Protocol of the Session on June 12, 2002

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die drei Minuten Redezeit. Jetzt kann ich mit den ungesprochen gebliebenen Worten meines Kollegen Domröse beginnen. Sie sind es aber wert, hier ausgesprochen zu werden. Im Namen von Herrn Domröse und im Namen der gesamten SPD-Fraktion möchte ich unseren herzlichen Dank aussprechen an Frau Lütjering von der Landtagsverwaltung, an Herrn Winkelmann und Frau Grote vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie an die Herren Bettels, Hett und Wolters aus dem Ministerium. Sie haben einen großen Anteil daran geleistet, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden können.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt möchte ich mit einigen Worten auf die Ausführungen von Frau Mundlos eingehen. Die Ausführungen waren zwar absolut überraschungsfrei, dennoch bemerkenswert. Da lassen Sie in guter CDU-Tradition, Frau Mundlos, in öffentlichen Reden keine Gelegenheit aus, die angebliche Verelendung unserer Hochschulen im Lande zu beschwören, gehen dann aber im Ausschuss, also dort, wo intensive Fachberatungen stattfanden, ein Jahr lang auf Tauchstation - kein Vorschlag zur Beteiligung der Studierenden, kein Vorschlag zur Verbesserung der Nachwuchsförderung, kein Vorschlag zu effektiveren Berufungsverfahren, kein Wort zur Effizienzstärkung unserer Hochschulen. Jetzt, ein Jahr später, tauchen Sie wieder auf, um den Muff alter Zeiten als Reformprojekt zu verkaufen. Aber das kennen wir ja bereits aus der Schuldebatte und werden hierzu am Freitag eine Neuauflage erleben.

Ich betone nochmals: Das neue NHG bringt nicht weniger, sondern mehr Beteiligung für die Studierenden, aber auch für den Senat. Mit der Wahl und Abwahl des Präsidiums hat der Senat ein starkes Kontrollinstrument, mit der Verantwortung für die Hochschul- und Entwicklungsplanung ein starkes Gestaltungsinstrument, und mit der Grundordnung entscheidet der Senat über die innere Organisation der Hochschule. Wer die im Gesetz gefundene Balance zwischen Senat und Präsidium zerstört, wie Sie dies vorschlagen, zerstört den innovativen Kern des Gesetzes. So sieht es jedenfalls die von Ihnen hier gescholtene Landeshochschulkonferenz, die sich in einem dringenden Appell an Ihren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Wulff, wendet, den Antrag zurückzuziehen. Ich zitiere:

„Mit dem von Ihnen“

- der CDU

„vorgelegten Änderungsvorschlag werden die Hochschulen in einem zunehmend globalisierten Bildungsmarkt weder national noch international konkurrenzfähig sein, noch sich behaupten können. Wir bitten Sie eindringlich, Ihre Position zu überdenken und Ihren Antrag zurückzuziehen.“

Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb nutzen Sie die Chance; Sie haben sie noch. Stimmen Sie unserem Gesetz zu. Es eröffnet für die Hochschulen eine neue Zukunft, die schon lohnt. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Golibrzuch, für bis zu drei Minuten!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Oppermann, ich habe Ihnen das schon einmal an anderer Stelle gesagt: Wenn es mit den Stiftungen und der Stiftungsgründung so einfach wäre, dass die Gründung einer Stiftung unmittelbar zur Folge hätte, dass sich die Wirtschaft an der Finanzierung der Einrichtung stärker beteiligte, dann wandeln Sie doch das Finanzministerium endlich in eine Stiftung um. - Das ist doch das Modell.

Wenn Sie sich die Finanzierung der Intensivstudiengänge in Clausthal ansehen, dann werden Sie feststellen: Zwei Jahre lang wurden dort die Stipendien finanziert. Nachdem es jetzt ausläuft, sind die Erfahrungen - das ist ein Zitat der dortigen Hochschulleitung - milde positiv, die man mit der Finanzierung durch die Wirtschaft hat. Trotzdem ist das für mich überhaupt kein Argument, dagegen zu sein, dass eine Hochschule künftig die Möglichkeit haben soll, sich in eine Stiftung umzuwandeln. Wir möchten aber nicht nur die Möglichkeit haben, dass sich Hochschulen in eine Stiftung umwandeln können, sondern wir möchten auch Alternativen und möchten diese Alternativen für alle

Hochschulen im Land haben. Deswegen ist das kein Chancenstrukturausgleich, sondern es geht um Chancengleichheit. Daher ist unser Modell auch nicht á la AOK, sondern unser Modell ist die freie Kassenwahl. Dies halten wir für die Hochschulen in Niedersachsen auch für besser.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie sagen, welche Hochschule sich als Stiftungshochschule qualifizieren können soll, dann haben Sie die Kriterien nicht nur im Gesetzentwurf, sondern auch hier zum wiederholten Male in Ihrem Redebeitrag offen gelassen. Sie haben gesagt, die besten, die fitesten Hochschulen im Land sollen das können. Darüber hinaus haben Sie etwas gesagt, was sozusagen überhaupt nicht rechtstauglich ist, nämlich: Entscheidend ist der unbedingte Wille, sich der Qualität zu unterwerfen. - Das steht dem entgegen, was Sie bisher als politische Setzung verkündet haben, nämlich dass die drei, vier besten Hochschulen im Land das können sollen. Ich bin sehr darauf gespannt, was passiert, wenn nicht nur die Medizinische Hochschule Hannover, die Fachhochschule Osnabrück und die Universität Göttingen, sondern auch alle anderen Hochschulen in Niedersachsen - vielleicht mit einer Ausnahme auf die Idee kommen, von diesem Stiftungsmodell Gebrauch zu machen, weil es in der Tat Anreize bietet. Es ist nicht optimal, es gäbe andere Modelle - wir möchten das ja auch eröffnen -, aber es bietet Anreize. Ich möchte gerne wissen, nach welchen Kriterien das künftig entschieden wird. Sie haben es ja bisher nicht einmal im Kreuz, eine leistungsbezogene Mittelvergabe für die Universitäten durchzusetzen. Wie wollen Sie denn Qualitätskriterien für eine Stiftungsentscheidung vermitteln?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Dr. Domröse [SPD]: Haben Sie es denn? - Plaue [SPD]: Da bläst er die Backen auf!)

Letzter Punkt, Herr Oppermann. Sie haben gesagt, wenn man den Stiftungshochschulen eine Mitbestimmungsregelung vergleichbar der der freien Wirtschaft eröffnen würde, dann wäre das eine tödliche Dosis. Was ist das für ein Argument? Es ist doch unstrittig abhängig davon, welche Kompetenzen der Stiftungsrat haben soll. Das heißt, wenn man definiert, welche Kompetenzen der Stiftungsrat haben soll, dann kann es doch ohne Weiteres möglich sein, die Belegschaft in die Entscheidungen einzubinden. Umgekehrt ist es doch vielmehr eine nicht nachvollziehbare Logik, zu

sagen, wir bedienen uns des Modells einer Großkapitalgesellschaft. Wir schreiben künftig den Stiftungshochschulen vor, die Wirtschaftsführung, die Bilanzierung, den Nachweis des Anlagevermögens nach dem Vorbild großer Kapitalgesellschaften, nach dem Vorbild des Handelsgesetzbuches zu regeln. Wenn man das alles macht - das ist ja richtig -, dann frage ich Sie: Warum gilt hier nicht auch das, was für Unternehmen gilt? Wir wollen auch, dass die Hochschulen in Niedersachsen nicht länger als staatliche Behörde geführt werden. Wir wollen auch, dass sie als gemeinnützige Dienstleistungsunternehmen geführt werden. Wir wollen aber dabei auf die Mitbestimmungsregelungen, wie sie in der Wirtschaft und bei gemeinnützigen Dienstleistungsunternehmen üblich sind, in keinem Falle verzichten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Mundlos hat das Wort für bis zu drei Minuten.

Frau Präsidentin! Frau Andretta, vielleicht hätten Sie ab und an im Ausschuss nicht Arbeitskreissitzungen führen, sondern die Diskussion auf den Arbeitskreis verlagern sollen, denn dann hätten Sie mitbekommen, dass wir wiederholt genau die Kritikpunkte, die wir heute vorgetragen haben, auch im Ausschuss vorgetragen haben, und dass wir Ihre Fraktion aufgefordert haben, sich in diesen Punkten zu bewegen. Aber Sie sind ja unbeweglich verharrt.

Im Übrigen: Wenn Sie einmal in Ihren eigenen Reihen offener diskutieren würden, würden Sie merken, dass viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen die Stellung, die wir heute hier bezogen haben, mit uns teilen. Das Schreiben, das Sie zitiert haben, ist eine Einzelmeinung. Man sollte einmal überlegen, ob es möglicherweise von Ihnen sogar bestellt ist.

(Beifall bei der CDU - Busemann [CDU]: Genau das! - Zurufe von der SPD)

Zur zweiten Anhörung will ich deutlich machen, dass die zweite Anhörung auf der Basis der vorliegenden Fassung stattgefunden hat. Nach einjähriger Diskussion gab es Veränderungen, die die Anzuhörenden mit in ihre Stellungnahme einbezogen haben. Diese sind aber trotzdem zu dem Ergebnis

gekommen, dass unser Hauptkritikpunkt nach wie vor Bestand hat. Das sollten Sie nicht leugnen.

Das, was mich am meisten bei der heutigen Diskussion schockiert, will ich Ihnen zu guter Letzt mit auf den Weg geben. Es wird ein Gesetz verändert, ein nachhaltiger Systemwechsel vorgenommen, und vor allem werden Mitbestimmungsrechte eingeschränkt, weggeschnitten. Die verschwinden ganz. Man kann zwar zuhören und vom Senat das Informationsrecht einfordern, aber Mitbestimmung findet nicht mehr statt. Es gibt Proteste von Betroffenen, es fallen Zettel von den Besuchertribünen, die ganz klar den Protest zum Ausdruck bringen,

(Zurufe von der SPD - Glocke der Präsidentin)

und plötzlich will der Minister anfangen zu diskutieren.

(Möhrmann [SPD]: Das kann doch wohl nicht wahr sein!)

Erst Fakten schaffen und dann sagen „Wir reden miteinander“, das ist ein recht eigenartiges Demokratieverständnis, das wir jedenfalls nicht teilen.

(Beifall bei der CDU)

Nun liegen mir weitere Wortmeldungen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Einzelberatung.

Artikel 1, Erster Teil: §§ 1 - 59. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion und die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der SPDFraktion. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Hier war das Erste die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist angenommen.

Zweiter Teil: §§ 60 - 62. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Dritter Teil: §§ 63 - 65. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu heben. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Vierter Teil: §§ 66 - 68. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Auch hier bitte das Handzeichen derjenigen, die zustimmen möchten. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, hebe seine Hand. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Auch hier liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Wer möchte ablehnen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wieder war das Erste die Mehrheit.

Artikel 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetz zustimmen möchten, dann bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. - Die Gegenprobe! - Das Gesetz ist angenommen worden.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD - Dr. Stratmann [CDU]: Sie machen sich selber Mut!)

Meine Damen und Herren, wir müssen noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3450 abstimmen. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3450 Nr. 2 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Damit verlassen wir den Tagesordnungspunkt 6 und kommen zu