Protocol of the Session on December 12, 2002

(Beifall bei der SPD)

Der Anteil derjenigen, die nicht pünktlich aus dem Hafturlaub zurückkehrten, sank im Übrigen seit 1990 um 38 %. Auch zu den Entweichungen aus dem offenen Vollzug sind stark sinkende Zahlen zu vermelden. Seit dem Höchststand im Jahr 1993 sind sie, pro 1 000 Zugänge gerechnet, bis 2001 um 63 % zurückgegangen. Alle drei Quoten erreichten damit im letzten Jahr den niedrigsten Stand, der je gemessen wurde. Der niedersächsische Strafvollzug war noch nie so sicher wie heute!

(Beifall bei der SPD)

Diese großartigen Erfolge sind insbesondere der Wachsamkeit, der Sensibilität und der fachlichen Kompetenz der Vollzugsbediensteten zu verdanken. Ihnen möchte ich deshalb an dieser Stelle für

ihren schweren Dienst meine besondere Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1990 ist die Zahl der Gefangenen im geschlossenen Vollzug um rund 1 400 gestiegen. Diesen gewaltigen Herausforderungen hat sich die Landesregierung durch Neubaumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von 252 Millionen Euro gestellt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur menschenwürdigen Unterbringung der Gefangenen hat bekräftigt, dass die Landesregierung mit den Bemühungen, eine Antwort auf die Überbelegung zu finden, den richtigen Weg gegangen ist. Ich bin dankbar, dass dies auch bei der Opposition Unterstützung gefunden hat.

Zum Abschluss möchte ich kurz auf einen Nebeneffekt dieses Bauprogramms eingehen. Mit der Fertigstellung der Anstalt in Rosdorf werden wir Ende 2004 über knapp 4 500 Arbeits- und Ausbildungsplätze im Vollzug verfügen. Gegenwärtig liegt die Beschäftigungsquote bei 53 %. Ende 2004 wird sie bei 75 % liegen. Noch mehr lässt sie sich fast nicht steigern. Es heißt zu Recht: „Müßiggang ist aller Laster Anfang.“ Das gilt auch für Strafgefangene. Mit dem Ausbau der Arbeitsplätze erhöhen wir die Sicherheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den mehr als 200 Seiten der schriftlichen Fassung meiner Antwort auf die Große Anfrage wird die hohe Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Justiz und des Vollzuges insgesamt eindrucksvoll belegt. Das geht nur mit in der Anzahl ausreichenden, qualifizierten und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei allen Kontroversen über Justizpolitik in diesem Haus - ich bin mir sicher, dass ich an dieser Stelle unseren gemeinsamen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen darf. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schröder hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Dr. Pfeiffer, in Ihrer Pressemitteilung zu den 20 Sparvorschlägen haben Sie wörtlich erklärt:

„Sparen nach der RasenmäherMethode bringt uns nicht weiter. Pauschale Stellenkürzungen, Einstellungs- und Beförderungsstopps beeinträchtigen die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Herr Minister, das ist eine schonungslose Selbstkritik. Ich hätte es nicht treffender formulieren können.

Jetzt liegt uns eine Große Anfrage vor, die, wie ich finde, sehr umfangreich, materialreich und sehr gut beantwortet ist und einen umfassenden Überblick über die Situation in unserer Landesjustiz ermöglicht. Die Ergebnisse sind interessant und für mich zum Teil auch überraschend. Die Wirklichkeit in der Justiz, meine Damen und Herren, ist nämlich oft anders und differenzierter, als man das gemeinhin glaubt und als es sich in unseren Debatten mitunter so darstellt. Wenn man sich die Antworten im Detail ansieht - das ist jedenfalls mein Resultat -, dann zeigt sich sehr schnell, dass die 20 Vorschläge für kreatives Sparen in der Justiz nicht sehr neu, zum Teil auch nicht sehr originell und bei weitem nicht so effektiv sind, dass wir zu nennenswerten Entlastungen in den Bereichen kommen, in denen Entlastung notwendig ist. Es werden sogar ganze Problembereiche ausgeblendet.

Ich komme zunächst einmal zur Zivilgerichtsbarkeit. Da ist die Lage anders, als sie vom Kollegen Stratmann vorhin dargestellt worden ist. Bei den Zivilsachen sind im vergangenen Jahr bei den Amtsgerichten, bei den Landgerichten als Gericht erster Instanz und auch bei den Oberlandesgerichten ungefähr genauso viele Sachen eingegangen wie 1990. In Berufungssachen war das Landgericht sogar zu einem Viertel weniger tätig als 1990. Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, über weitere Reduzierungen in diesem Bereich nachzudenken. Zunächst gibt es die Allzweckwaffe Mediation. Wir sind darüber einer Meinung: Natürlich ist es richtig und besser, die außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu fördern, als Konflikte vor Gericht auszutragen. Aber dieser Modellversuch knüpft ja gerade an dem Moment an, wenn die Parteien bereits vor Gericht stehen. Ich glaube, der Nachweis, dass dadurch in nennenswertem Umfang Verfahren vermieden werden, muss erst einmal erbracht werden.

Als zweiter Vorschlag wird das obligatorische Mahnverfahren genannt. Vor Erhebung jeder Zah

lungsklage soll zwingend ein Mahnverfahren vorgeschaltet werden, also auch dann, wenn von vornherein feststeht, dass der Gegner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erhebt und es in ein streitiges Verfahren übergeht. Die Folge wird in meinen Augen eine weitere Verfahrensverzögerung und eine zusätzliche Belastung der Mahnabteilung sein. Hinzu kommt, dass es nach Ihren Planungen ab 2005 ein zentrales Mahngericht in Hannover geben soll, wo nicht nur wie bisher Großkunden, sondern alle Mahnverfahren elektronisch abgewickelt werden. Diese müssen das Verfahren dann an das örtlich zuständige Prozessgericht abgeben. Auch das ist eine weitere Verfahrensverzögerung. Herr Minister, wir hätten uns im Übrigen sehr gewünscht, dass die Entscheidung für den Standort des zentralen Mahngerichts nicht wie sonst immer zugunsten Hannover gefallen wäre, sondern dass mal eines der kleineren Amtsgerichte in der Fläche, wie z. B. das Amtsgericht Dannenberg, davon profitiert hätte.

Bei den Familiengerichten gibt es in den zehn Jahren in der Tat eine dramatische Steigerung der Verfahrenszahl um 30 %. Weshalb wir zu Entlastungen kommen, wenn wir das Trennungsjahr für die einvernehmliche Ehescheidung auf sechs Monate verkürzen, habe ich aber noch nicht verstanden. Das können Sie ja vielleicht noch erläutern. Offen ist für mich auch die Frage, ob wir überhaupt einen Richter brauchen, um Ehen einvernehmlich zu scheiden, wenn alles geklärt und geregelt ist. Kann das nicht auch ein Notar machen oder ein Rechtspfleger, wenn das unbedingt bei den Gerichten bleiben muss? Die haben ja auch sonst zunehmend schwierige und konfliktträchtige Aufgaben zu bewältigen. Das ist ein Aufgabengebiet, das wir meiner Meinung nach durchaus von den Richtern wegdelegieren können.

Die Umsetzung des § 15 a EGZPO kommt spät und zögerlich. Wir hätten das, was jetzt für den Anfang der nächsten Wahlperiode angekündigt wird, bereits vor rund vier Jahren haben können. Damals wurde gesagt: Wir wollen abwarten, was die anderen Bundesländer machen. Es macht keinen Sinn, deren Versuche zu wiederholen. - Ich habe natürlich sehr gespannt gewartet und mich gefragt: Mit welchem originellen Vorschlag werden Sie denn jetzt kommen? Überraschung: die Schiedsämter. Ich habe nun wirklich nicht damit rechnen können, dass ausgerechnet dieser Vorschlag aus dem Hut gezaubert wird. Das hätten wir schon vor einer ganzen Weile haben können.

Insgesamt müssen wir aber feststellen: Die Urteile sind relativ schnell gefällt. Auch Titel im Mahnverfahren werden relativ schnell ausgestellt. Die Vollstreckung ist aber langwierig. Der Handwerker, der um seine Werklohnforderung streitet, braucht kein Urteil, der braucht das Geld. Im Bereich der Vollstreckung, insbesondere im Bereich der Gerichtsvollzieher, gibt es nach wie vor erhebliche Probleme durch lange Wartezeiten und eine hohe Belastung der Gerichtsvollzieher. Es ist mir unverständlich, weshalb Sie in der Antwort ausführen: Wir denken nicht über Reformen in der Ausbildung nach. Wir denken nicht darüber nach, wie wir den Gerichtsvollzieherdient noch stärker für Justizfremde öffnen oder ihn sogar aus der Justiz heraus verlagern können. - Es ist doch ein ganz entscheidender Punkt, dass Urteile vollstreckt, Forderungen beigetrieben und säumige Zahler zur Kasse gebeten werden können. Mit schnellen Urteilen ist den Betroffenen nicht geholfen.

Das zweite große Problemgebiet ist das Betreuungsrecht. Hier haben wir einen Anstieg von 66 000 Verfahren im Jahre 1992 auf über 100 000 Verfahren im Jahre 2001. Sie verweisen in Ihren Sparvorschlägen zunächst einmal auf die Möglichkeit einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis für Ehegatten. Das reicht nicht, Herr Minister, denn die zu Betreuenden sind in der Regel nicht verheiratet. Bei Verheirateten gibt es relativ wenig Probleme; das klappt irgendwie im Alltag. Es geht in der Regel um Alleinstehende. Sie müssen sehr viel gezielter für Vorsorge- und Betreuungsvollmachten werben, die auch zentral registriert und erfasst werden sollten. Sie müssen sehr viel intensiver als bisher die Betreuungsvereine fördern, weil wir nicht alles mit Berufsbetreuern abwickeln können. Und Sie müssen das Abrechnungswesen vereinfachen und dürfen es nicht weiter verkomplizieren, weil es unglaubliche Zeitressourcen sowohl bei den Betreuern und Betreuerinnen als auch bei den Gerichten bindet.

Kommen wir zur Strafjustiz. Bei der Strafjustiz ist festzustellen, dass es bei den Amtsgerichten knapp 3 % mehr Verfahren gibt als 1990. Bei den Bußgeldsachen sind es 41 % weniger. Die Urteilsquote beträgt hier ohnehin nur ein Viertel; der Rest erledigt sich anderweitig. Ich nenne weitere Zahlen: Landgericht, Strafsachen erste Instanz: ungefähr ein Fünftel weniger, Berufungen: 18 weniger. Oberlandesgericht, Strafsachen: ganze 64 % weniger Revisionen als 1990. Auch in Bußgeldsachen wird das OLG in 42 % weniger Fällen tätig als in der Vergangenheit.

Deswegen verstehe ich nicht, Herr Minister, weshalb Ihre Vorschläge darauf abzielen, das bewährte Rechtsmittelsystem bei Strafverfahren mit der Berufungsbegründungspflicht in Strafsachen, mit der Abschaffung der Revision gegen Urteile des Amtsgerichts und mit der im Ergebnis erfolgten Beschränkung von Bußgeldverfahren auf eine Instanz einschneidend zu verändern und zu verkürzen. Mit uns wird es weder hier noch in Berlin eine Verkürzung von Rechtsmitteln im Strafverfahren geben. Dieses System hat sich bewährt, es ist erfolgreich. Nur ungefähr 5 % der amtsgerichtlichen Urteile werden überhaupt angefochten, und dann ist auch nur die Hälfte der eingelegten Rechtsmittel erfolgreich, zumindest was das Strafmaß angeht.

Was die CDU angeht, werden wir genau dasselbe erleben wie bei der Reform des Zivilprozesses. Da hat die CDU jahrelang die so genannte Instanzenseligkeit unseres Rechtssystems beklagt, und als dann versucht wurde, ganz behutsame Korrekturen vorzunehmen, war das gleich der Untergang des Abendlandes.

Wie bereits gesagt: Mit uns wird es eine solche Verkürzung der Rechtsmittel nicht geben.

Die Zeit läuft mir davon. Ich will in zwei Sätzen noch einen Bereich ganz kurz ansprechen, in dem es ganz massive Probleme gibt. Das ist der Bereich der Bewährungshilfe. 75 bis 80 Probanden pro Bewährungshelfer sind eindeutig zu viel, zumal wir im Land eine Ungleichbehandlung zwischen dem Westen und dem Osten des Landes haben. Wir haben ein Nebeneinander der verschiedenen Hilfesysteme in der Justiz: Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Jugendbewährungshilfe, Führungsaufsicht. Wir werden zu Beginn der nächsten Wahlperiode - vielleicht machen wir das ja gemeinsam über eine Reform der sozialen Dienste in der Justiz sprechen müssen, damit wir wirkliche Strukturreformen einleiten können und nicht diese Reförmchen, die Sie hier vorgeschlagen haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Bockmann, Sie sind die nächste Rednerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen

von der CDU-Fraktion, ich habe eben mit Interesse Ihre justizpolitischen Forderungen zur Kenntnis genommen. Wer Ihr Landeswahlprogramm einmal durchliest, der stößt sehr schnell auf Forderungen in Sachen Lehrer und Polizei. Aber was könnte der Grund dafür sein, dass Sie sich mit Ihrer Forderung nach mehr Personal für unsere Justiz so auffällig zurückhalten? Liegt Ihnen etwa die Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Justiz nicht in dem Maße am Herzen wie die Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Polizei? Oder ist Ihre Zurückhaltung vielleicht darin begründet, dass Sie in Wirklichkeit gar nicht so unzufrieden sind mit der Situation der Justiz in Niedersachsen?

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen das Klima dieser Debatte nicht unter den Gefrierpunkt bringen. Deshalb mag zu Ihrer Entschuldigung angeführt werden, dass es ja eigentlich gar nicht Ihre Große Anfrage zur Justiz ist, denn schließlich haben Sie Ihre Große Anfrage von einer gleich lautenden Anfrage der FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein abgeschrieben.

(Adam [SPD]: Hört, hört!)

Diese wiederum hat ihre Forderungen von der FDP in Hessen abgeschrieben.

(Zurufe von der SPD: Ah!)

Das, was Sie uns heute hier vorgetragen haben, ist also ziemlich aufgewärmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer über rechtsstaatliche Standards redet, redet auch über Finanzen, denn Personal kostet nun einmal Geld. Natürlich hat die Haushaltslage Auswirkungen auf die Justiz gehabt, und natürlich ist die Belastung der Justiz durch die insgesamt höheren Eingangszahlen in den letzten Jahren angestiegen und nähert sich in einigen Bereichen der Grenze des Machbaren. Aber trotz allem kann man die 213-seitige Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage vorzeigen, denn sie belegt sehr eindrucksvoll, dass es nicht um eine Verschlechterung in Niedersachsen geht. Die Justiz ist auf einem hohen Standard geblieben.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Kollege Stratmann, ich erinnere Sie gern an das, was Sie vor genau einem Jahr an dieser Stelle zur Situation der Justiz gesagt haben,

als es nicht um Wahlkampf, sondern um Haushaltsberatungen ging. Ich zitiere:

„Es ist richtig, dass Sie 160 Stellenhebungen bei den so genannten Serviceeinheiten vornehmen wollen. Es ist auch richtig, dass in Anbetracht der enormen Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher zusätzlich elf Stellen geschaffen werden sollen. Und es ist auch richtig, dass Sie im Bereich des Strafvollzugs weitere Stellenanhebungen vornehmen wollen.“

Über dieses Lob haben wir uns sehr gefreut.

Ich habe mir Ihren Änderungsantrag zum aktuellen Haushalt noch einmal genau angeschaut. Er besteht im Wesentlichen aus Streichungen. Sie wollten die von der Landesregierung vorgeschlagene Streichung von 63 Referendarstellen rückgängig machen und stattdessen bei der Entschädigung von Zeugen und bei den Betreuungskosten, also auf Kosten von alten und kranken Menschen, Millionenbeträge einsparen, ohne dass die von Herrn Schröder angesprochenen Reformvorschläge schon auf dem Tisch liegen. Das war Ihre Eigeninitiative zur Justiz. Sie wollten in den genannten Bereichen mehr Hebungen, mehr Stellen, konnten hierfür aber keinen einzigen seriösen Finanzierungsvorschlag vorlegen.

(Beifall bei der SPD - Adam [SPD]: Wie immer!)

Wer sich aufplustert, der sollte wenigstens Federn haben und einsehen, dass so etwas auch bezahlt werden muss.

Wir sollten jedoch nicht darüber hinweggehen, dass die Antwort auf die von Ihnen gestellte Frage nach der Personalstärke des mittleren Dienstes Beachtung verdient. Die Zahlen zeigen, dass die Personalstärke im mittleren Dienst rückläufig ist. Es darf jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Personalabbau eine Folge der starken Automation in diesem Bereich ist.

Noch eine interessante Hintergrundinformation sollte in diesem Zusammenhang keinesfalls in Vergessenheit geraten. Diese Stellenstreichungen sind nicht von einer SPD-geführten Landesregierung, sondern bereits 1988 von der CDU-Fraktion beschlossen worden.

(Adam [SPD]: Es wird immer entlar- vender!)

Insgesamt 400 Stellen sollten nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion über einen Zeitraum von zehn Jahren eingespart werden.

(Bontjer [SPD]: Das muss man sich einmal vorstellen!)