die neuen Möglichkeiten der Arbeitserleichterung für ältere Beamtinnen und Beamte zu informieren, die ab dem 1. August des Jahres 2000 auch in Niedersachsen angeboten wird.“
Meine Damen und Herren, im Dezember 1999 stand für diese Landesregierung bereits fest, dass der Gesetzentwurf so, wie er vorlag, quasi unumstößlich ist.
Die finanzielle Situation des Landes Niedersachsen lässt keinen Spielraum für diese üppigen Geschenke, die Sie verteilen wollen. Warum nicht? - Das Defizit des Landes wird im nächsten Jahr 1,6 Milliarden DM betragen. Weitere 1,6 Milliarden DM Mindereinnahmen kommen aus der Steuerreform des Bundes auf uns zu. Insofern können Sie schon heute feststellen, dass ein auf Pump finanziertes Altersteilzeitgesetz ohnehin zum Scheitern verurteilt sein wird.
Es wäre eine kostenneutrale Lösung möglich gewesen, wie sie z. B. auch in anderen Bundesländern einzuführen versucht wird. In Hamburg wird über die 60 %-Lösung nachgedacht. Aber Sie wollten und konnten sich im Ausschuss dazu keine Meinung bilden.
Frau Leuschner hat gesagt, die Erfahrungen in anderen Bundesländern würden beweisen, dass die entsprechende Inanspruchnahme dieses Gesetzes nun bei weitem nicht die 25 %-Marke erreichen würde. Frau Leuschner, dazu nur so viel: Wir haben für den Ausschuss eine Liste bekommen. Wenn Sie diese Liste einmal sehr deutlich anhand der Bundesländer durchgehen, dann werden Sie sehen, dass dort dieses Gesetz nicht eingeführt wurde - wie in Baden-Württemberg, weil es denen zu teuer war - oder dass es gerade eben erst eingeführt wurde und die Erfahrungen damit sehr, sehr gering sind. Insbesondere in den neuen Bundesländern weiß man überhaupt noch nicht, wie es sich am Ende auswirken wird.
Und nun zum Landesrechnungshof. Da hat die SPD-Fraktion wahrlich eine unrühmliche Rolle gespielt. Der Landesrechnungshof hat unter Hin
weis auf die finanziellen Folgen dieses Gesetzes einen sehr klugen Vorschlag gemacht. Er hat vorgeschlagen, in das Gesetz einen Haushaltsvorbehalt bis 2004 aufzunehmen. Wenn das Land es nicht mehr leisten könne, die Kosten, die mit diesem Gesetz in Niedersachsen verbunden seien, abzudecken, dann müsse der Landesgesetzgeber auch die Möglichkeit haben, die Altersteilzeit wieder zu streichen. Warum hat der Landesrechnungshof dies gesagt? - Weil er errechnet hat, dass bei einer Inanspruchnahme der Altersteilzeit von 25 % der heute Antragsberechtigten innerhalb von 15 Jahren Kosten von 55 Millionen DM auf das Land Niedersachsen zukommen, bei einer Inanspruchnahme von 30 % aber schon 157 Millionen DM, also etwa 10 Millionen DM jährlich, und bei einer Inanspruchnahme von 40 % bereits 405 Millionen DM. Deshalb hat der Landesrechnungshof sehr klug und richtig gesagt, dieses Gesetz ist in seinen finanziellen Folgen für das Land Niedersachsen so unsicher, dass wir einen Haushaltsvorbehalt hineinschreiben müssen.
Deshalb, Frau Leuschner, waren Ihre Vertreter im Haushaltsausschuss sehr klug und weise, haben den Vorschlag des Landesrechnungshofs aufgenommen und sich dafür ausgesprochen, diesen auch entsprechend in das Gesetz aufzunehmen, wie es ebenfalls die CDU-Fraktion haben wollte.
Zu guter Letzt ist noch zu sagen, dass eigentlich völlig unbemerkt von diesem Gesetz weitere finanzielle Auswirkungen auf das Land Niedersachsen zukommen. Die Steuerausfälle durch das Altersteilzeitgesetz bedeuten für das Land Niedersachsen einen Einnahmeausfall von weiteren 15 Millionen DM und für die Kommunen einen solchen von 5 bis 6 Millionen DM. Eines weiteren Beweises bedarf es wohl nicht, dass dieses Gesetz in die derzeitige finanzielle Situation des Landes Niedersachsen überhaupt nicht hineinpasst.
Bereits im Jahre 1981 hat im Deutschen Bundestag ein bekannter deutscher Politiker gesagt, Frau Leuschner, die Politik von Willy Brandt sei eine Politik des klaren Sowohl-als-auch. - Ein Sowohlals-auch gibt es in diesem Fall nicht. Deshalb werden wir das Altersteilzeitgesetz ablehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Altersteilzeit im Landesdienst wäre, richtig umgesetzt, ein wichtiger Beitrag zum Bündnis für Arbeit und zur Verwaltungsreform. Neueinstellungen und Umstrukturierungen in der Verwaltung würden beschleunigt, Frauenförderung und gesteigerte Motivation der nachrückenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden ermöglicht, und die Altersteilzeiter hätten letztlich mit geringen finanziellen Verlusten einen enormen Gewinn an Lebensqualität und persönlichen Chancen.
Wir alle hier, auch die CDU, haben diese Erwartungen mit der Altersteilzeit verknüpft. Was macht aber die Landesregierung, was macht, Frau Leuschner, die Mehrheitsfraktion? - Nach langem Zögern und Taktieren kommt ein Gesetz mit Unzulänglichkeiten an allen Ecken und Enden heraus.
Erstens. Ihr Gesetz grenzt Berufsgruppen wie die Hochschullehrer willkürlich aus und bindet andere wie die Richter ein, die gar nicht dazugehören wollen.
Zweitens. Frau Leuschner, die Lasten Ihres Gesetzes sind unterschiedlich verteilt. Lange Wiederbesetzungssperren und das Sonderopfer der Lehrer provozieren Demotivation und innere Kündigung, wo Kooperation und Engagement gebraucht würden.
Drittens. Frau Leuschner, Ihr Gesetz ist so unterfinanziert, dass sogar die eigenen Haushaltsexperten der Regierungsfraktion einen generellen Haushaltsvorbehalt als Notbremse hineinstimmen wollten.
(Frau Pothmer [GRÜNE]: Aber bei denen haben die Haushaltsleute nichts zu sagen! Das ist bei uns ja anders! - Weitere Zurufe)
Ihre Garantie, Frau Leuschner, dass Sie mit 55 Millionen DM auskommen können, können Sie nur auf zweierlei Arten einhalten. Die erste Art wäre - das wäre sehr nobel -, dass Sie den Fehlbetrag selbst auslegen würden. Da dieser Fehlbetrag aber bis zu 400 Millionen DM betragen kann, überstiege das aber wohl auch Ihr Einkommen. Die zweite Art wäre ein Bärendienst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Diese bestünde nämlich darin, dass Sie die Budgetierung nutzten, d. h. dass die Ministerien die Mehrkosten letztlich innerhalb ihres Budgets wegdrücken müssten, sodass diese Zusatzkosten gegen jede Verwaltungsreform, gegen jede Innovation innerhalb der Behörden kontraproduktiv wirken würden. Mithin wäre das also ungedeckt bzw. ungeschützt, wenn Sie den Gesetzentwurf heute beschlössen.
In den Ausschussberatungen haben Sie auf die Hinweise der Anzuhörenden und die Argumente der Opposition leider nicht hören wollen. Richterinnen und Richter können nicht durch Berufsanfänger ersetzt werden, weil als Voraussetzung für dieses Amt eine bestimmte Dienstlaufbahn vorgesehen ist. Eine anteilige Gegenfinanzierung der Altersteilzeit wird daher allein in Form einer Wiederbesetzungssperre von zehn Monaten, Frau Leuschner, erreicht, und das bei der Arbeitsbelastung, die Richterinnen und Richter heutzutage schon haben. Dass der größte Berufsverband in diesem Bereich vor diesem Hintergrund sagt „Verschont uns von diesem Gesetz, das gibt ein Hauen und Stechen, und die Fälle werden sich auftürmen“, ist mehr als verständlich,
Demgegenüber haben Sie die bisherige Nichteinbeziehung der Professorinnen und Professoren mit deren hoher Zeitflexibilität begründet.
- Sie haben das gerade eben noch einmal aufgeführt. Das war Ihr dritter Punkt. - Eine entsprechende Regelung wird in der Logik des Gesetzes von denjenigen, die so zeitflexibel sind, aber überhaupt nicht in Anspruch genommen werden.
Warum sollten sie, wenn sie so zeitflexibel sind, auf Einkommen verzichten?! Im Bereich der Professorinnen und Professoren wird es also nur um die kleine Gruppe gehen, die in Fachhochschulen ihren Dienst tut und die etwa eine Lehrbelastung wie Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer hat.
Eine Sekunde, Herr Kollege! - Meine Damen und Herren, würden Sie bitte die Gesprächsgruppen auf beiden Seiten des Hauses auflösen! - Das ist außerordentlich freundlich. - Herr Kollege, Sie können weiterreden. Bitte sehr!
Also: Die Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer haben den Vorteil der Altersteilzeit, Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen haben ihn nicht.
Herr Kollege, wenn Sie das Rednerpult weiter herunterfahren, dann kann man Sie besser verstehen. - So ist es gut.
(Mühe [SPD]: Dann kann man Sie besser verstehen! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Zumindest besser hören; „verstehen“ weiß ich nicht!)
Gut. - Allein der Austausch dieser beiden Berufsgruppen, Frau Leuschner, würde dazu führen, dass Kosten gespart würden. Das hat die Berechnung der Verwaltung ergeben. Auch eine Spitzabrech
nung zwischen eingesparten Kosten durch vermiedene Frühpensionierungen und den Kosten der Altersteilzeit ist bisher nicht vorgesehen. Glaubwürdigkeit und Transparenz der tatsächlichen Kostenbelastung wären aber nur dadurch herstellbar gewesen. Auch durch die finanzielle Deckelung der Kosten für die Altersteilzeit und die zukünftigen Globalbudgets drohen uns Ressort bezogen Wiederbesetzungssperren.
Unterbesetzte Dienststellen, interne Konflikte über ungleiche Lastenverteilung und ein genereller Motivationsknick bei der Verwaltungsreform sind die Folgen Ihres Gesetzes. Damit haben Sie aus dem guten Ansatz Altersteilzeit für uns einen nicht mehr genießbaren Cocktail gemischt, der auch Ihnen noch erhebliche Kopfschmerzen bereiten wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben dem Dank für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs muss ich leider mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass Grüne und CDU nicht bereit sind, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Leuschner hat über den in meinen Augen sehr begrüßenswerten Sachverhalt, dass wir die Teilzeitbeschäftigung in diese Regelung einbeziehen können, schon genug ausgeführt. Deswegen möchte ich nur zu dem Punkt, der insbesondere von Herrn Althusmann von der CDU-Fraktion hier angesprochen worden ist, nämlich zur Finanzierung, ein paar Argumente anführen.
In den Ausschüssen hat es auch eine sehr intensive Diskussion über die Frage gegeben, ob sich das Land die Altersteilzeit leisten kann. Wie ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Januar ausgeführt habe, beabsichtigt die Landesregierung - das ist der wesentlichste Grund -, mit dem Gesetzentwurf einen arbeitsmarktpolitischen Beitrag in Niedersachsen zu leisten. Im Rahmen des Bündnis für Ausbildung und Arbeit in Niedersachsen ist mit den Verbänden besprochen worden, dass das