1995 beschlossen. Zuvor hat die Bezirksregierung Weser-Ems als zuständige Landesbehörde das Einvernehmen nach den Bestimmungen des Bundeswasserstraßengesetzes erklärt. Das Vorhaben fällt deshalb nicht unter das Moratorium der Flusskonferenz.
Streckenweise werden Querschnittserweiterungen auf eine erforderliche Sohlbreite von 28 m und Böschungsneigungen im Verhältnis 1 : 3 durchgeführt. Damit wird eine Verkehrsbreite von 35,50 m erreicht. Zwei Engstellen werden beseitigt. Vier Kurven werden abgeflacht. Es werden zwei zusätzliche Liegestellen gebaut, die die Begegnung größerer Schiffe ermöglichen. Im Bereich der Liegestellen, der zu beseitigenden Engstellen und der abzuflachenden Kurven werden die Böschungen und Deiche verlegt. Durch die Ausgleichsmaßnahmen „Würdemanns Groden“ und „Holler Siel“ werden tidebeeinflusste Flachwasserzonen geschaffen.
Zu Frage 2: Die geplante Ausbaumaßnahme soll für Küstenmotorschiffe der neuen Generation die Zufahrt nach Oldenburg ermöglichen bzw. verbessern. Diese so genannten Regelschiffe haben Abmessungen von 85 m Länge, 11,50 m Breite und einen Tiefgang von 4,20 m. Diese Schiffe können sich künftig auf gerader Strecke begegnen. Die zeitlichen Fahrtantrittsmöglichkeiten für tideabhängig verkehrende Schiffe verbessern sich. Außerdem wird die Navigation für See- und Binnenschiffe erleichtert.
Infolge der sich wandelnden Verkehrsstrukturen wären für den Oldenburger Hafen und die Region schon mittelfristig erhebliche Wettbewerbsnachteile zu erwarten. Sie werden durch die geschilderten Maßnahmen an der Unteren Hunte verhindert.
Zu Frage 3: Dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Unteren Hunte liegen eingehende hydrologische und hydraulische Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau zugrunde. Anhand eines zweidimensionalen hydronumerischen Modells wurden die Ausbaumaßnahmen so optimiert, dass die Belange der Wasserwirtschaft nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
Die Hochwassersituation im Raum Oldenburg wird durch die Wasserführungen der Hunte, der Haaren und der Hausbäke oberhalb von Oldenburg und durch Sturmfluten in der Weser bestimmt. Bei Sturmfluten wird das Huntesperrwerk geschlossen. Die Untere Hunte und die Hochwasserpolder unterhalb der Stadt Oldenburg werden als Speicher für abfließende Oberwasser genutzt. Der schon vorhandene Speicherraum bleibt weiterhin erhalten. Durch den vorgesehenen Ausbau der Unteren Hunte wird das Hochwasserrisiko nicht verschärft. - Vielen Dank.
Herr Minister, angesichts dessen, dass Sie auf meine Frage 2 nach den Zielen, die heute noch von Bedeutung sind, lediglich die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die Stadt Oldenburg angeführt haben,
frage ich Sie, ob es nicht notwendig ist, das unter Hochwasserschutzgesichtspunkten erneut zu überprüfen. Das hat uns doch der letzte August gelehrt.
Frau Steiner, ich habe Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht, dass es hier um ökonomische Belange geht, dass durch diese Maßnahme aber Kriterien des Hochwasserschutzes nicht schlechter gestellt werden. Das ist der Fall.
Die bestätigen das nämlich. Sowohl der NABU als auch der BUND sind der Meinung, dass an der Maßnahme in der Sache nichts zu kritisieren ist. Sie haben als Aufhänger einen Satz eines BUNDVertreters gewählt, der sich allerdings zu einem
Danke für die Belehrung durch den Herrn Minister. Ich muss ihn aber korrigieren: Es gibt durchaus unterschiedliche Auffassungen auch in den Umweltverbänden.
Ich frage Sie in Bezug auf Ihre Antwort auf die Frage 3, in der Sie die Speicherkapazitäten bei Hochwasser angeführt und insbesondere auf den Polder verwiesen haben, auf welche Berechnung sich das gründet, ob das dann bei entsprechenden höheren Wasserständen ausreichend ist.
Frau Steiner, das ist beim Bau des Huntesperrwerks alles berechnet worden. Die Speicherkapazitäten werden durch diese Baumaßnahme nicht berührt. Deshalb erklärt der BUND - ich zitiere einmal aus der Nord-West-Zeitung vom 21. August dieses Jahres: „In Bezug auf Hochwasser keine Sorge“.
Herr Minister Jüttner, ich frage Sie: Halten Sie es nach den Erkenntnissen, die wir aufgrund der Starkregenereignisse in den östlichen Bundesländern gewonnen haben, eigentlich für notwendig, grundsätzlich die Bemessungshochwässer zu verändern? Das ist Frage 1.
Frage 2: Welche Bemessungshochwässer bzw. welche Ereignisse, also Jahrhundertereignis, Jahrzweihundertereignis - Jahrfünfhundertereignis war
Herr Präsident, jedenfalls weit oberhalb dessen, was wir uns im politischen Alltag erlauben dürfen und erlauben können.
Herr Wenzel, die Regelungen über Bemessungswasserstände sehen vor, dass bei Deichbaumaßnahmen eine Differenz zur Deichoberkante von üblicherweise 0,6 m bis 1 m zugrunde gelegt wird. Das heißt, wir sind gegenwärtig, was die Deichqualität angeht, sowohl inhaltlich als auch bezüglich der Höhen auf der sicheren Seite. Natürlich kann man in einzelnen Fällen überprüfen, ob das ausreicht oder ob wir einen höheren Standard benötigen. Aber im Kern unterstellt Ihre Frage, dass wir extremen Niederschlagssituationen auf jeden Fall mithilfe von Deichen begegnen müssten,
während Bund und Länder der Meinung sind, dass gegen derartige Extremsituationen ein gestaffeltes Hochwasserschutzkonzept entwickelt werden muss, das die Einbeziehung von Poldern favorisiert.
An der Unteren Hunte stellt sich die Situation so dar, dass die Verzahnung zwischen Sperrwerk einerseits und vorgehaltenen Poldern andererseits - es gibt keinerlei Nebenflüssen in diesem Bereich - es nicht erfordert, die Berechnungsgrundlagen zu verändern. Das mag zwar für andere Teile des Landes überlegenswert sein; hierfür gilt das aber mit Sicherheit nicht. Deshalb hat der Bund in seiner Verantwortung eine Maßnahme hinsichtlich einer Wasserstraße vorgesehen, die ich fachlich für gerechtfertigt halte und zu der auf
grund der geltenden Rechtslage das Einvernehmen des Landes herbeizuführen ist und zu der das Land aus Gesichtspunkten der Landeskultur und der Wasserwirtschaft sein Einvernehmen versagen könnte. Die Voraussetzungen für eine Versagung liegen allerdings nicht vor. Ich will mich allerdings nicht hinter dem Argument der begrenzten Verantwortlichkeit verstecken, sondern sage hier ganz deutlich: Die Maßnahme an sich ist stimmig und aus Gesichtspunkten des Hochwasserschutzes nicht zu kritisieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offenbar ausgelöst durch morgendliche Lektüre der Samstagszeitung kümmerte sich Ministerpräsident Gabriel persönlich um die umgehende Inhaftierung eines 15-jährigen Tatverdächtigen aus Hannover. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet, hat der Ministerpräsident noch am Sonnabend bei Hannovers Polizeipräsident Klosa „Druck gemacht“ für eine möglichst rasche Inhaftierung. Den Antrag auf Erlass des Haftbefehls hatte der zuständige Richter Donnerstagnachmittag auf dem Tisch; der Haftbefehl wurde am folgenden Montagmorgen erlassen. Diese angeblich zögerliche Bearbeitung kommentierte der Ministerpräsident in der HAZ vom 27. August 2002 als „unerträglich“, für diese „bürokratischen Abläufe“ am Amtsgericht Hannover fehle ihm „jedes Verständnis“. Wie im Parallelfall Mehmet stelle sich auch hier die Frage nach einer Abschiebung des Jugendlichen.
Dagegen erklärte Justizminister Pfeiffer in der HAZ vom 28. August 2002, es habe beim Amtsgericht keine Panne gegeben. Vielmehr sei es die
1. Teilt sie die Bewertung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten, der „bürokratische Ablauf“ am Amtsgericht Hannover sei „unerträglich“?
2. Konnte der Justizminister dem Ministerpräsidenten, dem nach eigenem Bekunden „jedes Verständnis“ für diesen Vorgang fehlte, in der Zwischenzeit verständlich machen, dass Untersuchungshaft nicht durch Telefonanruf aus der Staatskanzlei, sondern durch einen unabhängigen Richter angeordnet wird?
3. Bedeutet der Hinweis des Ministerpräsidenten auf den „Parallelfall Mehmet“, dass die Landesregierung nach bayerischem Vorbild die rechtswidrige Abschiebung von Kindern und Jugendlichen anstrebt?