Protocol of the Session on September 26, 2002

Ich möchte noch etwas zum Zeitrahmen sagen. Der Konvent will im Januar 2003 den ersten Vertragsentwurf vorlegen und seine Beratung im Juni 2003 beenden. Wir wissen alle, dass in der Regierungskonferenz noch darüber entschieden werden muss, bis es zu einem rechtlich bindenden Vertragswerk kommen kann. Das heißt, dass wir spätestens in den Plenarsitzungen im Januar nächsten Jahres einen gemeinsamen Antrag verabschieden müssten. Das wäre auch insofern sehr spannend, weil ich befürchte, dass sich im Plenum im Januar nicht mehr sehr viele gemeinsame Anträge werden durchsetzen lassen. In diesem Punkt können wir als Europapolitiker einen positiven Akzent setzen.

Ich freue mich auf die Beratungen und Anhörungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

(Beifall bei der SPD)

Lieber Herr Kollege Wenzel, jetzt wird Ihre Ungeduld befriedigt. Bitte schön, Sie haben das Wort. Die Reihenfolge ist in der Tat so festgelegt. Ich habe daran nichts verändert.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik, die Sie, Herr Biestmann, am Ende des ersten Absatzes zu der Arbeit der rot-grünen Bundesregierung aufgeschrieben haben, teilen wir natürlich in keiner Weise. Sie schreiben da, die Bundesregierung habe im Verfassungskonvent die Interessen der Länder, Regionen und Kommunen ebenso wie die deutschen Interessen vernachlässigt. Ich muss gerade vor dem Hintergrund des

Verfassungskonvents und seines Zustandekommens sagen, dass ich diese Kritik, insbesondere in dieser Schärfe, nicht verstehen kann. Es war die Rede von Herrn Fischer in der Humboldt-Universität, die den Anstoß für eine europäische Debatte und letztlich auch zur Gründung des Konvents gegeben hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn das nicht geschehen wäre, dann würden wir heute immer noch über diesen merkwürdigen Post-Nizza-Prozess diskutieren, von dem nie jemand - weder von den Insidern noch von denen, die sich mit dem Thema nur durch Zeitungslektüre beschäftigen - wusste, was damit überhaupt gemeint ist.

Ich glaube, der Versuch, die Beste aller Verfassungswelten in Europa zu schaffen, das Beste aus all den europäischen Verfassungen mit ihrer langen demokratischen Tradition herauszuholen und hier ein Modell für Europa zu schaffen, mehr Gewicht im globalen Maßstab für Europa zu entwickeln, um Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen durchzusetzen, ist ein Projekt, das weit über diesen Tag hinaus reicht, das weit in das nächste Jahrhundert hinein von großer Bedeutung sein wird.

Ich meine, dass zwei Punkte ganz wichtig sind. Wir müssen auf der einen Seite eine handlungsfähige Spitze haben, wir müssen als Europa mit einer Stimme sprechen können, und wir müssen auf der anderen Seite Kompetenzen so nah wie möglich vor Ort wahrnehmen - all das, was wir mit dem Begriff „Subsidiarität“ immer meinen. Das müssen wir aber so umsetzen, dass wir nicht nur immer über einen Begriff reden, sondern dass wir ihn in praktisches politisches Handeln umsetzen. Subsidiarität meint natürlich auch im wohlverstandenen Sinne Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung so, wie wir sie hier in der Bundesrepublik kennen. Das kann aber nicht heißen - da gebe ich meinem Kollegen Rabe Recht -, dass wir eine bruchlose Übertragung unseres Modells auf Europa fordern. Das würde wahrscheinlich mehr Widerstände hervorrufen, als uns lieb ist, und würde insgesamt die Durchsetzung unserer Forderungen eher beschädigen.

Die Ergebnisse der Arbeit des ersten Drittels des Konvents sind sehr interessant. Wenn man sich die Zusammenfassung ansieht, auch nach der Kritik, die es eingangs an der Verhandlungsführung des

Präsidiums gegeben hat, bekommt man einen Eindruck davon, welche Staaten, welche Interessengruppen in Europa sich das künftige Europa wie vorstellen. Sehr interessant ist, dass es Stränge gibt, bei denen es sehr große Gemeinsamkeiten gibt. Das ist das Thema Subsidiarität sowohl in der Arbeitsgruppe „Subsidiarität“ als auch in der Arbeitsgruppe „Einzelstaatliche Parlamente“. Auch in der Arbeitsgruppe „Ergänzende Regelungen“ taucht immer wieder dieses Thema als beherrschendes Thema auf. Dort wurde eindeutig festgelegt: Man will eine Stärkung der Verfassung. Man will ein Frühwarnsystem, das die nationalen Parlamente - dazu rechne ich auch die Landtage - sehr frühzeitig in die Lage versetzt, sich einzumischen und zu handeln. Man will auch eine Subsidiaritätskammer beim EuGH. Das heißt, man will eine Einklagbarkeit. Auch das scheint ein Thema zu sein, das breiter verankert ist, als ich es am Anfang gedacht habe.

Ich halte das für einen der wichtigsten Punkte. Es nützt nichts, Recht zu haben, wenn man dieses Recht im Zweifel nicht einklagen kann. Ich habe da keine Angst vor einem inflationären Gebrauch. Man sollte auch den Kommunen oder den Spitzenverbänden der Kommunen in den jeweiligen Ländern das Recht geben, dieses Recht zu überprüfen. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne zu einer gemeinsamen Initiative kommen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas anderes ansprechen. Ich meine, dass wir uns auch an die eigene Nase fassen müssen. Wenn wir Subsidiarität meinen, dann müssen wir uns auch fragen, wie wir hier im Parlament damit umgehen. Vieles geht an uns vorbei, ohne dass wir es merken, ohne dass wir hier im Landtag die Voraussetzungen dafür haben, zu intervenieren, weder im personellen Bereich noch im Bereich der Geschäftsordnung. Ich hoffe da auch auf die Enquete-Kommission zur Reform der Arbeit des Niedersächsischen Landtages, dass wir hier Pflöcke einschlagen, die uns in die Lage versetzen, frühzeitiger zu intervenieren.

Ich glaube, wir alle müssen in diesem Sinne Europa ernster nehmen. Ich hoffe, dass auch die Medien dies stärker aufgreifen. Ich wünsche mir, dass eine Tageszeitung wie die HAZ - das größte niedersächsische Organ hier in der Landeshauptstadt - nicht nur eine Niedersachsen-Seite, sondern auch eine Europa-Seite hat, auf der sich jede Bürgerin und jeder Bürger tagtäglich nicht nur über die ganz großen Fragen, sondern auch über Fragen, die

nicht immer das Tagesgeschehen bestimmen, informieren kann.

Ich hoffe, dass wir am Ende zu einem gemeinsamen Antrag kommen, damit das Ganze Gewicht kriegt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Minister Senff, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Konvent zur Reform der Europäischen Union steht auf der politischen Tagesordnung in ganz Europa. Von daher ist es wichtig und gut, dass dieses Thema auch hier im Niedersächsischen Landtag auf der Tagesordnung steht. Ich sage ganz herzlich Dankeschön dafür, weil wir uns natürlich der Thematik stellen müssen.

In dem Antrag, den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, steht viel Vernünftiges. Ich will das gar nicht im Einzelnen beurteilen. An ein paar Punkten habe ich den einen oder anderen taktischen oder politischen Zweifel. Darauf gehe ich noch ein. Aber die Passagen, die den Eindruck erwecken - in dem Antrag wird das nur gegenüber der Bundesregierung erweckt -, dass die Bundesregierung ihre Aufgabe, die Europäische Union im Verbund mit den deutschen Ländern voranzutreiben, nicht gerecht wird, sind schlicht falsch, meine Damen und Herren. Ich möchte Ihnen das auch nachweisen.

Herr Wenzel hat darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung - Außenminister Fischer, Kanzler Schröder - auf der Regierungskonferenz in Nizza überhaupt dafür gesorgt hat, dass das für uns zentrale Thema „Wer verantwortet eigentlich was?“ - also die Kompetenzfrage in der Europäischen Union - auf die Tagesordnung für den Konvent und die zukünftigen Beratungen gesetzt wurde. Das war ein Erfolg der deutschen Delegation. Die anderen Delegationen hatten daran beileibe nicht das Interesse, das wir artikuliert haben. Die Bundesregierung hat das auf die Tagesordnung gesetzt, weil die deutschen Länder mit Nachdruck dafür gesorgt haben, dass das so passiert.

In dem weiteren Verlauf hat es immer eine hautnahe Abstimmung zwischen den deutschen Län

dern, unabhängig von ihrer parteipolitischen Führung, der Zusammensetzung ihrer Parlamente und der Regierungen, mit der Bundesregierung gegeben. Wir haben uns in Gruppen getroffen, in denen alle vertreten waren. Wir haben in den Debatten zur Vorbereitung des Konventes immer Einmütigkeit erzielt. Das heißt, das, was in Brüssel abläuft, hat den Segen von Bayern bis hoch nach Schleswig-Holstein und Berlin. Wir treten dort gemeinsam auf, weil wir wissen, dass es keinen Sinn macht, in Europa die deutsche Stimme zu erheben, wenn sie dissonant ist, wenn es mehrere unterschiedliche deutsche Positionen gibt. Dieser Zwang zur einheitlichen Stimme hat dafür gesorgt, dass es keinen Dissens gibt. Ich halte es auch nicht für notwendig - wenn ich das sagen darf -, dass wir diesen Dissens hier im Niedersächsischen Landtag ohne Grund und ohne dass es nutzt hochspielen.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDUFraktion - ich tue es nun doch -, dass sie die Arbeit der Landesregierung gelobt und gewürdigt hat, jedenfalls in dem schriftlichen Text ihres Antrages. In Ihrer Rede haben Sie das ein bisschen zurückgenommen. Darüber müssen wir noch einmal reden. Im Text Ihres Antrages steht - auf den beziehe ich mich -, dass die Landesregierung weiter dafür sorgen soll. Das heißt doch nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren, als dass die Landesregierung in Europa einen guten Job macht und dass sie diesen guten Job so weiter machen soll wie bisher.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Beschlüssen des Bundesrates - die sind hier alle schon angeführt worden; deshalb muss ich das nicht im Einzelnen wiederholen -, die die Richtigkeit dessen dokumentieren, was ich hier gesagt habe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wollen die deutschen Länder im Verein mit der Bundesregierung? - Zunächst einmal kommt es darauf an, dass wir unsere Positionen klar und deutlich formulieren. Wir haben vier Kernforderungen, die unsere eigene Arbeit betreffen. Wir wollen, dass die Regionen und damit auch die deutschen Länder als dritte Ebene innerhalb der Europäischen Union anerkannt werden. Wir wollen aber auch, dass in dem zu beschließenden EUVertrag - Grundgesetz, Verfassungsvertrag, egal wie wir es dann nennen - anerkannt wird, dass die Achtung der nationalen Identität - wie es immer so

schön heißt - bestimmte Dinge einschließt. Das ist die Akzeptanz des innerstaatlichen Aufbaus der Nationalstaaten. Es kann doch gar nicht anders sein, dass wir in diesem Europa der Vielfältigkeit akzeptieren, dass jeder seinen innerstaatlichen Aufbau so organisiert, wie er es für richtig hält.

Wir wollen, dass die innerstaatliche Kompetenzverteilung akzeptiert wird, also das, was wir zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Bundesrepublik festgelegt haben, von mir aus auch in einer neuen Debatte ändern wollen. Aber das ist unsere eigene Aufgabe. Wir wollen gar nicht, dass Europa da hineinregiert und hineinredet; sondern wir wollen, dass Europa akzeptiert, dass wir das Recht haben, uns so organisieren zu dürfen, wie wir das wollen.

Damit ist natürlich auch klargestellt und von mir auch expressis verbis im EU-Konvent so zu Protokoll gegeben, dass die kommunale Selbstverwaltung und die rechtliche Stellung der Kirchen dabei eingeschlossen sind.

Natürlich müssen auch die Zuständigkeiten der Europäischen Union präzisiert werden. Das ist völlig klar. Die Instrumente müssen vereinfacht werden. Die Vielfältigkeit, der - ich sage auch offen - Missbrauch von Instrumenten führt ja zu dem Unbehagen, das viele Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Europäischen Union haben. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind die Prinzipien, nach denen die deutschen Länder dieses gestalten wollen.

Ein dritter Punkt wurde von Ihnen schon angesprochen, ich will ihn aber unterstreichen. Herr Wenzel hatte nach meiner Erinnerung gesagt: Es nützt nicht nur, Recht zu haben, man muss es auch kriegen. Völliges Einverständnis mit dieser Formulierung! Unsere zentrale Forderung heißt Klagerecht für die Regionen und - ich habe dies im Konvent erweitert - für die Kommunen – natürlich nicht für jede einzelne Kommune; man muss darüber reden, wie man das dann gestaltet.

Der vierte Punkt betrifft den Ausschuss der Regionen. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Er soll Klagerecht und Fragerecht gegenüber der Kommission haben. Das wurde hier noch nicht erwähnt. Wir müssen ihn in seiner Rolle als Interessenvertreter von Kommunen und Regionen stärken.

Das sind die vier Kernanliegen, mit denen die deutschen Länder einmütig mit der Bundesregie

rung in den Konvent gegangen sind, die sie dort einmütig vertreten. Es ist völlig egal, ob einer der Vertreter Teufel (CDU) oder Senff (SPD) oder Glotz oder Meier oder Altmeier oder wie auch immer heißt. Wir ziehen im Konvent - das darf ich Ihnen versichern - an einem Strick in eine Richtung. Es gibt keinen Zweifel, dass die deutsche Delegation dort versucht, die Punkte, die ich eben genannt habe, durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden in wichtigen Punkten Erfolg haben. Das darf man wohl auch schon vorhersagen. Darüber, wie das im Einzelnen gestaltet wird, mag man ja noch streiten. Aber es wird ein Klagerecht geben - ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Wir werden auch zu einer Kompetenzabgrenzung kommen. Ob die jeden unserer Wünsche erfüllt, weiß ich heute noch nicht. Aber ich meine, die Debatte im Konvent zeigt, dass die Probleme, die wir mit der Europäischen Union haben, auch andere Nationen mit der Europäischen Union haben. Deshalb sind Mehrheiten durchaus denkbar.

Ich will hinzufügen, weil das in diese Debatte hineingehört: Das ist keine Kernforderung für länderspezifische Interessen. Aber selbstverständlich sind das auch Kernforderungen, die wir Länder haben; denn wir gucken ja über unseren Tellerrand hinaus.

Unser Anliegen ist selbstverständlich auch, dass die europäische Integration gefestigt und ihre Dynamik weiterentwickelt werden muss. Wir wollen keinen Stillstand. Wir wollen, dass Europa weiter nach vorne schreitet, insbesondere angesichts der Erweiterung, die vor uns steht. Dieses Europa ist mit 25 oder 27 Mitglieder in den heutigen Verfahrensstrukturen fast nicht mehr zu organisieren. Deshalb: Wer Europa will, muss eine Reorganisation der rechtlichen und der Organisationsstrukturen anstreben und durchsetzen.

Das sind wir auch unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Die können doch diesen Wust von Verfahren, rechtlichen Schritten, Institutionen, von denen man nicht weiß, was sie tun und sagen dürfen, nicht mehr durchschauen. Man darf sich dann auch nicht wundern, wenn die Frau und der Mann auf der Straße dieses Europa wegen Undurchschaubarkeit nicht mehr mit der heißen Liebe versehen, wie das vielleicht vor 20 Jahren noch üblich war.

Noch ein Punkt, der über unsere Anliegen hinausgeht. Selbstverständlich müssen die Entscheidungsverfahren in Europa eine demokratischere Legitimation bekommen. Zum Teil haben sie die gar nicht. Aber auf jeden Fall ist sie zu verbessern. Das heißt für mich nichts anderes - ich rede jetzt mal als Parlamentarier -, dass wir das Europäische Parlament stärken müssen. Dieses Parlament hat noch nicht die Rechte, die einem Parlament gehören. Sie wissen, worüber wir reden: Budgetrecht und alles, was dazugehört. Bei einem Blick auf die demokratischen Strukturen in Europa kommen wir zu dem Ergebnis, dass sie verändert, verbessert, nach vorne entwickelt werden müssen. Dazu gehört das Parlament.

Wir müssen auch die Exekutive stärken; auch gar keine Frage. Aber sie kann ihre Stärkung nur dadurch erhalten, dass das Parlament sie legitimiert, und nicht Regierungschefs, Nationalstaaten oder wer sonst immer das tut.

Lassen Sie mich noch ein paar Punkte für die weiteren Beratungen ansprechen. Herr Präsident, ich bin dann auch am Ende. Das sind im Einzelnen folgende.

Hier wird ein Kompetenzsenat vorgeschlagen. Ich möchte nur darauf hinweisen: Wir sollten uns an dem Punkt nicht großartig streiten. Er ist nicht so wichtig. Wichtig ist, dass wir das Klagerecht beim EuGH haben. Dazu, wie der EuGH das dann organisiert, würde ich fast sagen: Überlasst das denen, die wissen das vielleicht sogar besser als wir. Das ist aber keine zentrale Frage.

Weiterer Punkt. Wir müssen uns darüber klar werden: Wenn wir - was ich nicht will - die kommunale Selbstverwaltung in die Verträge hineinschreiben, dann birgt das eine Gefahr. Sobald etwas im Europäischen Vertrag steht, benutzt - bislang jedenfalls - die Kommission allein das Vorhandensein im Vertrag, um daraus Rechte abzuleiten. Mir wäre es viel lieber, wenn wir so vorgehen, wie ich das vorhin beschrieben habe. Es sollte das erklärte Recht der Nationalstaaten sein, ihre Organisation selbst zu bestimmen. Dann haben wir das im eigenen Lande und im eigenen Laden zu klären. Ich bin deshalb gar nicht dafür, das in die Verträge zu schreiben. Aber darüber kann man sicherlich reden.

Ich will in diesem Zusammenhang einen dritten Punkt ansprechen. Es wurde schon erwähnt. Die Bundesregierung und die Landesregierung sind

nicht unser Ansprechpartner. Ich als Vertreter im Konvent bin nicht als Mitglied der Landesregierung Ihr Ansprechpartner, sondern als Wolfgang Senff, der vom Bundesrat - weisungsungebunden in den Konvent geschickt wurde. Das heißt, es gibt da keine Weisungsbefugnisse. Wir befinden uns hier nicht auf dem Juso-Bundeskongress, wo wir imperative Mandate haben. Herr Teufel sieht das im Übrigen, wenn ich Ihnen das sagen darf, so wie ich.

Der vierte und letzte Punkt: Dem politischen Kompetenzausschuss hängen Sie zu Recht ein paar Fragezeichen an, Herr Biestmann. Das tue ich auch. Für mich ist das eine unwichtige Einrichtung. Aber ich bin trotzdem aus einem taktischen Grund dafür. Deshalb überlegen Sie sich das bitte noch einmal. Wir müssen im Konvent Mehrheiten bekommen. Es gibt dort eine Menge Parlamentarier vom Europäischen Parlament, aus nationalstaatlichen Parlamenten. Denen ist das ein Herzensanliegen. Bislang haben wir es geschafft, unser Klagerecht in dem zuständigen Ausschuss nur deshalb durchzusetzen, weil wir diese Parlamentarier auf unsere Seite gezogen und gesagt haben, sie bekämen den Kompetenzausschuss. Das ist also mehr eine taktische Frage. Ob das etwas hergibt oder nicht, lasse ich mal dahingestellt. Ich muss Sie nur in einem Punkt korrigieren. Dieser Ausschuss tagt nicht hinterher, sondern vorher. Ein bisschen mehr, als Sie angenommen haben, kann er dann leisten.

Ich will abschließend anbieten, so gut es geht und so weit Sie wollen, mit dazu beizutragen, dass in Ihrem Ausschuss das Klima, was die Beurteilung des Konvents und die gemeinsame weitere Arbeit angeht, innerhalb der dort vertretenen Fraktionen so gut ist, wie das bislang auf Bundes- und europäischer Ebene auch der Fall ist. Dort kennen wir in diesem Punkt keine parteipolitischen Unterschiede. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)