Protocol of the Session on March 23, 2023

Und das haben all die Menschen nicht verdient, sehr geehrte Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Denn durch die Wortbeiträge vom Minister und auch von Frau Berg ist jetzt ja deutlich geworden, es geht hier um ein ernstes Thema. Und es ist nicht einfach zu handeln, das haben Sie beiläufig gesagt. Aber die Notwendigkeit,

dass man die Strukturen bei den Förderverfahren, die Prozesse, die Abläufe verändern muss, dass es nicht so bleiben kann, wie es jetzt ist, das ist doch deutlich geworden.

(Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na, dann machen Sie es doch!)

Ja, das haben wir gesagt, dass wir das machen. Das haben Sie selbst in Ihrer Begründung, sonst hätten Sie wahrscheinlich gar nicht so viel Begründung aufschreiben können,

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

haben Sie in Ihrer Begründung dann lang und breit erklärt, was wir machen wollen, und was wir auch machen werden, weil wir der Bevölkerung versprochen haben, wir werden die Finanzverwaltung modernisieren. Wir werden das eingesetzte Geld zur Verwaltung von Geldern, werden wir effizienter gestalten, Prozesse und Abläufe effektivieren, damit all das noch wirksamer wird für die Entwicklung dieses Landes. Das ist der Anspruch und den haben wir mit dem Koalitionsvereinbarungspunkt beschrieben.

Jetzt ist es ich hier deutlich geworden, man muss dann noch mal sich anschauen, einerseits geht es um Förderverfahren beim LFI und andererseits um Darlehen. Zu den Förderverfahren, Umfang und wie viele Player es auf diesem Gebiet gibt, hat der Minister etwas gesagt. Bei den Darlehen muss noch mitbedacht werden, dass ja klar ist, wenn man mit Darlehen arbeiten will, braucht man eine Bankkonzession. Die hat das Land nicht. Also müssen wir uns etwas einfallen lassen, wie dieses Leistungsspektrum, dass das LFI im Moment erfüllt, dann in anderer Art und Weise, und zwar rechtskonform, erfüllt werden kann.

Da haben wir uns rangemacht, und ich gehe davon aus, dass wir im Spätherbst dies klarer konturieren können, indem eben bis dahin abgeklopft wird, welche Möglichkeiten gibt es, welche Dinge sind zu berücksichtigen. Und wenn das klar ist, dann können wir auch konkreter definieren, wie wir diesen Anspruch, der mit dem Koalitionsvereinbarungspunkt formuliert ist, erfüllen können. Und erst dann – da bin ich bei Frau Berg –, erst dann kann man in Erwägung ziehen, dass wir an den Landesrechnungshof herangehen, an die Präsidentin, und sagen, wir könnten zusätzlich noch Informationen gebrauchen.

Ob das denn so sein wird, steht im Moment, ist im Moment noch nicht klar. Und mit einer Unwägbarkeit

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

und mit einer Unklarheit, wie sie jetzt noch logischerweise vorherrscht, auf den Landesrechnungshof zuzugehen, ist nicht angezeigt. Sie haben selber ein Beispiel gebracht, als es 2019 um das Finanzausgleichgesetz – in der Begründung steht es, glaube ich, genau –, um das, die Novellierung des Finanzausgleichgesetzes ging. Damals ist der Landesrechnungshof um eine beratende Äußerung gebeten worden, aber dem voran gingen eben auch Gutachten, Überlegungen und vor allen Dingen eine klare Formulierung dessen, wie wir uns den Weg oder wie sich damals, uns nicht, wie damals der Weg beschrieben wurde für ein neues, für einen neuen Finanzausgleich.

Dieser, diesen Weg – jetzt beschrieben auf die Förderverfahren, Reform der Förderverfahren –, den haben wir noch vor uns. Ich bin davon überzeugt, dass wir über die Befassung mit dem Thema in den nächsten Monaten schlauer werden. Möglicherweise benötigen wir eine beratende Äußerung nicht. Wenn wir selber zu der Erkenntnis kommen, wir benötigen sie, dann würden wir diesen Weg gehen, aber das zeichnet sich wie gesagt im Moment nicht ab. Und insofern geht dieser Antrag an den Erfordernissen gegenwärtig vorbei und wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer meine Rede zum Sonderbericht des MV-Schutzfonds gestern verfolgt hat, der hat gemerkt, dass wir die Kompetenz des Landesrechnungshofes sehr schätzen, und stellt sich die Frage, wie wir uns zu dem vorliegenden Antrag, der ja gerade diese Kompetenz für uns als Landtag nutzbar machen möchte, positionieren. Aus unserer Sicht gibt es dabei verschiedene Dinge abzuwägen – zum einen, dass eine Annahme des Antrages die Zeitschiene für die auch aus unserer Sicht dringend notwendige Reform der Förderverfahren deutlich verzögern würde.

Das in Ihrem Antrag erwähnte Beispiel, die Übereinkunft, welche der beratenden Äußerung des Landesrechnungshofes zu den Kosten für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zugrunde liegt, erfolgte im September 2019, haben Sie ja auch geschrieben. Der Beschluss dieser beratenden Äußerung datiert aber auf den 1. Oktober 2021, dazwischen liegen zwei Jahre. Wenn wir diesem Antrag heute also folgen würden und vergleichbare Zeiträume in Betracht ziehen, dann hieße das, dass wir uns sehr wahrscheinlich erst Anfang 2025 hier wieder zu dem Thema austauschen würden, und das kann nicht unser Ziel sein. Dieser lange Zeitraum verdeutlicht auch, welche Mehrarbeit in diese beratende Äußerung geflossen ist.

Ich habe eben Kollegen Koplin noch gehört, dass dazu ja auch noch bestimmte Vorarbeiten notwendig sind. Also muss man davon ausgehen, dass die Zeitschiene sogar noch länger ist. Mehrarbeit, die zusätzlich zu den umfangreichen Prüfungsaufgaben des Landesrechnungshofs zu leisten ist – wir sollten diese Mehrarbeit nur anfordern, wenn sie wirklich unverzichtbar ist.

Und das bringt mich zu einem zweiten Punkt, denn es ist ja beileibe nicht so, dass sich der Hof nicht bereits zu den Förderverfahren geäußert hätte. Nicht nur in dem schon erwähnten Sonderbericht zum MV-Schutzfonds, sondern ebenfalls in den letzten Jahresberichten des Landesrechnungshofes finden sich zahlreiche Hinweise zum möglichen Problem bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Förderverfahren des Landes. Wer sich also für die Empfehlungen des Landesrechnungshofes interessiert, die zukünftig sich natürlich modifizieren können, aber die bisher ja auch abgegeben worden sind, dem stehen diese bereits jetzt zur Verfügung.

Zugegeben, man muss dann diese Jahre auch mal studieren, also Eigeninitiative bleibt notwendig. Aber aus unserer Sicht ist diese Eigeninitiative auch zulässig und zumutbar und bringt sozusagen ein bisschen mehr Beschleunigung auch in die Möglichkeit, Förderverfahren zu verändern oder zu modifizieren und anzupassen an unsere modernen Verfahren.

Um es kurz zu machen, wir schätzen die fachliche Kompetenz des Landesrechnungshofs sehr. Wir sehen hier im konkreten Fall aber keine Veranlassung für eine Beauftragung zu diesem Zeitpunkt, weil ich, wie ich dargelegt habe, viele Äußerungen in diese Richtung lesen konnte. Und wir empfehlen der Landesregierung dringend, die bereits verfügbaren Äußerungen des Landesrechnungshofs zum Thema Förderverfahren intensiv zu studieren und die Hinweise für die anstehenden Änderungen zu berücksichtigen.

Wir werden den Antrag ablehnen von der AfD. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweggenommen, also auch wir werden nicht zustimmen, erkennen aber an, dass es natürlich Beratungsbedarf gibt. Und das hat ja sogar der Finanzminister eingeräumt und hat uns ja schon mal mit ein Stück weit auf die Reise genommen, wo das Ganze hinführen soll.

Und wie Sie wissen, auch meine Fraktion, ich ganz besonders, sind absolute Befürworter der Arbeit des Landesrechnungshofes. So viele Freunde, wie Sie heute gefunden haben, Frau Dr. Johannsen, haben Sie wohl selten. Vor allem dann haben Sie die nicht mehr, wenn es darum geht, dass Sie hier Rederecht bekommen. Denn das wäre interessant gewesen, auch Ihre Position heute dazu mal zu erfahren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, FDP)

Ich erinnere da an einen Antrag, den meine Fraktion gestellt hat, Ihnen hier ein Rederecht einzuräumen. Nun haben wir aber wenigstens die Möglichkeit im Finanzausschuss. Wir haben es auch, glaube ich, schon aufsetzen lassen für die nächste Finanzausschusssitzung, dass wir das, was Herr Dr. Geue hier vor laufender Kamera wahrscheinlich nur beschränkt ausführen kann, dass wir das dann im Finanzausschuss noch mal vertiefen können. Da ist ja Frau Johannsen oder irgendein Vertreter des Rechnungshofes auch mit dabei. Das heißt, wir können dann gemeinsam weiter daran arbeiten.

Ich denke, der Ansatz ist absolut richtig und auch notwendig. Wir haben festgestellt, dass es tatsächlich dort einen Dschungel gibt oder beziehungsweise eben auch Auswüchse, wo man sich Gedanken machen muss, wie stellen wir das auf neue Beine. Sie haben beschrieben, ist natürlich nicht so einfach – Kreditwesengesetz –, da

spielen so viele Sachen rein und technische Umsetzung, Umsetzbarkeit. Wahrscheinlich müssen wir uns auch ein bisschen mit den Modellen in den Bundesländern auseinandersetzen, wo läufts besser, wo läufts vielleicht … Wir müssen es ja auch nicht machen, wenn es am Ende schlechter ist, kann mir das aber kaum vorstellen.

Ich denke, wichtig ist, dass das Thema erkannt wurde. Ich muss jetzt nicht alles wiederholen, was die Vorredner schon gesagt haben. Ich glaube, habe gespürt oder zumindest herausgehört, dass alle Interesse daran haben, dass wir das gemeinsam angehen.

Es ist schade, ich meine, aus dieser Sicht ist es jetzt natürlich sinnvoll, erst einmal hinter verschlossenen Türen zu sprechen, weil es eben auch um Beauftragungen geht und sicherlich auch um ein Volumen, was mal zu ermitteln ist, aber an sich ist es sicherlich auch etwas, wo auch diejenigen, die später mal Fördermittelanträge stellen wollen, vielleicht auch mal gefragt werden sollten, was sind da die Voraussetzungen oder was wünscht man sich auf der Seite derjenigen, die damit nachher am Ende auch umgehen müssen. Denn das macht ja alles keinen Sinn, eine Struktur zu entwickeln, mit der nachher auch wenige wieder klarkommen. Wir wollen ja möglichst eine Förderung aus einer Hand, die einfach schnell, unkompliziert, unbürokratisch auch gewährleistet werden kann. Sie laufen bei uns offene Türen ein. Wir gucken uns das Modell gemeinsam an.

Ich freue mich auf die Beratung, wie gesagt, das ist aufgesetzt. Nehmen Sie uns mit den Details gleich mit auf den Weg! Ich glaube, dann kann es am Ende auch etwas sein, was hier stark konsensfähig ist. Ich erkenne das zumindest, es steht in Ihrem Koalitionsvertrag, und von daher freue ich mich auf die weiteren Ausführungen dann im Finanzausschuss. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD-Fraktion den Landesrechnungshof erneut zu einem sehr frühen Zeitpunkt als unabhängige Instanz in den politischen Willensbildungsprozess einbinden.

(Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Richtig so!)

Konkret wird hier gefordert, dass der Landesrechnungshof bei der geplanten Reform der Förderverfahren des Landes eine beratende Stellungnahme hier in Form eines Sonderberichtes abgibt. Wie wir schon gehört haben, haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Förderverfahren des Landes mit dem Ziel der Vereinfachung und Verbesserung zu reformieren.

Der Finanzminister hat hierzu ja schon angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Und wenn dieser Gesetzentwurf vorliegt, dann wird ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren ablaufen, in dem Sie sich die notwendige Expertise von allen möglichen Seiten

dann einholen können. Ein zusätzlicher Sonderbericht zu diesem Zeitpunkt bietet aus unserer Sicht hier keinen Mehrwert.

(Beifall Marcel Falk, SPD)

Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag auf stärkere Mitwirkung des Landesrechnungshofs unter anderem am Beispiel eines Sonderberichts aus dem Jahre 2019. Zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde dieser damals vereinbart. Dieser Vergleich allerdings hinkt zu heute. Der Sonderbericht damals wurde nämlich aufgrund eines Streites angefordert, um diesen Streit beizulegen und beide Positionen aufzuzeigen. Das ist aus unserer Sicht nicht vergleichbar zu der heutigen Situation, wo wir nach vorne schauen in die Zukunft, wie wir etwas besser machen können. Da taugt so ein Bericht in dieser Situation zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Situation ist also eine völlig andere.

Der Finanzminister hat ja auch bereits angekündigt, einen Vorschlag zu machen, der dann in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten wird. Und eben in diesem Gesetzgebungsverfahren haben alle Fraktionen – auch Ihre – die Möglichkeit, sich entsprechende Expertise anzueignen, um sich eine entsprechende Meinung zu bilden. Darüber hinaus, ich glaube, das ist noch nicht angeklungen, aber hat auch heutzutage der Landesrechnungshof schon eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben – im Finanzausschuss hören wir öfter darüber –, sodass ich auch aus Sicht des Schutzes des Landesrechnungshofes hier heute sage, dass ein Sonderbericht zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig ist, sondern dann, wenn es denn entsprechend so weit ist, dann sollten wir sämtliche notwendige Expertise einbinden, allerdings nicht heute.

Insofern bitte ich Sie, diese Reihenfolge einzuhalten, und verbleibe an diesem Punkt mit dem Wunsch oder der Bitte der Ablehnung des Antrages. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.