Die Bewährungshilfe schafft Sicherheit durch Betreuung und Aufsicht in Freiheit. In Niedersachsen werden derzeit etwa 16 000 verurteilte Personen mit dem Ziel betreut und überwacht, dass diese auch ohne Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe zukünftig keine weiteren Straftaten mehr begehen. Die Kommission Jugend des Landespräventionsrates hat eine spezialisierte Jugendbewährungshilfe empfohlen, um dem erhöhten Betreuungsaufwand und den spezifischen Belangen straffällig gewordener junger Menschen Rechnung zu tragen. Hierdurch kann das Rückfallrisiko Jugendlicher deutlich verringert werden.
1. Welche Schritte hat sie unternommen, um in Niedersachsen eine spezialisierte Jugendbewährungshilfe einzurichten?
Die Bewährungshilfe in Niedersachsen, die über rund 236 Stellen verfügt, betreute am Stichtag 30. September 2002 insgesamt 16 656 verurteilte Personen, von denen 3 410 (20,5 %) nach dem Jugendgerichtsgesetz unterstellt waren.
Bewährungshilfearbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden stellt besondere fachliche Anforderungen und bringt einen erhöhten Betreuungsaufwand mit sich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund sich häufender Schwierigkeiten in familiärer, privater und beruflicher Hinsicht, denen die betroffenen jungen Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe heute in der Regel gegenüber stehen. Um Jugendlichen und Heranwachsenden im Rahmen der Bewährungshilfe die notwendige Unterstützung gewähren und damit Rückfälle verhindern zu können, sind hoher zeitlicher Einsatz, gute Kenntnisse über die Jugendkultur, großes Einfühlungsvermögen, besondere erzieherische Fähigkeiten sowie nicht zuletzt eine umfassende Orientierung über die vor Ort verfügbaren spezifischen Hilfeangebote erforderlich.
Zu 1: Eine spezialisierte Jugendbewährungshilfe ist in Niedersachsen bereits zum 1. August 2002 eingerichtet worden. Das Justizministerium hat damit einen Vorschlag umgesetzt, den die Arbeitsgruppen 2 und 5 der „Kommission Jugend“ des
Aufgrund der Spezialisierung können die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer den spezifischen Problemstellungen bei der Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden künftig noch besser als bisher gerecht werden; die Chancen für eine erfolgreiche Resozialisierung steigen dadurch erheblich. Zudem ist ein „Gleichklang“ mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hergestellt worden, wo – aus guten Gründen – bereits seit langem die Einrichtung entsprechender Spezialdezernate gesetzlich oder behördenintern vorgeschrieben ist.
Ein infolge der Spezialisierung leichter herzustellender enger Kontakt der Bewährungshilfe zu allen anderen beteiligten Institutionen und Personen („Vernetzung“ mit Jugendgerichtshilfe, Jugend- staatsanwältinnen und –staatsanwälten, Jugend- richterinnen und –richtern, Jugendsachbearbeite- rinnen und –sachbearbeitern bei der Polizei, mit den Schulen und Arbeitsämtern sowie mit den Trägern von Jugendhilfeangeboten) erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Arbeit mit den jungen Probandinnen und Probanden wesentlich. Eine solche „Vernetzung“ hilft ferner, eine uneffektive Mehrfachbetreuung einzelner Probandinnen und Probanden zu vermeiden.
Die Einrichtung einer spezialisierten Jugendbewährungshilfe und die spezifische Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt also dazu bei, die Bewährungshilfearbeit mit jungen Menschen weiter deutlich zu verbessern. Auf der anderen Seite werden diejenigen Bewährungshelferinnen und –helfer, die künftig (nur noch) für „erwachsene“ Probandinnen und Probanden zuständig sind, in die Lage versetzt, sich ebenso konzentriert den insoweit auftretenden besonderen Problemlagen zu widmen. Fortbildungsmaßnahmen können auch hier gezielter und mit größerem Effekt durchgeführt werden.
Die Jugendbewährungshilfe in Niedersachsen arbeitet seit dem 1. August 2002 unter folgenden organisatorischen Rahmenbedingungen:
- In den Büros der Bewährungshilfe wird die Betreuung von nach Jugendrecht (neu) unterstellten Probandinnen und Probanden, die zum Zeitpunkt der Unterstellung nicht älter als 25 Jahre sind, bestimmten Jugendbewährungshelferinnen und Jugendbewährungshelfern übertragen.
Soweit die Fallzahlen ausreichen und soweit es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, werden diese Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ausschließlich mit der Betreuung Jugendlicher und Heranwachsender betraut. Vor allem in städtischen Bezirken ist dies der Fall. In ländlichen Bezirken wird die Arbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Probandinnen und Probanden unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse, z. B. der räumlichen Ausdehnung des betroffenen Bezirks, auf eine möglichst geringe Zahl von Jugendbewährungshelferinnen und Jugendbewährungshelfern konzentriert. Ineffiziente Regelungen der Geschäftsverteilung werden dabei vermieden. So wird insbesondere dafür Sorge getragen, dass die Betreuungskapazitäten der betroffenen Jugendbewährungshelferinnen und Jugendbewährungshelfer in ländlichen Bezirken nicht infolge eines erhöhten Dienstfahrtenaufkommens in unvertretbarer Weise eingeschränkt werden. Einige Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer nehmen folglich neben der Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden auch weiterhin die Betreuung von erwachsenen Probandinnen und Probanden wahr.
- Dem erhöhten Betreuungsaufwand für jugendliche sowie heranwachsende Probandinnen und Probanden der Jugendbewährungshilfe wird Rechnung getragen. Die Betreuung Jugendlicher oder Heranwachsender wird bei der internen Fallzuweisung rechnerisch mit einem Faktor von 1,3 angesetzt, während der Ausgangsfaktor 1,0 (weiterhin) für erwachsene Probandinnen und Probanden gilt. Hat eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer also beispielsweise 70 erwachsene Probandinnen und Probanden zu betreuen, so beläuft sich die entsprechende Fallzahl für die Jugendbewährungshelferin oder den Jugendbewährungshelfer auf ca. 54 (70 : 1,3 = 53,85).
Die Einführung der spezialisierten Jugendbewährungshilfe in Niedersachsen zieht keine personellen Auswirkungen nach sich. Sie führt als rein organisatorische Veränderung innerhalb der Bewährungshilfe namentlich nicht zu einem höheren Arbeitsaufkommen und damit auch nicht zu einem höheren Personalbedarf. Vielmehr wird die vorhandene Arbeitsbelastung lediglich „umverteilt“, wobei die mit dieser Umverteilung einhergehende Spezialisierung in der Arbeit der Bewährungshilfe letztlich zu einer höheren Effektivität führt. Spezialisierte Bewährungshelferinnen und –helfer können sich gezielt jugendspezifischen Fragestellun
gen widmen und intensivere Kontakte zu den anderen eingebundenen Personen und Institutionen pflegen, während in der „Erwachsenenbewährungshilfe“ mehr Raum bleibt für eine Konzentration auf das dortige, in vielen Bereichen anders gelagerte Aufgabenspektrum. Die Spezialisierung ruft somit nicht etwa eine höhere Arbeitsbelastung hervor, sondern schafft infolge einer sinnvollen Schwerpunktsetzung neue Freiräume und damit sogar Möglichkeiten zu einer wirksameren Bewährungshilfearbeit.
Nennenswerte materielle Auswirkungen sind infolge der Einführung der Jugendbewährungshilfe ebenfalls nicht zu erwarten. Die bisherige Organisationsstruktur der 49 Bewährungshilfebüros in Niedersachsen bleibt erhalten; neue Büros müssen nicht eingerichtet werden.
Zu 2: Die bisherigen Erfahrungen mit der Einführung der spezialisierten Jugendbewährungshilfe sind durchweg positiv. In den niedersächsischen Bewährungshilfebüros sind inzwischen insgesamt 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Jugendbewährungshelferinnen und –helfer tätig. Im Idealfall betreuen sie schon heute ausschließlich Jugendliche und Heranwachsende. Insbesondere in ländlichen Bezirken sind aber auch Mischarbeitsplätze eingerichtet worden, weil dort nicht die für eine volle Auslastung einer Jugendbewährungshelferin bzw. eines Jugendbewährungshelfers erforderliche Anzahl jugendlicher Probandinnen und Probanden erreicht wird.
Zahlreiche mündliche Rückmeldungen aus der Praxis belegen bereits jetzt, dass die Spezialisierung der Bewährungshilfe auf die Betreuung junger Menschen die erwarteten positiven Auswirkungen hat.
Die niedersächsischen Oberlandesgerichte werden – wie im Erlass zur Einführung der spezialisierten Jugendbewährungshilfe vom Mai 2002 vorgegeben – zum 31. Januar 2003 erstmals ausführlich über die bis dahin gesammelten Erfahrungen berichten. Weitere Berichte werden zum 31. Dezember 2003 erstattet werden.
Im Sommer 2004 schließlich werden die nach Einrichtung der Jugendbewährungshilfe gesammelten Erfahrungen, die auch im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung ermittelt werden, ausgewertet und durch das Justizministerium einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Namentlich der interne
An dieser Stelle sei ergänzend erwähnt, dass im Sommer 2002 drei sehr erfolgreiche Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Jugendbewährungshilfe“ mit jeweils rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden haben. Auch im Jahr 2003 werden mehrere Fortbildungen stattfinden, in deren Mittelpunkt die Besonderheiten der Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen stehen werden.
Zu 3: Eine weitere Spezialisierung der niedersächsischen Bewährungshilfe auf die Betreuung von Sexualstraftätern wird in Kürze folgen. Damit wird der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rückfalltätern weiter verbessert werden.
Insgesamt 25 niedersächsische Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aus allen elf Landgerichtsbezirken werden in den Jahren 2003 und 2004 eine entsprechende – bundesweit einmalige – berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme absolvieren, die vom Justizministerium finanziert wird. Innerhalb von 18 Monaten werden sie in fünf mehrtägigen Ausbildungsmodulen von forensisch erfahrenen Psychologen umfassend aus- und fortgebildet werden.
Auch diese Spezialisierung wird zu einer weiteren Steigerung der Effektivität in der Arbeit der niedersächsischen Bewährungshilfe führen und vermehrt Rückfälle zu vermeiden helfen.
Im Bereich der Straßenbauverwaltung in Niedersachsen werden in beträchtlichem Umfang Aufträge für amtliche und ingenieurtechnische Vermessungen vergeben. Dabei ist klärungsbedürftig, inwieweit eine Vergabe an die Vermessungs- und Katasterbehörden bzw. an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stattfindet.
2. Wie verteilen sich Aufträge und Auftragsvolumen auf die einzelnen Straßenbauämter in Niedersachsen?
3. Wie viele Aufträge wurden seit 1998, aufgeschlüsselt nach Straßenbauämtern, von den Vermessungs- und Katasterbehörden und in welchem Umfang von privaten Vermessungsingenieuren durchgeführt?
Art und Umfang von vermessungstechnischen Leistungen, die durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung nachgefragt werden, richten sich im Wesentlichen nach dem Umfang der im jeweiligen Straßenbauamt vorgesehenen bzw. durchgeführten Straßenbauvorhaben des Neubaus sowie des Um- und Ausbaus. Bloße Erhaltungsmaßnahmen erfordern in der Regel keine nennenswerten Vermessungsleistungen. Die Durchführung rein ingenieurtechnischer Vermessungen (Festlegung von Polygonzügen, Geländeaufnah- men, Absteckungen etc.) wird in der Regel an freischaffende Vermessungsbüros vergeben, in Einzelfällen auch an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Bei Vermessungsleistungen kleineren Umfangs werden diese durch angestellte Vermessungsingenieure der Straßenbauverwaltung ausgeführt.
Bei den so genannten amtlichen Vermessungsleistungen handelt es sich in der Regel um Aufträge zur Grenzfeststellung (Wiederherstellung der Grundstücksvermarkung) und um die Schlussvermessung (Herstellung der Grundstücksvermarkung nach Abschluss der Bauarbeiten). Für die Durchführung dieser amtlichen Vermessungsleistungen stehen sowohl öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als auch die Vermessungs- und Katasterbehörden zur Verfügung. Bei der Vergabe dieser Vermessungsaufträge bleibt es den Straßenbauämtern in eigener Zuständigkeit überlassen, nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen entweder die zuständige Dienststelle der Vermessungs- und Katasterverwaltung oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen. Unabhängig von dem jeweils Beauftragten richtet sich die Vergütung einheitlich nach der „Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen“.
Die Frage, inwieweit eine Vergabe an die Vermessungs- und Katasterbehörden bzw. an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erfolgt, stellt sich demnach nur für den Bereich der amtlichen Ver
Zu 1: Seit 1998 wurden von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung 462 amtliche Vermessungsaufträge mit einem Gesamtauftragsvolumen von 5 882 535 Euro vergeben.