Protocol of the Session on March 14, 2024

Die Idee der Versichertenkarte ist, genau diese Aufwände rauszunehmen. Die sind erheblich und zeitaufwendig, fressen ganz viel Personalkapazität. Und wir haben die Verhandlungen auf der Grundlage im Übrigen in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen. Wir sind mit den Krankenkassen in einem, glaube ich, sehr guten Dialog. Wir haben einen Rahmenvertragsvereinbarungsentwurf vorgelegt. Wir haben den verhandelt in den letzten, im ersten Quartal dieses Jahres, in zwei Terminen. Der ist jetzt noch nicht unterschrieben und vielleicht auch noch nicht so weit, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sich schon alle bekannt haben, wie sie damit umgehen.

Aber wir gehen momentan mit den Verhandlungsergebnissen auf die kommunale Familie zu. Wir bitten um Mitteilung, wer dann bereit ist, einer solchen Rahmenvereinbarung beizutreten, weil die Krankenkassen auch gewisse Umfänge ihrerseits erwarten, damit das Ganze wiederum aus ihrer Sicht sinnvoll ist und zweitens die Krankenkassen – das sind mehrere – sich die kreisfreien Städte und die Landkreise in Anführungszeichen „aufteilen“ wollen. Die Idee ist, dass nicht jede Kasse in jedem Landkreis für alle was anbietet und dadurch eine Vielzahl von Aufwänden entsteht, sondern dass jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt quasi eine Partnerkasse hat, die dann dort entsprechende Umsetzungen vornimmt.

Und diese Abstimmungsprozesse sind zurzeit am Laufen. Hintergrund ist auch, dass wir einen hohen Digitalisierungsgrad erbeten haben, den die Krankenkassen in Teilen auch gern leisten wollen, der aber voraussetzt, dass sie die Systeme aufseiten der kreisfreien Städte und Landkreise kennen, weil sie mit denen dann entsprechend digital korrespondieren wollen. Also es ist im Fluss, aber wir sind noch nicht am Ende. Unterschriften und Beitritt ist noch nicht gelungen, aber ich gehe davon aus, dass wir im ersten Halbjahr dort zu einem Abschluss gelangen werden.

Herr Dr. Terpe, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Ja, ich würde eine Nachfrage stellen wollen. Und ich nehme aber schon zur Kenntnis, dass Sie gesagt haben, dass im ersten Halbjahr mit Ergebnissen gerechnet wird Ihrerseits.

Die Frage, die ich stellen will: Ist das im Ermessen des Landkreises oder der kreisfreien Städte, mit welcher Kasse sie da sozusagen kooperieren, oder ist das dann auch unter Vermittlung der Landesregierung oder des Landes? Oder erfolgt das unter Mitwirkung des Landes?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So richtig entweder/oder fällt mir schwer zu beantworten. Wir verstehen das offen eingestanden als partnerschaftlichen Prozess, in dem wir nicht dem Einzelnen sagen oder der Einzelnen, du mit dem oder du mit der, sondern momentan versuchen wir a) Landkreise und kreisfreie Städte, die vorher alle bekundet haben, dass sie es sich grundsätzlich – juristisch grundsätzlich – vorstellen können, einer solchen Rahmenvereinbarung beizutreten, dann aber verschiedene Parameter daran knüpfen, zurzeit versuchen die Krankenkassen, die untereinander gemeinsam mit uns verhandelt haben und die untereinander auch einig sind, dass sie so eine Aufteilung vornehmen wollen, versuchen zurzeit vor allen Dingen, an technischen Parametern zu schauen, wer passt eigentlich am besten zu wem. Das hat offenbar was mit Systemkompatibilitäten zu tun, die man aus anderen sozialrechtlichen Kontexten kennt.

Wir zwingen also momentan keinen jemandem auf, aber wissen, dass die Krankenkassen ihrerseits sagen, es ist jetzt auch kein Wunschkonzert, weil es vielleicht technisch nicht passen kann. Und wenn wir den hohen Technisierungsgrad/Digitalisierungsgrad wollen, kann es sein, dass ein anderer Kreis von einer Krankenkasse angesprochen werden muss. Ziel der Krankenkassen ist, jede kümmert sich, vielleicht auch eine um zwei Landkreise, aber jeder kümmert sich spezifisch und es wird nicht eine Mischung aller Krankenkassen stattfinden. Dann wird es für alle Beteiligten unwirtschaftlich. Und auf der anderen Seite ist dieser Prozess des Sichfindens und Datens gerade im Gange, und wir geben jetzt keinem was vor, sondern wir versuchen, vorsichtig moderierend auf die rationalen Kriterien hinzuweisen, und hoffen, dass wir auf die Art und Weise zum Ende kommen.

Ein wichtiger Teil, offen eingestanden, bleibt erst mal, möglichst viele Landkreise und kreisfreien Städte zu überzeugen, dass sie die Rahmenvereinbarung, wie sie momentan als Entwurf vorliegt, mittragen, da beitreten mögen. Und dann kommt der zweite Schritt, der nicht mit Zwang funktionieren soll, aber eben solchen rationalen Kriterien doch folgen möge.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

Im Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz unseres Landes werden zwischen Wettvermittlungsstellen beziehungsweise Spielhallen und Schulen Abstandsregelungen von 200 beziehungsweise 500 Meter Luftlinie vorge

geben. Auch der Entwurf des Cannabisgesetzes des Bundes sieht verpflichtende Abstände zwischen Anbauvereinigungen von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen von 100 Metern Luftlinie vor. Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig, es war ja vorher noch 200. Der Konsum von Cannabis in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten ist untersagt.

Ich frage Sie: Ist die Evaluierung der Wirksamkeit oder Kontrolle der Abstandsflächen nach Glücksspielausführungsgesetz – ein Bandwurmwort – geplant, auch mit dem Blick auf die Erlangung von Erfahrungswerten für die kommenden Abstandsvorgaben nach Cannabisgesetz? Hintergrund meiner Frage ist, das ist wohl offensichtlich, es geht uns um Jugendschutz. Und ich bin etwas erstaunt über die unterschiedliche Wirkung dieser Abstände.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bleibt festzuhalten, das eine ist ein Landesgesetz, das andere ein Bundesgesetz. Wenn Ihr Hinweis an uns sein soll, wir mögen uns für 500 Meter im Cannabisgesetz einsetzen, nehme ich das gerne so auf. Die Bundesratsbefassung ist ja erst Ende nächster Woche.

Gleichwohl, Sie fragen ja nach der konkreten Evaluierung. Im Landesgesetz gab es keine Verpflichtung zur Evaluierung, sondern wir versuchen, ein bisschen im regelmäßigen Kontakt mit den zuständigen Stellen im Blick zu behalten, wie sich die Dinge dabei entwickeln. Wir haben im vergangenen Jahr deshalb die örtlichen Erlaubnisbehörden – also fürs Glücksspiel gibt es kommunale Erlaubnisbehörden – angesprochen, wie sich bei denen die Entwicklung abzeichnet. Hintergrund ist, dass endgültig scharfgeschaltet der ja über fast zehn Jahre angekündigte Mindestabstand, der immer wieder aufgeschoben wurde, bis er umgesetzt wurde, zum 01.01.2023 dann tatsächlich Wirksamkeit bekam, also lange angekündigt, nach zehn Jahren, knapp zehn Jahren tatsächlich wirksam geworden. Die Frage an die Erlaubnisbehörden war: Wie hat sich bei euch die Zahl der entsprechenden Einrichtungen verändert?

Wir haben 51 Rückmeldungen. Bei 91 Erlaubnisbehörden, örtlichen Erlaubnisbehörden haben wir 51 Rückmeldungen, damit Sie ein bisschen einschätzen können, ob und in welchem Umfang das repräsentativ ist. Ende 2022, haben diese 51 Rückmeldenden mitgeteilt, hatten sie 179 Spielhallen in ihren jeweiligen kommunalen Körperschaften, für die sie zuständig sind, am 30.06., also sechs Monate, nachdem diese Regelung endgültig scharfgeschaltet war, waren es noch 166.

Die Sorge war vorher immer, dass man flächendeckend keinerlei Spielhallen mehr haben werde. Wir kennen nur eine Stadt, in der tatsächlich eine Reduzierung auf null Spielangebote eingetreten ist. Das ist die Stadt Ueckermünde, die mitgeteilt hat, dass die vorher, glaube ich, ein oder zwei Spielgelegenheiten beide nicht mehr vorhanden sind. In allen anderen Bereichen ist nach bisherigen Feststellungen – noch mal, zum Stichtag 30.06.2023 – festzustellen gewesen, dass das flächendeckende, also wenigstens ein Angebot in jeder der abgefragten örtlichen Erlaubnisbehörden, weiterhin vorhanden war.

Was wir nicht hinbekommen werden, ist tatsächlich, ein Bundesgesetz hier im Landtag dann mit zu ändern, son

dern da können wir nur mit Anregungen vorgehen. Ich glaube auch, dass der jeweilige Wirkungsgehalt dieser Regelungen ein unterschiedlicher ist. Von daher mag man Differenzierungen vornehmen. Aber noch einmal, ein Bundesgesetz werden wir hier nicht bestimmen können.

Vielen Dank, Herr Minister!

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Ich habe keine Nachfrage.

Danke schön!

Damit bitte ich den Abgeordneten David Wulff, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen. Und mit Blick auf die Uhr gehe ich davon aus, dass das dann die letzte Frage sein wird, die wir in dieser Fragestunde behandeln können.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir hatten das Thema Digitalisierung und E-Government ja bereits gestern beim EGovernment-Gesetz, und wir hatten auch in verschiedenen Anhörungen immer wieder das Thema Rahmen…

(allgemeine Unruhe)

Sie müssen einen Tick lauter reden.

Ja, ich höre mich selber kaum.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um mehr Ruhe. Ich kann jetzt auch niemanden mehr verstehen.

Bitte, Herr Wulff, Sie haben jetzt das Wort wieder!

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Es gab mal – ich glaube, aus dem Jahre 2008 – eine Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Thema E-Government. Und es wurde in verschiedenen Anhörungen immer mal wieder angemerkt, dass diese Rahmenvereinbarung mal erneuert werden sollte. Das war ja auch die Auffassung der Landesregierung, man muss mal ins Machen kommen und nicht immer noch mehr Konzepte schreiben. Und jetzt hatten wir, wie gesagt, aus dem Jahr 2008 ja die Sachen vorliegen.

Und meine Frage ist, ob das Ministerium beabsichtigt, diese Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Verbänden zum Thema E-Government zu erneuern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, um eine darin vielleicht mitklingende Sorge vorwegzunehmen, diese Rahmenvereinbarung ist nicht befristet. Wir sind nicht im rechtsfreien Raum und keiner weiß mehr, wo es langgeht. Erstens.

Zweitens. Diese Rahmenvereinbarung hat auch in den letzten – jetzt muss ich mal überlegen – 16 Jahren immer wieder Fortentwicklungen erfahren, ohne dass wir die Vereinbarung selber geändert haben, weil das kooperati

ve E-Government in den entsprechenden Gremien, die man dafür, Kommunen und Land, gemeinsam gebildet hat, auch Beschlüsse fasst, die immer wieder fortentwickeln.

Gleichwohl gab es die Anregung der kommunalen Familie, ob man diese Rahmenvereinbarung ob der vielen Anpassungen, die man faktisch durch Beschlüsse, die auch alle verbindlich empfinden und umsetzen, der vergangenen 16 Jahre, ob man das nicht einmal aktualisieren könne. Man hat sich dann auf entsprechende Workshop-Formate geeinigt. Ich glaube, am 29. April muss ein umfangreiches Gespräch stattgefunden haben. Da sind Finanzierungsfragen im Raume. Manchmal sind es ja auch stärker die Finanzierungsfragen, die eine Rolle spielen, es sind aber auch inhaltliche Fragen im Raum. Und es ist vereinbart worden, dass man nach diesem gemeinsamen Gespräch Ende Februar jetzt zunächst in kleiner Runde ein Gespräch bei der Staatssekretärin führen wird und sich dann auch auf den Weg macht, wie man im Zweifel eine Fortentwicklung dieser Rahmenvereinbarung vornimmt.

Wenn wir aber in den Differenzierungen sind – da ist ja operatives Geschäft an allen Stellen weiterhin drückend und drängend, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuerst tun –, bleibt das operative Geschäft immer prioritär. Gleichwohl gibt es die gemeinsame Verabredung, dass wir in den kommenden Monaten anpassen wollen und gemeinsam anpassen werden, aber ohne dass es zeitkritisch ist und ohne dass wir in den rechtsfreien Raum hineinliefen.

Vielen Dank, Herr Minister!

Herr Wulff, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Nein, danke! Ich werde zu gegebener Zeit noch mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister!

Gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Befragung der Landesregierung auf eine Stunde begrenzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Abgeordneten, die ihre Fragen nicht mehr stellen konnten, diese heute bis 12:00 Uhr ausformuliert im Parlamentssekretariat einzureichen, damit diese schriftlich von der Landesregierung beantwortet werden können.

Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes, Drucksache 8/3441.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/3441 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung – in Vertretung für den Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume, Umwelt – Herr Pegel.

(Minister Christian Pegel: Ich komme sofort. –

Er muss