Protocol of the Session on September 26, 2002

Zu 1: Nach dem Kinder- und Jugendplan und den genannten Fördergrundsätzen sind folgende fünf Impulsprogramme vorgesehen:

- Innovative Wege in der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit

- Für Toleranz, gegen Gewalt und zur Stärkung interkultureller Kompetenz

- Engagement junger Menschen in Demokratie und Gesellschaft

- Teilhabe an der Wissens- und Informationsgesellschaft – Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

- Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die mit diesen Impulsprogrammen vorgenommenen Schwerpunktsetzungen basieren auf den Zielen, Handlungsfeldern und Schwerpunktbereichen des Kinder- und Jugendplans. Diese sind in den Eckpunkten zu den Impulsprogrammen, als Anlagen zu den Fördergrundsätzen, konkretisiert worden.

Durch das Impulsprogramm „Innovative Wege in der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit“ sollen sozial benachteiligte jungen Menschen stärker in Verbände und Vereine integriert werden. Für sie ist es besonders wichtig, eine soziale Einbindung in Jugendgruppen zu erfahren. Hier können sich Vereine und Verbände noch stärker öffnen als bisher, um junge Menschen gezielt zu erreichen. Durch die Erreichung dieser neuen Zielgruppen soll die Jugendarbeit noch näher an

die aktuellen Bedürfnisse junger Menschen herangeführt werden. Die Bildungsarbeit soll neue Konturen erhalten und einen höheren Stellenwert bekommen. Gerade in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen ländlichen Räumen sollen Angebote der Jugendarbeit verstärkt werden.

Mit dem Impulsprogramm „Für Toleranz, gegen Gewalt und zur Stärkung interkultureller Kompetenz“ soll die Erziehung zu Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie das Zusammenlebens junger Menschen mit unterschiedlichen religiösen, ethnischen und kulturellen Hintergründen durch einen interkulturellen Dialog verbessert werden. Angebote zur Bekämpfung von Rechtextremismus und Gewalt sollen eine besondere Schwerpunktsetzung erfahren, ebenso die Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes für internationale Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Der Kinder- und Jugendplan Niedersachsen will dazu beitragen, dass alle Programme der Kinderund Jugendförderung auf eine Sicherung der erforderlichen Mitwirkungsmöglichkeiten der nachwachsenden Generation ausgerichtet werden.

Partizipation ist ein wesentlicher Qualitätsstandard in der Förderung des Landes. Durch das Impulsprogramm „Engagement junger Menschen in Demokratie und Gesellschaft“ sollen junge Menschen verstärkt zu ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement motiviert und frühzeitig an demokratische Strukturen herangeführt werden. Gerade für unsere Gesellschaft ist es wichtig, dass sich junge Menschen im sozialen Nahraum für ihre Belange und das Gemeinwesen engagieren. Dazu gehört auch, dass sich Institutionen und alle gesellschaftlichen Bereiche, die für die Lebenslagen und Interessen junger Menschen relevant sind, für deren Belange sensibilisieren und reale Mitgestaltungsräume eröffnen.

Ziel des Impulsprogramms „Teilhabe an der Wissens- und Informationsgesellschaft – Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“ ist die Entwicklung neuer Bildungs- und Lernprozesse durch Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Dadurch sollen junge Menschen besser befähigt werden, ihr Leben selbst in die zu Hand nehmen. Durch eine konzeptionelle, strukturelle und methodische Weiterentwicklung der Bildungsdimension in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit sollen junge Menschen wichtige personale und soziale Schlüsselqualifikationen, wie z. B.

Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Fähigkeit zu selbstbestimmtem Lernen, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, vermittelt bekommen Die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen soll intensiviert werden. Es sollen Konzeptionen erprobt werden, die die Entwicklung eines konsistenten Gesamtsystems von Bildung, Erziehung und Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe und Schulen anstreben.

Mit dem Impulsprogramm „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ soll ein Qualitätsentwicklungsprozess für Maßnahmen und Programme der Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit und für Programme der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit eingeleitet werden. Im Ergebnis soll eine wirkungsorientierte Steuerung eingeführt werden, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Programme zugunsten der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zu erhöhen.

Zu 2: Nach den Fördergrundsätzen ist Bewilligungsbehörde für die Vergabe der Mittel die Bezirksregierung Hannover – Niedersächsisches Landesjugendamt. Sie nimmt eine fachliche Beurteilung der Projekte in Abstimmung mit der Fachabteilung des MFAS auf der Grundlage der in den Fördergrundsätzen festgelegten Kriterien vor und entscheidet im November dieses Jahres über die Mittelvergabe, sodass noch in diesem Jahr mit den bewilligten Modellprojekten begonnen werden kann.

Zuwendungsvoraussetzungen nach den Fördergrundsätzen sind, dass die Modellvorhaben

- in besonderer Weise an speziellen Lebenslagen junger Menschen ansetzen,

- gesellschaftliche Bereiche und Leistungsbereiche vernetzen,

- beispielhaft neue Wege einer wirksamen Kinderund Jugendhilfe beschreiten, die weiterführend für die niedersächsische Kinder- und Jugendhilfe wirken,

- die Berücksichtigung der Lebenslagen beider Geschlechter als tragendes Prinzip gewährleisten und

- die Mitwirkung an einem – im partnerschaftlichen Dialog entwickelten - Evaluationsverfahren und einem damit verbundenen Wirksamkeitsdia

log gewährleisten oder eigene entsprechende Verfahren entwickeln.

Zu 3: Durch die Impulsprogramme sollen Modellvorhaben gefördert werden, die einer Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dienen. Ausgehend von den konkreten Lebenslagen junger Menschen sollen neue Wege beschritten werden, die ebenso richtungsweisend und beispielhaft wie innovativ und kreativ sind. Insbesondere sollen integrative Konzepte initiiert und erprobt werden, die Leistungsbereiche vernetzen.

Neben diesen Indikatoren und den unter 2. bereits genannten Zuwendungsvorausetzungen müssen die Projektträger Aussagen zur Übertragung des Modellprojekts auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe treffen.

Weiterer Entscheidungsmaßstab ist, dass die Vernetzung mit anderen Jugendhilfeträgern, den kommunalen Jugendhilfestrukturen und ggf. den Schulen und die Einbeziehung des Projektes in die örtliche Jugendhilfeplanung erfolgt.

Die fachliche Beratung, Begleitung und die Evaluation der geförderten Projekte wird durch die sozialpädagogische Fachbehörde Landesjugendamt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Projektträgern und ihren Dachverbänden wahrgenommen. Dazu soll ein Programmbeirat eingerichtet werden. Durch das Impulsprogramm „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ besteht zudem die Möglichkeit, eine externe fachliche Begleitung und Beratung sowie eine Evaluation der Projekte zu unterstützen.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 27 der Abg. Frau Trost und und des Abg. Wulff (Osnabrück) (CDU) :

Unterstützung der Schulen auf der Assistenzebene - Wiederbesetzung einer Schulassistentenstelle an der Agnes-MiegelRealschule in Osnabrück

Im Rahmen der von der Landesregierung propagierten „selbständigen Schule“ ist den Schulen seitens der Landesregierung auch eine bessere Unterstützung auf der Assistenzebene zugesagt worden. Dem steht allerdings entgegen, dass die Landesregierung 56 Schulassistentenstellen ersatzlos gestrichen hat, das sind fast 10 % des Bestandes.

Die Agnes-Miegel-Realschule in Osnabrück hat wiederholt Anträge auf Wiederbesetzung der vakanten Schulassistentenstelle gestellt. Die Schule ist mit 414 Schülerinnen und Schülern durchgehend vierzügig, 26 Lehrkräfte gehören zum Kollegium, und an mehreren Nachmittagen gibt es ein freiwilliges Zusatzangebot. Die Schule hat durch den Schulträger Stadt Osnabrück eine umfangreiche technische Ausstattung erhalten, die immer höhere Anforderungen an die Benutzer stellt. Die Wartung und Reparatur insbesondere der naturwissenschaftlichen und technischen Geräte und Versuchsaufbauten ist in zunehmendem Maße nicht mehr allein von den Lehrkräften zu leisten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird die Agnes-Miegel-Schule vor dem Hintergrund des aufgezeigten landesweiten Bedarfs die erforderliche Schulassistentenstelle erhalten?

2. Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt?

3. Wenn nein, warum unter besonderer Bezugnahme auf die dargestellten vermeintlichen schulpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung nicht?

Alle freigewordenen und alle freiwerdenden Schulassistentenstellen werden wiederbesetzt. Damit soll erreicht werden, dass in allen größeren Schulstandorten ein Mindestbestand an Schulassistentinnen und Schulassistenten für die dringendsten Aufgaben zur Verfügung steht, die von Lehrkräften nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27. August 2002 handelt es sich im 1. Schulhalbjahr 2002/2003 um 40 Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten, davon 30 Stellen an den allgemein bildenden Schulen. In diesem Rahmen ist auch die Zuweisung einer Schulassistentin bzw. eines Schulassistenten an der AgnesMiegel-Realschule vorgesehen.

Zu 2: An der Agnes-Miegel-Realschule besteht ein Bedarf von einer halben Stelle. Die Bezirksregierung Weser-Ems prüft kurzfristig, ob durch die Einbeziehung einer weiteren Schule mit einem noch nicht gedeckten Bedarf der Beschäftigungsumfang erhöht werden kann. Danach erfolgt die Ausschreibung.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 20

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 28 der Abg. Frau Vockert und der Abg. Frau Zachow (CDU):

Kostenbeteiligung bei der Unterhaltung der Lune, Gewässer II. Ordnung

Im Verbandsgebiet „Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune“ befindet sich der Unterlauf der Lune, welche kein natürliches Fließgewässer ist, sondern in den 80er-Jahren verlegt bzw. neu trassiert wurde. Die Verlegung des Luneunterlaufes war ein vordringliches politisches Projekt, welches die Aufgabe hatte, die Wirtschaftsstruktur des Unterweserraumes zu verbessern. Dabei stand insbesondere die industrielle/gewerbliche Entwicklung des Gebietes Luneplate/Luneort im Mittelpunkt, die nach dem erklärten Willen der Länder Bremen und Niedersachsen, der Seestadt Bremerhaven, des Landkreises Cuxhaven und der Gemeinde Loxstedt unverzichtbar schien. Infolge dieser raumordnerischen Bedeutung des Großprojektes „Luneverlegung“ hatte das Land Niedersachsen die Unterhaltung des Luneunterlaufes und des Siels übernommen.

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 hat die Landesregierung beschlossen, die Lune (ein- schließlich des Siels) in die Liste der Gewässer II. Ordnung aufzunehmen, deren Unterhaltung dem Land obliegt, aber zu denen die Unterhaltungsverbände zu Kostenbeiträgen herangezogen werden.

Der Verband, dem inzwischen eine Rechnung übermittelt wurde, hat Widerspruch eingelegt. Er hält daran fest, dass die Flussverlegung eine politische Entscheidung war und er damit nichts zu tun habe. Wie nun in der NordseeZeitung vom 10. September 2002 nachzulesen war, kann auch die örtliche SPD-Abgeordnete „die Argumente des Verbandes nachvollziehen. Sie will noch einmal prüfen lassen, ob eine Umwandlung der Lune in ein Gewässer erster Ordnung möglich ist“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass es sich bei der Luneverlegung in den 80er-Jahren nicht um einen Wunsch des Unterhaltungsverbandes gehandelt hat, sondern um eine politische Entscheidung, und die Folgekosten eigentlich vom Land zu tragen sind?