gendeine Entlastung hat die Landesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Aufgaben von den Bezirksregierungen auf die Schulen verlagert und vor diesem Hintergrund auf Kosten der Schulen gegenüber 1995 die Zahl der Schulaufsichtsbeamten von fast 400 auf gut 300 reduziert.
1. Wie sollen die Schulen für die in erheblichem Maße wachsenden Anforderungen einer „selbständigen Schule“ Assistenzkräfte zu ihrer Entlastung einstellen, wenn die Landesregierung laut Aussagen des Ministerpräsidenten für ihre Pläne keinerlei zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen will?
2. Wie lässt es sich mit den Ankündigungen der Landesregierung vereinbaren, dass eben diese Landesregierung 56 Schulassistentenstellen und damit fast 10 % des Stellenbestandes gestrichen hat?
3. Hält die Landesregierung es für einen Beitrag zur Bewältigung der „selbständigen Schule“, dass zahlreiche Aufgaben von den Bezirksregierungen auf die Schulen verlagert worden sind, die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Zahl der Schulaufsichtsbeamten um fast 100 Stellen reduziert hat, ohne dass die Schulen dafür in irgendeiner Form zusätzliches Personal erhalten oder Entlastung erfahren hätten, etwa durch die wiederholt angekündigte, aber nie realisierte Bereitstellung von Verwaltungspersonal?
Luftschlösser zu bauen entspricht - entgegen Ihrer Auffassung - nicht den Planungsabsichten der Landesregierung. Es dürfte doch auch der Fraktion der CDU nicht entgangen sein, dass die aus den PISA-Befunden resultierenden Folgerungen bisher in keinem anderen Bundesland so konsequent umgesetzt wurden, wie dies in Niedersachsen mit dem Vorhaben „Selbständige Schule“ und den für alle Schulen geltenden Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen ist. An die Stelle bürokratischer Feinsteuerung werden Leistungsvereinbarungen zwischen Schule, Schulträger und den Schulbehörden treten, die den Schulen weitreichende Selbständigkeit und Gestaltungsfreiheit einräumen. Dezentralisierung und die Verlagerung wichtiger Entscheidungen auf die Schulen wird das Verhältnis der Schule zur Schulaufsicht und zu den Schulträgern entscheidend verändern.
Das Vorhaben „Selbständige Schule“ ist kein weiterer Modellversuch, kein neues Pilotprojekt. Es ist die vermutlich radikalste Schulreform der letzten Jahre in Deutschland. Und sie muss ähnlich konsequent wie jene gestaltet werden, die in den
Zu 1: Am 9. August hat die Landesregierung der Öffentlichkeit das Konzept der Selbständigen Schule vorgestellt. Am 12. August 2002 waren die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Gewerkschaft und Lehrerverbände zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der das Gesamtkonzept vorgestellt wurde. Eine schnellere Information war wegen des dazwischen liegenden Wochenendes nicht möglich.
Zu 2: Der angeführte Stellenabbau im Bereich der Schulassistentinnen und Schulassistenten war ein angemessener und notwendiger Beitrag des Kultusministeriums zur Finanzierung der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung. 40 gesperrte Stellen sind inzwischen freigegeben. Die Einstellungsverfahren werden zurzeit durchgeführt. Künftig werden alle freiwerdenden Stellen wieder besetzt.
Im Übrigen weise ich daraufhin, dass ich die aufgeschlüsselten Zahlen zum Stellenabbau der Schulassistenten bereits bei der Beantwortung der Drucksache 14/2689 dem Landtag in seiner Sitzung am 18. September 2001 mitgeteilt habe. (Stenographischer Bericht, 84. Sitzung, 18.09.2001, S. 8 139).
Zu 3: Es kann keine Rede davon sein, dass Einsparungen bei der Schulaufsicht „auf Kosten der Schulen“ erfolgt sind. Um einem der Ziele der Schulverwaltungsreform zu entsprechen, nämlich die Unterrichtsversorgung zu verbessern, ist auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Schulverwaltungsreform“ die Zahl der schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten („Schulaufsichtsbeamten“) gegenüber 1995 um 85 von 295 auf 210 Stellen reduziert worden. Bereits im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 waren 50 Planstellen der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 BBesO aus dem Kapitel 07 05 in die Schulkapitel verlagert worden.
Zur Erinnerung: Die Einsparungen wurden in erster Linie dadurch ermöglicht, dass mit der Auflösung der (49) Schulaufsichtsämter eine ganze Behördenebene weggefallen ist und bei der Neuorganisation der (dem Kultusministerium) nachgeordneten Schulbehörde die Anzahl der Schulbe
Das Konzept der Landesregierung zur Schulverwaltungsreform zielte von Anfang an ausdrücklich auch auf die Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen. Die regelmäßig bei den Schulen abgeforderten Berichte und die Entscheidungsvorbehalte der Schulbehörden sind daher einzeln auf den Prüfstand gestellt und deutlich zurückgenommen worden. In diesem Zusammenhang steht auch die Übertragung von etwa 40 Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen auf die Schulen. Diese Verlagerungen sind von den Schulen begrüßt worden, da sie jetzt eigenverantwortlich handeln konnten und die zu treffenden Entscheidungen häufig an die Stelle abzugebender Berichte getreten sind.
Daher ist in der Gesamtwirkung der Aufgabenverlagerung von mehr Gestaltungsfreiheit der Schulleitungen und Schulsekretariate auszugehen. Auf Anregung von Schulleitungsverbänden ist im Niedersächsischen Kultusministerium zudem eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich mit der Wahrnehmung von Leitungs-, Management- und Verwaltungsaufgaben in den Schulen insgesamt befasst und Lösungsvorschläge zu dem Gesamtkomplex unterbreiten wird.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 18 der Abg. Frau Vockert und des Abg. Pörtner (CDU):
Einer Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 21. August 2002 zufolge hat das Kabinett den ersten Kinder- und Jugendplan des Landes verabschiedet, „der für zwei Jahre ein Ausgabenvolumen von mehr als einer Milliarde Euro vorsieht.... Für dieses Haushaltsjahr stehen 506 Millionen Euro zur Verfügung - 15 Millionen mehr als im Vorjahr für diese Zwecke. Für 2003 sollen die Mittel auf 511 Millionen Euro aufgestockt werden.“
1. Welche Mittel stehen in welchen konkreten Haushaltstiteln in welcher Höhe mit welchem Verwendungszweck für den Kinder- und Jugendplan in den Haushaltsjahren 2002 und 2003, jeweils differenziert laut Haushaltsplan des Landes, zur Verfügung?
2. Inwieweit handelt es sich, jeweils bezogen auf den konkreten Haushaltstitel, um nicht durch Umschichtung gewonnene, sondern zusätzliche Mittel gegenüber dem Haushaltsjahr 2001, um eingeworbene Mittel von Dritten oder um Mittel, die durch den aktuellen Landeshaushalt 2002/2003 nicht gedeckt sind und erst in einem Nachtragshaushalt - wenn überhaupt - finanziert werden können?
3. Inwieweit sind diese Mittel jeweils im Einzelnen von der aktuellen Haushaltssperre des Landes betroffen?
Die Landesregierung hat am 20. August 2002 den vom Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales erarbeiteten Niedersächsischen Kinder- und Jugendplan „Zukunft sichern – Junge Generation fördern“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Das finanzielle Volumen des Kinder- und Jugendplans beträgt für das Jahr 2002 505 537 234 Euro und für das Jahr 2003 511 331 602 Euro.
Zu 1: Zur Beantwortung der Frage, welche Mittel, in welchen konkreten Haushaltstiteln, in welcher Höhe, mit welchem Verwendungszweck für den Kinder- und Jugendplan in Haushaltsjahren 2002 und 2003, jeweils differenziert laut Haushaltsplan des Landes zur Verfügung steht, verweise ich auf die beigefügten Übersichten.
a) aus Kapitel 05 73 Titelgruppe 67 in Höhe von 2,1 Millionen Euro für 2002 und von 2,6 Millionen Euro für 2003 für folgende Impulsprogramme in der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt
- „Teilhabe an der Wissens- und Informationsgesellschaft – Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“
b) aus Kapitel 05 74 Titelgruppe 64 in Höhe von jeweils 2,05 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 für das Impulsprogramm „Familienpolitik/Leben mit Kindern“
c) aus Kapitel 05 73 Titel 893 61 in Höhe von 1 Million Euro für das Jahr 2002 für die Sanierung des Anne-Frank-Hauses in Oldau
d) aus Kapitel 05 73 Titelgruppe 93 in Höhe von 102 000 Euro für das Jahr 2002 und in Höhe von 72 000 Euro für das Jahr 2003 für die Einrichtung eines Landesjugendservers
e) aus Kapitel 05 03 Titel 633 10 und Kapitel 05 36 Titel 893 81 in Höhe von jeweils 3,1 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 für Jugendbüros
f) aus Kapitel 05 03 Titel 633 10 in Höhe von jeweils 3,58 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 für das Angebot „Arbeit und Qualifizierung sofort“
g) aus Kapitel 05 03 Titel 637 10 in Höhe von jeweils 2,6 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen ESF
h) aus Kapitel 05 03 Titel 636 65 in Höhe von 2,981 Millionen Euro für 2002 und in Höhe von 2,519 Millionen Euro für 2003 für Arbeiten und Lernen Maßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen für Jugendliche (SAM)
i) aus Kapitel 05 36 Titelgruppe 94 in Höhe von 1,735 Millionen Euro für 2002 und in Höhe von 1,535 Millionen Euro für 2003 für Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder
j) aus Kapitel 05 73 Titelgruppe 93 in Höhe von jeweils 72 715 Euro für die Jahre 2002 und 2003 für aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter – Familienhebammen
Die Landesmittel für Leistungen zur Förderung behinderter Kinder (Nr. 2.1 der Einzelübersicht) konnten für das Jahr 2002 um ca. 3,7 Millionen Euround für das Jahr 2002 um weitere ca. 6,4 Millionen Euro erhöht werden. In diesen Mitteln sind eingeworbene Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) jeweils in Höhe von 16,6 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 für das Präventions- und Integrationsprogramm, die Jugendwerkstätten, die Regionalen Arbeitsstellen
und zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie in Höhe von jeweils 74 000 Euro für die Jahre 2002 und 2003 vom Deutsch-Französischen und Deutsch-Polnischen Jugendwerk enthalten.
Die Mittel für Finanzhilfen nach dem KiTaG (20 % der Personalausgaben) in Höhe von jeweils ca. 140,6 Millionen Euro für die Jahre 2002 und 2003 werden, in Umsetzung des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 23. Oktober 2001, aus dem kommunalen Finanzausgleich überführt.
Alle im Kinder- und Jugendplan enthaltenen Mittel sind, mit Ausnahme der Finanzhilfe für Personalausgaben gemäß § 16 KiTaG, durch den aktuellen Landeshaushalt 2002/2003 gedeckt. Der Bedarf für die Finanzhilfe 2002 (ab 1. August 2002) ist überplanmäßig bereitgestellt worden. Für 2003 wird der Bedarf im Nachtragshaushalt veranschlagt.
Zu 3: Die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht von der aktuellen Haushaltssperre des Landes betroffen.