Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe inhaltlich den Worten meiner beiden Vorredner nichts mehr hinzuzufügen, sondern möchte das hohe Haus nur noch darauf hinweisen, dass die Aufgabe, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben, nicht so leicht zu lösen sein wird. Denn es ist ja nicht so, dass wir davon ausgehen können, dass alle Bücher, die in der Zeit von 1933 bis 1945 in die öffentlichen Bibliotheken und Archive gelangt sind, unrechtmäßig erworben worden sind. Es wird, glaube ich, sehr lange dauern, die Bestände zu prüfen, weil viele der Aufzeichnungen, die damals gemacht worden sind, verloren gegangen sind bzw. weil keine Aufzeichnungen gemacht worden sind.
Es kann also durchaus auf die nächste Landesregierung zukommen, den einen oder anderen Euro für diese Arbeit ausgeben zu müssen. Aber die Aufgabe sollte uns dieses Geld wert sein. Denn an
dieser Stelle geht es darum, dass wir alle ständig daran zu denken haben, dass wir nicht vergessen dürfen. Dazu möchte ich Sie auffordern.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.
Da die Fraktionen über den Antrag sofort abstimmen möchten, kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich bitte Sie, Ihre Hand zu heben, wenn Sie der Entschließung zustimmen möchten. - Stimmt jemand dagegen, oder möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass das ein sehr angenehmer Abschluss ist: Wir sind in der Lage, einstimmig und einmütig unsere Meinung zu bekunden.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, zum Schluss ganz herzlich kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Diese Sitzung war voraussichtlich die letzte Plenarsitzung dieser 14. Wahlperiode und ganz bestimmt meine letzte Plenarsitzung. Wie Sie wissen, habe ich mich entschieden, nicht wieder zu kandidieren.
Hinter mir liegen fast 17 Jahre Abgeordnetentätigkeit und knapp 13 Jahre Tätigkeit als Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages - eine Funktion, die ich mit Freude ausgefüllt habe, eine Funktion, die bis 1990 noch nie eine Frau in Niedersachsen ausüben konnte. Ich möchte dafür danken, dass ich für unser Land mit repräsentieren durfte.
Das gilt auch für die internationale Ebene. Ich denke an Sibirien, an China, an unsere Partnerschaften mit dem Kanton Bern und der Steiermark - um nur einige zu nennen. Über die Arbeit hinaus sind mit unseren Partnerinnen und Partnern in diesen Ländern Verständnis und Freundschaften entstanden, die sehr nachhaltig sind.
Ich durfte unser Land bei Verbänden, Organisationen, den Kommunen und gesellschaftlich relevanten Organisationen repräsentieren. Ich habe viele unserer Plenarsitzungen geleitet und halte fest, dass es manchmal auch heftig zuging. Ich habe mich bemüht, die Sitzungen neutral und korrekt zu leiten.
Ich danke allen, die mich unterstützt haben. Das gilt besonders für die Kollegen und Kolleginnen im Präsidium. Danke für die angenehme, von gegenseitigem Respekt geprägte Zusammenarbeit!
Mein Dank, meine Damen und Herren, gilt auch unserer Verwaltung. Stellvertretend möchte ich Herrn Professor Dr. Janssen, Herrn Thürnagel, Herrn Eggelsmann – ich sehe auch Frau Roth ansprechen - um nur einige zu nennen -, die immer sachkundig und zurückhaltend unsere Arbeit unterstützen.
Ich danke Ihnen allen für die Arbeit, die Sie in den letzten fünf Jahren in Ausübung Ihres Mandats geleistet haben.
In diesem Sinne möchte ich auch noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen erinnern, die jetzt am Ende der Wahlperiode nicht mehr unter uns sind. Ich nenne Gerhild Jahn, Heribert Meier und Uwe Inselmann. Sie alle haben ihren Beitrag dazu geleistet, das Zusammenleben in Niedersachsen zu gestalten und politisches Geschehen verständlich zu machen.
Ich wünsche all denjenigen, die nicht wiederkommen werden, alles Gute und hoffe, dass die Wünsche, die Sie für die Zeit nach der Landtagsarbeit haben, in Erfüllung gehen werden. Denjenigen, die wiederkommen werden, wünsche ich eine erfolgreiche Arbeit im Niedersächsischen Landtag der 15. Wahlperiode.
Der Herr Landtagspräsident wird den neuen Landtag in Absprache mit den Fraktionen zu seiner konstituierenden Sitzung einberufen. Ich wünsche Ihnen allen von ganzem Herzen alles Gute und danke Ihnen für die tollen Erfahrungen, die ich mit Ihnen zusammen in diesen 17 Jahren machen durfte. – Herzlichen Dank.
Die Frauenbeauftragte bei der Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Osnabrück, hatte für Donnerstag, den 28. November 2002 zu einer Dienstbesprechung der Schulfrauenbeauftragten der Region Aurich von 9 bis 17 Uhr eingeladen. Tagesordnungspunkte waren: Begrüßung, Aktuelle Informationen, Teilzeiterleichterungserlass, Festlegung der Schwerpunktthemen für die folgenden Sitzungen, Verschiedenes, Einführung für die neu bestellten Schulfrauenbeauftragten.
Dienstbesprechungen haben zwingend in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden. Es ist aus der Tagesordnung kein Grund erkennbar, warum diese Veranstaltung wesentlich während der Unterrichtszeit stattfinden musste.
1. Wie viele und welche anderen entsprechenden Dienstbesprechungen während der Unterrichtszeit hat die Frauenbeauftragte bei der Bezirksregierung Weser-Ems und haben gegebenenfalls die anderen Frauenbeauftragten der übrigen Bezirksregierungen wann und wo durchgeführt?
2. Welche Inhalte machen es zwingend erforderlich, dass diese Dienstbesprechung während der Unterrichtszeit stattfinden musste?
3. Warum stellt die Landesregierung nicht verbindlich dauerhaft sicher, dass Dienstbesprechungen wie diese in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden?
Die gemäß § 23 NGG bestellten Schulfrauenbeauftragten üben eine wichtige Funktion zur Unterstützung und Beratung von Schulen und Schulleitungen bei der Verwirklichung des Gleichberechtigungsgesetzes aus. Dies geschieht ohne Entlastung in der Unterrichtsverpflichtung bei gleichzeitiger Entlastung von außerunterrichtlichen Verpflichtungen. Den Einsatz und die Leistungen aller Frau
Zu 1: Es wurden folgende Dienstbesprechungen mit den Schulfrauenbeauftragten in den Bezirken durchgeführt:
Nach der Neubestellung der Schulfrauenbeauftragten im Regierungsbezirk Weser-Ems haben die Frauenbeauftragten für den Schulbereich ganztägige Dienstbesprechungen mit den Schulfrauenbeauftragten durchgeführt. Dies geschah regional aufgeteilt in Lingen am 24. September 2002, in Osnabrück am 7. November 2002, in Oldenburg am 12. November 2002 und in Aurich am 28. November 2002. Die Dienstbesprechungen waren nach Dauer und Inhalt vergleichbar.
Im Bezirk Lüneburg wurden gleichfalls nach der Neubestellung der Schulfrauenbeauftragten ganztägige Dienstbesprechungen durchgeführt. Diese fanden nach Schularten gegliedert in Lüneburg statt, und zwar am 21. Oktober 2002 (Grund-, Haupt-, Realschulen und Orintierungsstufen), am 27. November 2002 (Gymnasien) und am 2. Dezember 2002 (Berufsbildende und Gesamtschulen).
Bei der Bezirksregierung Hannover hat am 19. November 2002 von 9 Uhr bis 16.30 Uhr ein überregionaler Qualifizierungskurs für Schulfrauenbeauftragte stattgefunden.
Schließlich haben bei der Bezirksregierung Braunschweig am 12. Februar 2002 für den Bereich der Berufsbildenden Schulen und am 16. April 2002 für die Gymnasien jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 13.30 Uhr Besprechungen für Schulfrauenbeauftragte stattgefunden.
Zu 2: Die Dienstbesprechungen in den Bezirken Weser-Ems und Lüneburg waren und sind in der durchgeführten Form notwendig, da sie im Wesentlichen Schulungselemente enthalten. Sie sind durch § 2 Abs. 7 der Verordnung über die Schulfrauenbeauftragten gedeckt, wonach der Schulfrauenbeauftragten und ihrer Vertreterin die Teilnahme an aufgabenbezogenen Qualifizierungsangeboten ermöglicht werden soll. Die neu bestellten Schulfrauenbeauftragten müssen umfänglich mit den Rechten und Pflichten der Frauenbeauftragten nach §§ 19 ff. NGG und der Verordnung über Schulfrauenbeauftragte vertraut gemacht werden. Bei dem Personenkreis handelt es sich fast durch
gehend um verwaltungsunerfahrene Lehrkräfte. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es daher unumgänglich, sie umfassend zu schulen. Als sehr sinnvoll hat sich hier erwiesen, einen Austausch mit Schulfrauenbeauftragten zu ermöglichen, die schon ein zweites Mal bestellt worden sind. Dadurch wird der „Einstieg“ für die neu bestellten Schulfrauenbeauftragten wesentlich erleichtert.
Es dürfte unbestritten sein, dass eine sinnvolle Aufgabenerledigung nur bei einer möglichst breiten Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen und der Verwaltungsabläufe erfolgen kann. Die in der Vergangenheit durchgeführten halbtägigen Veranstaltungen haben gezeigt, dass die dann zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um diese Ziele zu erreichen. Insbesondere bestand nicht die Zeit, um Anfragen der Schulfrauenbeauftragten in ausreichender Form zu behandeln.
Mehrere halbtägige Dienstbesprechungen würden zwar Unterrichtsausfall verhindern, aber zu einem wesentlich höheren Zeit– und Kostenaufwand führen, da die Schulfrauenbeauftragten zum Teil lange Anfahrtswege haben. Weil auch eine lediglich einmalige ganztägige Großveranstaltung wegen der großen Zahl der Schulfrauenbeauftragten nicht möglich ist, gibt es aus hiesiger Sicht keine geeignete Alternative, die es ermöglicht, relativ zeitnah nach der Neubestellung der Schulfrauenbeauftragten eine umfassende Schulung zu erreichen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für die bei der Bezirksregierung Hannover durchgeführte ganztägige Schulungsveranstaltung.
Eine Sonderrolle haben die Veranstaltungen bei der Bezirksregierung Braunschweig. Die Termine dienten der Rückschau auf die vierjährige Tätigkeit als Schulfrauenbeauftragte in Anbetracht des Auslaufens der Bestellung. Mit der Entscheidung, in diesen beiden Fällen die Inanspruchnahme von Unterrichtszeit ausnahmsweise zu billigen, sollte die vierjährige Tätigkeit der Schulfrauenbeauftragten, die – wie dargelegt - nicht mit einer Entlastung verbunden ist, gewürdigt werden.
Alle weiteren von den Frauenbeauftragten der Schulabteilungen initiierten Zusammenkünfte und Schulungen erfolgen lediglich halbtägig in der unterrichtsfreien Zeit. Zudem werden zahlreiche Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit (nachmittags oder am Wochenende) durchgeführt, z. B. im Rahmen der Reihen