Protocol of the Session on January 22, 2003

Herr Abgeordneten Wiesensee möchte nach § 76 der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möhrmann hat in seinem letzten Beitrag zu Punkt 8 der Tagesordnung unterstellt, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt. Das ist für mich ein ungeheuerlicher Vorwurf. Ich weise ihn entschieden zurück.

(Beifall bei der CDU)

Ich gehöre diesem Parlament mehr als 16 Jahre an. Ich habe zwar nicht sehr oft, aber doch einige Male hier sprechen dürfen. Ich kann mit gutem Gewissen behaupten, dass ich dem Parlament nie die Unwahrheit gesagt habe.

Herr Möhrmann, meine Aussagen zu Tagesordnungspunkt 8 können leicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden,

(Möllring [CDU]: Genau! Die können bewiesen werden!)

indem Sie die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ am 26. November 2002 und die Aussagen des Ministerpräsidenten vom 14. Juni 2002 noch einmal durchlesen.

(Möllring [CDU]: Schriftlich bewie- sen!)

Danach werden Sie feststellen, dass die von mir geschilderten Sachverhalte leider zutreffend und richtig dargestellt worden sind.

Herr Möhrmann, wenn Sie das alles durchgelesen haben, werden Sie als aufrechter Demokrat den Ministerpräsidenten auffordern, vor diesem Hause die damals behaupteten Unwahrheiten zu widerrufen. Das kann ich von Ihnen wohl erwarten.

Mit der Entscheidung zur Haushaltsrechnung 2000 haben Sie nach meinem Dafürhalten das vornehmste Recht des Parlaments, das Budgetrecht, mit Füßen getreten.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Plaue [SPD])

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Ernährungsbildung als Bestandteil schulischer Gesundheitsförderung - Herausforderung annehmen, Defizite beseitigen, Gesamtkonzept entwickeln - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3196 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/4010

Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3196 wurde in der 102. Sitzung am 14. März 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Kultusausschuss überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Redezeiten: SPDFraktion acht Minuten, CDU-Fraktion acht Minuten, Fraktion der Grünen vier Minuten und Landesregierung vier Minuten. Wer möchte reden?

(Plaue [SPD]: Niemand!)

Mir liegen keine Wortmeldungen vor; daher kommen wir zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses in der Drucksache 4010 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14: Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern des Ausschusses für die Wahl der Beisitzer des Flurbereinigungsgerichts und ihrer Stellvertreter - Wahlvorschlag - Drs. 14/4037

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dass ohne Besprechung über diesen Punkt abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir stimmen ab. Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 4037 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimment

haltungen? - Ich stelle fest, der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 80 c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33) Antragsteller: Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Niedersächsische Staatskanzlei, Planckstraße 2, 30169 Hannover - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 25.11.2002 2 BvR 3/02 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/4041

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat wiederum darin einig, dass ohne Besprechung über diesen Punkt abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen in der Drucksache 4041 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren über den Antrag festzustellen, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 (BGBL I S. 693) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Antragsteller: 1. Landesregierung des Freistaates Thüringen, vertreten durch den Justizminister Dr. Andreas Birkmann, Werner-Seelenbinder-Straße 5, 99096 Erfurt, 2. Staatsregierung des Freistaates Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, 3. Staatsregierung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Minister der Justiz Dr. Thomas de Maizière, Hospitalstraße 7, 01905 Dresden - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts Zweiter Senat - vom 15.10.2002 - 2 BvF 2/02 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/4042 neu

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen auch hier darin einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 4042 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz weiter verbessern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3867 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/4043

Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3867 wurde in der 123. Sitzung am 22. November 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keine Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 4043 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch diese Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: Maßnahmen zur Rückfallvermeidung haftentlassener Sexualstraftäter - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2845 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/4044

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2845 wurde in der 89. Sitzung am 15. November 2001 an den Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass der Bericht zu Protokoll gegeben werden soll und über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

(Zu Protokoll:)

Wie Sie der Drucksache 4044 entnehmen können, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und

Verfassungsfragen, den mit „Maßnahmen zur Rückfallvermeidung haftentlassener Sexualstraftäter“ überschriebenen Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung ist, um es vorwegzunehmen, im Ergebnis einstimmig im Ausschuss gebilligt worden. Ich kann mich zur Erläuterung daher auf wenige Anmerkungen beschränken.

Nachdem die erste Beratung dieses Antrages bereits geraume Zeit zurückliegt, ist es sicherlich sinnvoll, zunächst die Antragsziele kurz in Erinnerung zu rufen. Ausgangspunkt des Antrages ist die inzwischen gesicherte Erkenntnis, dass eine intensive psychotherapeutische Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern während, aber auch nach der Haft und während einer Bewährungszeit die Rückfallwahrscheinlichkeit für einschlägige Delikte erheblich reduziert. Ziel des Antrages sollte es folglich sein, Möglichkeiten für eine Verbesserung dieses Behandlungs- und Betreuungsangebotes zu finden. Die Notwendigkeit dazu ist auch in der ersten Beratung des Antrages in der Plenarsitzung am 15. November 2001 von den Sprechern aller Fraktionen verdeutlicht worden.

Nachdem im Antrag selbst bereits auf derartige Hilfen in anderen Bundesländern, so z. B. auf das „Stuttgarter Modell“, verwiesen worden war, lag es für den Ausschuss nahe, sich im Rahmen einer Anhörung dieses externen Sachverstandes zu versichern. Der Ausschuss hat daher bereits im Mai des letzten Jahres in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung Stellungnahmen aus zwei universitären Forschungsbereichen, nämlich der Universität Köln und der Medizinischen Hochschule Hannover, aus dem „Stuttgarter Modell“ sowie aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalten eingeholt.

Es würde nun den Rahmen meiner Berichterstattung völlig sprengen, wenn ich Ihnen die Stellungnahmen im Einzelnen referierte. Hervorzuheben ist jedoch das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen Forschung und Praxis bezüglich der Notwendigkeit stärkerer Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen.

So zeigt auch der Vergleich zwischen der Ursprungsfassung des Antrages der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem nun vorliegenden Beschlusstext, dass die Veränderungen eher marginal sind. Alle Fraktionen sind sich danach einig, in Niedersachsen eine psychotherapeutische Am

bulanz für Sexualstraftäter einzurichten, wobei das „Stuttgarter Modell“ nicht ausschließlich, sondern nur beispielhaft zum Maßstab genommen werden soll.

Einig sind sich die Fraktionen auch in der Notwendigkeit, die Abstimmung mit anderen Bundesländern zu suchen. Ebenso besteht Einvernehmen, die Bewährungshilfe qualitativ und personell besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und intensiv bei der Entlassung von Sexualstraftätern mitzuwirken. Hierfür soll möglichst in jedem Landgerichtsbezirk eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer besonders spezialisiert werden. Es besteht schließlich auch kein Dissens hinsichtlich der Erwägung, der Bewährungshilfe die regionale Vernetzung aller an der Betreuung entlassener Sexualstraftäter mitwirkender Dienste zu übertragen.

Ich schließe meine kurze Berichterstattung mit dem Hinweis, dass der Ihnen nun vorliegende Beschlusstext sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen ohne weitere Diskussionen gebilligt worden ist. Namens des Ausschusses für Rechts und Verfassungsfragen bitte ich deshalb um Zustimmung zu der Entschließung in der Drucksache 4044.