Protocol of the Session on March 24, 2023

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

An dieser Stelle möchte ich, damit niemand von den weiteren Rednern in Versuchung gerät, auf der Besuchertribüne Bürgermeister und Kurdirektoren beziehungsweise – bitte nicht winken! –

(allgemeine Heiterkeit)

Kurdirektorinnen von der Insel Rügen begrüßen, und sie sind jetzt begrüßt.

(Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Ich hoffe, der Hinweis ist verstanden.

Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine kurze Erklärung, warum wir noch einen Änderungsantrag dazu gemacht haben, weil unser Antrag zur Antragsfrist eingereicht wurde, und da hat der Wirtschaftsausschuss, in dem wir das Thema aufgesetzt haben, noch nicht stattgefunden, sodass die Ergänzungen im Hinblick auf die Auskünfte des Wirtschaftsausschusses auch noch nicht stattgefunden haben, und deswegen dieser Ergänzungsantrag.

Meine Damen und Herren, ich war schon ein wenig verwundert über die Berichterstattung über das Projekt der RWE und der Bundesregierung, als wir das im Februar einfach mal so aus der Presse zur Kenntnis genommen haben. Es hat mich sehr überrascht, dass wir nicht vorab informiert wurden als Parlament beziehungsweise Obleute oder wer auch immer, und Herr Minister Meyer hat den Weg dann über die Presse gewählt.

Auf unseren Antrag hin haben wir dann am 9. März eine Wirtschaftsausschusssitzung gehabt und uns über den aktuellen Stand zum LNG-Vorhaben der Bundesregierung und der RWE Mecklenburg-Vorpommern unterrichten lassen. Mittlerweile sind das BMWK und der Energiekonzern RWE von dem Vorhabenstandort vor Sellin abgerückt. Das geplante LNG-Terminal soll jedoch an einem anderen Standort in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden. Das ist der Sachstand.

Die vorliegenden Zahlen, die sind für mich und für uns allesamt nicht schlüssig. Aus den Antragsunterlagen der RWE, die dem Bergamt Stralsund vorliegen, geht hervor, dass BMWK und RWE planen, in Mecklenburg-Vorpommern ein überdurchschnittlich großes LNG-Terminal zu errichten. Und auch wenn zunächst nur ein FSRU mit einer Kapazität von 7,5 Milliarden Kubikmetern Erdgas pro Jahr in Betrieb genommen werden soll, soll die beantragte Ostseeanbindungsleitung für eine Jahreskapazität von bis zu 35 Milliarden Kubikmetern Gas vorgesehen sein und die Plattform über vier FSRU verfügen. Die so erzielte Kapazität entspricht ungefähr 40 Prozent des deutschen Jahresbedarfes an Erdgas. Die bisher geplanten schwimmenden festen LNG-Terminals sollen bis zum Jahr 2030 eine Kapazität von 120 Milliarden Kubikmetern erreichen. Und wenn man bei all diesen gewaltigen Zahlen jetzt berücksichtigt, dass Deutschland im Jahr 2021 aus Russland 86 Milliarden Kubikmeter und im Jahr 2022 nur noch 31 oder 32 Milliarden Kubikmeter Erdgas importiert hat, dann drängt sich mir die Frage auf, wofür benötigen wir so enorme Kapazitäten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Und da ist die Frage doch durchaus berechtigt: Ist ein weiteres Terminal in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt erforderlich, um die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik zu gewährleisten? Und zudem hat Deutschland seine Importmenge über Pipelines aus anderen Ländern erhöht. Im Jahr 2021 hat Deutschland 31 Prozent seines Erdgasbedarfs aus Norwegen und 21 Prozent seines Erdgasbedarfs aus den Niederlanden gedeckt. Mittlerweile wurden die Importmengen auf 40 Prozent aus Norwegen und 25 Prozent aus den Niederlanden erhöht. Das sind Zahlen aus dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Auch die Gasspeicherfüllstände sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Während am 22. März 2021 die Füllstände bei 25,77 Prozent, im Jahr 2022 bei 24,57 Prozent lagen, sind die Gasspeicherfüllstände im Jahr 2023 auf 63,88 gestiegen. Das ist eine erhebliche Verbesserung um mehr als das Doppelte. Alle fünf Anzeigen der Bundesnetzagentur zur Versorgungslage stehen auf dem beruhigenden Stand stabil. Es ist nicht nur für mich nicht nachvollziehbar, wieso die Versorgungssituation als angespannt bezeichnet werden kann. Der Präsident der Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, das Wording seiner Behörde noch einmal zu überprüfen.

Im November letzten Jahres forderte der Haushaltsausschuss des Bundestags ein Gesamtkonzept für die Gasversorgung Deutschlands, und dieses Konzept sollte auf der Grundlage des prognostizierten Verbrauchs und den Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden und den bestehenden Flüssiggasterminals in den deutschen Nachbarländern den Bedarf für eigene Terminals in den deutschen Nachbarländern, den Bedarf für die eigenen Terminals darstellen. Die Ergebnisse dieser Studie legen nahe, dass die deutsche Gasversorgung mit sieben schwimmenden und einem festen LNG-Terminal mit einer Gesamtkapazität von 47 Milliarden Kubikmetern pro Jahr gesichert ist. Die weitgehenden Planungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sehen jedoch acht schwimmende und drei feste Terminals vor.

Ich bezweifle, dass die Errichtung eines weiteren LNGTerminals in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt notwendig ist, um die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Und wie kürzlich bekannt wurde, hat das BMWK offensichtlich falsche Zahlen bei der LNG-Bedarfsberechnung herangezogen. Ein FAQPapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur Eröffnung der ersten deutschen LNG-Terminals zeigt, dass die für Deutschland nutzbare Regasifizierungskapazität unsere Nachbarländer mit nur 40 Milliarden Kubikmetern im Jahr veranschlagt wird. Die Terminals in Polen, Belgien, Frankreich und Irland, die ja realistisch für die Versorgung Deutschlands geeignet sind, haben eine Regasifizierungskapazität aber von rund 70 Milliarden Kubikmetern pro Jahr.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei einer vollen Auslastung könnten fast 100 Milliarden Kubikmeter eingespeist werden, und zudem sind auch in diesen Ländern weitere LNG-Kapazitäten geplant.

Bei den angekündigten, unangekündigten, Entschuldigung, bei den unangekündigten Vorarbeiten für die Errichtung des Termins am Anfang dieser Woche hat die zuständige Wasserschutzpolizei bereits Umweltstraftaten festgestellt.

Diese beinhalten unter anderem die unrechtmäßige Lagerung ölhaltigen billigen Wassers, fehlenden Nachweis für den Umgang damit und die Behandlung von ölhaltigen Abfällen und Schiffsmüll. Wir sollten uns fragen, ob wir wirklich ein weiteres Projekt unterstützen möchten, das potenziell negative Auswirkungen auf unsere Umwelt haben könnte.

Es ist ermutigend zu sehen, dass das BMWK und der Energiekonzern RWE kürzlich von dem Plan abgerückt sind, das neue LNG gut fünf Kilometer vor Sellin zu errichten, und dennoch halten beide an dem Vorhaben der Errichtung eines weiteren Terminals in der vorgesehenen Größenordnung fest. Und daher fordere ich Sie auf, unseren Antrag zu unterstützen. Ein weiteres LNG-Terminal darf in Mecklenburg-Vorpommern nur dann, aber auch nur dann genehmigt werden, wenn die Bundesregierung dessen Bedarf zur Sicherung der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland zweifelsfrei und nachvollziehbar feststellt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!)

Und diese Feststellung, die zwingend erforderlich ist, kommt vor der Suche nach Ersatzstandorten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Und aus derzeitigen Gründen, aus derzeitiger Sicht und gemäß den Zahlen durch Gutachten, die ich da gestellt habe, ist dieses Terminal für Mecklenburg-Vorpommern entbehrlich. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass zu dem jetzt aufzurufenden Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1945 ein weiterer Änderungsantrag vorliegt, der eben verteilt wurde, und zwar ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2007.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei uns ist der noch nicht.)

Jetzt rufe ich also auf für die Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1945 den Abgeordneten Herrn Miraß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Ich werde der Versuchung widerstehen, auch wenn es schwerfällt, Frau Präsidentin. Seit über 100 Jahren lebt meine Familie auf Rügen. Ich bin damit sozusagen gerade vom Status des Urlaubers in den des Zugezogenen gewechselt, kenne mich aber inzwischen schon ein bisschen aus auf der Insel und habe Kontakt zu einer ganzen Reihe von Leuten, und zwar zu einem guten Querschnitt der Bevölkerung, verteilt über die ganze Insel, aus allen sozialen Schichten und sowohl Menschen, die zu schneller Aufregung neigen, als auch die mit einem typischen norddeutschen Temperament. Es eint aber den gesamten Freundes- und Bekanntenkreis, und das habe ich wirklich selten so

erlebt, die Sorge vor den Auswirkungen der aktuellen LNG-Pläne des gerade genannten Unternehmens.

Die Debatten der letzten Monate beunruhigen die Menschen auf der Insel Rügen und viele ihrer Gäste. Und darunter mischen sich immer mehr Sorgen auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Seit etwa 14 Tagen läuft eine entsprechende Petition auf der Internetplattform des Bundestages. Von den 40 dort laufenden hat die gegen LNG vor Rügen mit heute früh um 07:10 Uhr 11.696 Unterzeichnern die mit großem Abstand meisten. Dazu kommen noch Informationen der Initiatoren, inzwischen etwa 25.000 Menschen, die auf ausgedruckten Listen unterschrieben haben. Das macht deutlich, dieses Thema wühlt die Menschen auf der Insel und in ganz Deutschland auf, und wir nehmen diese Sorgen sehr ernst.

(Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na, das kam mir bisher nicht so vor.)

Vielleicht liegt das daran, dass der Kontrast des Vorhabens wirklich krass ist – Pläne für eine Industrieanlage an einer der, wenn nicht der landschaftlich schönsten Stelle an der gesamten Ostseeküste und jedenfalls einer der sensibelsten Küstenlandschaften an der Ostsee. Dabei sind sich die Menschen auf der Insel sehr wohl auch bewusst, dass es Grund zur Sorge um die Sicherheit der Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen gibt. Diese Sorgen teilen auch wir als Antragsteller und fordern deshalb alle Beteiligten in diesem Zusammenhang zu maximalen Anstrengungen auf.

Bevor ich zu den weiteren konkreten Inhalten unseres Antrages komme, erlauben Sie mir bitte deshalb eine Anmerkung, weil ich das wichtig finde, auch für das gesellschaftliche Klima in diesem Land. Wenn bei einem Gasverbrauch von um die 90 Milliarden bis 100 Milliarden Kubikmeter pro Jahr mehr als die Hälfte plötzlich wegfällt, dann hätte jeder und jede, auch von uns, der für die Energiesicherheit in diesem Land Verantwortung trägt, ein Problem. Ich betone das deshalb, weil zuweilen der Eindruck erweckt wird, als ob diejenigen, die im Bundestag für das Gesetz gestimmt haben, das unbedacht und verantwortungslos getan haben, ausdrücklich Nein. Das war ganz offenbar in der Verantwortung für die Energiesicherheit Deutschlands und mit dem Ziel, alles zu unternehmen, um einen Blackout mit all seinen dramatischen Folgen für Wirtschaft, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheit und Sicherheit zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, der Handlungsdruck der Akteure ist also durchaus nachvollziehbar, aber der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel. Mit unserem Antrag bringen wir unsere Erwartungshaltung gerade gegenüber potenziellen Vorhabenträgern für künftige Projekte, aber auch gegenüber dem Bund noch einmal ganz klar auf den Punkt und fordern die Landesregierung auf, sich in diesem Sinne zu engagieren. Das LNG-Beschleunigungsgesetz ist ein enormer Eingriff, ein enormer Eingriff in Rechte, die in jahrzehntelangen politischen Auseinandersetzungen errungen worden sind. Die Verfahren sind auf ein Minimum verkürzt, sonst übliche Schritte, wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung, werden ausgehebelt, das Vergaberecht wird weitgehend beiseitegelegt, die Gewichtung von wertvollen Schutzgütern extrem verringert und der Rechtsbehelf stark verkürzt. Die Gesellschaft verzichtet in diesem Zusammenhang auf sehr, sehr viel, und natürlich muss dieser Verzicht mit gewichtigen Gründen aufgewogen werden.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ist deshalb, genau deshalb auch auf Projekte in einem überragenden öffentlichen Interesse mit einer hohen Relevanz für die öffentliche Sicherheit beschränkt, die zudem einen relevanten Beitrag dazu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, sozusagen existenzbedrohende Gefahr im Verzug, um die es da gehen muss. Dieses Vertrauen, das wir als Gesellschaft, der Bundestag den handelnden Akteuren gegenüber entgegengebracht haben, erfordert eine maximale Transparenz im Verfahren, an der es aktuell bislang – das sei mit einer kritischen Anmerkung erlaubt –, bislang vonseiten des Vorhabenträgers in dem konkreten Vorhaben vor Sellin, aber auch des Bundes doch mangelte. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was passiert und warum es passiert.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere erste Forderung ist also Transparenz und mit den Bürgerinnen und Bürgern, keine Politik mit der Brechstange.

Unsere zweite Forderung: Genau das, was das LNGBeschleunigungsgesetz verlangt, muss nachvollziehbar dargelegt werden, und das natürlich in erster Linie gegenüber dem Deutschen Bundestag vor der Aufnahme eines weiteren Standortes – denn im Moment steht nur Lubmin im Gesetz –, vor der Aufnahme eines weiteren Standorts ins Gesetz, aber auch gegenüber diesem Landtag und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes.

Zunächst geht es – und das deckt sich dann in der Tat auch mit dem Vortrag von Herrn Waldmüller –, zunächst geht es um eine plausible Darlegung des Bedarfs, auch unter der Maßgabe im Übrigen, dass die Klimaziele, denn LNG ist wirklich nicht die klimafreundlichste Form der Energiegewinnung, auch unter der Berücksichtigung, dass die Klimaziele mittel- und langfristig nicht aus dem Blick geraten dürfen. Es sind die Fragen zu beantworten:

Gibt es eine Lieferlücke?

Kann diese aus anderen Quellen oder durch Einsparungen geschlossen werden?

Ist der dann verbleibende Bedarf schon durch die bisherigen Terminals gedeckt?

Und welchen Umfang muss ein weiteres Vorhaben abdecken, und zwar im Volumen, aber auch im zeitlichen Verlauf?

Das ist nicht nur für uns, sondern sicher auch für den Bundestag wichtig, denn er kann den Geltungsbereich dieses Gesetzes eben nur in sehr, sehr engen Schranken und unter klaren Bedingungen erweitern.

Unsere dritte Forderung ist – immer den nachgewiesenen Bedarf vorausgesetzt – die nach einer sauberen und gut nachvollziehbaren Auswahl zwischen allen denkbaren, realistischen Standortalternativen.

Was dabei rauskommt, wenn man das nicht gleich zu Beginn macht, nicht gründlich macht, sehen wir vorliegend bei dem inzwischen aus guten fachlichen Gründen offenbar aufgegebenen Plan. Da wird, ob durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder im Eifer des Gefechts, ein Standort ins Rennen geschickt, bei dem

jeder und jede vor Ort nur den Kopf schüttelt oder entsetzt reagieren kann, zwar technisch nachvollziehbar, unterhalb der 40-Kilometer-Grenze und auch tief genug, aber eben mitten in einem europäischen Vogelschutzgebiet, in einem der wichtigsten Gewässer für den gefährdeten Ostseehering, in Gebieten mit großer Bedeutung für Schweinswale und Kegelrobben, direkt an einem UNESCO-Biosphärenreservat und fünf Kilometer vor der Küste. Und neben den Natur- und Umweltschutzthemen reden wir eben nicht nur über ein paar Touristen, sondern wir reden über die Lebensgrundlagen eines erheblichen Teils der 65.000 Bewohnerinnen und Bewohner der Insel Rügen.