Protocol of the Session on January 24, 2003

Brake Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Wesermarsch Tagesbetreuung

Zu 3: Seit dem 1. April 2002 haben die Pflegekassen Aufwendungen, die leistungsberechtigten Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen i. S. § 45 b Abs. 1 SGB XI entstehen, zu erstatten. Dazu hat die zuständige Pflegekasse oder das zuständige private Versicherungsunternehmen gem. § 45 b Abs. 3 den Pflegebedürftigen auf Verlangen eine Liste der in ihrem Einzugsbereich vorhandenen qualitätsgesicherten Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen, deren Leistungen mit dem Betreuungsbetrag nach § 45 b Abs. 1 SGB XI finanziert werden können.

Da die Anbieter der in § 45 b Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 SGB XI genannten Angebote von den Pflegekassen zugelassen sind, konnten diese Angebote sofort benannt werden.

Bezüglich der nach Landesrecht anzuerkennenden niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach Ziffer 4 hatte MFAS mit den Landesverbänden der Pflegekassen vereinbart, dass sich leistungsberechtigte Pflegebedürftige bzw. bereits entsprechend tätige Angebote schon vor In-Kraft-Treten der Anerkennungsverordnung an die zuständige Pflegekasse wenden könnten. Bei Zweifeln an der vom Bundesgesetzgeber geforderten Qualität eines derartigen Angebots hätte MFAS im Einzelfall geprüft, ob dieses den im Verordnungsentwurf formulierten Anerkennungsvoraussetzungen genügt.

Die im Vorspann der Kleinen Anfrage genannte GEK unterfällt als bundesunmittelbare Kasse nicht der Aufsicht durch das Land Niedersachsen.

§ 45c SGB XI regelt die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und von Modellversuchen zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige. Betroffene können insofern hiernach keine Leistungsansprüche geltend machen.

Anlage 25

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 33 der Abg. Frau Langhans (GRÜNE):

Vorsorgender Hochwasser- und Klimaschutz in Niedersachsen

Innerhalb eines halben Jahres führen wichtige Flüsse in Niedersachsen zum zweiten Mal Hochwasser. Das regelmäßig mit der Schneeschmelze im Frühjahr zu erwartende Hochwasser steht noch aus. Nach den katastrophalen Folgen des Jahrhunderthochwassers an der Elbe und ihren Nebenflüssen im vergangenen August waren sich Fachleute einig, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit als Folge globaler Klimaveränderungen Starkregen und damit extreme Hochwasserereignisse in Mitteleuropa zunehmen

werden. Die Statistiken der Hochwasserereignisse der letzten Jahre oder auch allein die Hochwassersituationen in benachbarten europäischen Ländern in den letzten Wochen sprechen hier eine deutliche Sprache. Die Politik hat nach dem Augusthochwasser kurzfristig

mit einem Fünfpunkteprogramm des Bundes und der Länder erste Akzente gesetzt.

Die Landesregierung hat als Konsequenz aus dem Augusthochwasser die Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland um 8 Millionen Euro jährlich erhöht. Weitere Maßnahmen, wie etwa die konsequente Umsetzung des Klimaschutzaktionsplans Niedersachsen aus dem Jahr 2000, sind bisher nicht erkennbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Initiativen hat sie ergriffen oder eingeleitet, um das Katastrophenmanagement bei Hochwasser sowohl in Niedersachsen als auch länderübergreifend insbesondere an der Elbe zu verbessern?

2. Welche Maßnahmen und neuen Konzepte für den direkten und vorbeugenden Hochwasserschutz hat sie als Konsequenz aus dem Augusthochwasser an gefährdeten niedersächsischen Gewässern ergriffen?

3. Welche Maßnahmen hat sie in der Klimaschutzpolitik getroffen, um kurz-, mittel- und langfristig die Freisetzung von klimaschädigenden Gasen etwa in den Bereichen Gebäudeheizung, Verkehr und Landwirtschaft zu verringern?

Die Hochwasserereignisse im August letzten Jahres und Januar dieses Jahres haben gezeigt, dass nicht nur der technische Hochwasserschutz, sondern auch der vorbeugende Hochwasserschutz mit verbindlichen Maßnahmen weiter zu stärken ist. Die von Menschen ausgelösten Ursachen, die zur Häufung oder Verstärkung von Hochwasserereignissen führen können, müssen minimiert werden. Kurzfristig müssen weitere technische Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert werden. Die erforderlichen Mittel sind dafür im Haushalt bereits eingeplant.

Die Hochwasserereignisse haben auch gezeigt, dass sich das durch das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz geregelte Katastrophenmanagement bei der Bewältigung beider Hochwässer bewährt hat. Nicht zuletzt deshalb ist Niedersachsen bei beiden Hochwasserereignissen noch glimpflich davongekommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur weiteren Unterstützung des Katastrophenmanagements haben sich Länder und Bund auf eine neue Rahmenkonzeption für den Zivilund Katastrophenschutz verständigt mit dem Ziel,

eine bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und der Länder zu erzielen und neue Koordinierungsinstrumentarien für ein noch effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder, insbesondere verbesserte Koordinierung der Informationssysteme, zu schaffen.

Zur Vernetzung der verschiedenen Zuständigkeiten und der politischen Verantwortung wird ein Kompetenzzentrum für Großschadenslagen im Innenministerium errichtet. Dieses Kompetenzzentrum wird bei extremen Hochwasserereignissen alle aus den zuständigen Landesbehörden wichtigen Fachleute zusammenführen.

Die Auswertung des Hochwassers im August letzten Jahres wird auch im Hinblick auf das Katastrophenmanagement in den „Hochwasseraktionsplan Elbe“ der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) integriert.

Zu 2: Um den direkten und vorsorgenden Hochwasserschutz weiter zu verbessern, sind mehrere Maßnahmen beschlossen worden. Die wichtigsten sind der Ausbau der vorhandenen Deiche, die Erhaltung und Freihaltung von Überschwemmungsflächen, die Aufnahme der bei extremem Hochwasser überschwemmten Gebiete als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz in das Niedersächsische Raumordnungsprogramm, eine Beschleunigung der für den Deichbau erforderlichen Genehmigungsverfahren.

Die Bezirksregierungen wurden angewiesen, diese Maßnahmen einzuleiten. Die dafür erforderlichen Mittel sind in den Haushalt eingestellt worden.

Zu 3: Klimaschutz hat in Niedersachsen Kontinuität. Im Bewusstsein ihrer umweltpolitischen Verantwortung hat die Niedersächsische Landesregierung bereits seit vielen Jahren zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt, um eine nachhaltige Verringerung der CO2-Emissionen und der weiteren klimaschädigenden Gase zu erreichen.

Bereich Gebäudeheizung:

Die Landesregierung hat an der Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 mitgewirkt. Darin werden bei bestehenden Anlagen und Gebäuden Nachrüstungen wie z. B. die Erneuerung von Heizkesseln und Wärmedämmmaßnahmen zur Energieeinsparung gefordert. Zu den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen gehört die Ersetzung von Heizkesselanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden und bis zum 31. De

zember 2006 ersetzt werden müssen, wenn sie die zulässigen Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Flankierend zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung werden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW besonders emissionsmindernde Maßnahmenpakete aus Heizungserneuerung und Verbesserung der Wärmedämmung gefördert. Das Land Niedersachsen kombiniert die KfW-Förderung mit einer Landesförderung, die auf eine Modernisierung des vorhandenen Mietwohnungsbestandes und seit 2002 auch auf eine Modernisierung bestimmter Eigenheime aus den 50er- und 60er-Jahren abzielt.

Die in Niedersachsen seit einigen Jahren besonders starke Förderung der Solarthermie (kumulativ mit Bundeszuschüssen) trägt dazu bei, dass fossile Energieträger bei der Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung rückläufig sind und damit weniger klimaschädigende Gase entstehen.

Bereich Verkehr:

Ziel der Landesregierung im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich ist die umweltverträgliche Weiterentwicklung des Verkehrs durch

- Förderung des ÖPNV/SPNV (z. B. Kampagne des MW „Niedersachsen ist am Zug“). Das Investitionsprogramm ÖPNV hatte im Jahr 2002 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro, das Busbeschaffungsprogramm von 20 Millionen Euro, das Schienenfahrzeugbeschaffungsprogramm sieht ab 2002 ein Fördervolumen von 185 Mio. Euro vor.

- Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger (Konzept der Nie- dersächsischen Landesregierung zur Entwicklung des Kombinierten Verkehrs)

- Einrichtung des „Forum Mobilität Niedersachsen“ in Abstimmung u. a. mit der VW AG mit den Arbeitsschwerpunkten

- Aufbau intelligenter Verkehrsleit- und –managementsysteme (Move, Verkehrsbeeinflussungsan- lagen)

- Förderung der Entwicklung neuer Werkstoffe im Fahrzeugbau, alternativer Antriebe und Kraftstoffe

- Beseitigung von Engpässen im Bundesfernstraßennetz als erheblicher Beitrag zur Reduzierung von Staus und zur Schonung von Energieressourcen.

Im Bereich der innovativen Technologien für den Klimaschutz fördert das Umweltministerium das Projekt „Artfuel“ - Kraftstoffe der Zukunft aus Biomasse - des CUTEC-Institutes Clausthal (För- dersumme 1 Million Euro) und eine Studie „Landesstrategie Brennstoffzellen“ (Fördersumme 154 000 Euro). Diese Projekte werden sich mittelbis langfristig auswirken.

Bereich Landwirtschaft:

Die gemeinsam von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium 2002 gestartete Bioenergie-Offensive-Niedersachsen bringt einen wieteren Schub für die energetische Nutzung von Biomasse, ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung fossiler Rohstoffe, erhöht die Sicherheit der Energieversorgung und forciert zusätzlich die Entwicklung neuer Technologien (Vergasung, Verflüssigung, Brennstoffzelle etc.), die neben dem Strom- und Wärmemarkt mittelfristig auch den Kraftstoffmarkt (Biodiesel, Sunfuel) bedienen können.

Der Ausbau der energetischen Nutzung von Biomasse und der nachwachsenden Rohstoffe zur Nutzung als Rohstoff für andere Zwecke entspricht damit im Sinne der Nachhaltigkeit den Zielsetzungen des Klimaschutz-Protokolls von Kyoto und schafft Arbeitsplätze mit erwünschten struktur-, energie- und agrarpolitischen Effekten.

Das Landwirtschaftsministerium hat im Rahmen der Bioenergie-Offensive-Niedersachsen 13 Projekte mit ca. 1,5 Millionen Euro gefördert; ein weiteres Projekt ist geplant. Die Maßnahmen werden kurz- bis mittelfristig greifen.

Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) werden bereits seit 2001 Investitionen zur Energieeinsparung und -umstellung auf alternative Energiequellen in einem besonderen Programmteil (Energiesparprogramm) mit allgemeinen Zuschüssen gefördert (z. B. Neubau ener- giesparender Gewächshäuser, Wärme- und Kälte- dämmungsmaßnahmen, Wärmerückgewinnungs- anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wär- mepumpen, Solaranlagen, Biomasse- und Biogas- anlagen).

Anlage 26

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 34 der Abg. Frau Bockmann (SPD):

Jugendbewährungshilfe in Niedersachsen