Protocol of the Session on September 24, 2002

Die sich anschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Förderung von Biogasanlagen nutzte sodann die CDU-Fraktion, einen weiteren Entschließungsantrag - Drucksache 14/2935 zur Biogastechnologie einzubringen. Ziel dieser Entschließung soll die Änderung der Genehmigungsvoraussetzungen für Biogasanlagen insbesondere bei den Sicherheitsstandards und den Zulassungsbedingungen sein.

Der Sprecher der antragstellenden Fraktion machte deutlich, dass seine Fraktion mit dem Antrag insbesondere auf ein Rechtsproblem hinweisen wolle. Demzufolge bestehe bei den Landwirten zurzeit Unklarheit darüber, inwieweit nachwachsende Rohstoffe oder Gülle, mit denen Biogasanlagen betrieben werden könnten, dem Abfall- oder dem Düngemittelrecht zuzuordnen seien.

Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums bestätigte das in dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU angesprochene Problem. Mit dem Ziel einer Klärung stimmten sich Landes- und Bundesregierung zurzeit ab, welche düngemittelund immissionsschutzrechtlichen sowie abfallwirtschaftlichen Anforderungen an die Stoffe zu stellen seien, die Biogasanlagen zugeführt würden. Darüber hinaus werde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Umweltministerium eine Zusammenstellung erarbeitet, die diese Stoffe den Begriffen „Abfall“ oder „Düngemittel“ zuordne und damit den Landwirten den Umgang mit erneuerbaren Energien erleichtern solle. Damit würden noch bestehende Ungewissheiten beseitigt sein.

Zum Abschluss der teilweise kontrovers geführten Beratungen votierte die SPD-Fraktion für eine Ablehnung des Entschließungsantrages der CDUFraktion in der Drucksache 14/2664 und sah den

Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 14/2935 als erledigt an.

Die mitberatenden Ausschüsse für Umweltfragen, für Wirtschaft und Verkehr sowie für Städtebauund Wohnungswesen haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussionen angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3669 zuzustimmen.

Schönen Dank, Herr Kollege Wojahn. - Jetzt spricht Herr Kollege Ehlen zu dem Antrag.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Empfehlung des Ausschusses gehört. Zu dem Antrag betreffend Kürzungen bei der Förderung von Biogasanlagen ist Ablehnung empfohlen worden. Wir von der CDU-Fraktion sind eigentlich sehr traurig darüber, dass man hier einen solchen Beschluss fassen will; denn es ist längst noch nicht all das erreicht, was erreicht werden könnte. Vor einem Jahr hat man versucht, bei Landwirten und Investoren Interesse zu wecken, in Biogasanlagen zu investieren. Was ist dabei letztendlich herausgekommen? Es sind viele Erwartungen geweckt worden, die mangels Masse aber nicht erfüllt werden konnten. Viele haben mit ihren Investitionen gewartet, es sollte immer etwas kommen, aber es kam zunächst nichts.

Schließlich kam ein sehr kleiner Ansatz, indem man Biogasanlagen mit weniger als 70 kW elektrischer Leistung fördern wollte. Derzeit ist die dritte Generation von Biogasanlagen auf dem Markt. Zu der ersten Generation gehörten die Bastleranlagen mit einem alten Manta-Motor. Zu der zweiten Generation gehörten Anlagen mit 100 bzw. 120 kW. Die heutigen Anlagen haben eine Leistung von 250 bis 500 kW. Für diese Anlagen, die heute am Markt sind, gibt es keine Förderung mehr. Bei der vom Landwirtschaftsministerium aufgelegten Förderung drängt sich folgender Vergleich auf: Es wird der Kauf eines Waschbretts gefördert, obwohl man eine Waschmaschine kaufen will.

(Mientus [SPD]: Das ist Nostalgie!)

Es wird sich niemand dazu verleiten lassen, nur deshalb ein Waschbrett zu kaufen, weil er in den Genuss der Förderung kommen will. Die Förderung geht also total am Markt vorbei. Es nutzt auch nichts, dass seitens des Landwirtschaftsministers und des Umweltministers große Ankündigungen gemacht werden und ein Programm zur Biooffensive aufgelegt wird. Mangels Masse müsste das eher als ein Programm zur Biodefensive bezeichnet werden. Hier ist längst noch nicht das erreicht, was erreicht werden könnte. Es ist längst noch nicht der Zustand erreicht, der es gerechtfertigt erscheinen ließe, unseren Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Ich wundere mich, dass der zuständige Minister nicht anwesend ist.

(Schack [SPD]: Der zuständige Mi- nister ist da!)

- Wo ist er denn? - Ach so. Aber der Landwirtschaftsminister ist nicht da. Vielleicht wird das in der nächsten Sitzung mit der Präsenz besser, wenn er selbst Abgeordneter geworden ist.

(McAllister [CDU]: Das glaube ich nicht!)

Nun zu dem zweiten Antrag: Die SPD-Mehrheit im Ausschuss schlägt vor, den Antrag „Biogastechnologie voranbringen und nicht behindern“ für erledigt zu erklären. Da sind wir an einem Punkt, bei dem wir, ohne viel Geld in die Hand zu nehmen, sehr viel für diese neue Schiene in der Energieerzeugung tun können. Es ist ein niedersächsischer Weg bei den Sicherheitsvorschriften eingeschlagen worden. Fachleute haben erklärt, man sei hier weit über das Ziel hinausgeschossen. Letztendlich wird hier ein Mofa mit einem ICE verglichen. Die Sicherheitsvorkehrungen, die wir bei einem InterCity bzw. bei einem Großkraftwerk haben wollen, brauchen wir bei einem Kleinkraftwerk beileibe nicht. Rund 50 000 Euro kostet es mehr, wenn die neuen Sicherheitsvorkehrungen auch bei Kleinstanlagen getroffen werden müssen. Es geht nicht an, dass Auflagen gemacht werden, die die Förderung wieder auffressen.

Nicht geklärt ist - ich meine, da sollten wir weitermachen -, was aus den Gärsubstraten wird, die die Anlagen verlassen. Ist es Dünger, ist es Wertstoff, ist es Wirtschaftsgut? Wie verhält es sich, wenn Kofermente hinzugesetzt werden? Wie verhält es sich, wenn mehrere Betreiber eine Anlage betreiben oder wenn man die Gülle des Nachbarn

mit in die Biogasanlage einbringt? Darf er die Gärsubstrate dann wieder ausbringen?

Darüber hinaus ist nicht geklärt - vor allem nicht für die handelnden Personen in den Genehmigungsbehörden -, wie es mit den Baugenehmigungen im Außenbereich aussieht. Wir wissen, es gibt vermehrt Anlagen, die dazu geeignet sind, Energie in Nahwärmenetze einzuspeisen. Wir wissen, dass es vermehrt Anlagen gibt, bei denen der Fermenter in den Außenbereich gehört, aber die Energieerzeugung im Innenbereich nahe am Verbraucher - sprich: eventuell in der Nähe eines Nahrungsmittelbetriebes, eines Schwimmbades usw. - sinnvoller wäre.

All diese Fragen sind nicht geklärt. Die Landesregierung könnte die Entwicklung sicherlich dadurch wesentlich unterstützen, dass die Modalitäten für die Genehmigungsbehörden bei den Landkreisen und Bezirksregierungen klarer und einfacher gestaltet würden.

Vielleicht müssen wir auch umdenken. An dieser Stelle möchte ich dem Minister oder den Ministern einen Tipp geben. Anlagen rechnen sich eher, wenn auch die Wärme sinnvoll genutzt werden kann. Vielleicht sollte man die Förderanreize mehr in diese Richtung lenken, indem der Anspruch auf Förderung dann höher ist, wenn die Wärme bei der Biogasproduktion vernünftig ausgenutzt wird, statt nur Kleinstanlagen zu fördern.

(Zustimmung bei der CDU)

Nun möchte ich einmal zurückblättern. Vor zweieinhalb Jahren - im Mai 2000 - haben wir hier einen Antrag unter der Überschrift „Vom Landwirt zum Energiewirt“ eingebracht. Eine der zentralen Forderungen in dem Antrag war seinerzeit, eine Qualifizierung derer vorzunehmen, die solche Anlagen betreiben. Ich meine, dass das sehr wichtig ist. Wahrscheinlich ist es sehr viel wichtiger als das, was wir durch die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen erreichen wollen. In der Vergangenheit hat sich erwiesen, dass nicht die Sicherheitsvorkehrungen, sondern in der Regel die Betreiber der Schwachpunkt waren, wenn es zu Havarien, Unfällen oder auch nur zu Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft gekommen ist. Das haben wir damals schon mit jenem Antrag gefordert. Wenn Sie damals schon auf unseren Antrag gehört hätten, wären wir jetzt schon zweieinhalb Jahre weiter.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht sollten Sie sich mit Blick auf kommende Anträge und auch mit Blick auf diesen Antrag einmal Folgendes ein bisschen hinter die Ohren schreiben: Hören Sie auf die Opposition, auf die CDU-Fraktion; denn die hat gute Ideen und Gedanken, sodass wir sehr viel schneller weiter vorankommen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte zum Schluss noch einmal an Sie appellieren, diese Schiene der Bioenergie auch weiterhin zu fördern. Meiner Meinung nach wäre es in einem Flächenland wie Niedersachsen ein großer Auftrag, diese Dinge voranzubringen.

Wenn ich eben die Qualifikationsmaßnahme angesprochen habe, dann wollte ich damit sagen, dass wir hier unheimlich viel tun und wirklich etwas an Informationen rüberbringen sollten. Mir ist zwar die Maßnahme bekannt, aber noch nicht, was da transferiert werden soll. Meiner Meinung nach müssen hier Fachleute als Dozenten gewonnen werden, die diese Sache voranbringen. Insgesamt stimmt es uns und mich sehr traurig, dass unsere beiden Anträge in diesem Hause abgeblockt werden sollen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Kethorn [CDU]: Noch nichts erledigt!)

Nächster Redner ist der Herr Kollege Schack, meine Damen und Herren.

(Kethorn [CDU]: Hans-Christian, bestätige mal, dass nichts erledigt ist!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt, dass das Gedächtnis des Kollegen Ehlen nicht weiter zurückreicht als eineinhalb Jahre.

(Ehlen [CDU]: Zweieinhalb!)

Im Jahre 2000 - das ist richtig; das ist auch das Einzige, das in Ihrem Vortrag richtig war, Herr Ehlen - ist von Ihnen der Antrag „Vom Landwirt zum Energiewirt“ vorgelegt worden.

(Kethorn [CDU]: Den habt ihr damals verteufelt!)

Daraus haben alle drei Fraktionen hier im Landtag einen gemeinsamen Antrag formuliert. Er heißt:

„Informationsstelle Bioenergie Niedersachsen (BEN) - eine kompetente Stelle für die Förderung von Bioenergie“. Damals haben wir alle Fragen, die Sie hier aufgeworfen haben, und einige Fragen mehr - damals auch vom Kollegen Klein und auch von uns gestellt - zusammengestellt und als Antrag an die Landesregierung gerichtet.

(Wernstedt [SPD]: Hört, hört!)

Dieser Antrag ist von der Landesregierung in der Drucksache 3552 im Rahmen einer Unterrichtung unter dem 1. August dieses Jahres beantwortet worden. Ausführlich und kompetent, meine ich, meine Damen und Herren. Insofern sind Sie hinter der aktuellen Situation mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, weit zurück. Oder: Wir sind viel, viel weiter, als Sie es hier vorgetragen haben. Insofern kann ich das, was Sie, Herr Kollege Ehlen, hier vorgetragen haben, nicht ernst nehmen.

(Biestmann [CDU]: Die Probleme, die Herr Ehlen angesprochen hat, sind doch noch nicht gelöst!)

Ich komme jetzt zu den beiden Anträgen, die im Fachausschuss erneut beraten worden sind. Zuerst zu dem Antrag „Kürzungen bei der Förderung von Biogasanlagen führen zu Vertrauensverlust bei Investoren“. Ich meine, der Ausschuss hatte sich versehen, als er empfohlen hat, diesen Antrag abzulehnen. Meiner Meinung nach ist dieser Antrag erledigt, meine Damen und Herren. Was ist der Hintergrund? - Der Hintergrund ist der, dass die Bundesregierung vor zwei Jahren beabsichtigt hatte, die Fördersumme von rund 200 Millionen Euro zu senken. Das haben wir gemeinsam verhindert, weil Niedersachsen - zumindest SPD und Grüne bei Bundeswirtschaftsminister Müller Anträge eingebracht hat mit dem Ziel, dies nicht zu tun. Dies ist aufgehoben worden.

Es ist noch etwas hinzugekommen. Zu diesem Zeitpunkt sind Biogasanlagen erstmalig in das Energieförderungsgesetz aufgenommen worden. Seitdem haben die Betreiber von Biogasanlagen eine garantierte Einnahmequelle, die sie vorher nicht hatten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem ist eine Regelung in das Gesetz aufgenommen worden, nach der Biogasanlagen in Zukunft auch aus dem CO2-Energiesparprogramm mit zinsverbilligten Maßnahmen sollen gefördert werden können. Auch das haben wir erledigt, meine

Damen und Herren. Insofern ist Ihr erster Antrag erledigt.

Auch mit Blick auf Ihren zweiten Antrag „Biogastechnologie voranbringen und nicht behindern“ frage ich mich, wo Sie in den letzten Wochen und Monaten gewesen sind

(Ehlen [CDU]: Immer hier!)

und ob Sie die Arbeit der Landesregierung nicht wahrgenommen haben. Ich möchte Ihnen einmal Einiges vortragen.

(Ehlen [CDU]: Die Ergebnisse wollen wir wissen, Herr Schack!)