmung bei der CDU)

das nur zur Kritik der SPD, die CDU betätige sich als Panikmacher. Also: Es sind die Grünen, die voranmaschieren. Leider verschlafen unsere Grünen hier die Zeit.

Ich möchte an dieser Stelle auch die erneute Diskussion um die Einbeziehung der Schutzdünen auf Borkum in die Zone I des Nationalparks erwähnen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Diese Dünen wurden seinerzeit gerade nicht in die Zone I aufgenommen; denn sie dienen dem Küstenschutz auf den Inseln; die notwendigen Maß

nahmen sollten durch Gesetze und Verordnungen nicht unnötig erschwert werden. Wenn sie jetzt hineinkommen, dann stellt die Landesregierung damit automatisch den Küsten- und Inselschutz hinter den Natur- und Umweltschutz. Das wäre eine schlimme Entwicklung. Übrigens: Auch das Betretungsverbot für die Dünen würde erweitert und schärfer kontrolliert. Damit könnten die Bilder, mit denen die Inseln für ihre Urlaubsorte werben, in den Papiereimer wandern. Das wäre doch wirklich ein großer Verlust.

Da ich merke, dass ich noch ein paar Sekunden Redezeit habe, möchte ich noch etwas zu den Grünen sagen. Die verstehe ich nun überhaupt nicht mehr, Frau Steiner.

(Möhrmann [SPD]: Eben hast du sie noch gelobt!)

Es gibt eine 38-seitige Stellungnahme der Umweltverbände, und Sie sagen dazu gar nichts. Sie sitzen in dem abgekoppelten Waggon und merken gar nicht, dass die SPD mit dem Zug schon längst weggefahren ist.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt wird sich der Herr Kollege Grote an der Diskussion beteiligen. Bitte sehr!

(Inselmann [SPD]: Ein Glück! Kläre sie hier mal auf!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gehofft - das sage ich gerade Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU -, dass wir wieder aus den Schützengräben herauskommen, die Sie voreilig aufgerissen haben. Dieser Antrag, der uns jetzt unter dem harmlosen Namen „Nationalparkgesetz“ vorliegt, hieß ursprünglich „Umweltminister manipuliert Nationalparkgesetz“.

(Frau Pruin [CDU]: Liegt Ihnen der Änderungsantrag nicht vor?)

- Frau Pruin, darauf komme ich noch zu sprechen.

(Frau Pruin [CDU]: Nehmen Sie doch den Änderungsantrag!)

In Ihrem Antrag haben Sie dem Umweltminister ursprünglich unterstellt, er habe nach der Beratung im Parlament diese Karten und Gesetzestexte noch geändert. Damit ist Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Wulff, sogar an die Presse gegangen

(Frau Pruin [CDU]: Oh, oh, oh! Sie leben doch von gestern! - Gegenruf von Inselmann [SPD]: Das ist die Wahrheit, Hedwig!)

und musste sich kurz darauf korrigieren. Herr Wulff hat Ihren Ursprungsantrag, Frau Pruin, den Antrag der CDU-Fraktion, als irrtümlich bezeichnet. Es wäre die logische Konsequenz gewesen, wenn Sie Ihren Antrag sofort zurückgezogen hätten. Das wäre die einzig logische Konsequenz gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass die Nr. 1 Ihres damaligen Antrags nicht gelten würde. Dabei haben sich doch die Nrn. 2 und 3 ausdrücklich auf die Nr. 1 bezogen.

(Eveslage [CDU]: Sagen Sie mal, was Sie wollen!)

Also war auch diese Einlassung zwecklos.

Wir mussten vom Oktober letzten Jahres, von der Einbringung des Antrags, bis Januar warten, bis Sie schließlich Ihren Änderungsantrag bzw. die Neufassung vorgelegt haben.

(Eveslage [CDU]: Ja und? Dann sa- gen Sie mal was dazu!)

In dieser Zeit ist Ihnen vom Umweltministerium nachgewiesen worden, was an Änderungen passiert ist. Morphologische Änderungen haben Sie schon erwähnt, Frau Pruin. Das andere waren Änderungen infolge der Übertragung von Karten in einen anderen Maßstab. Da haben sich Abweichungen ergeben. Auch das hat uns das Umweltministerium erklärt.

(Zuruf von Frau Pruin [CDU])

Herr Kollege Grote, möchten Sie eine Frage der Kollegin Frau Zachow beantworten?

Nein, Herr Präsident; ich möchte jetzt keine Frage zulassen.

Des Weiteren ist uns erklärt worden, dass in den Gesetzestexten überhaupt keine sinnliche Änderung vorgenommen worden ist.

(Zurufe von der CDU: Was ist das denn?)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Text eines Gesetzes präziser sein muss als der einer Verordnung. Dementsprechend sind diese Texte unter Ihrer Mitwirkung so abgefasst worden, dass sie eben gesetzesfest waren. Sie stellen sich jetzt hier hin und kritisieren das wieder als erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Verordnungstext. In den Ausschussberatungen habe Sie an keiner Stelle nachweisen können, dass es in dem Text eine gedankliche Änderung gegeben hat, die der alten Verordnung nicht entsprochen hat.

(Frau Pruin [CDU]: Reden Sie nicht zu viel! Der Minister hat das schon zugegeben! Passen Sie auf!)

Wie gesagt: Sie haben mit Ihrem Ursprungsantrag ohne Not versucht, den Umweltminister zu kriminalisieren,