Protocol of the Session on March 14, 2024

Er muss

erst mal die Rede suchen. –

Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue –

Ich muss einmal

die Rede finden, ich bitte um Nachsicht.

Dafür ist die Rede kurz, ich verspreche es!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich noch einmal – ich bin ja vorhin schon danach gefragt worden – herzliche Grüße des Landwirtschaftsministerkollegen Dr. Till Backhaus ausrichten, der gestern nur ausnahmsweise für einen kurzen Zeitraum dabei war, weil er noch krankgeschrieben ist und durchaus auch noch erheblich eingeschränkt und erhebliche Schmerzen hat, die zunehmen, wenn er sitzt oder in solchen Positionen bleibt. Er bittet, diese gesundheitlichen Gründe als Entschuldigung zu akzeptieren.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Und ich nutze zugleich die Möglichkeit, ihm von hier aus auf jeden Fall weiterhin gute Besserung zu wünschen, und bitte, mit meiner Vertretung vorliebzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst für den Kollegen festhalten, dass das bisherige Landesfischereigesetz sich aus Sicht des zuständigen Hauses bewährt hat. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes hat allerdings auch für das Landesfischereigesetz Auswirkungen und fordert von den Verwaltungen der Länder und Kommunen ein Onlineangebot der Verwaltungsleistungen, die sich eben auch in diesem Gesetz wiederfinden. Aus diesem Grund ist die jetzt hier vorliegende Änderung des Landesfischereigesetzes notwendig geworden.

Ergänzend, weil man ohnehin ans Gesetz rangeht, werden bei dieser Gelegenheit auch Änderungen, die sich aus dem EU-Recht und praktischen Erfordernissen bei der Umsetzung des Landesfischereigesetzes ergeben haben, mit eingebracht. Es handelt sich somit um keine große, grundsätzliche Novelle zur Änderung grundsätzlicher fachlicher Aspekte des Fischereirechts, sondern um eine zweckentsprechende Anpassung, die auch einige weitere Aspekte einschließt, die sich aus der bisherigen Rechtsanwendung ergeben und teilweise auch nur redaktionellen Charakter haben.

Der im OZG, eben schon angesprochen, im Onlinezugangsgesetz des Bundes, zunächst vorgesehene Zielkorridor zum 31. Dezember 2022 konnte, wie im Übrigen auch in einer Vielzahl anderer Fachbereiche, leider nicht eingehalten werden. Zunächst waren abweichende Vorstellungen über die inhaltlichen und finanziellen Zuständigkeiten für das hier zu Regelnde bei der Digitalisierung zwischen Bund und Ländern zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt konnten erst im Jahr 2022 mit der Konzipierung der rechtlichen Vorschriften beginnen. Und wie alle Mitglieder dieses Hohen Hauses wissen, benötigt ein Gesetzgebungsverfahren mit den unterschiedlichen Anhörungsfristen einen umfangreichen zeitlichen Rahmen, sodass erst jetzt der Entwurf des Gesetzes zur Ersten Lesung vorgelegt werden kann.

Positiv kann an dieser Stelle jedoch hervorgehoben werden, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch

die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte und damit vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Zukünftig bedeutet beispielsweise ein Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen.

Zu den größeren zusätzlichen Regelungen im Landesfischereigesetz, die nicht der Umsetzung des OZG dienen, gehören unter anderem die Regelungen zur Elektrofischerei sowie die Kennzeichnungspflicht der Fischereifahrzeuge und Fischbehälter der beruflichen Fischerei, die bisher nur für die Küstenfischerei vorgeschrieben ist.

Die Rechtsänderung der Elektrofischerei ist notwendig, da Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland ohne rechtliche Regulierung der Fischereiausübung mit elektrischem Strom ist. Allein aus Gründen der Sicherheit der Fischereiausübenden und unbeteiligter Dritter sowie des Arbeits-, Tier- und Fischschutzes ist vor Beginn der Elektrofischerei die Vorlage eines qualifizierten Sachkundenachweises künftig erforderlich.

Die Anforderungen an die Registrierung der Betriebe sowie der Fischereifahrzeuge in Binnen- und Küstengewässern werden durch das EU-Recht vorgegeben und jetzt umgesetzt. Insoweit ist es folgerichtig, dass die oberste Fischereibehörde das Verfahren der nationalen Umsetzung durch Rechtsverordnung regeln soll, also eine entsprechende Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen wird.

Die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums und der Kollege Till Backhaus selbst sehen der weiteren Diskussion jetzt erwartungsfroh gemeinsam mit Ihnen entgegen und freuen sich darauf, die Gesetzesinhalte im Fachausschuss näher darstellen zu können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3441 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 11 auf: a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3454, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3455.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungs- bezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3454 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3455 –

Das Wort zur Einbringung der Gesetzentwürfe hat der Finanzminister Herr Dr. Geue.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange zunächst mit dem Anpassungsgesetz an. Das Tarifergebnis aus dem letzten Jahr stellt auf der einen Seite sehr wohl eine Belastung für den Landeshaushalt dar, auf der anderen Seite war es natürlich dringend notwendig für alle unsere Beschäftigten, die wie die anderen Beschäftigten im Land auch sehr unter der hohen Inflation, den Preissteigerungen der jüngeren Vergangenheit gelitten haben.

Dementsprechend sind dann auch folgende Einigungen im Wesentlichen – ich gehe auf die Kerneinigungen kurz ein – vereinbart worden: im letzten Jahr diese 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung einmalig, dann die Anhebung der Tabellenentgelte um den Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. November dieses Jahres und dann zum 1. Februar des nächsten Jahres die Anhebung der Tabellenentgelte um weitere 5,5 Prozent. Das Anpassungsgesetz sieht vor – das Ihnen jetzt hier vorliegt – die zeit- und systemgerechte Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Besoldung und die Versorgung. Das ist der Koalition sehr wichtig und hier liefern wir damit, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Die Anpassungen werden für alle Beschäftigten übertragen, bis auf die Inflationsmilderungszahlung von 3.000 Euro. Das wissen Sie auch, die ist nicht vorgesehen für die Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und für die Präsidentin des Landesrechnungshofs. Gleichwohl haben wir dadurch Auswirkungen auf den Landeshaushalt. In diesem Jahr gehen wir von rund 150 Millionen Mehrkosten aus für den Landeshaushalt und im nächsten Jahr dann von 265 Millionen, die sozusagen dann Ewigkeitskosten sind, also sich in den Folgejahren fortsetzen.

Trotz dieser geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses haben wir die Situation in Mecklenburg-Vorpommern – übrigens wie in vielen anderen Bundesländern auch –, dass ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Grundsicherungsniveau gegeben ist. Und ich muss Ihnen sagen, das ist mir als Minister besonders wichtig, dass wir das hier herstellen und auch rückwirkend herstellen. Es geht um die Zeit rückwirkend ab dem 01.01.2023.

Wenn wir das vergleichen, wenn wir eine vierköpfige Referenzfamilie nehmen und schauen, wie ist der Abstand da zum Bürgergeld, dann müssen wir doch sehen, das sind nur 3 Prozent im letzten Jahr gewesen, selbst unter Berücksichtigung der Einmalzahlung, die in der Summe 3.000 war, aber im letzten Jahr schon die ersten 1.800 Euro ausgezahlt worden sind, sind es immer noch nur 9 Prozent Abstand zum Bürgergeldniveau. Viel zu wenig! Das Verfassungsgericht sagt, mindestens 15 Prozent. Ich sage – klar das muss ja ein Mindestwert sein –, diejenigen, die arbeiten, müssen mehr Geld zur Verfügung haben als diejenigen, die nicht arbeiten.

Deswegen ist als weiteres Gesetz, was Ihnen hier vorliegt, das Besoldungsstrukturgesetz notwendig, das wie gesagt auch dann rückwirkend zum 01.01.2023 mit folgenden Maßnahmen einen ausreichenden Lohnabstand herstellen soll:

Anhebung der Grundgehälter in der Besoldungsord

nung A sowie in den Besoldungsgruppen R1 und R2, also für die Richter, in der jeweils ersten Erfahrungsstufe um drei Prozent, in der zweiten um zwei, in der dritten um ein Prozent

Glättung der Jahressonderzahlungen in den Besol

dungsgruppen, hier ausgenommen die Besoldungsgruppen B9 bis B11, also wieder Minister, Staatssekretäre und so weiter

Anhebung des Sonderzuschlags bei der Jahresson

derzahlung für jedes Kind von 25 Euro und 25 Euro auf 300 Euro, ausgenommen die Gruppen B9 bis B11

Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlags

für das erste und das zweite Kind von 124 Euro auf 175 Euro, ausgenommen die Besoldungsgruppen B9 bis B11, und ein einheitlicher kinderbezogener Familienzuschlag für das dritte und für weitere berücksichtigungsfähige Kinder

Berücksichtigt zum ersten Mal in diesem Gesetz ist dann auch ein Mitverdienereinkommen des jeweiligen Partners oder der Partnerin in Höhe von jährlich 6.240 Euro, also adäquat ein Minijob in Höhe von 520 Euro monatlich. Der wird mitberücksichtigt. Damit nähern wir uns der gesellschaftlichen Realität an. Ich würde mal bezweifeln, dass es tatsächlich die gesellschaftliche Realität ist. Die Zahlen, die mir vorliegen, hätten eigentlich da noch einen weitergehenden Schritt auch gerechtfertigt. Aber ich bin sehr zufrieden, dass wir diesen Weg zusammen mit den Gewerkschaften gegangen sind. Wir haben dadurch einen Lohnabstand, im letzten Jahr werden wir es schaffen, von 22 Prozent – der untersten Besoldungsgruppe, vierköpfige Referenzfamilie, von 22 Prozent – und in diesem Jahr von 23 Prozent.

Ursprünglich, und dazu möchte ich abschließend darauf eingehen, hatten wir auch, die Landesregierung, vorgesehen, die Anhebung der Grundgehälter für die Amts- und Stellenzulagen um ein Prozent mit der Ausnahme der Besoldungsgruppen B und der Besoldungsgruppen ab R3.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

In der Anhörung, in der Verbändeanhörung und der Ressortanhörung, ist uns zurückgemeldet worden, da wird

vermutet, wenn wir das so umgesetzt hätten, dass damit Verfassungswidrigkeit verbunden gewesen wäre. Wir haben entsprechend, die Landesregierung, dann reagiert, diesen Passus rausgenommen. Das hat uns Kritik seitens der Gewerkschaften eingebracht, die mit dieser Rückmeldung sicher auch – das war unsere Wahrnehmung – erreichen wollten, dass auch die B-Besoldung diesen 1-prozentigen Zuschlag bekommt. Der war aus unserer Sicht, der Landesregierung, angesichts dieses Tarifergebnisses, ich habe noch mal gesagt, am Ende ja auch 5,5 Prozent mehr, dass jetzt nur noch die Beamten auch noch mal 1 Prozent, also auch die Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter, weil wir den Abstand zum Grundsicherungsniveau herstellen wollten, das konnten und wollten wir entsprechend nicht mehr umsetzen.

Insgesamt zu diesem Gesetz: Wir setzen hier eine verfassungsgemäße Alimentation um. Wir machen die Eingangsbesoldung attraktiver und wir entlasten Familien mit Kindern. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, beiden Gesetzen zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.