Protocol of the Session on November 20, 2002

Ich möchte noch eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Meinhold machen. Ich will jetzt nicht sagen, wir sollten in diesem Hause wenigstens fair sein; denn Fairness einzuklagen, hat in diesem Hause eh nie etwas genutzt. Wenn wir aber schon nicht fair sein können, Herr Kollege Meinhold, dann sollten wir wenigstens den Versuch unternehmen, aufrichtig zu sein. Das wäre ja schon etwas.

(Zuruf von Plaue [SPD])

- Nun warten Sie doch erst einmal in aller Ruhe ab!

Ich habe hier das Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 6. November. Ich weiß, dass ich daraus nicht zitieren darf, aber meinen eigenen Redebeitrag darf ich zitieren. Darin steht:

„Ich möchte vorweg sagen, dass ich schon vor geraumer Zeit mitgeteilt habe, dass ich unter keinen Umständen bereit bin, in den Verwaltungsrat der Regionssparkasse einzutreten.“

Wenn ich das zu Protokoll gebe, dann können Sie hier nicht erklären, ich hätte persönliche Interessen. Das sollten Sie - am besten auch von dieser Stelle aus - zurücknehmen.

(Beifall bei der CDU - Plaue [SPD]: Das war zu spät, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass ich die allgemeine Aussprache jetzt schließen kann.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich zunächst über das Sparkassengesetz, wie es hier vorliegt, mit den Änderungsempfehlungen des Ausschusses abstimmen lasse. Bevor wir aber über die Änderungsempfehlungen des Ausschusses entscheiden, wird über den jeweiligen Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, das ist so angenommen.

Artikel 2. - Dazu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch hier Einstimmigkeit.

Artikel 3. - Unverändert.

Zu Artikel 4 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3906 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach den Stimmenthaltungen. - Sollten Sie den Eindruck haben, dass die CDU nicht geschlossen gestimmt hat, dann liegt das an Herrn Minister Senff, der sich in unsere Reihen eingeschlichen hat. - Der Antrag ist abgelehnt.

Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Unverändert.

Artikel 6/1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, der Antrag der CDU-Fraktion ist abgelehnt.

(Plaue [SPD]: Lex Gansäuer ist das! - Unruhe)

- Ich bitte darum, dass während der Abstimmung die Gespräche über die Fraktionsgrenzen hinweg auf beiden Seiten eingestellt werden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

Zu Artikel 7 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

Zu Artikel 8 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Wer enthält sich der Stimme? Das Zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist gegen das Gesetz? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen worden.

Ich lasse nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 3761 abstimmen. Wer ihr zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3203 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag der Fraktion der Grünen ist abgelehnt worden.

Herr Kollege Gansäuer erhält das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.

Herr Präsident, dadurch, dass ich gemäß § 71 Abs. 2 noch einmal das Wort erhalten habe, hat sich meine Wortmeldung jetzt erübrigt.

Wir kommen dann zu

Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3330 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3726 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen - Drs. 14/3900 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3726

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Herr Kollege Wolf, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfiehlt Ihnen in der Drucksa

che 3900, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der CDUFraktion ergangen. Das Ausschussmitglied von Bündnis 90/Die Grünen hat sich im federführenden Ausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Rechtsausschuss gegen die Beschlussempfehlung ausgesprochen und im Innenausschuss der Stimme enthalten.

Der Großteil der Änderungen, die der Gesetzentwurf erfahren hat, geht auf Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zurück. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige wenige Punkte hinweisen.

Intensiv diskutiert worden ist im federführenden Ausschuss und im Wirtschaftsausschuss die Änderung des § 48, mit der die barrierefreie Zugänglichkeit von Gast- und Beherbergungsstätten bauordnungsrechtlich normiert werden sollte. Die Ausschüsse haben sich schließlich gegen eine derartige Regelung in der NBauO entschieden, da das Gaststättengesetz bereits eine entsprechende Regelung enthält und zudem durch die Streichung vermieden wird, dass die Barrierefreiheit einmal nach bauordnungsrechtlichen und einmal nach gaststättenrechtlichen Kriterien in zwei unterschiedlichen Verwaltungsverfahren überprüft wird.

Ursprünglich war im Gesetzentwurf eine Änderung des § 63 Abs. 2 Satz 1 NBauO vorgesehen, mit der eine Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine Gemeinde, die mindestens 20 000 Einwohner hat, ermöglicht werden sollte. Stattdessen kann die Übertragung nun durch den neu eingefügten § 63 a unabhängig von der Einwohnerzahl erfolgen. Eine Übertragung der Bauaufsicht auf Gemeinden und Samtgemeinden ist für Wohngebäude geringer Höhe sowie Nebengebäude und Nebenanlagen für diese Wohngebäude möglich, wenn ein Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs vorliegt und die sonstigen in § 63 a genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wurden für diese Fälle die Anforderungen an die Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Bediensteten reduziert.

Eine weitere Änderung, auf die ich hinweisen möchte, findet sich in § 69 a - diese Vorschrift enthält Regelungen zur Genehmigungsfreiheit von Wohngebäuden - und in § 75 a, der das so genannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

regelt. In beiden Vorschriften ist jetzt eine Bestimmung enthalten, die vorsieht, dass die Nachweise über die Standsicherheit von Personen aufgestellt sein müssen, die in eine besondere Liste bei der Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen sind. Die neu eingefügten Artikel 4/1 und 4/2 enthalten die sich hieraus ergebenden notwendigen Änderungen des Architekten- und des Ingenieurgesetzes. Hierzu zählen die Einführung einer Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner und nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen für eine Eintragung in diese Liste.

Ausgiebig wurde im federführenden Ausschuss die Änderung der Nummer 1.1 des Anhanges zur NBauO erörtert, der eine Aufzählung genehmigungsfreier baulicher Anlagen und Teile baulicher Anlagen enthält. Der federführende Ausschuss hat sich mehrheitlich dafür entschieden, die in der Nummer 1.1 genannten baulichen Anlagen im Außenbereich mit bis zu 20 m3 Bruttorauminhalt statt wie bisher mit bis zu 6 m3 ohne Baugenehmigung zuzulassen. Dies ist mithin eine wesentliche Änderung.

(Zuruf von der SPD: Immer noch zu knapp!)

Der neu eingefügte Artikel 4/3 enthält Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen. Mit der Neuregelung wird der Kreis der Zahlungspflichtigen eingeschränkt und die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen reduziert.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass ein umfangreicher Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ihnen heute als Änderungsantrag in der Drucksache 3726 zur Entscheidung vorliegt, in den Ausschusssitzungen keine Zustimmung bei den Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gefunden hat.

Ich möchte damit meinen mündlichen Bericht schließen. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Bericht. Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3900 zuzustimmen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bei den Mitgliedern im Ausschuss, aber auch darüber hinaus ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir der Bauwirtschaft und den am Bau Zuständigen und Täti

gen mit dieser Novelle einen guten Dienst erwiesen haben. - Recht schönen Dank.

(Beifall bei der SPD - Bontjer [SPD]: Und beim Gesetzgebungs- und Bera- tungsdienst!)

- Der ist eingeschlossen.

Ich danke dem Kollegen Wolf für die Berichterstattung. - Wir kommen in der allgemeinen Aussprache zum ersten Wortbeitrag. Das Wort hat der Herr Kollege Harden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Baurechts setzt der Landtag neue Akzente in der Bauordnung und schafft die Fehlbelegungsabgabe in weiten Bereichen des Landes ab.