Protocol of the Session on March 13, 2002

(Beifall bei der SPD)

Frau Körtner, bitte!

Frau Ministerin, steht es vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen fest, dass Kinder mit kognitiven Rückständen im psycho-motorischen Bereich und im Wahrnehmungsbereich in die Grundschulklassen oder Eingangsstufen kommen werden? Sind die Lehrer, die dann zu beschulen haben, wirklich auf diese völlig veränderte Situation vorbereitet?

Frau Jürgens-Pieper, bitte!

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass bei uns auch Kinder mit diesen Rückständen ab sechs Jahren schulpflichtig werden. Deshalb werden wir uns und werden sich die Lehrkräfte um diese Kinder kümmern müssen. Die Instrumentarien habe ich Ihnen eben genannt: Das kann der Schulkindergarten sein; darüber erreichen wir aber nicht alle Schulen und Kinder. Das habe ich Ihnen auch vorgetragen. Deshalb wollen wir das dauerhaft flä

chendeckend anbieten. Aber - das haben Sie richtig erkannt - die Lehrkräfte brauchen Qualifikationen. Deshalb wollen wir das auf freiwilliger Basis machen. Dann kann sich die Schule jeweils auf diese schwierige Aufgabe vorbereiten. Es lohnt sich, das zu machen, weil der pädagogische Ansatz offensichtlich erfolgreich ist.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Wir schließen damit die Dringlichen Anfragen und kommen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14. Diese rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf, also

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Keine massive Ausweitung des Asylrechts auf europäischer Ebene - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2931 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung Drs. 14/3166

und

Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Rot-grünes Zuwanderungsgesetz - Erhöhte Zuwanderung ohne Begrenzung und Steuerung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2932 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3169

Die Anträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 2931 und in der Drucksache 2932 wurden in der 93. Sitzung am 14. Dezember 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Berichterstatter zu Punkt 13 ist der Abgeordnete McAllister. Berichterstatterin zu Punkt 14 ist die Abgeordnete Wörmer-Zimmermann. Wer möchte beginnen? - Herr McAllister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der

Drucksache 3166 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag für erledigt zu erklären. Diesem Votum hat sich auch der mitberatende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.

Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in drei Sitzungen befasst. Ein Mitglied der antragstellenden Fraktion der CDU begründete den Antrag damit, dass die Bundesregierung zusammen mit anderen Regierungen der Mitgliedstaaten der EU eine Reihe von Richtlinienentwürfen der EU-Kommission zum Asyl- und Flüchtlingsrecht zurückgewiesen habe. Damit habe die Bundesregierung in wesentlichen Punkten die Position eingenommen, die auch Vertreter der CDUFraktion bei der ersten Beratung des Antrags im Plenum vorgetragen hätten. Durch die nationalen Regierungen seien u. a. die Nachzugsregelung, die eine Altersgrenze von 18 Jahren vorgesehen habe, die Ausweitung der materiellen Asylgründe auf Tatbestände der so genannten nichtstaatlichen Verfolgung sowie die Aufhebung der Drittstaatenregelung zurückgewiesen worden. Der Vertreter der CDU-Fraktion ergänzte, dass die Diskussionslage zu der in Rede stehenden Problematik momentan recht verwirrend sei, da auf einer Vielzahl von Ebenen an der Entscheidung mitgewirkt werde. Dabei sei auch die CDU-Fraktion immer an einer einheitlichen europäischen Regelung interessiert. Diese Thematik müsse jedoch vor allem deshalb intensiv diskutiert werden, weil asyl- und flüchtlingsrechtliche Regelungen auf europäischer und auf nationaler Ebene naturgemäß Auswirkungen auf das Land und auf die Kommunen hätten. Dies gelte insbesondere auch für die Frage, wer die Kosten für einzelne der angedachten Maßnahmen tragen müsse.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass es des Antrags der CDU-Fraktion nicht bedurft hätte, da die Bundesregierung mit diesem Thema verantwortungsbewusst umgehe. Es sei festzuhalten, dass sich die großen Fraktionen in einer Reihe von Punkten einig seien. Dies gelte etwa für die Aufrechterhaltung der Drittstaatenregelung und, trotz aller Schwächen, des Flughafenverfahrens. Darüber hinaus würden von der CDU-Fraktion zahlreiche Punkte angesprochen, zu denen die Landesregierung eine Bundesratsinitiati

ve erarbeiten würde. Aus seiner Sicht sollte deshalb die CDU-Fraktion ihren Antrag zurückziehen.

Auch die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumte ein, dass es momentan ausgesprochen schwierig sei, zu erkennen, was in Bezug auf das Asyl- und Flüchtlingsrecht auf europäischer Ebene geschehe und was die rot-grüne Bundesregierung mache. Vor diesem Hintergrund sei sie im Sinne der Transparenz der Debatte daran interessiert, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag aufrechterhalte und dass die SPD-Fraktion – gegebenenfalls in Form eines Änderungsantrages darlege, welche Standpunkte sie zu der Problematik im Einzelnen einnehme. Ferner müsse klargestellt werden, welche Position die Landesregierung auf Bundesebene vertreten werde.

Nachdem ein Vertreter der Landesregierung einen ersten Sachstandsbericht zur Diskussion des Asyl-, Zuwanderungs- und Flüchtlingsrechts auf europäischer Ebene gegeben hatte und dabei zu erkennen gab, dass die Bundesländer verabredet hätten, dass sie ihre Position der Bundesregierung in Form einer Entschließung des Bundesrates übermitteln würden und dass der Entschließungsantrag durch die Länder Bayern und Niedersachsen dem Bundesrat vorgelegt werden solle, ließ sich der Ausschuss für innere Verwaltung im Laufe der Beratungen durch die Landesregierung unterrichten.

Den Rest meines Berichtes gebe ich zu Protokoll und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3166 zu folgen und den Antrag der CDUFraktion damit für erledigt zu erklären.

(Zu Protokoll:)

In der 131. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 16. Januar 2002 wurde dann der von der Landesregierung erbetene umfangreiche Sachstandsbericht gegeben. Dabei wurde vorgetragen, dass es ein besonderes Anliegen der deutschen Bundesländer sei, in der Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Bereich Asyl und Einwanderung Klarheit zu schaffen. Die von der Europäischen Union in diesem Zusammenhang vorgelegten Richtlinienentwürfe würden nach Einschätzung der Landesregierung zu einer erheblichen Ausweitung der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen in den EU-Raum führen. Die zu entwickelnde Bundesratsinitiative sei demzufolge darauf angelegt, dass die Länder rechtzeitig ihre

Position zu den Entwürfen der Europäischen Union formulierten und der Bundesregierung an die Hand gäben. Denn die gesamte Asylpolitik berührte in einem föderativen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland im besonderen Maße die Interessen der Länder und der Kommunen. Diese hätten unmittelbar die Lasten einer verfehlten Ausländer- und Asylpolitik zu tragen. Dabei sei erkennbar, dass die sich abzeichnende Tendenz zur Ausweitung der Zuwanderung, die sich aus den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen abzeichne, von der Bundesregierung nicht mitgetragen werde. Wenn dies durch eine Bundesratsentschließung unterstützt würde, würde dadurch die Position des Bundeskanzlers auf europäischer Ebene erheblich gestärkt.

Auf die weitergehenden detaillierten Ausführungen in dieser Unterrichtung durch die Landesregierung einzugehen, würde den Rahmen dieses Berichtes letztlich sprengen, sodass ich auf weitere Details nicht eingehen werde.

In der abschließenden Beratung des Entschließungsantrages wies ein Vertreter der SPD-Fraktion darauf hin, dass sich die Diskussion über die in dem Antrag der Fraktion der CDU angesprochene Problematik mittlerweile weiterentwickelt habe. Anfang Februar werde im Bundesrat über die Initiative des Landes Niedersachsens abgestimmt; insofern habe sich dieser Antrag aus Sicht der SPD-Fraktion erledigt.

Dem hielt ein Vertreter der Fraktion der CDU entgegen, dass sich der Antrag nur insofern erledigt habe, als der Entwurf einer Richtlinie, der der von EU-Kommissar Vitorino vorgelegten Leitlinie entspreche, zurückgezogen worden sei. Bei anderen Punkten sehe die CDU-Fraktion ihre Forderungen keineswegs als erledigt an. Im Übrigen müsse auch abgewartet werden, welche Entscheidung der Bundesrat treffen werde.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkte, sie könne den Vorschlag, den Antrag der CDU-Fraktion für erledigt zu erklären, nur dann nachvollziehen, wenn dem Ausschuss der von der Niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat gestellte Antrag im Detail vorgelegt würde. Da dies nicht möglich sei, werden sie sich der Stimme enthalten.

Den Ausschussbericht zu Tagesordnungspunkt 14 trägt jetzt die Abgeordnete Frau Wörmer-Zimmermann vor.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3169 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten hat sich dieser Empfehlung mit gleichem Stimmenverhältnis angeschlossen. Bei Abwesenheit des Mitgliedes der CDU-Fraktion hat sich auch die Ausländerkommission für die Ablehnung des Antrags ausgesprochen.

Ich werde den Ausschussbericht jetzt nicht verlesen, sondern zu Protokoll geben.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in drei Sitzungen befasst. Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion führte zur Begründung des Antrages aus, dass in dem Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Zuwanderungsgesetzes sowohl was den Streit zwischen den Regierungsfraktionen auf Bundesebene als auch die Auseinandersetzung im Bundesrat angehe, momentan von einer gewissen Bewegungslosigkeit gesprochen werden könne. Daher müssten insbesondere die konkreten Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen auf das Land und auf die Kommunen eingehend erörtert werden. Wenn man Zuwanderung steuern wolle, müsse man sich darüber im Klaren sein, wie dies geschehen solle und welche Kriterien angelegt werden sollten.

Dazu müsse eine Abgrenzung zu der bisher schon und wahrscheinlich auch zukünftig stattfindenden Zuwanderung aufgrund des Asyl- und Flüchtlingsrechts gefunden werden. Zu diesem Punkt bestünden Auffassungsunterschiede offenbar nicht nur zwischen SPD und CDU, sondern auch zwischen SPD und Grünen. Das Argument, die Bundesrepublik Deutschland benötige ein gewisses Maß an Zuwanderung, da ansonsten infolge der demogra

phischen Entwicklung etwa das System der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenzubrechen drohe, sei nicht von der Hand zu weisen. Für die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen bestünden jedoch unterschiedliche Auffassungen. Einigkeit bestehe darin, dass die Bemühungen um die Integration der Ausländer, die bereits in Deutschland lebten, verbessert werden müsse. Allerdings lasse der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Frage offen, wer für die Kosten der im Gesetzentwurf vorgesehenen Integrationsmaßnahmen aufkommen solle. Auch die Frage, wie die Zuwanderung gesteuert, gleichzeitig aber auch begrenzt werden könne, werde durch den Gesetzentwurf nicht befriedigend gelöst.

Ein Vertreter der Fraktion der SPD machte geltend, innerhalb von CDU und CSU gebe es zu dem Problem der Zuwanderung keineswegs eine einheitliche Haltung. Besonders bedenklich sei es, wenn die Einstellung durch das taktische Kalkül im Blick auf die Bundestagswahl bestimmt werde. Schon wegen des von allen Seiten eingeräumten Defizits bei den Bemühungen zur Integration bereits in Deutschland lebender Ausländer sei das Gesetz jedoch dringend erforderlich. Die CDUFraktion schütte das Kind mit dem Bade aus, wenn sie fordere, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen solle. Zwischenzeitlich habe der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Die SPD-Fraktion sehe daher keinen Anlass, das Gesetzgebungsverfahren anzuhalten.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Auffassung, das, was die CDUFraktion in ihrem Antrag fordere, sei bereits geschehen. Denn die Landesregierung habe das Gesetz durch eine Reihe von Änderungsanträgen in der ursprünglichen Fassung implizit abgelehnt. Neben der Bundesebene müssten Länder und Kommunen stärker in Integrationsbemühungen einbezogen werden. Die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen sei allerdings eine Bundesaufgabe. Für den Fall, dass das Problem der Zuwanderung gesetzgeberisch nicht gelöst werden könne, werde man weiter mit Greencard-Modellen Erfahrungen sammeln müssen. Denn die Bundesrepublik Deutschland benötige eine Zuwanderung sowohl hoch Qualifizierter als auch gering Qualifizierter, vor allem im Dienstleistungsbereich.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion zeigte sich verwundert über den Diskussionsbeitrag der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hob

hervor, die SPD-Fraktion unterstütze den Gesetzentwurf. Die Landesregierung sei bestrebt, über den Bundesrat Anregungen und Änderungsvorschläge einzubringen. Dies entspreche dem üblichen Verfahren. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn ein Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat keine Änderungen erführe. Wenn die CDUFraktion hingegen fordere, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf pauschal ablehnen solle, könnte dem die SPD-Fraktion nicht folgen.

Ein Vertreter der Fraktion der CDU machte geltend, wenn die SPD-Fraktion in den Regelungen zur Verbesserung der Integration den wesentlichen Grund für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf sehe, hätte sie vor zwei Jahren den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen müssen, der darauf gerichtet gewesen sei, über den Bundesrat die Einführung des niederländischen Modells voranzutreiben. Die damaligen Vorschläge hätten sich allerdings in zwei wesentlichen Punkten von dem Gesetzentwurf unterschieden. Zum einen sei gefordert worden, dass die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen vom Bund übernommen werde und dass die Maßnahmen dezentral angeboten würden. Zum anderen seien Sanktionen, etwa Leistungskürzungen, für den Fall vorgesehen gewesen, dass Ausländer die Teilnahme verweigerten.

Nach längerer kontroverser Diskussionen, ergänzt durch fachliche Details von Vertretern der Landesregierung, unterbrach der Ausschuss zunächst seine Beratungen und bat die Landesregierung, den Ausschuss über ihre Haltung zu dem Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes zu unterrichten.

Diese Unterrichtung wurde dann in der 131. Sitzung des Ausschusses am 16. Januar 2002 vorgenommen. Ein Vertreter der Landesregierung wies zunächst darauf hin, dass die unabhängige Zuwanderungskommission einen Teil der Vorschläge aufgenommen habe, die in den Eckpunkten des Niedersächsischen Innenministers zur Neuordnung des Zuwanderungsgesetzes enthalten seien. Im Anschluss an die von der Kommission unterbreiteten Vorstellungen habe das Bundesinnenministerium dann den Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgelegt.

Er trug weiter vor, dass sich die Landesregierung zu dem Gesetzentwurf eine detaillierte Meinung gebildet habe. Um den Rahmen dieses Berichts nicht zu sprengen, werde ich davon allerdings nur einige wenige Punkte vortragen können. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Arbeitsmigration

seien auf Zustimmung gestoßen, weil sie sich in dem Rahmen, der in dem o. g. Eckpunktepapier beschrieben worden sei, bewegten. Auch die im Gesetzentwurf angesprochenen Integrationsmaßnahmen würden von Niedersachsen unterstützt, jedoch habe das Land dazu im Bundesrat einen Antrag im Hinblick auf die Regelung der Kostentragung gestellt. Die Position der Landesregierung zum Ehegattennachzug und zum Nachzug von Kindern von Asylberechtigten sei differenziert zu betrachten. Außerdem habe das Land Niedersachsen in den Beratungen im Bundesrat noch einen Antrag zur Umstellung des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler gestellt. Dieser Antrag auf Gleichstellung von Spätaussiedlern und ihren Familien aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion mit denen aus anderen osteuropäischen Staaten habe im Bundesrat jedoch keine Mehrheit gefunden. Aus den Ausschüssen im Bundesrat hätten 175 Änderungsvorschläge zur Abstimmung im Plenum gestanden, davon seien 110 im Bundesrat angenommen worden.

Im Hinblick auf die Folgen des neuen Zuwanderungsrechts nehme die Bundesregierung die Haltung ein, dass eine nennenswerte Erhöhung der Zahl der Zuwanderer nicht zu erwarten sei. Diese Einschätzung werde auch von der Landesregierung geteilt.

In der abschließenden Beratung wies ein Vertreter der CDU-Fraktion darauf hin, dass der Antrag nach wie vor aktuell sei, da die CDU den vorliegenden Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes nicht mittragen könne.

Ein Vertreter der Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass der Antrag der CDU-Fraktion dahin gehe, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes abzulehnen. Da dieser Antrag bereits vom 29. November 2001 stamme und sich, wie allgemein bekannt sei, der seinerzeitige Gesetzentwurf heute nicht mehr in der Diskussion befinde, sei seine Fraktion der Auffassung, dass sich der Antrag durch den Gang der Dinge in den vergangenen Wochen erledigt habe.

Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2932 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns damit in der Beratung. Im Ältestenrat sind dafür folgende Redezeiten vereinbart worden: SPD und CDU jeweils bis zu neun Minuten, Grüne und Landesregierung jeweils bis zu viereinhalb Minuten. - Wer möchte beginnen? - Gemeldet hat sich der Kollege Biallas.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde über den Gesetzentwurf der rotgrünen Bundesregierung betreffend Zuwanderung gesprochen. Heute geht es im Grunde genommen um die inhaltliche Festlegung bei der Frage, welche Fraktion zu diesem Zuwanderungsgesetz welche Position einnimmt. In der Kürze der Zeit kann ich hier nicht alle Themen ansprechen.