Fälle zu bearbeiten haben. In dem Schreiben vom 4. März 2002 bzw. 22. April 2002 vom Finanzministerium an das Niedersächsische Sozialministerium zum Thema Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für neu eintretende Beamte wird u. a. darauf hingewiesen, dass es erstens sehr wohl machbar und möglich wäre, den niedersächsischen Beamten den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Dazu bedürfe es einer entsprechenden Initiative des Landes Niedersachsen, um auf Bund-Länder-Ebene zu einer solchen Änderung zu kommen. Zweitens. Gleichzeitig müsste es Möglichkeiten geben - die sollten wir gemeinsam untersuchen -, wie wir auf die Abrechnungspraxis der Ärzteschaft in Niedersachsen kostenmindernd Einfluss nehmen können, damit das, was jetzt beschlossen wurde, wieder rückgängig gemacht werden kann und dies nicht zu einer weiteren Haushaltsbelastung führt.
Meine Damen und Herren gerade auf der - von mir aus gesehen - linken Seite des Hauses, ich bitte Sie sehr eindringlich, mit uns gemeinsam - Sie werden es aber mit Sicherheit ablehnen - nach einem Weg zu suchen, wie wir von dieser ungerechten Praxis wegkommen, und uns zu überlegen, ob es nicht alternative Möglichkeiten gibt. Ich weiß, dass dies im Sinne vieler Beamten in Niedersachsen wäre. Wir sind sehr gespannt, ob Sie mit uns diesen Weg gehen wollen. - Herzlichen Dank.
Deswegen fragt man sich, warum um ihn herum immer alles so schwarz ist. Nach der politischen Farbenlehre ist das ja richtig. Aber er malt uns immer ein Bild an die Wand von einer Welt, in der niemand leben möchte.
Wir wissen das aber zu werten. Neu ist die Erkenntnis, dass - entgegen der allgemeinen Vermutung, dass das nicht geht - schwarz offenbar doch
noch steigerungsfähig ist. Denn jedes Mal, wenn ich Herrn Althusmann höre, ist es noch schlimmer geworden.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Biallas [CDU]: Bei Ihnen! - Althusmann [CDU]: Wenn Sie das sagen, empfinde ich das als Lob!)
Herr Althusmann, Sie haben sich erlaubt, Monatsbeträge mit Jahresbeträgen zu vergleichen. Das sollten Sie nicht tun.
Vielleicht ist ja Ihr Konzept, die Kosten in der Beamtenschaft zu senken, indem man die Bezirksregierungen abschafft - das wollen Sie ja gerne -, um damit die Probleme auf diese Weise zu erledigen.
Dieses ist die zweite Behandlung desselben Themas, und zwar wieder mit der schon bekannten Dramatik. Deshalb sage ich Ihnen dasselbe wie beim letzten Mal.
Erstens. Sie können sicher sein, dass wir die Streichung der Wahlleistungen aus der Beihilfefähigkeit nicht mit Freude vorgenommen haben.
Zweitens. Es ist selbstverständlich, dass jede Neuregelung, die jemandem etwas wegnimmt, von den Betroffenen abgelehnt wird. Das ist das gute Recht der Betroffenen. Wer wollte ihnen das verwehren?
Aber wir, die wir die Verantwortung für die Finanzen dieses Landes tragen, müssen den Mut besitzen, in dieser Verantwortung zu handeln und dabei auch solche Entscheidungen zu treffen, die uns Ärger bereiten. Sie als Opposition machen es sich leicht, wollen sich als Retter darstellen. Das kann man Ihnen nicht übel nehmen. Opposition muss keine Verantwortung tragen, wenn sie das nicht will.
(Biallas [CDU]: Sie werden sich schnell daran gewöhnen! - Gegenruf von Adam [SPD]: Oh Biallas! Der Kleine aus Cuxhaven!)
Sie müssen dann aber damit leben, dass Ihre Argumentation so gewertet wird, wie sie einzig zu sehen ist, nämlich opportunistisch, ohne Bereitschaft, an der Verantwortung mitzutragen.
Jetzt würde nur noch die Aussage fehlen, dass Sie dann, wenn sich Ihre Hoffnung im nächsten Jahr erfüllen sollte, die Beihilfefähigkeit sofort wieder einführen würden. Aber erstens würden Sie damit gegen den Trend der anderen Länder handeln, und zweitens würde es Ihnen niemand glauben. Da können Sie sicher sein.
Zur Sache: Ich habe bereits beim ersten Mal ausgeführt, dass wir die Veränderung des Beihilferechtes an dieser Stelle vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge für unsere Beamten zu betrachten haben, verbunden mit der Frage: Stellt die Neuregelung eine Verletzung dieser Fürsorgepflicht dar?
Dazu zwei Gesichtspunkte: Erstens. Gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die bisherige Regelung beizubehalten? - Klare Antwort: Nein, diese gibt es nicht.
Weil Wahlleistungen nicht zu dem medizinisch notwendigen Aufwand gehören. Das ist auch nicht Standard der gesetzlichen Krankenkassen.
Ebenso klare Ansage: Nein, das können wir uns nicht leisten. Auf Ihre Meinung dazu werde ich noch zu sprechen kommen.
Ich wiederhole: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und durch Ausnahmen wie Altersgrenze und Schwerbehinderung eine differenzierte Regelung getroffen. Wir müssen unseren Beamten diese Änderungen zumuten, weil kein Anspruch besteht und weil wir es uns nicht leisten können. - Ich lasse das andere weg.
Aber auf jeden Fall erwähne ich den Wegfall der Kostendämpfungspauschale, die dagegen zu rechnen ist.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe hier zwei Blätter aus Ihrem Änderungsantrag zum Haushalt 2002, Einzelplan 13. Darin stehen an Einsparungen bei der Beihilfe 10,1 Millionen und 20,1 Millionen. Das sind unsere Zahlen, das sind unsere Zahlen aus unserem Haushalt.
(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU - Plaue [SPD]: Hört, hört! Das ist ja nicht zu glauben! Jetzt kriegt Herr Althusmann wieder Farbe! - Althusmann [CDU]: Das ist doch Quatsch!)
- Wenn Sie die Anträge, die Sie selber stellen, als Quatsch bezeichnen, will ich dem nicht widersprechen.
Stattdessen hätten Sie mit Ihrem Antrag den Wegfall der Einsparungen beantragen müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Nun ist die Frage, warum Sie dies nicht getan haben. Damit bleibt neben Schwarzmalerei festzustellen: Es sind Krokodilstränen, die Sie hier vergießen, und Sie versuchen, die Beamten an der Nase herumzuführen. Das sollten Sie nicht tun.
Letzte Bemerkung. Sie haben es ja schon angekündigt, Herr Althusmann. Es liegen weitere Petitionen vor. Dies war nun der zweite Akt. Auf den dritten freue ich mich schon. Sie haben hier angekündigt, dass Sie uns das gönnen werden. - Ich danke Ihnen.