Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist mit dem Buchstaben Z bekanntermaßen beendet. Ich bitte nun die bei dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - dabei handelt es sich um Frau Groneberg, Frau Vogelsang und Herrn Lanclée - nacheinander abzustim
Meine Damen und Herren, ich frage nunmehr, ob sich noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal befindet, die bzw. der noch nicht abgestimmt hat. - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben werden. Ich unterbreche die Sitzung, bitte Sie aber sehr herzlich, auf Ihren Plätzen zu bleiben. Das wird relativ schnell gehen.
Die Schriftführerin und Schriftführer Frau Groneberg, Frau Vogelsang, Herrn Lanclée und Frau Hansen sowie Herr Landtagspräsident Wernstedt, Frau Vizepräsidentin Goede, Frau Vizepräsidentin Litfin und Herr Vizepräsidenten Jahn bitte ich, den Wahlvorgang auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Sitzung wieder und möchte, bevor ich das Wahlergebnis bekannt geben, zunächst sehr herzlich bei uns im Niedersächsischen Landtag den Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Herrn Prof. Schinkel, begrüßen. Herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren, ich gebe nunmehr das Wahlergebnis bekannt. Abgegeben wurden 149 Stimmen; davon waren 145 Stimmen gültig. 126 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 17 haben mit Nein gestimmt. Zwei Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 157 Abgeordneten beträgt 79. Die Zweidrittelmehrheit von 145 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 97. Mit Ja - ich sagte es schon - haben 126 Mitglieder des Landtages gestimmt.
Damit ist nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit gegeben. Der in dem Wahlvorschlag in der Drucksache 3407 genannte Professor Ipsen ist damit gewählt. Ich darf ihm herzlich gratulieren und ihm Erfolg und Freude bei seiner Arbeit wünschen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir treten nunmehr in die Mittagspause ein. Sie endet, wie vorgesehen, um 14.30 Uhr.
Die betroffenen Damen und Herren des Staatsgerichtshofs und die Kolleginnen und Kollegen bitte ich jetzt in der Repräsentationssaal.
Tagesordnungspunkt 4: Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs
Dazu bitte ich das neu gewählte stellvertretende Mitglied des Staatsgerichtshofs, Herrn Professor Ipsen, in den Plenarsaal zum Präsidium zu kommen.
Herr Professor Ipsen, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten. Der Landtag hat sich bereits von seinen Plätzen erhoben. Der Eid lautet:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem
Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich danke Ihnen. Zu Ihrer Wahl in dieses hohe Richteramt des Landes Niedersachsen gratulieren wir Ihnen alle ganz herzlich und sprechen Ihnen die Glückwünsche des Landtages aus. Ich bin sicher, dass Sie durch Ihre Mitwirkung an notwendigen Entscheidungen des Staatsgerichtshofs der Wahrung des Rechts zum Nutzen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger dienen werden. Alles Gute!
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2541 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/3450 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3459 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3484
Dieser Gesetzentwurf wurde in der 79. Sitzung am 13. Juni 2001 an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Trost. Ich erteile ihr das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3450, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDUFraktion ergangen. In den vier mitberatenden Ausschüssen sprachen sich die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion für und die übrigen Ausschussmitglieder gegen die Beschlussempfehlung aus.
Die Vertreter der CDU-Fraktion haben ihre Ablehnung insbesondere damit begründet, dass die Kompetenzverteilung zwischen Präsidium und Senat nicht ausgewogen sei. Die Zuständigkeitsverteilung, wie sie die Beschlussempfehlung vorsehe, führe zu einem unverhältnismäßig starken Präsidium. Der Senat müsse - auch im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie - mehr Rechte erhalten.
Im federführenden Ausschuss begründete das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die ablehnende Haltung zu dem Gesetzentwurf unter anderem damit, dass Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen gegenüber staatlichen Hochschulen bevorzugt würden. Die Stiftungshochschulen verfügten nach dem Gesetzentwurf über Gestaltungsspielräume - z. B. wegen des ihnen zur Verfügung stehenden Grundstockvermögens -, die den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nicht zur Verfügung stünden. Zudem sei die Fraktion der Auffassung, dass auch andere Rechtsformen als die der Stiftung zugelassen werden sollten.