Protocol of the Session on June 14, 2002

Deshalb sage ich „Sach- und Rechtslage“. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache, und wir kommen zu den notwendigen Abstimmungen.

Ich rufe die Eingaben im Einzelnen bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls der abgelehnt

wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen. Das Prozedere ist Ihnen ja geläufig.

Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3485 (neu) und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3486 vor, sie nämlich der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Ich rufe die Eingabe 4868 und die eben vorgetragenen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der CDU auf. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3440, nämlich mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erstere war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt.

Ich rufe jetzt die Eingabe 4579, betreffend ausländerrechtliche Entscheidungen, auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, nämlich diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Es ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung. Die Ausschussempfehlung lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer dies beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen dann zur Eingabe 4821, betreffend Polizeieinsatz während der CASTOR-Transporte. Auch dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer das tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung, „Sachund Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um

die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur Eingabe 4915, betreffend Massentierhaltung im Wangerland. Zu dieser Eingabe liegt ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, diese Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Demzufolge kommen wir zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3440, diese Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer das möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Ich rufe die Eingabe 4691 auf, betreffend amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, nämlich sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung, „Sachund Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt.

Ich rufe die Eingabe 4887 auf, betreffend Absenkung des Versorgungsniveaus. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung, „Sachund Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Ich rufe auf die Eingaben 4793, 4939, 4977, 5084, 5089, 5093 und 5137, betreffend Beihilferecht. Zu diesen Eingaben liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um

die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur letzten Eingabe, nämlich zur Eingabe 4820, betreffend Erhalt der Vorklasse der Elisabeth-Schule in Hildesheim. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen demzufolge zur Ausschussempfehlung, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt.

Ich darf Ihnen herzlich danken. Wir haben damit einen wesentlichen Teil unserer heutigen Arbeit erledigt, und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 35: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3210 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3320 (neu) - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/3451 – Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/3494

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte, die Unterhaltungen einzustellen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3210 wurde in der 100. Sitzung am 12. März 2002 und der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3320 neu wurde in der 103. Sitzung am 23. April 2002 an den Kultusausschuss zur Beratung und Bericht

erstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Vogelsang. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Etwa drei Monate nach der ersten Behandlung im Plenum legt Ihnen der Kultusausschuss seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor. Darin wird empfohlen, den Entwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung wird erwartungsgemäß von den Ausschussmitgliedern der SPDFraktion unterstützt; die übrigen Ausschussmitglieder haben die Empfehlung nachdrücklich abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt Ihnen der Kultusausschuss mehrheitlich gegen die Stimme des Ausschussmitglieds der Fraktion der Grünen die Ablehnung. Die Sprecherin der Fraktion der Grünen hatte sich zuvor vergeblich dafür eingesetzt, den Entwurf unabhängig vom Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - nach der Sommerpause - zu beraten.

Die mitberatenden Ausschüsse sind diesen Empfehlungen generell gefolgt.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion war Mitte April Gegenstand einer zweitägigen Anhörung. Die Anhörung ist in einer Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und einer weiteren Vorlage des Ausschussdienstes ausgewertet und in die Beratungen einbezogen worden, soweit das möglich war. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen beantworteten die Frage, inwieweit aus der Anhörung Folgerungen gezogen worden seien, unterschiedlich. Die Mitglieder der CDU-Fraktion erklärten, dass die Ausschussmehrheit das Ergebnis der Anhörung so gut wie gar nicht beachtet habe, die Mitglieder der SPD-Fraktion verwiesen aber darauf, dass die vorgelegten Änderungsanträge den Beleg dafür böten, dass teilweise die Anregungen übernommen worden seien.

Zum Inhalt des Gesetzentwurfs einige kurze Hinweise: Die wichtigsten Zielsetzungen der Schulreform sind nicht nur im Plenum, sondern auch in der Öffentlichkeit schon so eingehend diskutiert worden, dass sie hier nicht noch einmal in aller Breite skizziert zu werden brauchen. Über diese Grundsatzdiskussion, die sicherlich auch gleich die anschließende Debatte beherrschen wird, möchte ich nur einen kurzen Überblick geben und danach

auf die in den Ausschüssen behandelten Verfahrens- und Kostenfragen eingehen.

Leitthema der Anhörung und natürlich auch der Ausschussdiskussion war die Frage, wie Kinder nach dem Abschluss der Grundschulzeit - also nach dem 4. Schuljahr - bestmöglich gefördert werden können. Einigkeit bestand zwar zwischen den Fraktionen dahin gehend, dass die bisherige Orientierungsstufe abgeschafft werden solle. Eine einheitliche Auffassung über eine andere Lösung zeichnete sich aber in keiner Weise ab. Hier stehen sich zwei Grundauffassungen gegenüber, die auch in der Anhörung sehr deutlich zum Ausdruck kamen.

Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion gingen davon aus, dass in unter Leistungsgesichtspunkten differenzierten Lerngruppen die Förderung leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schüler am besten gewährleistet sei. Die Fraktion der Grünen schließt demgegenüber aus den jüngsten wissenschaftlichen Erhebungen, dass der binnendifferenzierte Unterricht insgesamt bessere Ergebnisse liefere. Deshalb haben sie in ihrem Antrag auch die sechsjährige Grundschulzeit gefordert.

Die dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zugrunde liegende neue Lösung der Förderstufe mit binnendifferenziertem Klassenunterricht wurde dementsprechend von beiden politischen Positionen her kritisiert. Während die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion die damit verbundene Abschaffung der Orientierungsstufe zwar als Schritt in die richtige Richtung, die Förderstufe aber als untauglichen Kompromiss einschätzten, sah das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen in der Förderstufe eine Verschlechterung des pädagogischen Angebotes und äußerte die Befürchtung, dass damit nicht die integrativen Strukturen, sondern eine frühzeitigere Trennung von Schulkindern gefördert würden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion werteten den Fraktionsentwurf hingegen als einen aufgrund der jüngsten pädagogischen Untersuchungen gebotenen ersten Schritt einer umfassenden Bildungsreform, bei der es hauptsächlich darum gehe, die Zusammenarbeit zwischen den Schulen zu verbessern und zu stärken. Auf diesem Gedanken beruhe auch die Einführung der Kooperativen Haupt- und Realschule als neuer Schulform. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion sahen hingegen in der Kooperativen Haupt- und Realschule und in den im Gesetzentwurf dafür ange

legten stellenwirtschaftlichen Vergünstigungen eine Tendenz, die aus ihrer Sicht bewährten eigenständigen Haupt- und Realschulen längerfristig abzuschaffen.

Die Ausschussberatungen wurden begleitet von einer Erörterung von Verfahrensfragen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen bezweifelten von Anfang an, dass der von den Ausschussmitgliedern der SPDFraktion eingebrachte enge Zeitplan eine gründliche Beratung zulasse. Sie sahen sich in dieser Einschätzung wiederholt dadurch bestätigt, dass von der Landesregierung angeforderte Materialien nicht zu den angekündigten Zeitpunkten vorgelegt wurden. Dazu gehörten die nach Meinung der oppositionellen Ausschussmitglieder für die politische Beurteilung des Gesetzentwurfs der SPDFraktion notwendigen Entwürfe von Durchführungsverordnungen zum Schulgesetz.

Nachdem in der Sitzung des Kultusausschusses am 26. April 2002 von den Vertretern des Kultusministeriums nicht abschließend zu den Fragen nach Kosten Stellung genommen werden konnte, verließen die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion den Sitzungsraum. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass die angeforderten Informationen rechtzeitig nachgereicht worden seien und in die Beratungen hätten Eingang finden können.

Besonders eingehend erörtert wurden in den Ausschussberatungen die Kostenfolgen des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, und zwar sowohl für den bereits beschlossenen Haushaltsplan für die Jahre 2002 und 2003 als auch für die darüber hinausgehenden Landeshaushalte und für die kommunalen Haushalte. Hierzu fand am 8. Mai 2002 eine Sondersitzung des Kultusausschusses statt. Die Ausschussmitglieder der oppositionellen Fraktionen rügten, dass der Gesetzentwurf der SPDFraktion den Anforderungen des Artikels 68 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung nicht entspreche, wonach in absehbarer Zeit zu erwartende Mehrkosten des Gesetzentwurfs für das Land und für die Kommunen dargelegt werden müssten. Die Vertreter der SPD-Fraktion und des Kultusministeriums verwiesen insoweit darauf, dass die Begründung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in ungewöhnlich ausführlicher Weise zu den Kostenauswirkungen Stellung nehme. Diese Ausführungen wurden von den Vertretern des Kultusministeriums in einer Reihe von Einzelpunkten ergänzt und weiter erläutert.

Ich werde, da die unterschiedlichen Meinungen zu den einzelnen Punkten in der nachfolgenden Diskussion sicherlich dargelegt werden, den Rest des Berichts zu Protokoll geben. Sie haben die Gelegenheit, ihn nachzulesen. Ich wünsche uns jetzt gute Beratungen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Der GBD vertrat im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Auffassung, die Darlegungen zu den Kosten entsprächen, wenn die ergänzenden Ausführungen des Kultusministeriums berücksichtigt würden, den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies wurde auch vom Landesrechnungshof nicht bezweifelt; dieser hat sich aber dafür eingesetzt, bei der Abschätzung der stellenwirtschaftlichen Auswirkungen - ähnlich wie bei der Gesetzesfolgenabschätzung - auch die späteren Versorgungsaufwendungen einzubeziehen. Dementsprechend wurde vom Kultusministerium eine ergänzende Darstellung vorgelegt, in der die stellenwirtschaftlichen Kosten mit einem 40-prozentigen Zuschlag für die Versorgungsaufwendungen versehen waren.

Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen bezweifelten insbesondere, dass die infolge der Schulorganisationsreform notwendigen Kosten der Schulträger für Neubauten sowie die Kosten der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit Sprachfördermaßnahmen zutreffend ermittelt worden seien. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion wiesen zum letzteren Punkt darauf hin, dass sich die Kosten der Schülerbeförderung nicht abschätzen ließen, weil sie von den künftigen Entscheidungen der kommunalen Schulträger abhingen. Dass sich aus diesen Entscheidungen notwendigerweise Mehrkosten für die Schülerbeförderung ergäben, sei keineswegs sicher. Wahrscheinlicher sei, dass sich insoweit lediglich die Verteilung der Schüler auf die einzelnen Verkehrslinien ändere.

Hinsichtlich evtl. notwendiger Schulbaumaßnahmen verwiesen die Ausschussmitglieder der SPDFraktion und die Vertreter des Kultusministeriums darauf, dass sowohl die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen als auch die geplanten Verordnungsregelungen eine weitgehende Nutzung des vorhandenen Raumbestandes zuließen; so sollten in größerem Umfang als bisher Außenstellenlösungen zugelassen werden.

Zu der Frage, welche Kostenauswirkungen auf den Landeshaushalt sich durch das vorgezogene InKraft-Treten des Gesetzes ergeben, erklärten Vertreter des Kultusministeriums, dass es solche nicht gebe, weil es nach Artikel 7 Abs. 2 hinsichtlich der kostenauslösenden Bestimmungen beim ursprünglichen In-Kraft-Tretens-Termin - dem 1. August 2003 - bleiben solle.

Ich komme nun zu den wesentlichen sachlichen Änderungen der Beschlussempfehlung gegenüber dem Fraktionsentwurf: