Protocol of the Session on February 16, 2000

Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur bittet, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1364 zu folgen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache abgestimmt werden soll. Möchte sich dennoch jemand zu Wort melden? Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist damit einstimmig verabschiedet. Ich danke Ihnen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Vorläufige Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag der 14. Wahlperiode - Drs. 14/1 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/5 - Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses - Drs. 14/1374

Der Geschäftsordnungsausschuss hat dem Landtag gemäß § 100 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 1374 einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung unterbreitet. Derartige Vorschläge behandelt der Landtag, wie Sie wissen, gleich in zweiter Beratung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass die Änderung ohne eine allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Gibt es dazu andere Auffassungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe § 18 b Abs. 2 Nr. 2 auf. Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Wer dieser Änderung der Vorläufigen Geschäftsordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/1390

Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Möhrmann. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wohl kaum eine Entscheidung, mit der sich Parlamentarier, insbesondere in Deutschland, so schwer tun wie mit der Entscheidung darüber, welche Entschädigung für das Mandat, das sie innehaben, angemessen ist. Dies gilt auch für die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtags.

Wir wollen auf der einen Seite erreichen, dass jeder Mann und jede Frau in der Lage ist, ein solches Mandat auszuüben. Wir wollen auf der anderen Seite natürlich vermeiden, dass ihnen nur aufgrund dieser Parlamentszugehörigkeit Vorteile zugebilligt werden. Die entscheidenden Fragen, mit denen wir uns immer wieder auseinandersetzen, lauten: Wann ist die Entschädigung angemessen, und in welchem Ausmaß müssen Parlamentarier an den übrigen Einkommensentwicklungen teilnehmen?

Zur Beantwortung dieser Fragen hat der Niedersächsische Landtag bereits 1983 eine Kommission eingesetzt, die ihm helfen soll, das Kriterium der Angemessenheit zu definieren. Diese Kommission, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen vertreten sind - u. a. der Bund der Steuerzahler, Gewerkschaften und kommunale Vertreter -, hat diesen Landtag immer wieder beraten. Trotzdem ist der Landtag zu verschiedenen Zeiten dieser Empfehlung nicht nachgekommen, weil man meinte, es sei politisch nicht opportun.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass man nahezu jederzeit politisch argumentieren kann, eine Erhöhung sei aus den unterschiedlichsten Gründen jetzt nicht opportun. Wir meinen aber, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt der Empfehlung der Kommission folgen sollten, und schlagen deshalb dem Landtag eine Erhöhung in Höhe von 1,9 % vor.

In der Öffentlichkeit wird kritisiert, dass damit die Schallmauer von 10.000 DM pro Monat durchbrochen wird. - Meine Damen und Herren, ich habe nicht gehört, dass man auch über die 60-MillionenDM-Entschädigung für ausscheidende Mannesmann-Manager diskutiert hat, womit ja wohl auch eine Schallmauer durchbrochen wurde.

(Wulff [CDU] (Osnabrück): Das ist ein schlechtes Beispiel!)

Ich habe auch in anderen Fällen kaum solche Diskussionen gehört. Aber bei Abgeordneten wird natürlich darüber geredet!

Meine Damen und Herren, diese Kommission hat nicht erst jetzt, sondern bereits im Jahre 1992 eine Empfehlung abgegeben. Sie hat seinerzeit gesagt, dass sie es für angemessen hält, wenn man die Entschädigung eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten an das Gehalt eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit der Besoldungsgruppe A 16 anpasst. Wir haben dieses Ziel, dieses Leitbild, wie es seinerzeit genannt wurde, aber längst verlassen - wir haben in letzter Zeit dreimal auf eine entsprechende Erhöhung verzichtet - und liegen rund 800 DM darunter.

Ich möchte auch daran erinnern, dass die Anlehnung an die Besoldungsgruppe A 16 verbunden war mit einer erheblichen Reduzierung der Altersbezüge der Abgeordneten, die eine bestimmte Zeit im Parlament tätig gewesen sind, und mit einer Absenkung der Altersgrenze, ab der man eine solche Entschädigung in Anspruch nehmen darf.

Die Kommission weist im Übrigen darauf hin, dass wir, wenn wir erneut aussetzen, dieses Leitbild aus den Augen verlieren und ein neues Leitbild definieren müssten. Für mich kommt aber noch ein entscheidender Punkt hinzu: Die Kommission hat nämlich ferner formuliert, dass wir dann in der Gefahr wären, den Rahmen bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten angemessenen Entschädigung der Abgeordneten zu verlassen. Von daher meinen wir, dass wir der Empfehlung der Kommission heute folgen sollten.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Kosten. Die Landtagsverwaltung hat 1995 errechnet, welche Kosten der Landtag pro Bürger pro Jahr verursacht: 10 DM. Ungefähr die Hälfte davon ist auf die Entschädigung der jetzt aktiven und der schon in Pension befindlichen Abgeordneten zurückzuführen.

Wir meinen, dass die vorgeschlagene Erhöhung auch im Lichte der Tarifentscheidungen des vergangenen Jahres vertretbar ist. Wir werden uns in den Ausschüssen darüber zu unterhalten haben, ob wir dem so folgen oder nicht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat jetzt der Kollege Schröder.

(Plaue [SPD]: Der ist Rechtsanwalt und Notar! Bedenke deine Worte!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Möhrmann hat das Standardargument unserer alljährlichen Erhöhungsdebatte wiederholt, es gebe für Diätenerhöhungen nie den geeigneten Zeitpunkt. Herr Möhrmann, da haben Sie natürlich Recht. Aber soweit ich mich erinnern kann, gab es noch nie einen weniger geeigneten Zeitpunkt als dieses Jahr.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der SPD und von der CDU)

Meine Damen und Herren, in diesem Jahr geht es nicht nur um den Widerspruch zwischen höheren Diäten einerseits und den Forderungen der Politik nach einem harten Sparkurs, nach deutlichen Einschnitten in soziale Besitzstände, nach Nullrunden oder allenfalls Inflationsausgleich für den öffentlichen Dienst andererseits. Es geht also in diesem Jahr nicht um eine Politik, die gerne Wasser predigt, aber kein Freibier stehen lässt.

Nein, meine Damen und Herren, in diesem Jahr ist alles anders: Schwarze Kassen, käufliche Politik,

(Möhrmann [SPD]: Was hat das denn mit uns zu tun? - Adam [SPD]: Ich habe keine schwarze Kassen!)

persönliche Bereicherung - wenn es um das Thema Geld geht, wird Politikern gegenwärtig alles zugetraut.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Öffentlichkeit ist nachhaltig der Verdacht verbreitetet, dass im Schatten der offiziellen Regelungen des Abgeordnetengesetzes Pfründe und

Privilegien vortrefflich gedeihen. Auf diese Glaubwürdigkeitskrise hat der Landtag bis heute noch keine wahrnehmbare Antwort gegeben. Es gibt bis heute keine strukturelle Änderung im Abgeordnetengesetz, im Ministergesetz, in der Geschäftsordnung des Landtages und in den Verhaltensregeln für Abgeordnete.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, seit November steht das Land Kopf,

(Plaue [SPD]: Sie stehen vielleicht Kopf!)

gibt es nahezu täglich neue Enthüllungen, die das Vertrauen in unser System weiter erschüttern. Aber wir haben hier offenbar nichts Besseres zu tun, als geradezu im Schweinsgalopp höhere Diäten durchzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Plaue [SPD]: Das kann doch wohl nicht wahr sein! So ein Blödsinn!)

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck - die Rede des Kollegen Möhrmann hat mich darin bestärkt -, dass sich einige an den Spitzengehältern in der Wirtschaft orientieren.

(Möhrmann [SPD]: Herr Esser, Herr Kollege? - Plaue [SPD]: Wenn ich Rechtsanwalt und Notar wäre, wäre ich mit solchen Äußerungen vorsich- tig!)

Sie haben natürlich Recht: Im Vergleich zu den 60 Millionen DM, die Herr Esser als goldenen Handschlag bekommt, oder auch im Vergleich zur Gehaltsstruktur bei der EXPO-Gesellschaft ist das, worüber wir reden, vergleichsweise Kleingeld. Aber, Herr Plaue, das ist nicht unser Maßstab. Wir als Politiker, als Abgeordnete haben uns nicht an den Spitzengehältern in der Wirtschaft zu orientieren, sondern an den Durchschnittseinkünften der Menschen, die wir hier im Landtag vertreten dürfen, und da stehen wir mit 10.000 DM ganz ordentlich da.

Ich meine, wer Geld verdienen will, der sollte in die Wirtschaft gehen. Wir haben hier ein anderes Leitbild.