Wenn die Rente nicht reicht, gibt es nun die Grundsicherung. Das, meine Damen und Herren und insbesondere Frau Jahns, ist doch ein entscheidender Schritt im Kampf gegen die verschämte Altersarmut und für ein Altern in Würde und müsste doch ausdrücklich von Ihnen begrüßt werden.
Widerstand der CDU und mit kräftigem Rückenwind aus Niedersachsen auf den Weg gebracht. Der Widerstand aus den Reihen der Union hat dies erfreulicherweise nicht verhindern können. Aber ich meine, gerade jetzt, wo das Gesetz Praxis wird, sollten wir den Menschen sagen, dass es ein Gesetz ist, das die CDU nicht gewollt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schlicht unverständlich, dass die CDU-Fraktion nicht zustimmt. Es ist widersprüchlich. Einerseits sei der Umfang der Leistungen zu gering, andererseits sei die Gesamtsumme nicht ausreichend.
Eine Hürde nach der anderen wird aufgebaut, beklagt und bejammert. Frau Jahns, haben Sie nicht bemerkt, dass die kommunalen Spitzenverbände dieses Gesetz gewollt haben,
dass die freie Wohlfahrtspflege dieses Gesetz gewollt hat und dass die Regularien, die Sie jetzt beklagen, einvernehmlich vom Deutschen Verein für die Bundesrepublik auf den Weg gebracht worden sind und die Verbände im Deutschen Verein hieran mitgearbeitet haben?
Ich kann Frau Pothmer nur zustimmen. Natürlich gibt es Anpassungsprobleme und Herausforderungen, aber mein Eindruck von vor Ort ist, dass die Kommunen dieses konstruktiv angehen. Es ist uns nur Recht, wenn sie uns Probleme und Hinderungen und auch Erkenntnisse auf diesem Weg rückmelden; wir werden das beizeiten für weitere Reformierungen nutzen können. Zunächst aber sind die Vorteile so evident, dass wir mit aller Kraft dieses Gesetz auf den Weg bringen müssen.
Meine Damen und Herren, nicht zustimmen kann ich Frau Pothmer bei ihren Ausführungen zu dem Thema Betreuungsvereine. Wir sind uns alle zusammen klar darüber, welch wichtige Aufgabe die Betreuungsvereine leisten.
Jetzt geht es schlicht und ergreifend darum, ein Urteil umzusetzen, das uns verpflichten würde, jeden Betreuungsverein, der sich niederlässt, finanziell auszustatten. Das können wir nicht, und das wäre auch nicht gerecht, weil es dann zu einer Ungleichverteilung innerhalb des Landes kommen könnte. Deswegen ist die vorgesehene Regelung, die Soll-Bestimmung in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln, ein Weg, der allerdings nicht begleitet werden darf durch eine Verunsicherung der Betreuungsvereine im Land.
Deswegen bitte ich Sie alle: Unterstützen Sie uns darin, diese Arbeit zu stabilisieren, gerade weil sie so wichtig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Groth hat die sozialpolitischen und frauenpolitischen Bedeutungen dieses Gesetzes herausgearbeitet. Dies möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Unterstreichen möchte ich auch seine Einschätzung, dass dieses Gesetz einen Modernisierungsschub auf die Sozialhilfe haben wird - Stichwort Pauschalierung. Wir alle wissen, wie wichtig das ist. Mir ist auch ausgesprochen wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz ebenfalls unsere Politik für Menschen mit Behinderung unterstützt, indem ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es um ein Ausführungsgesetz, das die Umsetzung der Grundsicherung in Niedersachsen regeln wird. In der Tat ist zu Recht betont worden, dass wir hier ein Unikat haben. Wir haben einen ganz besonderen Weg gewählt, der den Kommunen signalisiert: Wir lassen euch bei der Umsetzung dieses Gesetzes, auch bei der finanziellen Umsetzung, nicht im Stich. Deswegen ist bezogen auf die Mehrkosten geregelt worden, dass wir zunächst Abschlagszahlungen leisten und nach Ablauf der nächsten eineinhalb Jahre die Kostenentwicklungen genau beobachten und den Mehrkostenausgleich abschließend verteilen werden. Im Übrigen muss wegen der Befristung des Gesetzes nach Ablauf von drei Jahren ohnehin erneut beraten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine sehr weit gehende Variante, die deutlich zu Ausdruck bringt, wie wichtig der Niedersächsischen Landesregierung dieses Gesetz für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist. Ich würde mich freuen, wenn wir alle dazu beitragen würden, dieses Gesetz nun in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Leistungsberechtigten müssen dieses Gesetz kennen, sie müssen es in Anspruch nehmen. Deswegen hat die Landeregierung parallel zu dieser Beschlussfassung des Landtages eine entsprechende Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit auf den Weg gebracht.
Ich hoffe, dass dieses Gesetz Ihre Zustimmung finden wird, weil es in der Tat für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Meilenstein ist. Vielen Dank.
Zu Artikel 1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
Zu Artikel 2 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Darf ich nach Gegenstimmen fragen? - Nach Stimmenthaltungen? Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Zu Artikel 3 dieselbe Prozedur. Es liegt eine Ausschussempfehlung zur Änderung vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest: Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Auch die Gesetzesüberschrift soll geändert werden. Wer der Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, der möge sich bitte erheben. Ich frage nach Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen Sparkassenwesens in Niedersachsen (Sparkassenneuordnungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3430 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3865
Tagesordnungspunkt 11: Einzige (abschließende) Beratung: Sparkassengesetz zukunftsfähig gestalten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3203 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3761
Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Rolfes, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen in der Drucksache 3865 vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zu verabschieden. Die Empfehlung wird von den Ausschussvertreterinnen und -vertretern der SPD-Fraktion getragen. Die Ausschussvertreterinnen und vertreter der CDU-Fraktion haben deutlich gemacht, dass sie die im eingebrachten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen mittragen würden, dass sie mit den neu aufgenommenen besonderen Vorschriften zur Fusion der hannoverschen Sparkassen aber nicht einverstanden seien. Der Ausschussvertreter der Fraktion der Grünen hat seine Stimmenthaltung in erster Linie damit begründet, dass weitergehende Reformvorschläge seiner Fraktion zum Sparkassenorganisationsrecht nicht aufgenommen worden seien.
Die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Regelungen dienen ganz überwiegend dem Vollzug einer Verständigung, die zwischen einer deutschen Delegation und der EG-Kommission erzielt worden ist. Bekanntlich sieht die EGKommission seit längerem in der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast der Sparkassenträger für ihre jeweiligen Institute eine europarechtlich unzulässige Beihilfe. Diesen Bedenken soll dadurch Rechnung getragen werden, dass die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2005 abgeschafft werden sollen.
Während der Gesetzesberatungen hat sich insoweit durch eine weitere Äußerung der EG-Kommission noch weiterer Klarstellungsbedarf ergeben. Dieser soll einerseits durch eine klarstellende Ergänzung in § 43 Abs. 2 des Sparkassengesetzes bezüglich der Anstaltslast und hinsichtlich der beanstandeten Gesetzesbegründung durch die ergänzende Erklärung der Landesregierung in der Drucksache 3842 befriedigt werden. Über diesen Regelungsteil bestand fraktionsübergreifend Einigkeit. Einigkeit bestand auch darüber, an den mit der EG-Kommission abgesprochenen Formulierungen trotz gewisser fachlicher Bedenken festzuhalten.
Zu den von der Fraktion der Grünen in einem bereits hier behandelten Entschließungsantrag vorgelegten weitergehenden Regelungsideen wies ein Vertreter des Finanzministeriums darauf hin, dass diese Anregungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren und nicht unter dem Zeitdruck dieses Verfahrens geprüft werden sollten.
Unterschiedliche Auffassungen bestanden im federführenden Ausschuss darüber, ob zusätzlich einige besondere Vorschriften für die neu zu bildende Regionssparkasse ins Gesetz über die Region Hannover aufgenommen werden sollen. Der mitberatende Innenausschuss hatte insoweit Bedenken gegen die Schaffung von Vorschriften ausschließlich für diese Einrichtung geäußert. Diesen Bedenken ist der federführende Haushaltsausschuss allerdings mehrheitlich nicht gefolgt. Wegen der Einzelheiten der dazu geführten rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion und wegen der eingehend erörterten Bestimmungen zur Wahl des Verwaltungsrats der neuen Sparkasse darf ich
Abschließend bitte ich im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Ich danke dem Berichterstatter. - Wir kommen zur Aussprache. Bisher liegt mir nur eine Wortmeldung vor, die des Kollegen Gansäuer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, mindestens unter den mit diesem Problem befassten Ausschusskollegen ist eines klar, das ich nur noch einmal zu Protokoll geben will: Die CDU-Fraktion stimmt dem Sparkassenneuordnungsgesetz zu - das muss ich nicht näher begründen -, und wir begrüßen darüber hinaus auch ganz ausdrücklich die Fusion von Kreis- und Stadtsparkasse in Hannover. Sie ist strukturpolitisch geboten, ökonomisch vernünftig und regionalpolitisch konsequent.
Alles andere als regionalpolitisch vernünftig und konsequent sind aber die Regelungen über die Zusammensetzung z. B. des neu zu bildenden Verwaltungsrates, und hochgradig peinlich - anders kann man es nicht bezeichnen - ist die Regelung im Hinblick auf den Vorsitz des Verwaltungsrates.
Die Region Hannover ist gerade einmal ein Jahr alt geworden, meine Damen und Herren. Die Bürger erleben nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Sie erleben nicht Kostenentlastungen, sondern, wie in der letzten Woche groß berichtet wurde, allein im Abfallbereich eine Kostensteigerung um 30 %, was ökonomisch ausgesprochen gut in die Zeit passt. Das kann man ja wohl nicht bestreiten.
Genau in einer solchen Zeitphase spaltet nun der Landesgesetzgeber in Gestalt der Mehrheitsfraktion die Region Hannover wieder in den Altkreis Hannover - diese Formulierung befand sich sogar in der Vorlage - und die Landeshauptstadt Hannover auf, indem unterschiedliche Vorschlagsmodalitäten gesetzlich festgeschrieben werden, wie das
im Übrigen bei keiner anderen Sparkassenfusion der Fall gewesen ist, die nicht mehr Region, sondern weniger Region bedeuten und die nicht zusammenführen, sondern auf Dauer gesetzlich spalten. Ich sage Ihnen schon an dieser Stelle: Ich habe Respekt vor dem Wähler. Deshalb werde ich mich hier auch nicht als Wahrsager betätigen und sagen, dass die Wahl so oder so ausgehen wird. Das finde ich immer reichlich dümmlich, von wem auch immer. Ich sage nur: Die Zahl der Abgeordneten in diesem Teil des Hauses wird sicherlich etwas geringer sein, und in diesem Teil werden ein paar Leute mehr sitzen.
Dann zählen wir zusammen, und wenn wir es geschafft haben, dass auf unserer Seite mehr sitzen, werden wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren, sondern werden es ändern.