Protocol of the Session on August 30, 2002

Die Schulpsychologie ist gemäß § 120 NSchG den Schulbehörden zugeordnet. Sie blieb zunächst als einziger Teilbereich von einer Stelleneinsparung ausgenommen. Zur Erfüllung der Zielvereinbarung der Landesregierung zum Stellenabbau vom 4. August 1999 im Umfang von 110 Stellen für das Kultusministerium konnte letztlich auch für die Schulpsychologie auf eine Einsparauflage nicht verzichtet werden. Diese fällt mit 26 % geringer aus als die o. a. Einsparung im Bereich der Stellen für schulfachliche Dezernentinnen und Dezernten. Nach Abschluss der sukzessiven Reduzierung um insgesamt 23 Stellen verbleiben 66 Stellen.

Die Schulpsychologie in Niedersachsen verfügte vor Beginn der Stellenreduzierung über 89 Planstellen, davon vier Planstellen für Psychologiedirektorinnen und -direktoren mit Leitungs- und Koordinierungsaufgaben im Dezernat 401 der Bezirksregierungen. Das entsprach bezogen auf die Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen einer Relation von 1 : 14 000. Diese Relation belegt, dass die Schulpsychologie auch bisher schon schwerpunktmäßig mit Beratungsaufgaben befasst war, die auf das System Schule zielten. Auf Schülerinnen und Schüler bezogene Beratung im Einzelfall musste eher die Ausnahme sein.

Im Bericht der „Arbeitsgruppe ‘99“ (zur Schul- verwaltungsreform) vom 19. April 1999 wird empfohlen, die Tätigkeitsschwerpunkte der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten den sich wandelnden Anforderungen des Schulsystems und der Verwaltungsreform anzupassen und neu zu formulieren. Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss vom 7. September 1999 festgelegt, für die Wahrnehmung der Aufgaben der schulpsychologischen Beratung für alle Schulformen ein Konzept zu erarbeiten. Entsprechend seien die Erlasse zur schulpsychologischen Beratung und zu den Aufgaben der Beratungslehrkräfte neu zu fassen.

Eine Arbeitsgruppe „Schule und schulpsychologische Beratung“ hatte den Auftrag, ein Gesamtkonzept zu entwickeln und dabei die Aufgabenfelder der schulpsychologischen Beratung und der Beratungslehrkräfte im Hinblick auf ihre besondere Leistungsfähigkeit für schulische Praxis zu beschreiben und systematisch weiterzuentwickeln. Innerhalb des Schulsystems sollten so die Problemstellen identifiziert werden, an denen eine wirksame Intervention schulpsychologischer Beratung tatsächlich möglich ist. Darüber hinaus sollte der besondere schulpsychologische Beratungsbedarf in einzelnen Schulformen beschrieben werden.

Nach Auswertung des von der Arbeitsgruppe vorgelegten Berichts wird die Schulpsychologie die Aufgabe übernehmen, im schulischen Kontext Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und die Fähigkeit der Beratungspartner zu fördern, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Dabei ist einerseits bildungspolitischen Vorgaben, die landesweit in Zielvereinbarungen mit den Bezirksregierungen (z. B. auf den Feldern Lern- diagnostik, Hochbegabung) festzulegen sind, und

anderseits dem von den Schulen formulierten Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verweisen.

Zu 2: Die Landesregierung wird die Tätigkeitsschwerpunkte der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten neu formulieren. In der in Vorbereitung befindlichen Fortschreibung des Erlasses zur schulpsychologischen Beratung werden diesbezüglich die Aufgaben der Schulpsychologie konkretisiert.

Zu 3: Als Aufgaben bzw. Kernbereiche zeichnen sich im Kontext bestehender bzw. aufzubauender Unterstützungssysteme für Schulen ab: Pädagogisch-psychologische Diagnostik/Lerndiagnostik, Beratungslehrerweiterbildung und –betreuung, Kommunikation/Konfliktmanagement, Fördern.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 11 der Abg. Frau Vockert und des Abg. Pörtner (CDU):

Nichts gelernt aus PISA? Landesregierung verweigert weitere Genehmigung für sinnvolles Kindergartenprojekt

Der Kindergarten Scharmbeck der Stadt Winsen/Luhe im Landkreis Harburg hat laut einem Bericht des Elbe- und Geest- Wochenblattes vom 26. Juni 2002 ein erfolgreiches Projekt begonnen: Die in einem Jahr Schulpflichtigen und so genannte Kann-Kinder werden in einer Gruppe zusammengefasst und von den Erzieherinnen dem Alter entsprechend gefördert und gefordert. Das Projekt ist nach Berichten der Erzieherinnen und auch der Eltern außerordentlich erfolgreich: Die Kinder werden selbständiger, oft auch viel selbstbewusster und besser vorbereitet auf das, was in der Schule passiert. Sie lernen besser, mit Gleichaltrigen klar zu kommen, und haben eine höhere Sozialkompetenz. Das Projekt ist auch ein Beitrag zur allseits geforderten Senkung des Einschulungsalters, denn so viele Kann-Kinder wie jetzt sind von dort noch nie in die Schule geschickt worden.

Dennoch hat die Landesregierung die Fortführung dieses Projektes jetzt verboten, weil altershomogene Gruppen vom Kindertagesstättengesetz nicht zugelassen werden. Das Gesetz regelt jedoch lediglich: Krippen, Kindergärten

und Horte bilden Gruppen, in denen in der Regel Kinder verschiedener Jahrgänge betreut werden. Entsprechend sind natürlich auch Ausnahmen von dieser Regel möglich, sodass diese Ablehnung laut Gesetz überhaupt nicht zwingend ist. Mit anderen Bundesländern hat das Land Niedersachsen nunmehr endlich auch erkannt, dass der Kindergarten auch einen Bildungsauftrag hat. Entsprechend hat die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 23. und 24. Mai 2002 mit beschlossen, dass „die Bildungsfunktion des vorschulischen Bereiches..... gestärkt werden (soll)“. Auch hat die Landesregierung verbale Bekenntnisse zur Senkung des Einschulungsalters abgegeben. Dennoch ist eine Fortführung des Kindergartenprojektes in Scharmbeck verboten worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum ist sie nicht zu einer flexiblen Lösung für den Kindergarten in Scharmbeck vor dem Hintergrund dessen nachweislicher Erfolge in der Lage, wenn das Kindertagesstättengesetz ausdrücklich Ausnahmen von altersgemischten Gruppen zulässt und die Erkenntnisse aus der PISA-Studie in Bezug auf eine unbedingt notwendige verstärkte vorschulische Arbeit im Kindergarten noch gar nicht aufgreifen konnten?

2. Wie lässt es sich mit den vermeintlichen Bekenntnissen der Landesregierung in Bezug auf eine Stärkung der vorschulischen Bildung und Erziehung sowie eine Stärkung des Bildungsauftrages des Kindergartens vereinbaren, wenn ein vor diesem Hintergrund sinnvolles Projekt jetzt von der Landesregierung verboten wird?

3. Wenn die Landesregierung vermeintlich das Einschulungsalter senken will, warum verbietet sie dann ein Projekt, das nachweislich zu einer Senkung des Einschulungsalters durch freiwillige frühere Einschulung von so genannten Kann-Kindern führt?

Bei dem der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich nicht um die Genehmigung eines Kindergartenprojektes, sondern um die Beantragung einer Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer altershomogenen Gruppe mit fünf- und sechsjährigen Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung. Im Rahmen der Betriebserlaubnis wird die Gesamtkonzeption in einer Einrichtung im Zusammenhang mit den räumlichen und personellen Bedingungen genehmigt, nicht ein einzelnes Projekt.

Die mündliche Anfrage unterstellt, dass die altershomogene Gruppe in dem Kindergarten in Scharmbeck genehmigt war. Dies muss verneint werden.

Das Landesjugendamt hat auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 7. Februar 2002 eine Anfrage des Trägers zur Einrichtung altershomogener Gruppen, eine davon im Kindergarten Scharmbeck, abgelehnt.

Die Einrichtung von altershomogenen Gruppen ist mit dem KiTaG nicht zu vereinbaren und auch auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und entsprechender Praxiserfahrungen nicht zu befürworten.

Im Übrigen ist das Lernen in altersheterogenen Gruppen eine der im Zusammenhang mit den PISA-Ergebnissen deutlich gewordenen Grundvoraussetzungen für lebenslang erfolgreich wirkende Lernarrangements. Die sog. Altersmischung wird auch im europäischen Ausland in den meisten Tageseinrichtungen praktiziert.

Der niedersächsische Gesetzgeber hat sich mit der Verabschiedung des KiTaG ganz bewusst für das Prinzip der altersgemischten (verschiede Jahrgänge in einer Alterstufe als Regelfall) und altersübergreifenden Gruppen (zusammengesetzt aus Krip- pen-, Kindergarten- und Hortkindern als Ausnah- meregelung) entschieden.

Der Kindergarten betreut somit in der Regel Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung in altersgemischten Gruppen. Von dieser Alterszusammensetzung in der Gruppe kann abgewichen werden, um unter Berücksichtigung der Platzzahlreduzierung auch Hortkinder und/oder Krippenkinder aufzunehmen.

Der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen kann in altersgemischten und altersübergreifenden Gruppen besonders gut gewährleistet werden; die Altersmischung hat sich als pädagogisch fruchtbar erwiesen. Die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder wird in solchen Gruppen nachweislich gefördert.

Auch die Annahme, dass eine Förderung der Kinder in altershomogenen Gruppen zur Senkung des Eintrittsalters in die Schule führen würde, ist aus Sicht der Landesregierung nicht begründet. Die in einem Einzelfall subjektiv festgestellten positiven Ergebnisse sind nicht verallgemeinerbar. Die jahrzehntelange Erfahrung in Niedersachsen mit den in diesem Jahr auslaufenden Vorklassen hat keinen Hinweis darauf gegeben, dass der Besuch der

altershomogen Vorklasse nachweisbar bessere Ergebnisse im Hinblick auf schulische Erfolge hat.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass das „Herausnehmen“ der 5- bis 6-Jährigen weitreichende Auswirkungen auf die Altersstruktur der im Kindergarten verbleibenden Gruppen hat. Auch den jüngeren Kindern werden wichtige Lernerfahrungen in altersheterogenen Lerngruppen genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Kindertagesstättengesetz geht von altersgemischten bzw. altersübergreifenden Gruppen aus. Es bietet dem Träger jedoch die gewünschte Flexibilität, um im Rahmen seiner pädagogischen Konzeption für bestimmte Altersgruppen, hier die 5- bis 6-jährigen Kinder, zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen anzubieten. Die Möglichkeit zur zeitlich befristeten Projektgruppenarbeit besteht unbeschränkt und wird von der Landesregierung durchweg positiv bewertet. Der Träger kann im Rahmen seiner pädagogischen Konzeption gruppenübergreifende Projekte z. B. zu besonderen Themen anbieten, um einem spezifischen Förderbedarf einer bestimmten Altersgruppe zu entsprechen. Den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen steht die Ausgestaltung der Förderangebote frei; dazu bedarf es keiner besonderen Erlaubnis.

Zu 2: Die Landesregierung hat kein Projekt verboten; siehe Vorbemerkung. Das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales hat in seinem mit Expertinnen und Experten entwickelten Konzept „Kindergarten bildet II“ zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen ein Bündel an Maßnahmen eingeleitet, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens zu stärken. Es basiert auf der wissenschaftlich fundierten Erkenntnis, dass Kinder im Kindergarten andere Angebote und Rahmenbedingungen benötigen als Schulkinder. Lernen im Vorschulalter ist auf freiwilliger Basis und mit dem Einsatz kindgerechter Methoden und Instrumente erwiesenermaßen sinnvoll. Der Kindergarten wird nicht als Institution zur Vorwegnahme schulischen Lernens gesehen.

Zu 3: Es ist richtig, dass die Landesregierung verschiedene Maßnahmen plant bzw. bereits umgesetzt hat, um das Einschulungsalter zu senken. Zu nennen sind hier

- die Streichung des Stichtags für so genannte Kann-Kinder; Kinder können unabhängig von ihrem Alter eingeschult werden, wenn sie die für ihren Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind;

- die Möglichkeit für Grundschulen, ab dem Schuljahr 2003/2004 eine Eingangsstufe einzurichten, in der Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgangstufe gemeinsam unterrichtet werden und die je nach Lern- und Entwicklungsstand in einem bis zu drei Schuljahren durchlaufen werden kann - an diesen Grundschulen entfällt die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch;

- die Einführung der verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen im letzten Halbjahr vor der Einschulung für Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich im Unterricht der 1. Klasse mitarbeiten zu können und

- die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule mit dem Ziel der besseren Verzahnung von Kindergarten- und Grundschularbeit erarbeitet.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 12 des Abg. Dinkla (CDU):

Verweigert der Bund die Mitfinanzierung des Tiefwasserhafens?

Bundesregierung und Landesregierung haben das Projekt Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven immer wieder wegen seiner ganz besonderen regionalwirtschaftlichen Bedeutung herausgestellt und als besonders unterstützenswert bezeichnet. Nachdem der Niedersächsische Ministerpräsident bereits am 30. März 2001 im Zuge der damaligen gemeinsamen Erklärung der drei Regierungschefs von Bremen, Hamburg und Niedersachsen den Durchbruch für die Realisierung des Hafens feierte, mehren sich inzwischen die Anzeichen, dass die SPD am Ende doch nicht bereit sein wird, die gebotenen finanziellen Prioritäten für die öffentlichen Haushalte von Bund und Land Niedersachsen zu setzen.

Zwar hat Frau Ministerin Dr. Knorre noch in der Plenarsitzung am 17. Mai 2002 auf eine

entsprechende Frage des Abgeordneten Golibrzuch zur haushaltsmäßigen Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturanteile verkündet, „dass es Konzepte für die Finanzierung des Anteiles der öffentlichen Infrastruktur gibt“. Es gebe auch eine Reihe von Gesprächen mit der Bundesregierung über „die Anteile, die wir dort verhandeln können, insbesondere was die Verschwenkung der Fahrrinne anbelangt“. Die Verkehrsanbindungen würden aus den üblichen Finanzierungstöpfen des Bundes finanziert. Jedoch berichtete die Nordwest-Zeitung sodann am 25. Juni 2002 von einem Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG Mehdorn an den Bundestagsabgeordneten Kossendey, wonach die Beseitigung der Eingleisigkeit der Strecke Oldenburg Sande und die Elektrifizierung der Strecke erst ab dem Jahr 2007 überhaupt eingeleitet werden sollen, und dies unter ausdrücklichem Vorbehalt, dass auch ein entsprechendes Verkehrsaufkommen durch den Tiefwasserhafen gesichert sein muss. Die Bahn AG wartet also erkennbar ab, bis das unternehmerische Risiko für sie auf Null geschrumpft ist. Zugleich berichtete der Weser-Kurier am 25. Juni 2002 von einer Aussage des Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Axel Gerlach, dass sich die Bundesregierung nicht (!) an den Kosten für den geplanten Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven beteiligen werde, sondern sich lediglich für einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region engagieren wolle.

Insbesondere die letztgenannte Aussage steht in fundamentalem Gegensatz zu der am 18. Juni 2001 - also ca. ein Jahr vorher - vom damaligen SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Struck lt. NWZ vom 18. Juni 2001 abgegebenen Erklärung, dass sich der Bund bei dem geplanten Bau des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven finanziell beteiligen werde. Auch die schon erwähnte Aussage von Wirtschaftsministerin Dr. Knorre im Landtag am 17. Mai 2002 weckte Erwartungen in diese Richtung.

Die aktuellen Äußerungen der Bahn AG und des BMWI-Staatssekretärs Gerlach lassen befürchten, dass Bundes- und Landesregierung im entscheidenden Moment zurückrudern werden, d. h. sich lediglich bis zu den Wahltagen am 22. September 2002 und 2. Februar 2003 noch zu diesem Großprojekt offiziell bekennen werden, um es anschließend - falls sie doch noch einmal gewählt werden sollten erster Klasse zu beerdigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sie sich vergewissert, dass die vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPDBundestagsfraktion Struck am 18. Juni 2001 gegenüber der NWZ gegebenen Erklärung, der Bund werde sich bei dem geplanten Bau des