Protocol of the Session on October 24, 2002

Meine sehr verehrten Damen und Herren, guten Morgen!

Zur heutigen Tagesordnung. Wir beginnen die Sitzung mit Tagesordnungspunkt 21 - Dringliche Anfragen. Danach erledigen wir die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19. Anschließend setzen wir die Beratungen mit Punkt 22 in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Die heutige Sitzung wird somit gegen 20 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Für heute haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Gabriel, Herr Finanzminister Aller und der Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Oppermann, sowie von der Fraktion der CDU die Kollegen Heineking und Krumfuß.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 21: Dringliche Anfragen

Dazu liegen drei Dringliche Anfragen vor: a) Versäumnisse der SPD-Landesregierung bei der Integration von Ausländern - Anfrage der Fraktion der CDU – Drs. 14/3793 -, b) Stromkonzerne unterlaufen Gesetz zur Förderung von Kraft-WärmeKopplung - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3794 - und c) Niedersachsen hat gute Voraussetzungen zur zügigen

Umsetzung der Hartz-Vorschläge geschaffen Anfrage der Fraktion der SPD – Drs. 14/3798.

Ich erinnere an die Regeln unserer Geschäftsordnung: Jeder Abgeordnete kann nur bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Zu zählen sind die einzelnen Fragen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sein. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie dürfen nicht verlesen werden. Ich möchte außerdem darauf aufmerksam machen, dass auch nicht zu lange Kommentare vor die Frage geschaltet werden sollten.

Wir kommen jetzt zur ersten Dringlichen Anfrage:

a) Versäumnisse der SPD-Landesregierung bei der Integration von Ausländern - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/3793

Diese Dringliche Anfrage wird eingebracht vom Kollegen Pörtner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zurufe: Wir hören nichts! - Unruhe)

Oben auf „Mikrofon“ stellen!

Danke schön.

(Zuruf von der SPD: Der Tag beginnt doch schon gut!)

- Der Tag beginnt gut im Sinne fraktionsübergreifender Übereinstimmung.

(Buß [SPD]: Frage! - Heiterkeit)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage meiner Fraktion hat folgenden Wortlaut:

Die jüngsten Vorkommnisse in Stadthagen, wo an einer Schule türkische Jugendliche ihre Mitschüler an deren Geburtstagen regelmäßig verprügelten, haben erneut deutlich gemacht, dass im Land Niedersachsen in verschiedenen Lebensbereichen

erhebliche Mängel bei der Integration von Ausländern bestehen. Nach zwölf Jahren SPDRegierungszeit ist festzustellen, dass in Niedersachsen offenkundig eine Vielzahl von Ausländern ohne Bindung an die grundgesetzlich festgelegten Werte und ohne ausreichende Sprachkenntnisse in abgeschotteten Parallelgesellschaften leben. Trotz dieser landespolitischen Verantwortlichkeit hat Justizminister Pfeiffer im Fall Stadthagen den Verantwortlichen vor Ort vorgeworfen, bei der Ausländerintegration versagt zu haben, und sie mit folgenden Worten diffamiert: „Nirgends in Deutschland habe ich bisher eine so große Bildungsbenachteiligung für türkische Jugendliche gesehen.“

(Decker [CDU]: Dann ist er aber nicht weit herumgekommen!)

Diese Äußerungen haben vor Ort zu erheblichen Reaktionen geführt. So hat der Bürgermeister von Stadthagen, Jürgen Hoffmann, die Kritik des Justizministers als „professorale Überheblichkeit“ zurückgewiesen (vgl. Neue Presse vom 16. Ok- tober 2002). Der SPD-Landtagsabgeordnete Reckmann hat Pfeiffers Äußerung als „peinlich und traurig“ bezeichnet (vgl. HAZ vom 17. Okto- ber 2002).

(Frau Vockert [CDU]: Damit hat er Recht!)

Wir fragen die Landesregierung:

1. Teilt sie die Einschätzung von Bürgermeister Hoffmann und des Landtagsabgeordneten Reckmann?

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

2. Aus welchen Gründen bestehen in Niedersachsen erhebliche Defizite im Bereich der Ausländerintegration und deren schulischer Förderung?

3. Welche Aufgaben und Kosten werden nach Einschätzung der Landesregierung dem Land und den Kommunen mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes im Zusammenhang mit der Integration von Ausländern entstehen?

Die Antwort erteilt die Sozialministerin, Frau Dr. Trauernicht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen zum Thema Zuwanderung und Integration.

Erstens. Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt und damit einen wichtigen Schritt für eine bessere Integration in Deutschland gemacht,

(Coenen [CDU]: Das wollen wir erst einmal abwarten!)

im Gegensatz zu allen CDU-geführten Landesregierungen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Die Niedersächsische Landesregierung hat einen umfassenden und weit reichenden niedersächsischen Integrationsplan verabschiedet. Ebenfalls im Gegensatz zur CDU. Von Ihnen haben wir zu diesem Thema seit Monaten nichts mehr gehört.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat sich in diesem Zusammenhang am gestrigen Tag hinreichend dazu geäußert.

Zu 2: Meine Damen und Herren, es war die CDUgeführte Bundesregierung, die sich nicht von der Überzeugung abwenden wollte, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Einwanderungsland. Das hat vielen Migrantinnen und Migranten, aber auch den Einheimischen immer wieder das Signal gegeben, der Aufenthalt in Deutschland sei nur auf Zeit gewünscht. Das hat die Bemühungen der Länder und vieler Kommunen um Integration immer wieder behindert. Das hat insgesamt dazu geführt, dass Defizite der Integration von Migrantinnen und Migranten überall in Deutschland bestehen, nicht nur in Niedersachsen.

Andererseits, meine Damen und Herren, gibt es überall gelungene Beispiele von Integration. Insbesondere die Kommunen, aber auch das Land leisten viel dafür. Beispiele: Migrantinnen und Migranten, die unternehmerisch tätig geworden sind und von uns unterstützt wurden; die Angehörigen der so genannten zweiten Generation, die ihr Le

ben erfolgreich gestalten; das selbstverständliche Zusammenleben und Zusammenarbeiten an vielen Orten in Niedersachsen trotz großer kultureller Unterschiede. Der Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzes in Niedersachsen in den letzten zwölf Jahren ist bundesweit beispielhaft. Außerdem führt Niedersachsen seit Jahren mit Beteiligung der Europäischen Union erfolgreich Programme zur Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt durch.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Kommunen und Land engagieren sich gemeinsam. Ohne Zweifel gibt es aber noch viel zu tun. Wir arbeiten daran mit der Sprachförderung für Kinder und Erwachsene, mit Integrationsprogrammen für ausländische Jugendliche, mit Arbeitsmarktprogrammen für Frauen und ausländische Mitbürger.

Zu Frage 3: Nach dem Zuwanderungsgesetz fällt den Ländern die Aufgabe zu, im Rahmen der Integrationskurse die Aufbaukurse für Ausländerinnen und Ausländer durchzuführen und zu finanzieren. Nach Schätzungen des Wissenschaftsministeriums belaufen sich die Kosten in Niedersachsen auf ca. 3 Millionen Euro. Diese werden aus Fördermitteln nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz finanziert.

Mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes werden von den kommunalen Ausländerbehörden zusätzliche administrative Aufgaben im Rahmen der Integrationsmaßnahmen wahrzunehmen sein. Die Höhe der Kosten für diese Verwaltungsaufgaben der Kommunen lässt sich zurzeit nicht beziffern.

Durch den Niedersächsischen Integrationsplan entstehen den Kommunen keine zusätzlichen Kosten. Das Land allerdings stellt im Jahr 2003 doppelt so viel finanzielle Mittel zur Verfügung wie noch im Jahr 2002.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage stellt die Kollegin Vockert.