Protocol of the Session on March 14, 2002

Frau Abgeordnete, es ist richtig, dass wir noch 1998 bei den Staatsanwaltschaften Probleme bei der Vermittlung dieses Anliegens feststellen mussten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Aber die Tatsache, dass sich die Zahlen in Niedersachsen inzwischen verdreifacht haben, zeigt deutlich: Dies hat sich grundlegend gewandelt. Fortbil

dung hat dazu sicherlich eine Menge beigetragen, die erwähnte Richtlinie ebenfalls.

Herr Kollege Schröder, halten Sie Ihre Wortmeldung aufrecht? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Fragestunde beendet, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das war auch keine!)

Ich stelle nun zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Nun möchte ich dem Hause davon Mitteilung machen, was der Ältestenrat gerade besprochen hat.

(Schirmbeck [CDU]: Das wäre auch das Mindeste!)

Es ging um die Frage, ob wir - so lautete der Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen - die Fragestunde um eine halbe Stunde verlängern, damit noch mehr Fragen aufgerufen werden können.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Noch mehr? Überhaupt Fragen!)

Denn es wird allgemein - unter Zustimmung aller Fraktionen - als misslich empfunden, dass in unseren Fragestunden nur so wenige Fragen beantwortet werden können.

(Busemann [CDU]: Richtig! - Zuruf von der SPD: Dann dürft ihr die Fra- gen nicht so lang machen!)

Deswegen soll sich die Enquete-Kommission auch dieses Problems annehmen.

(Beifall bei der SPD - Unruhe bei der CDU)

So weit zu dem einen Antrag.

Nun zu dem zweiten Punkt. Wenn es möglich ist, in einer der nächsten Sitzungen zu einer strafferen Fragestunde zu kommen und damit eine größere Zahl von Fragen beantworten zu lassen bzw. beantworten zu können, dann wollen wir dem möglichst schnell Folge leisten.

Hinsichtlich der nicht zum Zuge gekommenen Fragen gilt die Regel: Die Antworten sind an der Bank der Landtagsverwaltung abzugeben.

Ich kann dann noch mitteilen, dass bei Tagesordnungspunkt 29 ausgedruckte Antrag „Bauland zu teuer – Eigenheimförderung zu niedrig! Bund und Land lassen Familien im Stich“ direkt an die Ausschüsse überwiesen werden soll.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu

noch: Tagesordnungspunkt 2: 41. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3180 - Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3216, 14/3219 und 14/3222 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3221

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 14/3180, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 100. Sitzung am 12. März 2002 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 3180, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.

Wir befinden uns in der Beratung. Die Redezeiten betragen vereinbarungsgemäß für die Fraktionen der SPD und der CDU bis zu zehn Minuten, für die Fraktion der Grünen bis zu fünf Minuten und für die Landesregierung ebenfalls bis zu fünf Minuten.

Mir liegen Wortmeldungen vor. - Zunächst Frau Steiner zur Eingabe 2874!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Petitionen 2824 und 2688 mit dem Anliegen „Kein Gipsabbau am Ravensberg“.

Die Interessengemeinschaft „Erhaltung Ravensberg“ wendet sich gegen eine Beeinträchtigung der Natur durch den geplanten Gipsabbau am Ravensberg im Ortsteil Lüthorst der Stadt Dassel. Im Entwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm wird hier ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgelegt. Die Firma Knauff Westdeutsche Gipswerke beabsichtigt, hier ein Gipsvorkommen abzubauen, und zwar auf knapp 10 ha Fläche über Tage und auf ca. 3 ha Fläche unter Tage. Die Vorbereitungen zu einem Planfeststellungsverfahren laufen bereits.

Würde der Gipsabbau am Ravensberg tatsächlich zugelassen, so würde dies zur Zerstörung von Natur und Landschaft führen. Konkret hieße dies, dass eine Anzahl seltener Feuchtbiotope nach § 28 a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes unwiederbringlich zerstört würde. Sie würden nämlich ausgetrocknet. Außerdem bestünde die Gefahr von Erdabsackungen. Der oberirdische und unterirdische Gipsabbau würde in direkter Nachbarschaft des Bewertales erfolgen, in dem seinerzeit ein Pilotprojekt zur naturnahen Gestaltung von Fließgewässern mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz durchgeführt wurde, und zwar auch mit besonderen Fördermitteln. In den letzten zwölf Jahren wurden 5,3 Millionen DM Fördermittel alleine vom Land dort eingesetzt, neben den Mitteln des Landkreises und der Landschaftsverbände. Es ist zu befürchten, dass durch den Gipsabbau schwerwiegende Veränderungen im Wassereinzugsgebiet der Bewer verursacht würden. Inwieweit hier auch noch Konflikte mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU auftauchen, wäre noch zu prüfen.

Im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens sind zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung und weitere Untersuchungen in Aussicht gestellt worden, aber Sie wissen selbst, meine Damen und Herren: Wenn das Verfahren erst einmal läuft, dann wird nicht mehr über die Frage, ob ja oder nein, bzw. über die Nullvariante - kein Eingriff - diskutiert, sondern nur noch darüber, wie Eingriffe in die Natur zu minimieren oder auszugleichen sind.

Die Eingriffe durch den Gipsabbau am Ravensberg werden aber in keiner Weise auszugleichen sein. Mit der Entscheidung, auch dieses Gebiet als Vorranggebiet für Rohstoffabbau auszuweisen und den Gipsabbau zu ermöglichen, wird der Konflikt Naturerhaltung gegen wirtschaftliche Nutzung auch an dieser Stelle zulasten der Natur entschieden. Das Argument der Existenzsicherung der Firma Knauff sticht hier nicht, denn, wie der Ortstermin des Umweltausschusses und unsere Nachfragen ergaben, es sind Alternativen möglich, die aber derzeit von der Firma nicht in Betracht gezogen werden.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es auch nicht zulässig, der Initiative gegen den Gipsabbau oder anderen Kritikern wie z. B. der Fraktion der Grünen wieder einmal das Etikett des Arbeitsplatzvernichters anzuheften, wie das in der Diskussion schon der Fall war.

Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen und die Landesregierung zur Berücksichtigung der Eingaben aufzufordern, um den Gipsabbau am Ravensberg nicht möglich zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Kollege Althusmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den 28 Eingaben, die die Kürzung der Beihilfe betreffen. Bei landesweit 35 000 Widersprüchen ist allerdings nicht davon auszugehen, dass dieses Thema am heutigen Tage abgeschlossen werden kann.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2002 korrigiert in § 87 c erneut das Beihilferecht des Landes zulasten der Beamten des Landes Niedersachsen. Ich will Ihnen deutlich sagen, dass Sie mit den vielen Vorurteilen, mit denen Sie in der Vergangenheit gegen diese Beamten gearbeitet haben – so etwas kommt ja stets auch gut bei den Stammtischen an -, in Niedersachsen den Nährboden dafür bereitet haben, dass die Landesregierung tatsächlich so mit ihren Beamten umgegangen ist, wie sie es in den letzten Jahren getan hat. Kaum eine Berufsgruppe wurde in den letzten Jahren von dieser SPDgeführten Landesregierung so vor den Kopf gestoßen wie die Beamten.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der SPD - Vizepräsident Gan- säuer übernimmt den Vorsitz)

Ich will Ihnen einmal sagen: Diese Beamten sind nicht irgendwelche virtuellen Wesen - lieber Herr Wegner, auch Sie gehörten dazu -, sondern das sind die Polizeibeamten unseres Landes, das sind die Feuerwehrbeamten unseres Landes - die Feuerwehrleute, die unter Einsatz ihres Lebens immer für Sie da sein sollen, selbst für Sie, Herr Wegner -,

(Zuruf von Wegner [SPD])

das sind die Finanzbeamten, von denen Sie schnelle Steuerbescheide erwarten, das sind die Richter, lieber Herr Wegner, zu denen Sie ja auch einmal gehört haben, von denen wir schnelle Ur

teile erwarten, und das sind auch die Justizbeamten in Niedersachsen, die sich bei viel zu schlechter Bezahlung von sehr unfreundlichen Gesellen in den Justizvollzugsanstalten anpöbeln oder bedrohen lassen müssen.

Meine Damen und Herren, es geht nicht um die kleine Zahl derjenigen Beamten, die hoch besoldet werden. Der Großteil der Beamten in Niedersachsen befindet sich in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10. Gegenüber diesen Beamten - das sage ich sehr deutlich - hat diese Landesregierung in den vergangenen Jahren ihre Fürsorgepflicht nicht nur verletzt, sondern sie hat diese Fürsorgepflicht eigentlich gar nicht erst wahrgenommen.

(Wegner [SPD]: Deckungsvorschlag!)

Dazu einige Beispiele. - Ich komme gleich noch zu dem Deckungsvorschlag, lieber Herr Wegner.

Die Beamten haben bei gleicher Arbeit immer noch eine 40-Stunden-Woche; die Angestellten eine 38,5-Stunden-Woche.

Seit 1998 haben Sie den Beamten des Landes Niedersachsen über 200 Millionen DM an Leistungszulagen und Leistungsprämien vorenthalten - und zwar rechtswidrig -, die diese durch Gehaltsverzicht in den letzten Jahren bereits erwirtschaftet hatten.

Sie haben den Polizeibeamten die freie Heilfürsorge gestrichen und parallel dazu 1999 eine Kostendämpfungspauschale eingeführt.

(Wegner [SPD]: Dafür sind sie alle im gehobenen Dienst!)

Bis zur Übertragung der Rentenreform auf die Beamten wurden diese mit einem Versorgungsabschlag von 0,2 % zur Kasse gebeten. Jetzt kürzt die Bundesregierung erneut die Pensionen, und zwar von 75 % auf 71,75 %.

Lassen Sie mich die Auswirkungen dieser Kürzung einmal an einem sehr plastischen Beispiel deutlich machen. Die in Kabul getöteten Soldaten waren meines Wissens jünger als 40 Jahre. Deren Frauen sind jetzt Witwen.

(Biel [SPD]: Sie konstruieren gerade einen Fall, den es nicht gibt!)

Da es sich hier um Neufälle handelt, bekämen diese Witwen selbst dann, wenn ihre Ehemänner den Anspruch auf 71,75 % überhaupt erreicht hät