Protocol of the Session on February 17, 2000

nicht zu erwarten sind.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 des Abg. Pörtner (CDU):

Trotz Hinweis der Bezirksregierung - erneut abwertende Äußerungen eines Landesbeamten über Landtagsabgeordnete in dienstlicher Funktion und unter Verwendung von Briefbögen der Dienststelle

Der Leiter der Integrierten Gesamtschule Schaumburg hat in einem Leserbrief an die „Schaumburger Nachrichten“ vom 5. Oktober 1999 Landtagsanfragen von mir und meiner Fraktionskollegin Irmgard Vogelsang wie folgt abgewertet: „an Überflüssigkeit und Unsinn kaum zu überbieten“, „kaum an Unsinn und Lächerlichkeit zu überbieten“, „nicht die Landesregierung schikaniert die Schulen in Schaumburg, sondern Abgeordnete, die überflüssige und unsinnige Anfragen stellen.“

Der Schulleiter hat diesen Leserbrief nicht als Privatmann, sondern in seiner dienstlichen Funktion als Leiter der IGS Schaumburg unterschrieben und dafür auch noch den Briefbogen seiner Schule verwendet.

In der Antwort der Landesregierung auf meine darauf bezogene Landtagsanfrage hat die Landesregierung u. a. geantwortet, dass sie die zitierten abwertenden Äußerungen sowie die Vorgehensweise des Schulleiters nicht mit den Dienstpflichten eines Beamten, insbesondere dem Mäßigungsgebot, für vereinbar hält: „Die vom Beamten geäußerte Kritik wird in der Wortwahl als unangemessen angesehen. Insbesondere als Schulleiter hätte er sich eine besondere Zurückhaltung auferlegen müssen.... Der Beamte wurde von der Bezirksregierung in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass bei öffentlich geäußerter Kritik an Anfragen von Abgeordneten unangemessene und der Sache nicht dienliche Bewertungen zu unterlassen und Briefbögen der Dienststelle für private Stellungnahmen und Äußerungen nicht zu verwenden sind.“

Gegenüber den „Schaumburger Nachrichten“ (21. Januar 2000) hat der Leiter der IGS Schaumburg wiederholt, „dass die damalige Befragung Pörtners ,eine politische Aktion darstellte, die völlig überflüssig war‘ (wörtli- ches Zitat Willmers) ,... auch die gestrige Pressemitteilung verschickte Willmers mit IGS-Briefkopf‘“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist angesichts des Wahrheitsgebotes der Niedersächsischen Landesverfassung bei der Beantwortung von Landtagsanfragen durch die Landesregierung unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Bewertungen der Landesregierung dem betroffenen Beamten in einem Gespräch mit der Bezirksregierung mitgeteilt worden sind?

2. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass der betroffene Beamte erneut öffentlich seine Kritik wiederholt hat und dafür erneut in dienstlicher Funktion den Briefbogen der Dienststelle verwendet hat?

3. Welche konkreten dienstrechtlichen Konsequenzen wird sie gegen den Leiter der IGS Schaumburg wann und wo ergreifen, weil er als Beamte nicht nur gegen seine Dienstpflichten, insbesondere das Mäßigungsgebot, verstoßen hat, sondern auch dieses fehlerhafte Verhalten unmittelbar nach gerade gegebenen dienstlichen Hinweisen der Landesregierung erneut wiederholt hat?

Die erneute Anfrage des CDU-Abg. Herrn Pörtner ist wie die vorangegangene Kleine Anfrage vom 8. Oktober 1999 ursächlich zurückzuführen auf insgesamt 16 detaillierte Abfragen des vergangenen Jahres von Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion zur Unterrichtsversorgung. Durch den Umfang der Datenerhebungen, die an 1200 Schulen erforderlich wurden, und den Zeitpunkt der Anfragen entstand nachvollziehbarer Unmut, da sich Schulleitungen mit erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert sahen.

Der Leiter der IGS Schaumburg hatte in einem Leserbrief vom 5. Oktober 1999 (auf Kopfbogen der Schule) die Anfragen der Landtagsabgeordneten Pörtner und Vogelsang scharf kritisiert. Das Verhalten des Schulleiters war Gegenstand einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Pörtner vom 8. Oktober 1999.

Die diesbezügliche Antwort der Landesregierung vom 13. Januar 2000 (DS 14/1309) nahm der Abgeordnete Pörtner zum Anlass, in nicht unproblematischer Weise den Schulleiter in den „Schaumburger Nachrichten“ zu kritisieren. So erschien unter der Balkenüberschrift „Kultusministerin rüffelt IGS-Leiter R (...) W (...)“ ein Artikel vom 20. Januar 2000, in dem der Abgeordnete Pörtner mit den Worten zitiert wird:

„Ich hoffe nur, dass dieser Rüffel der Landesregierung dem hiesigen IGSLeiter für die Zukunft eine lehrreiche

Lektion gewesen sein wird, sich in Zukunft so zu verhalten, wie es den Dienstpflichten eines Landesbeamten entspricht.“

In einer Erwiderung – erneut auf Kopfbogen der Schule - heißt es in einem Schreiben des Schulleiters an die „Schaumburger Nachrichten“ vom 20. Januar 2000:

„(Schulleiter) weiß von keinem Rüffel“

Es ist schon bemerkenswert, dass man aus der Zeitung von einem angeblichen Rüffel erfährt. Da es sich aber um eine Pressemitteilung des Abgeordneten Friedel Pörtner (CDU) handelt, gehe ich davon aus, dass die Wortwahl eben von diesem Abgeordneten stammt.

Mir liegt kein Schriftstück vor. Auch kenne ich nicht die Antwort der Kultusministerin auf die Anfrage des Abgeordneten Pörtner.

Fest steht nur, dass die damaligen Anfragen von mehreren CDU-Landtagsabgeordneten zur Unterrichtsversorgung eine politische Aktion darstellten, die völlig überflüssig war, da die Statistiken zur Unterrichtsversorgung ohnehin im Detail veröffentlicht werden.

In meiner Kritik daran ging es in erster Linie darum, dass die Schulleiter sich stundenlang mit der Beantwortung solcher überflüssigen Detailfragen beschäftigen mussten. Dass meine Kritik berechtigt war, kann man auch daran erkennen, dass die Befragungsaktion an den Schulen gestoppt wurde. Das geschah auf Anweisung der Kultusministerin nach einem Gespräch mit dem Schulleitungsverband. Für die rund 50 Schaumburger Schulleiter kam die Maßnahme allerdings zu spät. Viele Arbeitsstunden wurden für den Papierkorb geleistet, das ist mehr als ärgerlich.

Im Übrigen übe ich nicht als Privatperson diese Kritik. Als Schulleiter habe ich mich geärgert, weil meine

dienstliche Arbeitszeit missbraucht wurde. Bleibt zu hoffen, dass Politiker künftig zunächst über ihr Tun und die Folgen nachdenken, bevor sie die Arbeitszeit anderer Berufstätiger übermäßig in Anspruch nehmen. Die Schulleiter der Schaumburger Schulen leiden nicht unter Langeweile.“

Das vorstehend wiedergegebene Schreiben des Schulleiters vom 20. Januar 2000 hat der Herr Abgeordnete Pörtner zum Gegenstand seiner Kleinen Anfrage gemacht. Bereits unmittelbar nach dem Vorliegen der ersten Kleinen Anfrage des Herrn Abgeordneten Pörtner vom 8. Oktober 1999 hatte die Bezirksregierung auf den ersten Leserbrief des Schulleiters vom 5. Oktober 1999 reagiert. In ihrem Bericht vom 15. Februar 2000 führt die Bezirksregierung hierzu wörtlich aus:

„Am 20.10.99 habe ich mit (dem Schulleiter) ein ausführliches Gespräch (telefonisch) geführt, in dem der Umgang mit Anfragen von Abgeordneten thematisiert wurde. Wie in der Stellungnahme vom 21.10.99 ausgeführt, wurde Herr Wilmers dienstlich darauf hingewiesen, dass auch bei als privat einzustufender öffentlicher Kritik zu Anfragen von Abgeordneten unangemessene und der Sache nicht dienliche Bewertungen zu unterlassen sind. Ferner wurde ihm untersagt, Äußerungen, die er als Privatperson macht, auf Briefbogen der Dienststelle zu veröffentlichen. Kritisiert wurde auch die von ihm verwendete Diktion, die – auch wenn sie als Privatperson geäußert wurde – gegen das Mäßigungsgebot eines Beamten verstieße.

Konzediert wurde, wie auch in der Stellungnahme ausgeführt, Verständnis in der Sache.

Herr Wilmers akzeptierte die in dem Gespräch deutlich ausgesprochene Kritik und die daraus resultierenden Hinweise.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja. Siehe oben.

Zu 2: Die Landesregierung bleibt bei ihrer Bewertung, wie sie in der Antwort der Landesregierung vom 13. Januar 2000 auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage des Herrn Abgeordneten Pörtner vom 8. Oktober 1999 (Landtagsdrucksache 14/1309) zum Ausdruck gekommen ist.

Zu 3: Die Bezirksregierung als unmittelbare Dienstvorgesetzte wird das neuerliche Verhalten des Beamten prüfen und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen ziehen.