So, das derzeit bestehende Ladenöffnungsgesetz – Herr Meyer hat ja ausgeführt, welche Schwierigkeiten auch dahinterstecken, ich will das nicht alles wiederholen –, es ist eben ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen, das heißt in Gewerkschaften, das heißt in Kirchen, das heißt im Einzelhandel selbst. Das ist schon eine Gemengelage, sage ich mal, wo man mit klarkommen will und wo im Wettbewerb gegenüber dem Onlinehandel da immer mehr abgerungen wird, überhaupt keine Frage. Das ändert aber nichts daran, dass die kaufwilligen Kunden weiter sonntags shoppen werden. Ich weiß, dass es beim Ladenschlussgesetz ja nicht um den Schutz des Käufers geht, sondern um den Schutz des Verkäufers, überhaupt keine Frage, wollen wir gar nicht dahinstellen, aber es ist ja ausdrücklich gesagt in diesem Antrag, dass der Schutz mit dem, was in der Bäderregelung ist, eben in keinster Weise eben dann aufgezehrt werden soll.
Wir haben eine Verschärfung gehabt durch die CoronaRegelungen, wir hatten zuerst 3G, dann 2G. Das sind massive Einschränkungen, selbst wenn wir, Herr Meyer, wenn wir dort Hilfen bezahlt haben. Selbstverständlich, es hat dazu geführt, dass niemand aus dem, ich sage mal, niemand ausgeschieden ist aus dem Unternehmerleben. Das war auch das Ziel, niemanden in der CoronaZeit zu verlieren. Deswegen sind trotzdem die Reserven und alles Mögliche eben aufgebraucht worden. Es gibt also durchaus im Einzelhandel einen Nachholbedarf, das darf man nicht aus der Welt lassen.
Wenn Sie argumentieren, Herr Meyer, ich kann da vieles nachvollziehen, aber mit Sicherheit nicht alles, weil Sie die Diskussion rund um die Thematik Ladenschlussgesetz aufmachen. Es geht also – das ist ja gesagt worden am Anfang –, es geht nicht um die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes, sondern um temporäre Ausnahmen, um genau das nachzuholen, was man möglicherweise verpasst hat. Und ich glaube, das ist auch eine sinnvolle, eine sinnvolle Sache, dass man darüber sprechen kann. Die rechtlichen Bedenken, die sind durchaus da, keine Frage. Da muss man natürlich dann im Ausschuss auch drüber sprechen, das ist überhaupt keine Frage, wie man das gestalten kann, in welchem Ausmaß das möglich sein soll. Aber dass man es von vornherein deswegen ablehnt, das, glaube ich, das sollte nicht der Fall sein, da sollten wir schon drüber reden.
Ich weiß, dass die Branche da zum Teil geteilter Meinung ist, keine Frage. Denen ist natürlich wichtig, dass sonntags – gerade samstags/sonntags – ein Erlebnis, ein Einkauferlebnis gestaltet wird, was ein Onlinehandel nicht kann. Und dazu ist es notwendig, dass man natürlich auch Gastronomie besuchen kann. Und das ist in diesem Fall jetzt der Fall, dass man also Gastronomie und Einzelhandel besuchen kann. Und insofern ist das schon ein gewisser Nachholeffekt, den man da generieren kann.
Und Sie haben gesagt, Herr Meyer – und dann komme ich auch zum Schluss –, die Kaufkraft wird deswegen nicht mehr, sie verteilt sich nur.
Und insofern ist dieser, und insofern ist dieser Antrag diskussionswürdig und auch überweisungsfähig, und deswegen sind wir dabei.
das war es, was mir beim Lesen dieses Gesetzentwurfes durch den Kopf ging, denn in jeder Wahlperiode wird das Thema „Laden- und Sonntagsöffnung“ von unterschiedlichen Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt. Und um es vorwegzunehmen, wir werden diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Man kann ihn nicht mal als alten Wein in neuen Schläuchen bezeichnen, denn in der Begründung zum Gesetzentwurf finden wir viele Dinge wieder, die in den verschiedensten Bundesländern in den letzten Monaten immer wieder diskutiert worden sind. Um es mit den Worten meiner Kolleginnen und Kollegen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu sagen: Alle haben es begriffen, nur die FDP nicht.
Erneut wird zum Generalangriff auf die Beschäftigten im Handel, auf ihre Familien und letztlich auch auf das Grundgesetz geblasen. Ihr Gesetzentwurf missachtet nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch – das klang ja beim Minister schon an – verschiedenste Studien zum Kaufverhalten bei Sonn- und Feiertagsöffnungen. Und er blendet aus, dass die Beschäftigten zwei sehr schwierige Jahre hinter sich haben. Die einen haben uns unter schwierigsten Bedingungen über Monate mit den wichtigsten Gütern versorgt, anfänglich ohne ausreichende Corona-Schutzmaßnahmen und oft als Prellbock für den Frust der Kunden über pandemiebedingte Auflagen, und andere bangten um ihre Arbeitsplätze und hatten größte Mühe, ihren Alltag von Kurzarbeitergeld zu bestreiten. Und ganz egal, über welche Beschäftigtengruppe wir reden, mit dem von Ihnen geforderten Szenario wird der Job alles, nur nicht attraktiver.
Meine Damen und Herren, in NRW hat sich die Landesregierung nicht nur einmal eine blutige Nase mit diesem Thema geholt, aber auch Gerichte in Berlin oder das Bundesverfassungsgericht haben sich immer wieder mit dem Thema Ihres Antrages beschäftigt. Und mit welcher Konsequenz? Alle Urteile der letzten zwei Jahre sagten aus, dass pandemiebedingte Einbußen des Einzelhandels keinen Ausnahmecharakter vom geltenden Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen begründen. Und schon deshalb kann man diesen Gesetzentwurf nur ablehnen.
der letzten Jahre, die zeigen, dass es den von Ihnen unterstellten Automatismus, einen Tag mehr öffnen und, trara, mehr Umsatz ist da, faktisch gar nicht gibt. So wird die These, verkaufsoffene Sonntage würden einen Frequenzrückgang ausgleichen können, mehrheitlich verneint. Stattdessen stellten viele Einzelhändler in der Vergangenheit fest, dass der Umsatz anderer Tage durch verkaufsoffene Sonntage lediglich umverteilt wurde. Zudem kam eine Mehrheit gerade der kleinen familiengeführten Geschäfteinhaber zu dem Ergebnis, dass Aufwand und Kosten vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen.
Interessant ist auch, dass Einzelhandelsgeschäfte bei einer individuellen Befragung in der Vergangenheit vor allem drei Aspekte gegen die Sonntagsöffnungen ins Feld führten:
erstens die negativen Auswirkungen auf das Verkaufspersonal – den Beschäftigten geht über den Schichtdienst hinaus der Fixpunkt Sonntag als Erholungs- und Familientag für gemeinsame Unternehmungen verloren –,
zweitens die Benachteiligung kleinerer Läden gegenüber größeren, die mit ihrem größeren Personalstamm mehr Möglichkeiten haben, längere Öffnungszeiten und den siebenten Wochentag zu besetzen,
und drittens zusätzliche Umsatzverluste und Geschäftsaufgaben in kleineren Orten, weil die Sonntagsöffnung natürlich vor allem für Oberzentren attraktiv ist.
Und Sie hätten sich ja auch mal bei Ihrem Banknachbarn Harry Glawe erkundigen können, der hatte vor anderthalb Jahren ebenfalls erwogen, die Pandemie als Grund zu nutzen, das Ladenöffnungsgesetz in MecklenburgVorpommern aufzuweichen.
Dumm war nur, dass viele Einzelhändler seinerzeit öffentlich erklärten, von der Möglichkeit, auch noch sonntags zu öffnen, keinen Gebrauch machen zu wollen.
Und zudem war schnell klar, dass ein solches Vorhaben vor Gericht landen würde. Ich weiß da sehr genau, wovon ich rede, Herr Waldmüller, weil ich seinerzeit vom Minister gebeten wurde, bei ver.di auszuloten, inwieweit hier eine zeitlich begrenzte gütliche Einigung möglich ist.
Vielleicht sollten Sie sich mal den wirklichen Problemen zuwenden, zum Beispiel, dass es immer mehr Verkaufsflächen gibt. Allein in den letzten fünf Jahren nahm ihre Gesamtgröße um zwei Millionen Quadratmeter zu. Und davon profitieren die großen Handelsketten auf Kosten des kleinen Facheinzelhandels. Verkaufsoffene Sonntage lösen das Problem nicht, vielmehr verschärfen sie den Wettbewerb. Zudem agiert ein Großteil der innerstädtischen Einzelhändler in Deutschland immer noch rein stationär. Notwendig ist auch in diesem Segment, den Einsatz neuer digitaler Technologien zu forcieren. Von der Weiterentwicklung verschiedener Offline- und Onlinekonzepte zu neuen Geschäftsmodellen können sowohl die Beschäftigten als auch die Kunden und damit die schon angesprochenen Innenstädte profitieren.
Es darf nämlich nicht heißen, für oder gegen Digitalisierung, sondern Gestaltung von Digitalisierung mit den Menschen und durch den Menschen.
Und extrem schräg kommt Ihre Argumentation daher, dass bereits viele Beschäftigte, zum Beispiel in Tankstellen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Gastronomie sowie Eisenbahn- und Busunternehmen, an den Wochenenden arbeiten müssen. Ja, bestimmte Berufe, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, bringen das so mit sich. Das heißt aber nicht, dass man die Sonntagsruhe nun immer weiter aushöhlen kann.
Die Einführung der 40-Stunden-Woche nach dem Krieg war begleitet von der gewerkschaftlichen Forderung „Samstags gehört der Papi mir“. Bezogen auf Ihren Gesetzentwurf müsste man adaptieren „Sonntags gehören die Eltern mir“. Der Sonntag ist ein Tag der Entschleunigung und als solcher in Zeiten dauerhafter Erreichbarkeit und zunehmender Arbeitshetze von besonderem Wert,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft und speziell der stationäre Einzelhandel wurden – da gebe ich der FDP-Fraktion recht – durch die Covid-19Pandemie vor eine nie dagewesene Herausforderung gestellt. Trotz umfangreicher staatlicher Unterstützungsangebote konnten und können nicht alle Härten ausgeglichen werden. Bei allen Einlassungen, die ich von der FDP höre, geht es auch nicht vordringlich um weitere staatliche Hilfen, sondern gerade jetzt, wo am Horizont ein Silberstreif auftaucht, der uns aus der pandemischen Lage herausführt, um Möglichkeiten, aus eigener Kraft aus der Krise zu kommen. Das ist hoch anzuerkennen.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Ausnahme zum Ladenschlussgesetz das Sonntagsverkaufsverbot in der Zeit vom 15. April bis zum 31. Oktober aufheben und an diesen Sonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr das Einkaufen ermöglichen. Das Veröden unserer Innenstädte schreitet vielerorts voran und wurde in der Covid-19-Pandemie noch einmal beschleunigt. Viele kleine Läden konnten nicht standhalten und mussten zwischenzeitlich schließen. Damit geht unseren Innenstädten die Luft aus und sie verlieren an Attraktivität. Vieles spricht deshalb dafür, etwas für die Belebung der Innenstädte zu tun. Darüber werden wir ja auch am Frei
Es gibt auch viele Argumente, die für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sprechen. Unsere Familien- und Haushaltssituation hat sich verändert. Wenn beide Partner Vollzeit arbeiten, bleibt wenig Zeit für die notwendigen Einkäufe. Flexiblere und vor allem längere Ladenöffnungszeiten werden da oft gewünscht. Der Vorteil des stationären Einzelhandels im Vergleich zum Onlinehandel sind die persönliche Beratung, ein auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Kundinnen und Kunden zugeschnittener Service und das Einkaufserlebnis. Erweiterte Öffnungszeiten könnten dieses Angebot über einen längeren Zeitraum vorhalten.
Beratung und Service sind die Pfunde, mit denen der stationäre Einzelhandel wuchern kann, wenn er seine Kunden erreicht. Deshalb ist man schnell geneigt zu sagen, wenn Kunden und Händler ein Zeitfenster gefunden haben, das zu ihren Bedürfnissen passt, warum muss sich der Staat denn dann dazwischenstecken, im Internet gibts doch auch keinen Ladenschluss. Flexibilität wird von uns allen allenthalben und überall erwartet, warum sollen wir uns beim Shoppen in ein enges Korsett drängen lassen? Und gerade jetzt, wo es um ein Aufholen nach der Pandemie geht – für Handel wie für Kunden gleichermaßen –, könnten wir doch entspannt sein und das für einen begrenzten Zeitraum zulassen. Was spricht eigentlich dagegen? Das haben wir auch bei uns in der Fraktion kontrovers diskutiert, das will ich nicht verhehlen: zuallererst aber natürlich der Schutz von Sonn- und Feiertagen, der ja auch in der Vorlage angesprochen wird. Ein Tag der Ruhe in der Woche, das war immer der Konsens, auf den wir uns als Gesellschaft einigen konnten. Sowohl Kirchen als auch Gewerkschaften haben sich dahinter vereinigt, die anderen Gründe haben Sie in den Reden vor mir schon gehört.
In vielen Branchen gilt auch darüber hinaus schon ziemlich selbstverständlich die 5-Tage-Woche mit einem freien Samstag. Warum aber muss eigentlich der Sonntag der freie Tag sein? Jeder andere Tag in der Woche kann genauso erholsam sein. Die Individualität unserer Gesellschaft kennt viele Rollenmuster, das Leben ist vielfältiger geworden. Wo bleibt aber dann das gemeinsame Wochenende in der Familie, wenn es diese Gewissheit des freien Sonntags, jedenfalls für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht mehr gibt?
Eine weitere Frage, die wir diskutiert haben, ist, ob längere Öffnungszeiten wirklich zu mehr Konsum führen und ob dieser Konsum dann den kleinen, unsere Innenstädte belebenden Einzelhändlern hilft. Obwohl in den vergangenen Jahren eine stetige Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Deutschland stattgefunden hat, hat sich die wirtschaftliche Lage des Einzelhandels nicht signifikant verbessert, im Gegenteil hat das Ladensterben in dieser Zeit begonnen und mit dem Internethandel noch einmal an Fahrt aufgenommen. Viele, gerade kleinere Händler mussten für diese zusätzlichen Öffnungszeiten auch zusätzliches Personal einstellen, das sich nicht durch zusätzliche Umsätze finanzieren ließ.
Diejenigen, die nach verlängerten Öffnungszeiten rufen, sind meist die Großen des Handels, die verlängerte Öffnungszeiten genauso wie erweiterte Einzelhandelsflächen und Billigpreise dazu nutzen, um die Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen. Ihnen stellt man sich nicht