Wir kriegen ja jeden Tag zig E-Mails, wo wir aufgefordert werden, uns gegen die Impfpflicht einzusetzen, mit kampagnenhaftem Charakter,
Argumente, ich gucke mir viele – alle, dazu sind es zu viele –, ich gucke mir viele an, ja, und es ist in der Tat ein Abwägen.
(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Also ich bitte Sie wirklich jetzt, diese Zwiegespräche zu unterlassen, sonst kann man dem Redner hier nicht folgen.
Ja, manchmal sind die ja, Frau Präsidentin, interessanter als die Rede selber. Aber es war nicht wirklich zu verstehen.
Also in der Abwägung – und es ist letztendlich auch eine ethische, nicht nur eine gesundheitspolitische Frage –, in der Abwägung sagen wir, es ist gut und richtig, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlangen. Wir sind da auch d’accord mit dem hier allseits bekannten Professor Dr. Crusius, der das als Präsident der Ärztekammer auch bestätigt mit seiner Autorität, mit seinem Fachwissen.
Und wir können an dieser Stelle eben auch in Übereinstimmung sehen mit dem Deutschen Ethikrat, der im vergangenen Herbst dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, auch abgewogen hat und gesagt hat, also diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist angemessen und notwendig in dieser Situation. Wenn man sich die Zahlen mal anschaut, die wir zumindest zum 7. März hatten, also allein die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen – und das ist ein Kriterium, das insbesondere für vulnerable Gruppen relevant ist – ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 11,2 fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt des Bundes. Auch da gibt es mit Blick auf die Situation im Land gute Gründe, die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufrechtzuerhalten.
Aber im Kern – und da knüpfe ich ebenfalls noch mal an an das, was Frau Hoffmeister gesagt hat –, im Kern ist das doch gar nicht die Frage. Im Kern ist das die Frage, wie stehen wir zur Umsetzung von Bundesrecht. Artikel 83 Grundgesetz, also um kurz zu zitieren: „Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.“
Also zum Brechen des Grundgesetzes aufzufordern, das machen wir nicht mit! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Dr. Harald Terpe, der Fraktionsvorsitzende.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Überschrift über dem Antrag der AfD-Fraktion kommt wie eine Aufforderung zum Gesetzesbruch daher.
Sie als gewählte Parlamentarier, selbst in gesetzgeberischer Verantwortung, für Sie also nicht nur ein problematisches Signal,
Auch uns sind die erheblichen organisatorischen Herausforderungen, insbesondere für die in Umsetzungspflicht genommenen Gesundheitsämter vor Ort, bekannt. Sie sollen sich wie die sogenannte eierlegende Wollmilchsau bei der bekannten chronischen Unterbesetzung zugleich um die Infektionsstatistik, Infektionskettenunterbrechung, Einhaltung von Quarantäneanordnungen und vieles andere mehr kümmern. Auch rechtlich bewegt sich das Gesetz
auf dünnem Eis, insbesondere bei der Frage, ob zur Durchsetzung der Impfpflicht eine Aussetzung der existenzsichernden Einkommenszahlung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Für Pflegekräfte, die jahrelang aufopferungsvoll ihren Beruf und ihrer Berufung nachgekommen sind, käme die genannte Sanktion, wenn sie denn vorgenommen würde, quasi einem Berufsverbot gleich. Wir erwarten und erwarteten das auch schon von der nächsten MPK, die problemgerechte Formulierung von bundeseinheitlichen Regelungen. Die waren ja angekündigt worden zur großzügigen Wahrnehmung von Ermessensspielräumen, die beispielsweise die dringend notwendige Weiterarbeit von Alten- und Pflegekräften in Einrichtungen
durch ein dicht gestaffeltes professionelles Testregime ermöglichen, das vermutlich nicht weniger sicher beziehungsweise unsicher ist bei der Weitergabe der Infektion wie die Impfung selbst.
Die Fraktion der AfD macht sich mit ihrem knappen Feststellungs- und Forderungsteil einen sehr, auch vom Zeitaufwand her gesehen, sehr schlanken Fuß und kommt kurz vor Toresschluss mit Forderungen um die Ecke, wohl wissend, dass die schon rein zeitlich bis zum 15. März nicht zu erfüllen sind. Ich wiederhole: Wir werden Ihren Antrag ablehnen.