Protocol of the Session on October 25, 2002

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Die Zahl ist mir doch völlig egal! Jeder ist zu viel!)

Sie haben in Ihrem Beitrag nicht deutlich gemacht, dass die Rückfalltäter, die Sie angesprochen haben, nach der Gesetzeslage, die Rot-Grün geschaffen hat, in Sicherungsverwahrung wären. Es war die CDU, die jahrelang keinen Handlungsbedarf gesehen hat, selbst zu Zeiten, als die Täterzahlen noch deutlich höher waren.

Sie haben in Ihrem Beitrag verschwiegen - obwohl Sie es eigentlich besser wissen müssten, da Sie ja Berufskollege sind -, dass Ihr Modell der nachträglichen Sicherungsverwahrung ohne jeden Vorbehalt schwierige Fragen im Bereich der Doppelbestrafung und des Rückwirkungsverbotes aufwirft, und Sie haben in Ihrem Beitrag mit Ihrer Forderung, den sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen einzustufen, nicht deutlich gemacht, dass alle Fälle, die uns praktisch vor Augen stehen, ohnehin schon als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern als Verbrechen unter Strafe gestellt sind und der kleine Restbereich, der da noch bleibt, beispielsweise auch einverständliche Liebesbeziehungen zwischen 13- und 15-Jährigen erfasst.

Herr Wulff, Sie haben in Ihrem Beitrag auch verschwiegen, dass es die rot-grüne Regierung war, die die Telefonüberwachung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern eingeführt hat. Die CDU/FDP hat jahrelang nichts getan und keinen Handlungsbedarf gesehen.

Sie haben in Ihrem Beitrag auch nicht deutlich gemacht, Herr Wulff, dass der genetische Fingerabdruck zur Aufklärung von Straftaten ohnehin in jedem Verfahren möglich ist und wir nur über den Kreis derer sprechen, die präventiv in die Gendatei mit einbezogen werden. Da bewegt sich die Gesetzesfassung heute schon am Rande dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung noch für verfassungskonform erklärt hat. In der Gesamtzahl ist die Erfassung von 800 000 Tätern möglich. Mitte 2001 waren erst 125 000 erfasst. Das heißt, das Gesetz lässt schon sehr viel mehr zu. Es liegt an den Ländern, dieses Gesetz auszufüllen.

In Ihrem Beitrag haben Sie auch nicht deutlich gemacht, Herr Wulff, dass der Fall aus BadenWürttemberg, den Sie geschildert haben, in der Tat ein Beispiel dafür ist, dass Gerichte und nicht Politiker Urteile sprechen. Das Gericht in BadenWürttemberg hat damals offenbar gute Gründe gesehen, diesen dreifachen Mörder nach Jugendstrafrecht und eben nicht nach Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen.

Sie haben in Ihrem Beitrag auch nicht deutlich gemacht, Herr Wulff, dass wir bei der lebenslangen Freiheitsstrafe von einer Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren sprechen. Das Gesetz hindert niemanden daran, die Strafe länger zu vollstrecken. Auch das sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie wissen das alles. Das ist ja das Problem, Herr Wulff. Sie haben genau dieselben Vorlesungen wie ich gehört. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - irgendwie müsste es da bei Ihnen klicken - müssen auch Mörder in Haft eine Perspektive haben. Das verlangt die Ordnung unseres Grundgesetzes.

Wir haben gestern schon über das Heranwachsendenstrafrecht gesprochen. Ich will das an dieser Stelle nicht wiederholen, Herr Wulff. Ich schenke Ihnen eine Freikarte für den nächsten Deutschen Juristentag. Es kann ja sein, dass Sie genauso wie ich ab März als Anwalt arbeiten müssen. Das ist ein wunderschöner Beruf. Aber ich glaube, dafür müssen Sie noch etwas tun. - Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD - Minister Pfeiffer begibt sich zum Redepult)

Was machen Sie da?

(Heiterkeit)

Sie dürfen hier reden, wenn ich Sie aufrufe. - Jetzt dürfen Sie reden.

(Heiterkeit)

Herr Präsident, Sie haben völlig Recht. Ich war vorher gefragt worden, wann ich sprechen möchte. Darauf habe ich gesagt: als Letzter.

Meine Damen und Herren! Herr Wulff hat seine Ausführungen mit der These begonnen, Sie hätten den Nachweis geführt, dass in Niedersachsen der Täterschutz vor den Opferschutz komme. Dann habe ich gewartet. Aber während der gesamten Ausführungen kam nichts, was diese These belegen könnte. Es gäbe auch nichts, was Sie uns hier zur Last legen könnten. Das war pure Rhetorik, wie auch vieles andere. Meine Vorredner haben das zum Teil schon angesprochen.

Es gibt gar keine Dissonanzen bei dem Punkt DNA und hinsichtlich des Abhörens und der Notwendigkeit, diese Möglichkeiten zur Verfügung zu haben. Sie haben den Eindruck erweckt, als ob hier gewaltige rechtspolitische Lücken existierten, die nur mit Ihrem Antrag in den Griff bekommen werden könnten. Das stimmt nicht.

Auf die Tatsache, dass wir heute ein Viertel der Häufigkeit von Sexualmorden an Kindern im Vergleich zu Anfang der 70er-Jahre haben, ist bereits hingewiesen worden. Ich will aber noch einmal deutlich machen, dass Sie mit einem Beispiel, mit dem Sie hier sehr an die Emotionen gegangen sind, auch sachlich nicht richtig liegen.

Sie sagen, der Täter in Baden-Württemberg habe bis zum letzten Tag zehn Jahre gesessen; dann habe man ihn trotz seiner hohen Gefährlichkeit entlassen müssen, die er kurze Zeit später wieder unter Beweis gestellt hat. Das stimmt nicht. Ich habe mit meinem Kollegen Goll kürzlich über diesen Fall gesprochen. Er hat mir bestätigt, was ich auch schon der Presse entnommen hatte, dass dieser Täter nach neun Jahren und drei Monaten mit der Prognose entlassen worden ist, wonach das zu verantworten wäre.

Das ist von daher kein Beispielfall für Ihre Bemühungen, im Wege einer nachträglichen Sicherungsverwahrung Gefahren zu reduzieren, genauso wenig wie der Fall des Täters, der Jennifer getötet hat. Auch er - so sagte mir meine Kollegin aus Schleswig-Holstein - hatte keine schlechte Prognose. Von daher hat man keinen Anlass gesehen, irgendwelche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. In beiden Fällen hat der Vollzug nicht erkannt, dass die Täter so gefährlich sind, dass man über Lösungen nachdenken muss, sie längere Zeit hinter Gitter zu behalten oder vorher bereits Sicherungsverwahrung anzuordnen. Der Mörder der 16-jährigen Jennifer aus Neumünster säße im Übrigen mit größter Wahrscheinlichkeit ohnehin in Haft, wenn das Gesetz zu seiner letzten Verurteilung bereits ge

golten hätte, das Rot-Grün im August dieses Jahres in Kraft gesetzt hat. Von daher bestehen diese Sicherheitslücken nicht, wie Sie sie schildern.

Heute bereits einsitzende Straftäter kann das Gesetz aus dem August dieses Jahres über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erfassen. Über ihre Bestrafung und eine etwaige Sicherungsverwahrung ist von den Gerichten abschließend entschieden worden. Die hohe Bedeutung des Opferschutzes verlangt aber, dass auch für solche Altfälle eine Lösung gefunden wird. Da sind wir einer Meinung. Gewalttäter, die im Vollzug als extrem rückfallgefährlich erkannt worden sind, dürfen nicht in Freiheit entlassen werden. Deshalb plant die Niedersächsische Landesregierung ergänzende landesrechtliche Regelungen. Die Straftäterunterbringungsgesetze aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt können dabei aber nicht als Vorbild dienen. Sie begegnen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir hier in diesem Hause schon erörtert haben. Schon im Januar 2003 wird das bayerische Landesgesetz auf dem Prüfstand stehen. Dann werden wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen, wie dieses Gesetz von dort bewertet wird. Wir erwarten uns von dort richtungweisende Aussagen, die dann in unserem niedersächsischen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden werden. Die Landesregierung wird nach Vorliegen dieses Urteils einen Gesetzentwurf auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage erstellen. Mit diesem Gesetz werden wir dann auch ein Instrument haben, um solchen Fällen wie dem in Baden-Württemberg gerecht zu werden - vorausgesetzt, man kann die Gefährlichkeit des Täters tatsächlich rechtzeitig erfassen.

Ich will noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen, der bisher gar nicht angesprochen worden ist, der meines Erachtens aber zentrale Bedeutung hat. Kürzlich hat in Wien ein Weltkongress der Sexualtherapeuten stattgefunden, also gerade derer, die sich mit gefährlichen Tätern beschäftigen. Anhand einer Untersuchung, die 43 Studien mit mehr als 9 000 Sexualtätern verglichen hat, ist dort deutlich geworden, dass Therapie funktioniert, dass die Rückfallquote bei Sexualtätern durch die in den 80er- und 90er-Jahren entwickelten Therapiemethoden von 17 auf 10 % und das generelle Rückfallrisiko von 51 auf 32 % reduziert werden. Das nehmen wir ernst. Deswegen baut Niedersachsen die Sozialtherapie hinter Gittern kräftig aus. Wir werden zu den gegenwärtig

70 Plätzen insgesamt 135 weitere bekommen. Wir werden mit 205 Plätzen pro 1 000 Gefangene doppelt bis dreimal so viele zur Verfügung haben wie Baden-Württemberg und Bayern, also die Länder, die Sie immer für vorbildlich halten. Ich will das am Beispiel Bayerns erläutern. Justizminister Weiß hat in der letzten Woche bekannt gegeben, dass es in Bayern 120 Therapieplätze bei insgesamt ca. 6 400 männlichen Gefangenen geben wird. Zum Vergleich: In Niedersachsen wird es insgesamt 205 Therapieplätze geben, obwohl wir mit 4 300 männlichen Gefangenen deutlich weniger im Vollzug haben. Das ist etwa das Zweieinhalbfache pro 1 000 gerechnet, was wir anbieten werden. Wir nehmen Sicherheit ernst. Von daher gibt es keinen Anlass, uns von Ihnen sagen zu lassen, dass wir hier Sicherheitslücken hätten.

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt aufmerksam machen, bei dem Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer Spitze ist. Es geht um die allergefährlichsten Täter, nämlich diejenigen, die in Sicherungsverwahrung sitzen. Da haben wir aus den Erfahrungen während des Falles Heinz eingeführt, dass zwei Gutachter unterschiedlicher fachlicher Herkunft erforderlich sind, damit man überhaupt über Lockerungen nachdenken kann. Wir sind bisher das einzige Bundesland, dass bei diesen hoch gefährlichen Tätern die Hürden deutlich höher gesetzt hat. Von daher kann ich nur sagen: Gerade dieses Anliegen, die Sicherheit der Bürger und der Schutz vor Gewalt und Sexualtätern, wird von uns als zentrale Aufgabe angesehen. Da brauchen wir uns nicht von Ihnen erzählen lassen, dass wir irgendetwas vernachlässigen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, vielen Dank. - Herr Kollege Stratmann hat das Wort.

Herr Präsident! Herr Minister, ich höre Ihre Rede gern, allein mir fehlt der Glaube. Wenn wir heute das erste Mal über diese schwierige Problematik diskutierten würden, dann würde ich sagen: In Ordnung, 80 % dessen, was Sie gesagt haben, unterstreichen und unterstützen wir. Es ist aber eben nicht das erste Mal; denn wir bringen dieses Thema schon seit Jahren immer wieder auf die Tagesordnung. Ich verstehe nicht, warum Sie die von Ihnen heute gemachte Ankündigung nicht schon

vor einem Jahr machen konnten, als wir hier über die Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung diskutiert haben. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Daraus erwächst bei uns natürlich ein gewisses Misstrauen - ich habe gestern schon andere Beispiele wie z. B. die Kronzeugenregelung und Ähnliches mehr genannt -, weil wir nicht sicher sein können, ob Ihre Ankündigungen dann auch tatsächlich in die Realität umgesetzt werden. Ich bitte einfach um Verständnis.

Ich möchte auch noch etwas anderes ansprechen, was mir immer wieder auffällt, liebe Kollegin Bockmann. Ich glaube, wir haben in diesem Haus niemals über die Frage gestritten, ob die Zahl der Sexualstraftaten ansteigt oder nicht. Warum haben wir das nicht getan? - Weil es uns völlig egal ist, ob es hier einen Anstieg gibt. Darum geht es überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU)

Es geht darum, dass jede Sexualstraftat, die begangen wird, eine Sexualstraftat zu viel ist. Das ist doch das entscheidende Thema.

(Beifall bei der CDU)

Hören Sie bitte damit auf, dadurch ablenken zu wollen, dass Sie uns immer wieder vorwerfen, wir würden an dieser Stelle mit falschen Statistiken arbeiten. Das tun wir nicht. Wir wissen, dass es keinen gravierenden Anstieg gibt. Es gibt aber einen Anstieg bei der Zahl der Strafanträge, weil die Leute heute mehr Mut haben als vor 20 Jahren, solche Straftaten zur Anzeige zu bringen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal: Lassen Sie uns nicht auf diesem Niveau diskutieren.

Nun noch einmal zur Sache an sich. Über das Thema nachträgliche Sicherungsverwahrung haben wir hier schon mehrere Male diskutiert, weil wir der Auffassung sind, dass die Vorbehaltslösung, für die Sie sich in Berlin ausgesprochen haben, nicht ausreichen wird. Kein Sexualstraftäter, der heute in Haft sitzt, wird davon erreicht. Diese Straftäter kann ich nur über die nachträgliche Sicherungsverwahrung erreichen. Damit ist uns das Risiko zu groß, das Sie eingehen.

Kommen Sie bitte auch nicht immer wieder mit verfassungsrechtlichen Argumenten. In BadenWürttemberg und Bayern funktioniert es. Wir wer

den jetzt einmal abwarten, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass es die bayerische Lösung bestätigen wird. Wenn nicht, wird eben nachgebessert. Sie hätten bisher auch die Chance gehabt, in diesem Bereich tätig zu werden.

Ich möchte jetzt noch ein weiteres Thema ansprechen. Frau Bockmann, Sie haben es selbst zugegeben: Warum haben Sie nicht den Mut, mit uns gemeinsam zu sagen: „Jawohl, Sexualstraftaten haben in Zukunft nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen zu gelten“?

(Beifall bei der CDU)

Diesen Mut könnten Sie heute doch an den Tag legen. Machen Sie das! Wenn das, was Sie gesagt haben, zutreffen sollte - es trifft eben nicht zu, aber unterstellen wir einmal, es träfe zu -, dass sich die meisten Dinge erledigt haben, dann hätten Sie heute kein Problem, unserem Antrag zuzustimmen. Sie könnten ohne Weiteres sagen: Jawohl, wir bringen hier noch einmal zum Ausdruck, dass wir in diesem Bereich etwas tun wollen und möglicherweise auch schon getan haben.

Letzte Bemerkung. Ich hoffe, dass Ihnen als Juristin das Diskontinuitätsprinzip bekannt ist. Das heißt, dass in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages alte Initiativen neu ergriffen werden müssen. Darum geht es auch hier. Auch die Innen- und Rechtspolitiker des Bundesrates haben gesagt: Weil Rot-Grün es in der letzten Wahlperiode nicht gepackt hat, Initiativen zum Ende zu bringen, müssen wir jetzt erneut Initiativen ergreifen, damit wir das in der laufenden Wahlperiode endlich zu Wege bringen. Wir hoffen sehr, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Schröder, Sie haben das Wort für bis zu einer Minute und 24 Sekunden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit nur einem Satz auf das Argument des Kollegen Stratmann eingehen. Wir sind uns ja darüber einig, lieber Kollege, dass jede Straftat eine Straftat zu viel ist. Ganz eindeutig. Welchen Schluss aber ziehen wir daraus, dass die Zahl der

Taten in den letzten Jahren stark rückläufig ist? Waren die bisherigen Strategien im Umgang mit diesem Täterkreis erfolgreich oder nicht? - Mein Schluss ist: Das, was passiert ist, war offensichtlich nicht ganz falsch. Rot-Grün hat die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen. Wir haben es im Einzelnen dargelegt. Was Sie wollen, leuchtet mir aber nicht ein. Es ist auch durch Ihren Beitrag nicht einleuchtender geworden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Bockmann, Sie haben noch einmal das Wort für bis zu einer Minute und 39 Sekunden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, wenn Sie eine seriöse Diskussion fordern und wir darlegen, dass in der Bundesrepublik Gott sei Dank weniger Sexualmorde passiert sind, dann heißt das noch lange nicht, dass wir diesen Zustand so akzeptieren. Auch die SPD-Fraktion und die SPD-Landesregierung sind der Auffassung, dass jede Straftat eine zu viel ist. Lassen Sie uns an dieser Stelle bitte keinen Spaltpilz hineintreiben; denn wir sind uns hier einig. Wir werden in der Sache nicht nach vorne kommen, wenn Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen das Wort im Munde umdrehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratungen, weil mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.